Haben ein Grundstück in Hessen/Rheingau-Taunus-Kreis. Das Grundstück liegt im Ortskern und liegt im Bebauungsplan (Nachbargrundstück nicht). Der Bebauungsplan ist in den 70er Jahren erstellt worden. Auf unserem Grundstück sind keine Baulinien/überbaubare Flächen eingezeichnet. Auf allen anderen schon. Es ist aber nicht als Grünfläche deklariert. Kaufvertrag: Gebäude- und Freifläche (Gebäudefläche, Freifläche). Ortsgericht hat es als Baugrundstück geschätzt. Haben bei Kreis und Stadt telefonisch angefragt und die Auskunft bekommen dass das kein Problem sei. Bauantrag eingereicht und abgelehnt bzw. bedenken geäußert wg fehlender überbaubaren Flächen. Zu Rücknahme geraten. Anwalt Nr. 1 hat nur einen Weg gesehen: Änderung des B-Plans. Anwalt Nr. 2 sieht kein Problem. Seiner Meinung nach können wir bauen. Müssen nur die Abstände lt Gesetz einhalten. Bauamt sieht auch nur die Änderung des B-Plans, was aber für ein einziges Grundstück recht schwierig ist und langwierig. Und teuer.
Wer hat Recht? Was soll ich machen? Aussage gegen Aussage.
