Wir wohnen in Niedersachsen und haben in einem alten Ortskern vor einigen Jahren ein Einfamilienhaus gebaut. Der Bau des Hauses wurde durch einen Generalunternehmer schlüsselfertig übergeben. Im nachhinein wurde von diesem Unternehmer eine freistehende Garage neben dem Wohnhaus erstellt. Wir sind davon ausgegangen, der Unternehmer würde sich um die Baugenehmigung für die Garage kümmern. Dies ist - nicht zuletzt durch unser Verschulden - leider nicht erfolgt. Die Garage wurde für 28.500 € gemäß unserer detaillierten Zeichnung erstellt.
Jetzt stellt sich die Frage ob die Bauvorgaben eingehalten wurden? Zu den Details :
- Grundfläche (Außenkante Mauern gemessen ):
7,45 m x 6,5 m
- Breite Dachfläche 7,45 m plus Dachüberstand 2 x 0,70 m
somit Breite gesamt 8,85 m
- max. Höhe der Garage 4,45 m (asymetrisches
Satteldach )
Abstände zum Nachbargrundstück :
- Mauer der rückwärtigen Wand: 2,5 m
- Dachrinne bis Grenze: 1,9 m
- das Gebäude hat in 3 m Grenzabstand eine Höhe von
2.8 m (Oberkante Dach )
Haben wir die baulichen Vorgaben - und dies gilt insbesondere für den Grenzabstand - eingehalten und können somit eine nachträgliche Baugenehmigung beantragen?
Herzlichen Dank für sachdienliche Hinweise!