Nutzungsänderung Scheune zu Wohnhaus: Genehmigung, Ablauf & Kosten?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Nutzungsänderung einer Scheune zu einem Wohnhaus kann an Emissionsbelastungen scheitern. Mündliche Zusagen des Bauamts sind rechtlich nicht bindend. Eine frühzeitige Bauvoranfrage mit einem Vorentwurf ist empfehlenswert, um Kosten zu sparen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann bei Problemen mit der Genehmigung helfen. Die Kosten für eine nicht genehmigungsfähige Planung können erheblich sein.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Nutzungsänderung Scheune zu Wohnhaus: Genehmigung, Ablauf & Kosten?

Hallo wir haben folgendes Problem,
mein Vater beabsichtigt auf einem landwirtschftlichem Betrieb der vollständig verpachtet ist, ein Scheune zu einem Wohnhaus umzunutzen.
Mit diesem Vorhaben wurde mein Vater und unser Architekt beim Kreis (Bauamt) vorstellig. Dort fragte man ob das Vorhaben Genehmigungsfähig sei. Der Bauamtsleiter sah keine Probleme und wies noch darauf hin das man sich eine Bauvoranfrage sparen könne und sofort eine Genehmigungsplanung einreichen solle, da man ja auch schnellst möglich mit dem Bauvorhaben anfangen möchte und es ja nur eine "Formsache" von 4-6 Wochen wäre.
Gesagt getan.
Wir haben eine ausführliche Genehmigungsplanung erstellen lassen, und einen Vermessungsingeneur beauftragt um alles für einen schnellen Ablauf in die Wege zu leiten.
Nachdem der Bauantrag ca. 8 Wochen eingereicht war und man noch keine Wasserstandsmeldung bekommen hatte fragten wir beim Bauamt nach.
Dort hieß es dann "Baurechtlich alles eingehalten und genehmigungsfähig, jedoch wäre die Emissionsbelastung nicht akzeptabel" daher würde das Bauvorhaben abgelehnt. Man würde uns jedoch empfehlen ein anderes Gebäude welches ca. 10 m entfernet der Scheune liegt umzubauen, "dort wäre die Emissionsbelastung noch akzeptabel" und dies würde sicher genehmigt.
Die Höhe der Emissionsbelastung wird einem aktuellen Gutachten entnommen welches unser Nachbar erstellen lies. Die Frage ist ob die 10 m entfernug zwischen den beiden Gebäuden eine so große Rolle Spielen und die Geruchs-Emission dort wirklich "erheblich" geringer ist.
Das Problem ist wir haben für Architekt und Vermesser jenseits von 15000 € verpulvert, da wir auf die Bauvoranfrage verzichtet haben, auf Rat des Bauamtes. Wenn wir jetzt noch ein Gegen Gutachten erstellen Zahlen wir nochmal 3000 € und je nach Ergebnis vielleicht Alles für nichts.
Kann man Rechtliche Schritte einleiten oder ist es Aussichtlos?
Wir wären für einen Rat dankbar.
  • Name:
  • Stefan
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    GoogleAI-Analyse: Scheune zu Wohnhaus: Genehmigung & Ablauf

    Ich verstehe, dass Ihr Vater eine Scheune auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in ein Wohnhaus umnutzen möchte. Das ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine offizielle Genehmigung.

    Ablauf: Zuerst sollte eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Diese klärt, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Ein Vermessungsingenieur kann hierbei helfen, die notwendigen Unterlagen zu erstellen.

    Probleme: Mögliche Probleme können sich aus dem Baurecht, insbesondere hinsichtlich der Emissionsbelastung (Geruch) durch den landwirtschaftlichen Betrieb ergeben. Ein Gutachten kann erforderlich sein, um die Auswirkungen auf die Nachbarn zu beurteilen.

    Kosten: Die Kosten für Gutachten, Vermessungsarbeiten und die Genehmigungsplanung können zwischen 4.000 und 15.000 Euro liegen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld alle baurechtlichen Fragen mit dem Bauamt und holen Sie gegebenenfalls ein Gutachten zur Emissionsbelastung ein, um die Genehmigungschancen zu erhöhen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Nutzungsänderung
    Die Nutzungsänderung bezeichnet die Änderung der Zweckbestimmung eines Gebäudes oder Raumes. Sie ist genehmigungspflichtig, wenn sich dadurch die baurechtlichen Anforderungen ändern. Bei der Umnutzung einer Scheune zu einem Wohnhaus liegt eine Nutzungsänderung vor.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Baurecht
    Bauvoranfrage
    Die Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag beim Bauamt, um vorab zu klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie dient der Planungssicherheit und vermeidet unnötige Kosten.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Baurecht
    Emissionsbelastung
    Die Emissionsbelastung bezeichnet die Einwirkung von Schadstoffen, Geräuschen oder Gerüchen auf die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann die Geruchsemission eine Rolle spielen, insbesondere bei der Umnutzung von Gebäuden in Wohnraum.
    Verwandte Begriffe: Immission, Immissionsschutz, Geruchsgutachten
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in das öffentliche Baurecht (z.B. Baugesetzbuch, Landesbauordnungen) und das private Baurecht (z.B. Bürgerliches Gesetzbuch).
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
    Vermessungsingenieur
    Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Erfassung, Verarbeitung und Darstellung von Geodaten. Er erstellt Lagepläne, Höhenpläne und andere Vermessungsunterlagen, die für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Lageplan, Kataster, Geodäsie
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er erstellt Bauzeichnungen, Bauanträge und überwacht die Bauausführung. Bei der Umnutzung einer Scheune zu einem Wohnhaus kann ein Architekt die Planung und Umsetzung übernehmen.
    Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauzeichnung, Bauleitung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Genehmigungen sind für die Nutzungsänderung einer Scheune zu einem Wohnhaus erforderlich?
      Für die Nutzungsänderung ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Zuvor kann eine Bauvoranfrage gestellt werden, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu klären. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kommune.
    2. Welche Rolle spielt die Emissionsbelastung bei der Nutzungsänderung einer Scheune?
      Die Emissionsbelastung, insbesondere durch Gerüche von einem landwirtschaftlichen Betrieb, kann eine wichtige Rolle spielen. Das Bauamt prüft, ob die Wohnnutzung durch die Emissionen unzumutbar beeinträchtigt wird. Ein Gutachten kann erforderlich sein, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten.
    3. Was ist eine Bauvoranfrage und wann ist sie sinnvoll?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag beim Bauamt, um vorab zu klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie ist sinnvoll, um Planungssicherheit zu gewinnen und unnötige Kosten für eine vollständige Bauplanung zu vermeiden.
    4. Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Bundesland und Kommune, umfassen aber in der Regel Bauzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen, Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes sowie gegebenenfalls Gutachten zur Emissionsbelastung. Ein Vermessungsingenieur und ein Architekt können bei der Erstellung der Unterlagen helfen.
    5. Was passiert, wenn die Nutzungsänderung einer Scheune abgelehnt wird?
      Wenn die Nutzungsänderung abgelehnt wird, können rechtliche Schritte geprüft werden, beispielsweise ein Widerspruch gegen den Bescheid oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Gründen für die Ablehnung und den baurechtlichen Vorschriften ab.
    6. Welche Kosten entstehen bei der Nutzungsänderung einer Scheune zu einem Wohnhaus?
      Die Kosten umfassen Planungskosten (Architekt, Vermessungsingenieur), Gutachterkosten (z.B. Emissionsgutachten), Gebühren für die Baugenehmigung sowie die eigentlichen Baukosten für den Umbau der Scheune. Die Gesamtkosten können stark variieren, je nach Umfang des Umbaus und den örtlichen Gegebenheiten.
    7. Wie lange dauert es, eine Scheune zu einem Wohnhaus umzubauen?
      Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Scheune, dem Umfang des Umbaus, der Komplexität der Genehmigungsverfahren und der Verfügbarkeit von Handwerkern. In der Regel ist mit einer Bauzeit von mehreren Monaten bis zu einem Jahr zu rechnen.
    8. Kann man eine Scheune auch ohne Genehmigung zu einem Wohnhaus umbauen?
      Nein, der Umbau einer Scheune zu einem Wohnhaus ohne Genehmigung ist illegal und kann zu erheblichen Strafen führen. Zudem kann das Bauamt den Rückbau des Gebäudes anordnen. Es ist daher unbedingt erforderlich, vor Beginn der Bauarbeiten eine Baugenehmigung einzuholen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauen im Außenbereich
      Regelungen und Einschränkungen für Bauvorhaben außerhalb von Ortschaften.
    • Denkmalschutz bei Umnutzung
      Besonderheiten und Auflagen, wenn die Scheune unter Denkmalschutz steht.
    • Förderprogramme für Umnutzung
      Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Umwandlung von Gebäuden.
    • Nachbarrechtliche Belange
      Rechte und Pflichten von Nachbarn bei Bauvorhaben.
    • Energieeffizienz bei Umnutzung
      Anforderungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz.
  2. Emissionen: Kaminhöhe entscheidend für Genehmigung!

    woher die Sachkenntnis des Nachbarn?
    Irgend etwas stimmt im Ablauf nicht.
    Entweder Sie benötigen sowieso eine Nachbarzustimmung oder Sie haben bisher den Nachbarn immer eingeräuchert und der hat von dem Vorhaben Wind bekommen.
    Jedenfalls wegen Emissionen kann es nicht scheitern denn Sie können den Kamin erhöhen oder verlegen.
    Auf jeden Fall muss der Kamin höher sein als umliegende Fenster, ist er näher als 10 m an fremden Fenstern, so muss er mindestens 1 Meter höher sein.
    Auch bei modernen Öfen gibt es kaum Emissionen.
    Jeder der mit Feststoff heizt unterliegt dem Vorwurf der "schikanösen Raucherzeugung"
    Also: was haben Sie in der Erläuterung noch nicht genannt?
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Geruchsbelästigung: Emissionsgutachten als Genehmigungshürde

    da wurde was falsch verstanden ...
    Das Problem sind die Emisionnen der Nachbarhöfe, d.h. die Geruchsbelästigung wäre an dem beantragten Gebäude zuhoch, jedoch an dem 10 m entferntem Gebäude noch akzeptabel. (laut Gutachten des Nachbarn.
  4. Emissionsbelastung: Gutachten beeinflusst Nutzungsänderung

    Noch mal zur Erläuterung ...
    Noch mal zur Erläuterung die Emissionsbelastung soll für die späteren Bewohner der umgebauten Scheune zu hoch sein. Unser Nachbar baut gerade einen Schweinemaststall für seine Genehmigung wurde ein Gutachten erstellt, in dem auch ersichtlich ist wie hoch die Belastung auf unserem Hof bzw. an den einzelnen Gebäuden ist. Das Gutachten ist jetzt auch Maßstab für unseren Bauantrag und in diesem Gutachten sind die Werte halt an der Scheune zu hoch jedoch an einem anderen Gebäude noch gerade akzeptabel. so ist die Genehmigung der Scheune nicht möglich außer wir würden ein Gegengutachten machen und in diesem Gutachten wären die Werte wesentlich geringer. Hätten wir nur eine Bauvoranfrage gestellt, hätte man uns auf die Problematik mit der Emissionsbelastung hingewiesen und wir hätten keine Genehmigungsplanug in Auftrag gegeben, jedoch haben wir auf das Wort des Bauamtleiters vertraut und eine Menge Geld in den Sand gesetzt, daher sind wir im Moment Ratlos wie es weiter gehen soll.
  5. Bauvoranfrage: Architektenkosten vs. Planungssicherheit

    Schriftlich haben Sie nichts, Zeugen auch nicht?
    Sicherlich wäre eine Bauvoranfrage mit einem Vorentwurf hier sinnvoll gewesen. Das hätte nur Architektenkosten von ca. 10-20 % der nun entstandenen Kosten gebracht.
    Aber Bauherren verstehen gerne die Sachbearbeiter beim Bauamt falsch, wenn es um mündliche Voranfragen geht. Oder Sie interpretieren zu viel hinein.
    Ich halte es fast für unmöglich, das Bauamt wegen der mündlichen Aussage haftbar zu machen.
    Ich sage nur soviel:
    Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung und hat seine Grundlagenermittlung richtig zu machen.
    Vielleicht schreiben Sie dem Architekten, dass er seine Planung nachbessern soll, da nicht genehmigt wurde.
    Gruß
  6. Nutzungsänderung: Mündliche Zusagen ohne Wert?

    Schriftlich haben wir nichts, aber
    mein Vater war zusammen mit dem Architekten am Bauamt, und gegenüber beiden wurde die Aussage so getroffen, das "es kein Problem sei" die Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen.
    Eins ist klar wir sind jetzt die angeschmierten und stehen mit leeren Händen da, die Planung zuüberarbeiten würde nichts bringen da, das Gebäude nicht genehmigungsfähig ist so lange die Emissionsgrenze überschritten wird.
  7. Empfehlung: Fachanwalt für Baurecht einschalten!

    Investieren
    Investieren Sie mal in eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Bau-, Verwaltungs- und Architektenrecht (Verwaltungsrecht, Architektenrecht).
    Gruß
  8. Zusatzinfo: Link zu VOB/B für Bauvertrag-Details

  9. Sachliche Klärung: Architektengespräch suchen!

    danke für die Informationen. Wir schauen mal, mit ...
    danke für die Informationen. Wir schauen mal, mit dem Architekten auf kriegsfuß zugehen halte ich auch nicht für die beste Lösung. man kann ja sachlich drüber reden.
  10. 💰 Kosten: 15.000 € für nicht genehmigte Planung!

    15.000
    Immerhin sind 15 T€ für eine nicht genehmigungsfähige Planung schon recht ordentlich.
    Wofür sind eigentlich die Vermessungskosten angefallen?
    Gruß
  11. Gebäude-Einmessung: Scheune Baujahr 1925

    da die Scheune um ca. 1925 gebaut wurde, ...
    da die Scheune um ca. 1925 gebaut wurde, und damals keine Genehmigung erforderlich war, musste sie noch eingemessen werden, so wie auch die remisen die an der Scheune als schleppdach angebaut sind, diese sollten während der Baumaßnahme jedoch abgerissen werden.
  12. Planungskosten: Architektenhonorar aufschlüsseln!

    Vermessungskosten
    Die Kosten für die Gebäudeeinmessung wären früher oder später ohnehin angefallen, also können Sie diese von den Planungskosten trennen.
    Was bleibt dann für den Architekt übrig?
    Wurde bereits über Leistungsphase 4 hinaus geplant, also schon die Ausführungsplanung durchgeführt, wurde schon die Statik gerechnet?
    Gruß
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Nutzungsänderung Scheune zu Wohnhaus: Genehmigungsprobleme

    💡 Kernaussagen: Die Nutzungsänderung einer Scheune zu einem Wohnhaus kann an Emissionsbelastungen scheitern. Mündliche Zusagen des Bauamts sind rechtlich nicht bindend. Eine frühzeitige Bauvoranfrage mit einem Vorentwurf ist empfehlenswert, um Kosten zu sparen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann bei Problemen mit der Genehmigung helfen. Die Kosten für eine nicht genehmigungsfähige Planung können erheblich sein.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Nutzungsänderung: Mündliche Zusagen ohne Wert? sind mündliche Zusagen des Bauamtes nicht bindend und bieten keine Garantie für eine Genehmigung.

    📊 Zusatzinfo: Das Emissionsgutachten eines Nachbarn (z.B. Schweinemaststall) kann die Genehmigung der Nutzungsänderung beeinflussen, wie im Beitrag Emissionsbelastung: Gutachten beeinflusst Nutzungsänderung erläutert wird. Die Geruchsbelästigung spielt hier eine entscheidende Rolle.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine nicht genehmigungsfähige Planung können bis zu 15.000 € betragen, wie im Beitrag 💰 Kosten: 15.000 € für nicht genehmigte Planung! erwähnt wird. Es ist ratsam, die Architektenkosten genau aufzuschlüsseln (siehe Planungskosten: Architektenhonorar aufschlüsseln!).

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, frühzeitig eine Bauvoranfrage zu stellen und sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen (siehe Empfehlung: Fachanwalt für Baurecht einschalten!). Klären Sie die Emissionsbelastung im Vorfeld ab, um unerwartete Kosten und Probleme mit dem Bauamt zu vermeiden.

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