Fertighaus Drempel zu niedrig: Was tun? Schadensersatz, Rechte & Möglichkeiten?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Bei einem zu niedrigen Drempel im Fertighausbau ist die vertragliche Vereinbarung entscheidend. Die Berechnung der Minderwohnfläche und die Frage der Beeinträchtigung spielen eine wichtige Rolle bei der Bemessung von Schadensersatzansprüchen. Alternativ zur Drempelerhöhung können maßgefertigte Möbel einen Ausgleich schaffen. Die Klärung der Schuldfrage ist essentiell, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Fertighaus Drempel zu niedrig: Was tun? Schadensersatz, Rechte & Möglichkeiten?

Hallo Bauexperten,
wir bauen momentan ein Fertighaus in NRW mit einer Baufirma. Kurz vor Fertigstellunhg des Hauses haben wir festgestellt, dass die Drempelhöhe um 13 cm zu niedrig gebaut wurde, was uns ja einiges an Wohnraum kostet. Nach Rücksprache mit der Baufirma, biete die Firma jetzt bei einer Grundflächen von ca. 52 m² (nach WoFi) im oberen Stockwerk einen Schadensersatz von € 3000,- an.
Kann mir bitte jemand sagen ob das so üblich ist? Wie wird denn so eine Schadensersatz berechnt?
Vielen Dank.
  • Name:
  • Die Sims
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche statische Prüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (DIBtAbk.-Liste) – 13 cm Abweichung kann Tragfähigkeit und Aussteifung des Dachstuhls gefährden.

    🔴 KRITISCH: Prüfung der Einhaltung der Wohnflächenverordnung (WoFIV) und DINAbk. 18040-1: Raumhöhe unter 2,40 m macht Aufenthaltsräume möglicherweise baurechtlich unzulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Annahme des pauschalen Schadensersatzangebots (3.000 €) vor fachlicher Bewertung – dies könnte Ansprüche auf Mangelbeseitigung oder höhere Wertminderung ausschließen.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige schriftliche Mangelanzeige mit Fristsetzung an die Baufirma; Dokumentation mit Fotos, Maßnahmen und Datum.

    ⚠️ WICHTIG: Keine selbstständige Nachbesserung oder Veränderung der Drempelkonstruktion ohne vorherige statische Freigabe.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass die Drempelhöhe Ihres Fertighauses um 13 cm zu niedrig gebaut wurde. Das ist ärgerlich, da es Wohnraum kostet.

    Prüfung des Bauvertrags: Zuerst sollten Sie Ihren Bauvertrag genau prüfen. Welche Drempelhöhe wurde vereinbart? Weicht die tatsächliche Höhe davon ab, liegt ein Mangel vor.

    Mangelanzeige: Setzen Sie die Baufirma schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie sie zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.

    Schadensersatz: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Baufirma den Mangel nicht beseitigt oder beseitigen kann. Der Schadensersatz kann sich auf den Wert des verlorenen Wohnraums belaufen.

    Gutachter: Ich empfehle, einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann den Mangel fachlich beurteilen und den Wertminderung feststellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert (Fotos, Maße) und holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Baumangel bei einem Fertighaus in NRW, bei dem die Drempelhöhe um 13 cm abweicht. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar, der die Wohnfläche und den Gebrauchswert des Obergeschosses nachhaltig beeinträchtigt. Die angebotene Entschädigung von 3.000 Euro für eine Fläche von 52 m² erscheint auf den ersten Blick sehr niedrig und ist kritisch zu hinterfragen.

    🔴 Gefahr: Die angebotene Pauschale von 3.000 Euro könnte weit unter dem tatsächlichen Wertverlust liegen. Bei einem Neubau ist der Schaden nicht nur der reine Flächenverlust, sondern auch der Verlust an Nutzungskomfort und potenziell eine Wertminderung der Immobilie. Eine pauschale Abgeltung ohne detaillierte Berechnung ist für den Bauherrn meist nachteilig.

    ➕ Ergänzung: Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt in der Regel nicht pauschal, sondern orientiert sich an der tatsächlichen Wertminderung. Üblich ist die Heranziehung des m²-Preises der Immobilie oder die Berechnung nach der sogenannten "Kölner Tabelle" oder vergleichbaren Bewertungsmethoden für Wohnflächenverluste. Bei einem m²-Preis von z.B. 4.000 Euro ergibt sich bei 13 cm Höhenverlust auf 52 m² ein deutlich höherer Schaden als 3.000 Euro.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Baufirma mit diesem Angebot bereits eine faire Lösung bietet, ist falsch. Der Bauherr hat ein gesetzliches Recht auf mangelfreie Herstellung. Er muss das Angebot nicht akzeptieren und kann auf Nachbesserung oder einen höheren, fachlich begründeten Schadensersatz bestehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie das Angebot von 3.000 Euro nicht voreilig an. Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Bewertung des Mangels und der Berechnung des tatsächlichen Schadens. Ziehen Sie zudem einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um Ihre Rechte auf Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises durchzusetzen. Dokumentieren Sie den Mangel fotografisch und schriftlich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Feststellung einer um 13 cm zu niedrigen Drempelhöhe in einem Fertighaus stellt einen erheblichen planungs- und ausführungsbedingten Mangel dar, da die Drempelhöhe maßgeblich die nutzbare Raumhöhe, die Einhaltung der Wohnflächenverordnung (WoFIV) sowie die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung beeinflusst.

    🔴 Gefahr: Eine um 13 cm unterschrittene Drempelhöhe kann die gesamte oberste Geschossdecke in ihrer statischen Funktion beeinträchtigen, insbesondere bei Fertighäusern mit vorgefertigten Dachstühlen oder aussteifenden Drempelkonstruktionen – dies birgt potenzielle Risiken für die Gebrauchstauglichkeit und langfristige Standsicherheit.

    🔴 Gefahr: Die Abweichung führt zu einer nicht genehmigungskonformen Wohnflächenberechnung: Bei einer Grundfläche von 52 m² und 13 cm Höheverlust entfällt rund 6,76 m³ nutzbarer Raum – dies kann die Einhaltung der Mindest-Raumhöhen nach DIN 18040-1 (mindestens 2,40 m für Aufenthaltsräume) gefährden und zu Nutzungsbeschränkungen oder Nachbesserungszwängen führen.

    ⚠️ Korrektur: Der angebotene Schadensersatz von 3.000 € ist nicht pauschal "üblich"; er entspricht weder einer marktüblichen Wertminderung noch einer sachgerechten Berechnung nach § 634a BGB (Mangelbeseitigung vs. Schadensersatz) oder nach der HOAIAbk. (Berechnung von Planungsfehlern).

    ➕ Ergänzung: Die Berechnung muss differenziert erfolgen: (1) Wertminderung (Marktwertverlust durch Raumverlust), (2) Aufwendungen für nachträgliche Anpassung (z. B. Dachaufstockung), (3) entgangener Nutzungsgewinn, (4) ggf. Planungsfehlerhaftigkeit – hier ist ein Sachverständiger für Baurecht und Baukonstruktion zwingend erforderlich.

    ✅ Zustimmung: Die Rechtsgrundlage für Schadensersatz ist gegeben: Nach § 633 BGBAbk. liegt ein Mangel vor, da die Drempelhöhe nicht den vertraglichen und baurechtlichen Anforderungen entspricht; die Baufirma haftet für Planungs- und Ausführungsfehler.

    ❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, die Abweichung als "Bagatelle" oder "kosmetischen Mangel" zu klassifizieren – 13 cm sind bei einer typischen Drempelhöhe von 60–80 cm eine relative Abweichung von 16–22 %, was klar über der Toleranzgrenze nach DIN 18202 (zulässige Abweichung meist ±1,5 cm bei solchen Bauteilen) liegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hochbau (DIBt-Liste) zur Mangelbegutachtung, statischen Bewertung und Schadenshöhenberechnung – verzichten Sie auf eine vorläufige Annahme des Angebots, da dies Ihre Ansprüche nach § 634 BGB einschränken könnte.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Es liegt ein gesetzlich relevanter Mangel vor (§ 633 BGB), da die Drempelhöhe vertraglich und baurechtlich nicht eingehalten wurde.
    • Alle drei empfehlen unverzügliche Dokumentation (Fotos, Maße) und die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen.
    • Alle drei warnen vor vorzeitiger Annahme des pauschalen Angebots von 3.000 €.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont den Rechtsweg (Anwalt, Mangelanzeige) primär, benennt aber keine konkrete Risikobewertung der Abweichung auf Standsicherheit oder Baurecht.
    • DeepSeek und Qwen heben die erhebliche relative Abweichung (16–22 %) hervor und hinterfragen die Paushalzlösung stärker – GoogleAI spricht lediglich vom "Wert des verlorenen Wohnraums", ohne Berechnungsgrundlagen zu nennen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die statische Risikobewertung explizit ("Gefahr für Aussteifung und Standsicherheit") – weder GoogleAI noch DeepSeek erwähnen dies.
    • Qwen nennt konkrete Normen (DIN 18202, DIN 18040-1, WoFIV) und macht die Relevanz für Wohnflächenberechnung sowie Nutzungsbeschränkung deutlich – DeepSeek und GoogleAI bleiben hier allgemeiner.
    • DeepSeek liefert die praxisnahe Rechenhilfe mit m²-Preisbezug und Verweis auf die "Kölner Tabelle" – dies fehlt bei GoogleAI und Qwen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Einordnung als "Bagatelle" oder "kosmetischer Mangel" (❌ Widerspruch zu möglichen impliziten Annahmen in GoogleAIs Formulierung "ärgerlich, da es Wohnraum kostet") und verweist auf die klare Überschreitung der Toleranzgrenze nach DIN 18202 (±1,5 cm). Qwen stellt dies als klar rechtlich relevanten Mangel dar – eine Position, die von GoogleAI nicht differenziert aufgenommen wird.

    👉 Empfehlung: Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird die sicherere Einschätzung von Qwen priorisiert: Die 13 cm-Abweichung ist kein Bagatellemangel, sondern birgt sowohl baurechtliche als auch statische Risiken – dies erfordert fachlich abgesicherte Bewertung vor jeglicher Entscheidung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtliche Einordnung des Mangels Alle drei KIs bestätigen: Es liegt ein wirksamer Mangel nach § 633 BGB vor – vertraglich und baurechtlich relevant.
    Statische Risiken ⚠️ Qwen benennt explizit Risiken für Aussteifung und Standsicherheit; GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht – aber da Qwens Einschätzung mit Normbezug (DIN 18202) und Fachbegriffen unterlegt ist, gilt die Warnung als konsensfähig.
    Baurechtliche Konsequenzen (WoFIV, Raumhöhe) ⚠️ Qwen und DeepSeek betonen die Verletzung der Mindest-Raumhöhe (2,40 m) und Auswirkung auf Wohnflächenberechnung; GoogleAI geht hier nicht ein – Konsens liegt bei Relevanz für Nutzungsbeschränkung.
    Schadenshöhe / 3.000 €-Angebot Alle drei lehnen die Pauschalregelung ab – aber mit unterschiedlicher Begründungstiefe: Qwen verweist auf fehlende HOAI-/BGB-Grundlage, DeepSeek auf m²-Wertverlust, GoogleAI nur allgemein auf "Wert des verlorenen Wohnraums". Der Widerspruch liegt in der Bewertung der Berechnungsmethode – Konsens: Angebot ist unzureichend und nicht bindend.
    Handlungsempfehlung Priorität Einheitliche Priorisierung: unabhängiger Sachverständiger + schriftliche Mangelanzeige + Rechtsberatung durch Baurechtsanwalt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen DIBt-anerkannten Sachverständigen für Hochbau, um den Mangel statisch, baurechtlich und wertermittelnd abzusichern – erst danach sollte jegliche Vereinbarung mit der Baufirma getroffen werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Statische Mindertragfähigkeit der Drempelkonstruktion Langfristige Gefährdung der Standsicherheit, mögliche Schadensersatzansprüche bei spätem Versagen
    🔴 Risiko Nicht genehmigungskonforme Raumhöhe & Wohnflächenberechnung Verbot der Nutzung als Aufenthaltsraum, Rückstufung der Wohnfläche, Unverkäuflichkeit bei Belegung mit Wohnflächenangabe
    🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation oder verspätete Mangelanzeige Verwirkung von Ansprüchen aus Mängelhaftung (§ 634a BGB), Fristenverlust
    🔴 Risiko Voreilige Annahme des 3.000-€-Angebots Rechtsverbindliche Abgeltung ohne Ausschöpfung der Ansprüche auf Nachbesserung oder Wertminderung
    🔴 Risiko Fehlende Berücksichtigung von Planungsfehlern (z. B. in statischer Berechnung oder Baugenehmigung) Verlagerung der Haftung auf Architekten/Statiker – ohne Nachweis mögliche Eigenbeteiligung
    ✅ Chance Verhandlungsdruck durch klare, dokumentierte Mangelbegutachtung Erhöhte Wahrscheinlichkeit einer kostenfreien Nachbesserung (z. B. Drempel-Aufstockung) statt pauschaler Abfindung
    ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Baurechtsanwalts Sicherstellung von Fristen, Formvorschriften und Durchsetzung von Minderungsansprüchen (§ 634 BGB)
    ✅ Chance Berechnung des Schadens nach "Kölner Tabelle" bzw. marktüblichem m²-Wert Objektiv nachvollziehbare Grundlage für höhere Schadensersatzforderung – z. B. 52 m² × 4.000 €/m² × 13 cm = ca. 27.000 € Wertverlust
    ✅ Chance Nutzung des Mangels zur Überprüfung weiterer Planungs- und Ausführungsfehler Entdeckung zusätzlicher Mängel (z. B. Dämmung, Anschlussdetails), die gemeinsam geltend gemacht werden können
    ✅ Chance Erstellung eines umfassenden Gutachtens als Grundlage für zukünftige Verkaufs- oder Versicherungsdokumentation Transparenz gegenüber Käufern oder Versicherern, Vermeidung späterer Haftungsfragen

    Orientierungshilfen

    1. Statische Prüfung einleiten: Kontaktieren Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hochbau (DIBt-Liste) – Priorisierung vor allen Verhandlungen mit der Baufirma.
    2. Mangel schriftlich anzeigen: Verfassen Sie eine formelle Mangelanzeige mit genauen Maßen, Fotos, Datum und einer Frist von mindestens 14 Tagen zur Stellungnahme – versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
    3. Gutachten & Rechtsberatung koordinieren: Beauftragen Sie parallel einen Baurechtsanwalt; teilen Sie ihm das Gutachten des Sachverständigen umgehend mit, um Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz abzusichern.
    4. Keine Vereinbarung vor Abschluss: Unterschreiben Sie keine Abwicklungsvereinbarung, Auflassung oder pauschale Abfindung, bevor das Gutachten vorliegt und der Anwalt beraten hat.
    5. Wohnflächen- und Raumhöhenprüfung einfordern: Fordern Sie vom Sachverständigen explizit die Bewertung der Einhaltung von DIN 18040-1 (Mindest-Raumhöhe) und der WoFIV – für mögliche Nutzungsbeschränkungen oder Korrekturen in der Flächenberechnung.
    6. Berechnungsgrundlage für Schadensersatz einholen: Lassen Sie vom Sachverständigen die Schadenshöhe nach marktüblichem m²-Wert, "Kölner Tabelle" oder HOAI-Bewertung (§ 634a BGB) ermitteln – nicht auf pauschale Summen verlassen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drempel (Kniestock)
    Die senkrechte Wand auf der Decke des Erdgeschosses, die das Dachgeschoss trägt. Er beeinflusst die Wohnfläche im Dachgeschoss.
    Verwandte Begriffe: Kniestockhöhe, Dachgeschoss, Wohnfläche
    Baumangel
    Eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen oder den anerkannten Regeln der Technik. Baumängel können zu Schäden am Gebäude führen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Mängelbeseitigung
    Schadensersatz
    Eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Baumängeln oder Vertragsverletzungen gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Wertminderung, Mängelbeseitigungskosten, Nutzungsausfall
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Schäden beurteilt. Bausachverständige sind oft öffentlich bestellt und vereidigt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachten, Beweissicherung
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Der Bauvertrag enthält detaillierte Angaben zu den Leistungen, Preisen und Fristen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk./B, Baubeschreibung
    Mangelanzeige
    Die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Auftragnehmer (z.B. Bauunternehmen). Die Mangelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Gewährleistung, Mängelbeseitigung
    NRW (Nordrhein-Westfalen)
    Ein Bundesland in Deutschland. Die Bauordnung und andere rechtliche Bestimmungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Bauamt

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Drempel?
      Der Drempel (auch Kniestock genannt) ist die senkrechte Wand, die auf der Decke des Erdgeschosses aufsitzt und das Dachgeschoss trägt. Er beeinflusst die Wohnfläche im Dachgeschoss.
    2. Welche Drempelhöhe ist üblich?
      Die übliche Drempelhöhe variiert je nach Bauvorschriften und individuellen Wünschen. In vielen Bundesländern gibt es Mindesthöhen, um eine ausreichende Wohnfläche zu gewährleisten.
    3. Was passiert, wenn der Drempel zu niedrig ist?
      Ein zu niedriger Drempel reduziert die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss und kann die Raumqualität beeinträchtigen. Dies kann zu einer Wertminderung der Immobilie führen.
    4. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
      Ja, wenn die vereinbarte Drempelhöhe im Bauvertrag nicht eingehalten wurde, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Wertverlust des Wohnraums.
    5. Wie weise ich den Mangel nach?
      Am besten beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen, der den Mangel fachlich beurteilt und dokumentiert. Dessen Gutachten dient als Nachweis gegenüber der Baufirma.
    6. Was kann ich tun, wenn die Baufirma den Mangel nicht behebt?
      Wenn die Baufirma den Mangel nicht behebt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie beraten und Ihre Ansprüche durchsetzen.
    7. Kann ich den Bauvertrag kündigen?
      Eine Kündigung des Bauvertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn die Baufirma den Mangel trotz Fristsetzung nicht behebt oder die Mängelbeseitigung unzumutbar ist.
    8. Welche Rolle spielt die Baubeschreibung?
      Die Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Sie enthält detaillierte Angaben zum Bauvorhaben, einschließlich der Drempelhöhe. Abweichungen von der Baubeschreibung stellen einen Mangel dar.

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  2. Drempel zu niedrig: Unverhältnismäßiger Schadensersatz?

    Netter Versuch ...
    der angebotene Schadenersatz steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die entstehen würden, wenn das vertraglich Vereinbarte durch Nacharbeiten geschaffen werden müsste. (sofern überhaupt machbar).
    3000.-- € wär ein Schnäppchen für den Anbieter ...
    Investieren Sie mal für einen Beratungstermin ca. 200.- € bei einem Anwalt für Baurecht. letztendlich Ist es auch ein bisschen abhängig wie hoch der Drempel sein sollte. Bei Soll 50 cm und Ist 37 cm oder bei 150soll und 137Ist Ist es vielleicht nicht so gravierend, wenn aber durch die Verringerung evtl. Kommoden oder Betten nicht mehr (richtig) unter die Schräge passen, kann die Einschränkung erheblich sein
    PS: man muss sicher nichts übertreiben ... Ich kenn auch den Preis für das gesamte Haus nicht, aber 3000.-- E halt ich für ein Testangebot.
  3. Drempelhöhe: Vertragliche Vereinbarung & Berechnungsgrundlage

    Klären Sie aber bitte vorher
    was vertraglich vereinbart war.
    Oder anders gesagt, WIE sich die Drempelhöhe berechnet. D.h. wer welche Maße/Pläne etc. wofür verwendet.
    Gibt es Pläne (natürlich nicht die 1:100), also Detailpläne wo diese Drempelhöhe festgelegt ist. Oder steht es im Vertrag drin.
    Und ins. ab WO gewessen wird? Oberkante Fertig-Fußboden bis Oberkante Unterseite Decke. Oder Rohboden bis zum Sparren etc.
    ggf. auch mal Suche hier im Forum verwenden, da gab es wohl schon öfters "Diskussion" WIE gemessen wurde.
    Also damit zu klären, ob ein Baufehler vorlag, also tagsächlich zu niedrig "gebaut" oder ob hier nur eine Unterschiedliche Definition vorliegt und der Bauträger ein anderes Verständnis hat als Sie.
    PS: Auch Wohnflächenberechnung ist "Dehnbar". Einfach mehr "Putz" und schon ist der Raum rechnerisch "kleiner", auch wenn z.B. gar kein Putz aufgebracht wird.
  4. Fertighaus: Drempelerhöhung nachträglich möglich? Kostenfrage!

    erstmal vielen Dank
    für die bisherigen Tipps. Ich denke auch dass € 3000 zu wenig sind. Kann man denn auch verlangen, dass der Drempel nachträglich noch erhöht wird? Die Firma argumentiert damit, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch sind, weil das Dach auch schon fertig ist.
    Die Kosten für den gesamten Bau ohne Grundstück betragen ca. € 210000,- die ursprünglich geplante Drempelhöhe war 70 cm. Da empfinden wir die jetzige Höhe von 55 cm als erheblich Einschränkung 2 cm wurden von der Baufirma als Toleranz abgezogen).
    Wie die Drempelhöhe gemessen wird, kann ich nicht sagen allerdings wird der Mangel von der Baufirma auch gar nicht bestritten. Es geht im Moment darum, welchen Schadensersatz wir für diesen Mangel verlangen können. Hat dazu jemand Erfahrungswerte bzw. gibt es dazu einschlägige Berechnungsmethoden/Gerichturteile?
    Vielen Dank.
  5. Drempel zu niedrig: Beeinträchtigung vs. Nachbesserung

    Was wollen Sie denn ...
    Wenn diese 15 cm eine echte Beeinträchtigung darstellen, kann es gar nicht in erster Linie um Geld, sondern nur um Nachbesserung gehen.
    Wenn es keine Beeinträchtigung ist, wäre auch das Annehmen der 3.000 € schon eine ungerechtfertigte Bereicherung, da Sie ja gar keinen Nachteil haben.
    Ob ein Umbau (und) verhältnissmäßig ist, kann nur an Hand der vertraglichen und örtlichen Gegebenheiten beurteilt werden, ebenso die mögliche Höhe einer Wertminderung.
  6. Drempelhöhe: Beeinträchtigung – Grauzonen bei Ausgleich

    Na ja ...
    Na ja sehe ich nicht ganz so. Ihre Darstellung von Beeinträchtigung ist, in meinen Augen, schon ein bisschen "schwarz/weiß-Malerei" Hr. Dühlmeyer. Es gibt zwischen "nicht nutzbar" und "keine Beeinträchtigung" noch einiges dazwischen. Wenn der Raum noch normal nutzbar ist, aber die vertraglich vereinbarte Fläche (?) nicht mehr stimmt, kann man über die verschiedensten Ausgleichslösungen und deren finanziellen Wert verhandeln.
    Die Frage, die sich mir stellt ist die, warum die 15 cm Differenz erst jetzt auffällt?
    viele Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  7. Drempelhöhe: Ursache der Abweichung entscheidend für Ausgleich

    Es geht nicht um nicht nutzbar vs. SupaDupa ...
    Es geht nicht um nicht nutzbar vs. SupaDupa.
    Sondern darum, welche Folgen es hat.
    Hat der Fragesteller extra das Haus gewählt, weil es 75 cm Drempelhöhe hat (was ich nicht glaube), sollte es keine Geld-Debatte geben.
    Hat er das Haus gewählt, weil es ja soooo schön ist und gar nicht nach der Drempelhöhe geschaut bei Vertragsunterzeichnung, sollte es auch keine Geld-Debatte geben, weil er objektiv gar keinen Nachteil hat.
    Wer kurz nach Feststellung einer solch starken Abweichung vom Plan bereits über Geld debattiert statt über Nachbesserung, ist entweder sehr schlecht beraten oder hat eigentlich gar keinen Schaden, sondern ist klamm in der Kasse.
    Und das auf dem Wege zu sanieren, sollte man nicht fördern.
  8. Drempel zu niedrig: Ausgleich durch maßgefertigte Möbel

    Dritte Möglichkeit / Vorschlag zur Güte
    Ich sehe durchaus noch eine dritte Möglichkeit. Die Räume sind objektiv kleiner, können aber vielleicht durch maßgeschneiderte Einbaumöbel vom Tischler genau so gut genutzt werden wie die eigentlich geplanten Räume mit vorhandenen / Standard-Möbeln. Die Mehrkosten für die Möbel sind ein angemessener Ausgleich.
    Gruß,
    Bernt
    • Name:
    • Herr Ber-492-Not
  9. Drempelhöhe: Vertragliche Vereinbarung prüfen! Wer trägt Schuld?

    Aber die Frage ist doch erstmals
    die ob die Drempelhöhe die Vertraglich geschuldete Höhe ist oder ob hier ein nachweisbarer Fehler vorliegt. (siehe mein obiges Posting).
    Daher muss jetzt erstmals der Fragesteller die Antwort geben, was denn VERTRAGLICH vereinbart war.
    Gab es Detail-Pläne, steht es im Vertrag drin, also war es geschuldet oder nicht.
    Und wenn klar ist wer die Schuld hat (falls es der Bauträger ist), kann über Maßnahmen geredet werden.
    Das kann man dann Gerichtlich durchziehen (mit Geld und Stress verbunden) oder außergerichtlich einigen.
    Aber doch erstmals klären WARUM es zu klein ist (Planungsfehler/Baufehler oder unterschiedliche "Messmethoden" ...
  10. Drempelhöhe: Minderwohnfläche berechnen – Schadensersatzanspruch?

    17 cm
    ergeben wieviel Minderwohnfläche?
    bei angenommenen 45 ° Dach rückt bei 17 cm fehlender Höhe die 2 m Linie um 17 cm weiter rein. Das wären dann bei Hausbreite innen von 5,5 m erstmal 0,935 m² x 2 Seiten = 1,87 m² Minderwohnfläche.
    Jetzt nehmen wir mal 210.000,- / Gesamtwohnfläche (und berücksichtigen die Nutzfläche mal gar nicht) von geschätzten 120 m² WF wären wir bei 1750,- €/m² x 1,87 = 3.272,50.
    bevor Sie vor Gericht ziehen gucken se ma in den Vertrag.
    meistens steht da sowas wie: "Mehr/Minderflächen bis 2 % werden nicht" berechnet/vergütet".
    Auch würd ich mal die tatsächliche Wohnfläche mal nachrechnen.
    Meistens bekommt der Käufer mehr als ausgewiesen wurde.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  11. Fertighaus: Vertragserfüllung vs. Unverhältnismäßige Kosten

    Das sind doch schon mal gute Beiträge
    Eigentlich geht es für uns natürlich um die korrekte Erfüllung des Vertrages, d.h. die Drempelhöhe sollte wie vereinbart 70 cm betragen. Leider weigert sich die Firma jetzt den Drempel nachträglich anzuheben, weil das unverhältnismäßig teuer wäre  -  nach deren Auskunft.
    Vorher haben wir das Problem nicht entdeckt weil wir das nicht nachgemessen haben, sondern uns uns schlicht auf die Baufirma verlassen haben.
    Was bleibt uns jetzt übrig? Sollen wir deswegen vor Gericht gehen? Das würde unser Bauprojekt vermutlich um 1 Jahr wenn nicht länger zurückwerfen, die ganze Finanzierung klappt nicht mehr, die Rückzahlung beginnt ja schon ab April, bis dahin wollte ich aus der Miete raus sein.
    Wer kommt dann für die finanziellen Folgeschäden auf?
    Möglicherweise brauchen wir hier einen Rechtsanwalt?
    Vielen Dank.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Fertighaus Drempel zu niedrig: Rechte, Schadensersatz & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Bei einem zu niedrigen Drempel im Fertighausbau ist die vertragliche Vereinbarung entscheidend. Die Berechnung der Minderwohnfläche und die Frage der Beeinträchtigung spielen eine wichtige Rolle bei der Bemessung von Schadensersatzansprüchen. Alternativ zur Drempelerhöhung können maßgefertigte Möbel einen Ausgleich schaffen. Die Klärung der Schuldfrage ist essentiell, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Drempel zu niedrig: Unverhältnismäßiger Schadensersatz? steht der angebotene Schadenersatz oft in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten einer Nachbesserung. Es wird empfohlen, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

    📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Drempelhöhe: Minderwohnfläche berechnen – Schadensersatzanspruch? zeigt, wie die Minderwohnfläche aufgrund eines zu niedrigen Drempels berechnet werden kann, um den Schadensersatzanspruch zu quantifizieren. Die Berechnung basiert auf der Dachneigung und der fehlenden Höhe.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst die vertragliche Vereinbarung zur Drempelhöhe, wie in Drempelhöhe: Vertragliche Vereinbarung & Berechnungsgrundlage beschrieben. Klären Sie, ob ein nachweisbarer Baufehler vorliegt. Der Beitrag Drempelhöhe: Vertragliche Vereinbarung prüfen! Wer trägt Schuld? betont die Wichtigkeit dieser Klärung, bevor weitere Schritte unternommen werden.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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Suche nach: Fertighaus, Drempel, Drempelhöhe, zu niedrig, Baumangel, Schadensersatz, Rechte, Bauvertrag, NRW
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