Hallo zusammen,
unser Haus ist 1950 als Grenzbebauung errichtet worden.
Nun planen wir nach hinten anzubauen, der Grenze entlang auf der bereits vorne das Haus steht, und hatten deshalb auf dem Bauamt einen Gesprächstermin. Uns wurde gesagt, dass der Nachbar eine Baulast eintragen lassen muss, damit wir auf der Grenze bauen dürfen.
Unsere Nachbarin hat gundsätzlich nichts dagegen und würde dies auch unterschreiben. Jedoch als ich nun erfahren habe was alles zu erledigen ist, sie muss einen begalubigten Grundbuchauszug und einen amtl. Lageplan selbst ausstellen lassen, bevor Sie auf dem Bauamt die Baulast eintragen lassen kann, habe ich bedenken, dass unsere 83-Jährige Nachbarin dies alles für uns macht. Ursprünglich dachte ich, dass wir alles soweit vorbereiten können und Sie nur noch Ihre Unterschrift zu leisten braucht.
Nun hatten wir ein Gespräch mit einem Architekten, der zunächst noch nicht wusste, weshalb überhaupt eine Baulast benötigt wird, da das eigentliche Haus doch bereits auf der Grenze steht und somit Grenzbebauung zulässig ist.
Hat jemand mit einem ähnlichen Fall Erfahrungen gesammelt? Wird nun eine Baulast benötigt oder reicht ein einfaches Schreiben, dass meine Nachbarin mit unserem Bauvorhaben einverstanden ist?
Zur Info, wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Besten Dank im Voraus
neuschie