ist es wirklich so, dass es zumindest in Hessen durch die neue Bauordnung einfacher geworden ist zu bauen?
Was benötige ich noch an Bestandteilen für die Genehmigungsplanung beim Anbau an ein Einfamilienhaus in einem Bebauungsplan Gebiet.
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Abstandsflächen
- Bauzeichnungen
- Statik
- Wärmeschutznachweis
- Lageplan
Ohne Bauvorlageberechtigung geht da aber nach wie vor nichts oder?
Sind noch weitere Unterlagen im Regelfall einzureichen? (z.B. Schallschutz, usw.).
Ändert sich etwas, wenn aus dem bestehenden Einfamilienhaus durch den Anbau zwei Wohneinheiten entstehen sollen?
Freundliche Grüße
Sven Fischer