Grenzbebauung Garage NRW: Anbau, Länge, Abstand – Was ist erlaubt?
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Grenzbebauung Garage NRW: Anbau, Länge, Abstand – Was ist erlaubt?

Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine kleine Frage:
In einem Baugebiet mit Bebauungsplan habe ich einen Bauantrga gestellt für eine Grenzgarage. Es ist schon eine Grenzgarage in der grundstücksecke mit den Maßen 8,50 m Länge und 7,00 m Breite vorhanden. An diese Grenzgarage wird angebaut.
Die 8,50 m Längswand der bestehenden Garage grenzt an eine private Nachbargrenze, die Rückwand der Eckgarage grenzt mit den 7,00 m aber an ein Grundstück der Bahn, eine Bahntrasse. Durch die beantragte Garage würden sich die 7 m zur Bahntrasse auf 10 m erhöhen.
Hier mal der Auszug aus der Bauordnung:
(11) In den Abstandflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandfläche sind zulässig
1. an der Nachbargrenze gebaute überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer Länge von 9,0 m einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sowie Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5 m Höhe sowie Gebäude mit Abstellräumen und Gewächshäuser mit einer Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m²; die mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0 m und insgesamt 15,0 m nicht überschreiten,
Die Grenzbebauung entlang der Bahntrasse beträgt 10 m. Ist die Bahntrasse nun eine Nachbargrenze im Sinne der BauO oder ein öffentl. Verkehrsraum?
Zitat:
"die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0 m und insgesamt 15,0 m nicht überschreiten, "
Die 9 m an der Nachbargrenze sind eingehalten, aber die 15 m insgesamt nicht, es sind ja 18,50. Zu den 15 m insgesamt sind doch auch Grenzbebauungen entlang der Grenzen zu öffentl. Verkehrsflächen hinzuzurechnen, oder nur die an privaten Nachbargrenzen?
Mein Problem ist, das ganze ist als Bauantrag vorgesehen, damit das Bauamt prüft und ggf. eine Abweichungsgenehmigung mit Zustimmung der Bahn erteilt.
Der Sachbearbeiter der Gemeinde will jedoch den Antrag nicht annehmen, weil er meint, die Genehmigungsfreistellung nach § 67 könne angewendet werden da es ja einen Bebauungsplan gibt und mehr wolle man nicht, das würde schon i.O. sein.?
Ich darf aber keine evtl. unzulässige Grenzbebauung in der Genehmigungsfreistellung einreichen, sonst bin ich der Dumme.
Wer hat hier eine Idee?
Gruß
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    Ich verstehe, dass Sie eine Frage zur Grenzbebauung in NRW haben, speziell zum Anbau einer Garage an eine bereits bestehende Grenzgarage.

    Wichtige Punkte, die ich bei der Beurteilung berücksichtigen würde:

    • Bebauungsplan: Was steht im Bebauungsplan bezüglich Grenzbebauung, Garagengröße und Abstandsflächen?
    • Landesbauordnung NRW (BauO NRW): Welche Regelungen gelten für Garagen an der Grundstücksgrenze hinsichtlich Länge und Höhe?
    • Abstandsflächen: Werden durch den Anbau die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten?
    • Zustimmung des Nachbarn: Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich, falls Abweichungen von den Bestimmungen vorliegen?

    Ich würde prüfen, ob der Anbau genehmigungspflichtig ist oder ob eine Genehmigungsfreistellung möglich ist. Falls Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Bauordnung vorliegen, ist möglicherweise eine Abweichungsgenehmigung erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen und die spezifische Situation Ihres Bauvorhabens zu besprechen. Ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann Klarheit schaffen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzbebauung
    Die Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage direkt an der Grundstücksgrenze. Die Zulässigkeit ist durch Bebauungspläne und Landesbauordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Bebauungsplan.
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem Gemeindegebiet regelt. Er enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baurecht, Bauleitplanung.
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Das Baugesetz eines Bundeslandes, das die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden festlegt. Sie enthält Vorschriften zu Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit und anderen baurechtlichen Aspekten.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
    Abstandsflächen
    Freizuhaltende Flächen zwischen Gebäuden oder zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen, die der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz dienen. Ihre Größe richtet sich nach der Gebäudehöhe und den Bestimmungen der Landesbauordnung.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarabstand, Bauwich.
    Baugenehmigung
    Eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie bestätigt, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Genehmigungsverfahren, Baurecht.
    Genehmigungsfreistellung
    Ein Verfahren, bei dem bestimmte Bauvorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Anzeigeverfahren, Bauanzeige.
    Abweichungsgenehmigung
    Eine Genehmigung, die erteilt wird, wenn ein Bauvorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Vorschriften der Landesbauordnung abweicht. Sie kann erteilt werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
    Verwandte Begriffe: Befreiung, Ausnahme, Sondergenehmigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Grenzbebauung?
      Grenzbebauung bezeichnet die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück. Die Zulässigkeit und die Bedingungen für Grenzbebauung sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Bebauungsplänen geregelt.
    2. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Grenzbebauung?
      Der Bebauungsplan legt fest, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Er kann Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise und auch zur Grenzbebauung enthalten.
    3. Was ist die Landesbauordnung NRW (BauO NRW)?
      Die BauO NRW ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Nordrhein-Westfalen. Sie enthält Vorschriften über die Gestaltung, Errichtung, Änderung, Nutzung und Beseitigung von baulichen Anlagen. Sie regelt auch die Anforderungen an Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit.
    4. Was sind Abstandsflächen?
      Abstandsflächen sind freizuhaltende Flächen zwischen Gebäuden oder zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz. Die Größe der Abstandsflächen richtet sich nach der Höhe der Gebäude und den Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung.
    5. Benötige ich für eine Grenzgarage eine Baugenehmigung?
      Das ist abhängig von der Größe der Garage und den Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung. In vielen Fällen sind Garagen bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei, aber es gibt dennoch bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen (z.B. Einhaltung von Grenzabständen).
    6. Was bedeutet Genehmigungsfreistellung?
      Genehmigungsfreistellung bedeutet, dass für bestimmte Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist. Das Bauvorhaben muss aber dennoch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bauherr ist selbst dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
    7. Was ist eine Abweichungsgenehmigung?
      Eine Abweichungsgenehmigung ist erforderlich, wenn ein Bauvorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Vorschriften der Landesbauordnung abweicht. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
    8. Was ist bei der Länge einer Grenzgarage zu beachten?
      Die maximal zulässige Länge einer Grenzgarage ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In NRW gibt es hierzu spezifische Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Oftmals ist die Länge auf eine bestimmte Anzahl von Metern begrenzt.

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  2. Grenzbebauung NRW: Bahnfläche als öffentl. Verkehrsfläche?

    http://www.vermessungstechnikerin-liebold.de Baurecht+Planungsrecht (NRW)
    Hallo Herr Lott,
    fragen Sie doch bei der Stadt/Gemeinde nach, ob diese Bahnfläche dem öffentl. Verkehr gewidmet ist. Dann hätten Sie doch Klarheit.
    Wenn ja (und der B. Pl. lässt grundsätzlich dort Garagen zu), dann ist doch keine weitere Einverständniserklärung einzuholen. Wenn nein, dann funktioniert es nur mit Abweichungsantrag oder Baulast oder Einverständniserklärung der Bahn (je nach Vorgehensweise des jeweiligen Amtes).
    Vielleicht informieren Sie mich über den weiteren Verlauf der Angelegenheit.
    MfG
    Nancy Liebold
  3. Forum-Hinweis: Aussagekräftige Titel für bessere Lesbarkeit!

    Sehr geehrte Frau ...
    Sehr geehrte Frau Liebold.
    es wäre nett wenn Sie Ihre Beiträge mit einer weniger langen und vor allem aussagekräftigeren, auf den Inhalt bezogenen Überschrift versehen würden. Dies trägt wesentlich zur Lesbarkeit im Forum bei. Herzlichen Dank hierfür!
  4. Grenzbebauung Garage: Maximale Länge überschritten – Konsequenzen?

    max. genehmigungsfreie Grenzbebauung ist überschritten
    Ihr Grundstück hat 4 Seiten, alle angrenzenden Grundstücke sind Ihre Nachbarn.
    Wenn nun eine genehmigungsfreie Grenzbebauung möglich ist und dafür maximale Längen genannt sind, bedeutet das die Länge auf der Grenzlinie gemessen und zwar an allen 4 Seiten.
    Eine Garage im Eck von 6x3 Meter belegt nun mal 9 Meter Grenzlinie.
    Nach der Beschreibung werden bei Ihnen die 15 Meter überschritten und Sie brauchen einen Bauantrag mit Antrag auf Abweichung.
    Der betroffene Nachbar muss zustimmen.
    Die Reaktion des Beamten ist unverständlich.
    Er darf die Annahme des Antrages nicht verweigern, er soll gegen eine Gebühr seine Begründung auf den Antrag schreiben.
    z.B. "Antrag nicht notwendig, da Privileg der Grenzbebauung weiter besteht und noch nicht ausgeschöpft ist"
    Damit bauen Sie genehmigungsfrei und bei einem Fehler tritt Amtshaftung ein.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Garagenanbau: Genehmigte Bestandsgarage – Amt kann Verlängerung ablehnen?

    eigentlich kein veränderter Tatbestand
    Hallo Herr Lott,
    was mir noch einfiel: Die Bestandsgarage ist zu lang, aber genehmigt. Die veränderte Garage wird auch zu lang. Welches Argument, das gegen die Garagenverlängerung spricht, soll das Amt denn jetzt anbringen? Es hatte doch zuvor auch keine Einwände.
    MfG
    Nancy Liebold
  6. NRW: Genehmigungsfreie Garagen – Bauvorlage trotz Freistellung?

    Vielen Dank erstmal.
    genehmigungs- und anzeigefreie (genehmigungsfreie, anzeigefreie) Garagen gibt es es in NRW ja gar nicht. Bei einem Antrag in der Genehmigungsfreistellung entfällt die Prüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde. Wenn nun der Sachbearbeiter bei der Gemeinde unbedingt eine Bauvorlage in der Genehmigungsfreistellung will, bedeutet das, dass der Bauherr und in weiterer Folge sein Entwurfsverfasser für die Einhaltung des öffentl. Baurechts zuständig sind.
    Aber ich hätte ja erstmal in meinem Kommentar zur BauO lesen können, bevor ich hier Frage. Im Kommentar steht, dass Garagen an Grenzen, die keine Nachbargrenzen sind, nicht als Grenzbebauung im Sinne von § 6 Abs. 11 mitzurechnen sind. Es sind sonstige Gebäude, die Abstandflächen auslösen, die bis zur Mittellinie der öffentl. Verkehrsfläche liegen dürfen. Also könnte man wohl ein Grundstück mit 15 m Grenzgaragen insgesamt an den Nachbargrenzen bebauen und zusätzlich noch weitere Garagen an sonstigen Grenzen, die keine Nachbargrenzen sind, z.B. an der vorderen Straßengrenze.
    Laut Kommentar zählen zu den öffentl. Verkehrsflächen für das Abstandflächenrecht auch öffentl. Eisenbahnen. Nun ist das aber soweit ich weiß ein stillgelegtes Gleis. Wenn es keine öffentl. Verkehrsfläche mehr ist, sondern eine sonstige Fläche, könnte dort zwar die Garage stehen, aber nur wenn der Eigentümer (die Bahn) damit einverstanden ist, das die Abstandfläche nicht eingehalten wird. Ich geh aber kaum davon aus, dass man in Kürze jemanden bei der Bahn findet, der da zuständig ist. Ich werde wohl noch ein bisschen rumtelefonieren müssen.
    Gruß
  7. Bauamt-Info: Grenzbebauung an Bahntrasse – Keine Längenbegrenzung!

    Rücksprache mit dem Bauamt
    Hallo,
    die Rücksprache mit dem Bauamt ergab, dass die Bahntrasse eine öffentl. Verkehrsfläche ist. Die Grenzbebauung entlang öffentl. Verkehrsflächen ist nicht auf die maximal Länge von Grenzbebauungen gem. § 6 Abs. 11 anzurechnen. Die Abstandflächen der Garagen überragen nicht die Mitte der angrenzenden öffentl. Verkehrsfläche, also dürfen da so viele Garagen hin, wie der Bebauungsplan, sprich die Grundflächenzahl, hergiebt.
    Danke, Gruß
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grenzbebauung Garage NRW: Anbau an Bahntrasse – Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit eines Garagenanbaus an der Grundstücksgrenze in NRW, insbesondere im Kontext einer angrenzenden Bahntrasse. Entscheidend ist, ob die Bahntrasse als öffentliche Verkehrsfläche gilt, da dies die Regelungen zur maximalen Länge der Grenzbebauung beeinflusst. Die Klärung mit dem Bauamt ist unerlässlich, um die spezifischen Anforderungen des Bebauungsplans und der Bauordnung einzuhalten. Auch die Frage, ob eine bereits bestehende, genehmigte Garage die Situation verändert, wird diskutiert.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Laut Bauamt-Info: Grenzbebauung an Bahntrasse – Keine Längenbegrenzung!, ist die Grenzbebauung entlang öffentlicher Verkehrsflächen nicht auf die maximale Länge begrenzt, sofern die Abstandflächen eingehalten werden. Dies vereinfacht das Vorhaben erheblich.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Beachten Sie, dass die maximale Länge der Grenzbebauung auf allen vier Seiten des Grundstücks gemessen wird, wie in Grenzbebauung Garage: Maximale Länge überschritten – Konsequenzen? erläutert. Eine Überschreitung kann einen Bauantrag oder eine Abweichung erforderlich machen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie mit der Stadt/Gemeinde, ob die Bahnfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, wie in Grenzbebauung NRW: Bahnfläche als öffentl. Verkehrsfläche? vorgeschlagen. Dies schafft Klarheit über die anzuwendenden Vorschriften. Im Falle einer Genehmigungsfreistellung ist es ratsam, sich über die Notwendigkeit einer Bauvorlage zu informieren, siehe NRW: Genehmigungsfreie Garagen – Bauvorlage trotz Freistellung?.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt, um die spezifischen Bedingungen für die Grenzbebauung in Ihrem Fall zu klären. Berücksichtigen Sie dabei die Länge der bestehenden Garage und die Auswirkungen des Anbaus auf die Einhaltung der Grenzabstände und die Vorgaben des Bebauungsplans. Die Informationen aus den Beiträgen Bauamt-Info: Grenzbebauung an Bahntrasse – Keine Längenbegrenzung! und Grenzbebauung Garage: Maximale Länge überschritten – Konsequenzen? sind hierbei besonders relevant.

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