Nachdem ich hier schon etliche Monate rumschnuppere, melde ich mich nun mit einer Fragestellung an die Experten.
Ich hadere seit etlichen Monaten mit unserem Bauamt (RLP) wegen der Bebaubarkeit eines Grundstückes und wir scheinen uns im Kreis zu drehen.
Eine Bauvoranfrage, mit der ich mögliche Einschränkungen der Bebaubarkeit (Geschossigkeit) abtasten sollte, war Aufhänger für den ganzen Schlamassel; seitdem diskutieren wir über eine grundsätzliche Bebaubarkeit.
Zum einen geht es hierbei um den Status (Außenbereich, Bauland); zum anderen um die Erschließung des Grundstückes.
Hier einige Infos:
- Die Lage:
es befinden sich bebaute Eckgrundstücke an der Einfahrt in den betreffenden Schotterweg (Sackgasse).
Auf 'meiner' Seite kommt anschließend ein mit einer Garage bebautes Grundstück, dann das meinige, auf welches ich bauen möchte.
Anschließend daran steht ein Haus, welches in den 50er Jahren gebaut wurde. Die gegenüberliegende Straßenseite ist
mit Ausnahme des Eckgrundstücks Wiese.
Am Ende des Weges (Gesamtlänge ca. 300 m) steht ein öffentlich genutzes Vereinsheim (Frequenz ca. 100 Fahrzeuge pro Woche).
Im befestigten Schotterweg sind Strom, Wasser und Abwasser vorhanden.
Zwei benachbarten Straßen reichen mit ihren Bebauungen wesentlich weiter in die Natur als dieser Weg.
- Vorgeschichte:
wie bereits erwähnt, steht bereits seit 50 Jahren ein Haus noch weiter im Grünen.
Vor Eingemeindung des Ortes Ende der 60er Jahre war das Gebiet als Bauland geführt. Es wurde wg. seinem Bauland-Charakter aus der Flurbereinigung ausgespart.
Weiter existierten auch Erweiterungspläne für zusätzliche Bauplätze nahe dem Vereinsheim, welche eine ordnungsgemäße Erschließung des Feldweges nach sich gezogen hätte.
Während der Eingemeindung wurden diese Pläne verworfen, der Außenbereich wurde wie uns jetzt bekannt wurde mit Ende der beiden Eckgrundstücke festgesetzt, sodass auch das bereits bestehende Haus hinter unserem Grundstück im Außenbereich liegt.
Dies, obwohl man sicherlich wegen den Nachbarstraßen auch eine direkte Linie weiter im Grünen hätte ziehen können.
Für die Verbreiterung des Weges an das Vereinsheim erwarb die Stadt vor einigen Jahren Land; dies geschah zu Baugrundstücks- Sätzen.
Weiterhin wird Grundsteuer B für Bauland bezahlt; auch der Lageplan des Katasteramts zeigt eindeutig Bauland an.
Ich bin für jeglichen Input zur Sach- und Rechtslage (Sachlage, Rechtslage) dankbar.
Insbesondere interessiert mich:
- Definition Erschließung. Brauche ich wirklich eine Straße, wenn doch ansonsten alle Zu- und Abwasserleitungen (Zuwasserleitungen, Abwasserleitungen) vorhanden sind und bereits durch andere Anwohner genutzt werden?
Wir streiten uns hier um 20 (!) Meter Asphalt bis zu meiner Einfahrt; zumal dieser Weg ja durch andere wesentlich stärker frequentiert wird ...
Die Paragraphen 34 und 35 BauGBAbk. sind mir zwischenzeitlich bekannt; es gibt da doch aber sicher sowas wie Ermessens-Spielraum?
- wie wird der Außenbereich festgelegt? Ganz willkürlich wird doch sowas sicher nicht gemacht.
- Bestenfalls ist momentan seitens der Behörde eine zusätzliche Erschließung mit nicht unerheblichen Kosten- und Zeitaufwänden möglich. Andernfalls muss ich bei Erfolgsaussicht den Rechtsweg beschreiten.
- Nutzen mir die Informationen von 'früher' (10 und mehr Jahre) überhaupt oder ist das Schnee von gestern?
- Die Baubehörde scheint mit immer neuen Taktiken die Sache aussitzen zu wollen. Was ist eurer Meinung nach die beste Strategie? Anwalt nehmen? Druck machen oder doch lieber abwarten?
Gruß und danke für Antworten,
susemihl
