habe mal eine Frage ob folgendes Vorhaben genehmigungsfähig ist:
- 1 Seite Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs
- 1 Seite Befreiung von Grenzabstand durch nachbarl. Zustimmung
- 2 Seiten Inanspruchnahme des "untergeordneten Bauteils"
Gilt die Inanspruchnahme des § 7b (untergeordnetes Bauteil) als eine Ausnahme oder eine Befreiung? Dann wäre sie ja nicht mit dem Schmalseitenprivileg vereinbar:
"Eine Kombination des Schmalseitenprivilegs mit einer Ausnahme (§ 13) oder Befreiung (§ 86), die dazu führt, dass der volle Abstand an mehr als zwei Grenzen unterschritten wird, widerspricht der Grundkonzeption des Schmalseitenprivilegs ... "
Über Antworten würde ich mich riesig freuen!
Danke,
Dani