ich verstehe diese Unterscheidung nicht mehr ganz. 2 Postings weiter unten schreibt wieder jemand, dass seine Voranfrage nach § 34 genehmigt wurde, also Innenbereich. Jetzt soll das ganze abgelehnt werden, da Außenbereich. Wie kann denn sowas?
Vielleicht kann mir jemand ein paar allgemeine Verständnisfragen beantworten, immer unter der Annahme, dass es keinen Bebauungsplan gibt:
- Hört der Innenbereich mit der Stadtgrenze auf? Oder mit der letzten Bebauung vor der Stadtgrenze?
- Wie sieht es aus mit dem Innenbereich von Straßenblöcken, die an allen 4 Seiten bebaut sind? Klar, man darf nur innen bauen, wenn schon ein Haus da steht. Kann denn dann der Rest des Blocks als Außenbereich gewertet werden, wenn doch alles drumherum zugebaut ist?
Unser Baurecht ist wirklich schwer zu verstehen. Ich erinner mich an meine Zeit in den USA. Bauvorschriften gab es da nicht. Wer Wert auf nachbarschützende Abstände legte, musste sich einfach ein Grundstück kaufen, dass ihm diese Abstände sicherte. irgendwelche Statik- oder Brandschutzvorschriften gab es auch nicht. ist jedem selbst überlassen, ob er unter seinem Haus begraben werden wollte ...
