1) Dachneigung 25 ° statt 42-50 °
2) Firstrichtung um 90 ° gedreht
3) Baulinie wird nur von 1/3 der Außenwand eingehalten
4) 2 Vollgeschosse statt 1 (ist Aufgrund der starken Hanglage aber gar nicht anders möglich, es sei denn, das Dach liegt auf Straßenhöhe; alle in der Straße haben so gebaut wie ich es plane)
Stimmt es, dass dadurch hohe Gebühren entstehen? Kann man die Höhe der Gebühren in einer Tabelle nachsehen? Müssen die Nachbarn dazu wirklich zustimmen?
Des weiteren soll ich eine Berechnung der Aufschüttungen beilegen. Diese ist nötig, um ebenerdig ins Haus zu kommen, für einen PKW-Stellplatz und für eine Terrasse, insgesamt ca. 250 m³. Muss ich dafür auch noch Gebühren zahlen?