laut unserer Baugenehmigung ist eine Dichtheitsprüfung der Abwasseranlagen nach § 45 Abs. 4 BauO NRW erforderlich.
Die Frage ist nun, wer darf / muss diese Dichtheitsprüfung durchführen: Laut Baugenehmigung ein "Sachkundiger".
Wer ist den "Sachkundiger"?
- Die Gemeinde hat mir ein Formular zur Verfügung gestellt und lapidar gemeint, dass könne der Gas- / Wasser - Installateur machen.
- Mein Installateur hat von dieser Sache bisher nichts gehört und meint er dürfe das nicht.
Vielen Dank für die Hilfe.
Bernd
