Ich habe da eine verzwickte Angelegenheit:
Ich habe in einem "reinen Baugebiet"in Rheinland-Pfalz gebaut. Durch einen Wirtschaftsweg getrennt gliedern sich einige Grundstücke im "Außenbereich" an. Auf dem mir gegenüber liegenden Grundstück (ca. 2400 m²) im nicht bebauten Außenbereich erbaute ein ehemaliger Landwirt (ca. 60 Jahre und Rentner, wohnt im Ortskern und hat geräumige Garagen in denen er noch Traktoren untergestellt hat) ein sog. "Okonomiegebäude" (15x8 m), dass vom Gemeinderat befürwortet und von der Kreisverwaltung nach § 35 Abs. 2 BauGBAbk. genehmigt wurde weil § 35 Abs. 1 auf ihn nicht zutrifft. Im Antrag gab der ehem. Landwirt an, 2 Pferde der Freundin seines Sohnes dort zu halten und landwirtschaftliche Geräte unterzustellen. Er selbst besitzt keine Pferde.
Kurz nach Baubeginn Mitte 2002 ging die Freundschaft auseinander und er baut immer noch obwohl eine Fertigstellungsanzeige erfolgte und er keine Pferde besitzt.
Um das sog. Ökonomiegebäude tätigte er Erdaufschüttungen von teilweise 3 m Höhe und einen Schotterweg von ca. 30 m Länge und 5 m Breite (Veränderung des nat. Geländes). Neben seinem Oko-Gebäude lagert er seit 2002 palettenweise Pflastersteine und andere Baumaterialien die er mal umsonst ergatterte und für seinen Bau nicht benutzen wird. Eine Erschließung ist nicht erfolgt und ist auch nicht vorgesehen. Das Oberflächenwasser vom Dach leitet er in zwei selbstgelegte Kanalrohre die am Rand seines Grundstückes enden und das Wasser auf dem benachbarten fremden Grundstück (Außenbereich) versickert. Stromanschluss existiert nicht.
Kürzlich kaufte er 2 angrenzende Grundstücke dazu und vergrößerte dadurch sein Gelände um das dreifache. Seit 2002 durchfährt er fast täglich mit seinen Traktoren das "reine Wohngebiet" 10-16 mal täglich obwohl er auf einem Wirtschaftsweg der an sein Grundstück angrenzt schneller sein Öko-Gebäude erreichen könnte und dadurch weniger Anwohner des Wohngebietes durch den Lärm belästigen würde. Er transportiert auf seinen Fahrten aber nichts. (Willkür und Schikanen)
Ich muss anmerken, dass er bekannt für seine Schikanen und Spitzfindigkeiten ist und mit verschiedenen "Zugezogenen des Neubaugebietes" Krach hat.
Eine Anfrage beim Ordnungsamt ergab dass man gegen das häufige Durchfahren des Wohngebietes nichts machen kann. (Ist mir unverständlich)
Durch die Größe seines Geländes ist nun zu befürchten, dass er dort nun mehrere Pferde halten wird (evtl. Weideland verpachten, Gewinnerzielungsabsicht etc.).
Da seit diesem Sommer ein anderer Nachbar im anderen angrenzenden Außenbereich ein Pferd hält und von diesem einen Pferd ein wirklich übler "Geruch" ausgeht und Unmengen an dadurch angezogene Insekten unser Grundstück und Haus durchfliegen, befürchten ich und meine Nachbarn durch eine Erhöhung der Pferdehaltung unzumutbare Belästigungen.
Meine Fragen sind:
- Darf er in diesem kurzen Abstand (ca. 20 m) zum "reinen Wohngebiet" mehrere Pferde halten?
- Darf er mit seinen Traktoren mehrfache tägliche unsinnige Fahrten durch das reine
Wohngebiet tätigen obwohl ein Wirtschaftsweg zu seinem Grundstück vorhanden
ist?
- Hätte er zum Betrieb seines Ökonomiegebäudes Anträge nach § 10 BISchG stellen
müssen?
- Durfte die Baubehörde überhaupt eine Baugenehmigung erteilen obwohl keine
Erschließung erfolgte und auch nicht erfolgen wird?
- Können benachbarte Grundstückseigentümer zum Wohngebiet hin künftig ebenfalls
Pferdehaltung und Geflügelhaltung mit sog. Wirtschaftsgebäuden tätigen?
(Bekommen Sie nun auch dafür Baugenehmigungen)? Befürchtung der Entstehung,
Verfestigung oder Erweiterung von Splittersiedlungen!
- Falls die Baubehörde die Baugenehmigung hätte nie erteilen dürfen; welche
Konsequenzen hat dies für die Behörde und den ehem. Landwirt?
- Was kann man unternehmen und wie kann man dann vorgehen?
Für Eure Hilfe (Beantwortung, Hinweise zu Gesetzen und Verordnungen, Kommentarquellen, web-Sites etc.) wäre ich Euch sehr verbunden.
Für kompetente Beantwortung oder Kommentare werde ich mich erkenntlich zeigen.
Mailt mir dazu Eure email-Adresse.
Hier noch meine Email: [email protected]
Vorerst vielen
Dank
Max
