habe im Haushaltsbegleitgesetz 2004 folgendes gelesen:
- Bauherren, die nach dem 31.12.2003 mit der Herstellung eines Eigenheims beginnen, oderErwerber, die nach diesem Datum den notariellen Kaufvertrag abschließen, sollen dem Entwurf zufolge keine Eigenheimzulage mehr erhalten. Dafür plant die Regierung ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in den Städten.
weiter unten steht dann :
Handlungsbedarf besteht insbesondere für Häuslebauer , die sich noch in diesem Jahr die alte Eigenheimzulage sichern wollen. Sie müssten mit der Herstellung des Objektes bis zum 31.12.2003 begonnen bzw. beim Erwerb der Wohnung oder des Hauses den obligatorischen Kaufvertrag bis zu diesem Datum abgeschlossen haben.
Meine Frage ist nun was heißt mit der Herstellung begonnen haben.
Reicht dafür der Bauantrag (habe ich Ende 2002 gestellt) oder muss man schon auf seinem Grundstück begonnen haben was zu machen wie z.B. Abstecken und Fundamente oder ähnliches
MfG M. Röben