Grundstücksgrenze LBO SH: Was bedeutet "jeweilige Grundstücksgrenze" bei Teilung?

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Grundstücksgrenze LBO SH: Was bedeutet "jeweilige Grundstücksgrenze" bei Teilung?

Nach der Teilung eines bisher unbebauten Nachbargrundstücks haben wir jetzt mehrere Flurstücke, die an eine unserer Grundstückseiten angrenzen. Ist die in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein unter § 6 (10) genannte "jeweilige Grundstücksgrenze" nun so zu verstehen, dass wir dort zusätzlich zu unserer Garage (bereits 7,90 lang) einen (grundsätzlich im Baugebiet erlaubten) Abstellraum an der Grenze zu einem anderen Nachbarn errichten dürfen? Wir wollen diesen Raum nicht an die Garage anbauen, sondern in 30 Meter Entfernung, vor dem nächsten Grundstück.
Hinzu kommt, dass diese Grundstücksseite 'konvex' verläuft, dort sind eine ganze Anzahl von Grenzsteinen gesetzt worden. Ist eine 'jeweilige Grundstücksgrenze' nun die Linie zwischen zwei Grenzpunkten?
Freundliche Grüße,
Thomas
(Ich habe diese Frage noch einmal gestellt, weil sie vor einem Monat keine Antworten ergeben hat. Vielleicht hatte ich den Titel ja nicht aussagekräftig formuliert)
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    GoogleAI-Analyse: Grundstücksgrenze LBOAbk. SH: Definition & Erklärung

    Die Formulierung "jeweilige Grundstücksgrenze" in § 6 (10) der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) bezieht sich nach einer Grundstücksteilung auf jede einzelne Grenze des ursprünglichen Grundstücks, die nun durch die Teilung entstanden ist. Das bedeutet, dass bei der Berechnung von Abstandsflächen oder anderen baurechtlichen Belangen jede neu entstandene Grenze als separate "jeweilige Grundstücksgrenze" betrachtet wird.

    Ich empfehle, die genaue Situation mit dem zuständigen Bauamt zu besprechen, da die Auslegung im Einzelfall von den konkreten Gegebenheiten abhängen kann. Auch ein Blick in den Lageplan und die dazugehörigen Eintragungen im Liegenschaftskataster kann hilfreich sein, um die aktuellen Grundstücksgrenzen eindeutig zu identifizieren.

  2. 👉 Handlungsempfehlung:
    Klären Sie die Auslegung der "jeweiligen Grundstücksgrenze" im Detail mit dem Bauamt oder einem Fachanwalt für Baurecht, um sicherzustellen, dass Ihre Bauvorhaben den aktuellen Vorschriften entsprechen.
  3. 📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich festgelegte Linie, die ein Grundstück von anderen Grundstücken oder öffentlichen Flächen abgrenzt. Sie wird im Liegenschaftskataster dokumentiert und durch Grenzsteine vor Ort gekennzeichnet.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaftskataster, Grenzstein.
    LBO (Landesbauordnung)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über Bauanträge, Abstandsflächen, Brandschutz und andere Aspekte des Bauens.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauantrag.
    Flurstück
    Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst sein.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Liegenschaftskataster, Katasteramt.
    Abstandsfläche
    Die Abstandsfläche ist der Bereich, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze freigehalten werden muss. Sie dient der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Bauwich, Nachbarrecht.
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Flurstücke eines Gebietes erfasst. Es enthält Informationen über die Lage, Größe und Nutzung der Grundstücke.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundstücksverzeichnis.
    Baulast
    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruht und den Eigentümer zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen verpflichtet. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
    Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Beschränkung, Baulastenverzeichnis.
    Bauamt
    Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen. Es erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und berät Bauherren.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauaufsicht, Bauberatung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert mit Abstandsflächen nach einer Grundstücksteilung?
      Nach einer Teilung müssen die Abstandsflächen neu berechnet werden, wobei jede neu entstandene Grundstücksgrenze berücksichtigt wird. Die Abstandsflächen müssen den aktuellen baurechtlichen Vorschriften entsprechen.
    2. Wie finde ich die genauen Grundstücksgrenzen heraus?
      Die genauen Grundstücksgrenzen sind im Liegenschaftskataster und im Lageplan des Grundstücks verzeichnet. Diese Dokumente können beim zuständigen Katasteramt eingesehen werden. Grenzsteine vor Ort können ebenfalls Hinweise geben, sollten aber mit den offiziellen Dokumenten abgeglichen werden.
    3. Was ist, wenn die Abstandsflächen durch die Teilung nicht mehr eingehalten werden?
      Wenn durch die Teilung eines Grundstücks die Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden, kann dies zu Problemen bei zukünftigen Bauvorhaben führen. Es ist ratsam, dies vor der Teilung zu prüfen und gegebenenfalls eine Ausnahme oder Befreiung beim Bauamt zu beantragen.
    4. Kann ich mich auf mündliche Zusagen des Nachbarn verlassen?
      Mündliche Zusagen sind rechtlich nicht bindend. Vereinbarungen bezüglich der Grundstücksgrenze sollten immer schriftlich festgehalten und notariell beurkundet werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
    5. Was bedeutet "Baulast" im Zusammenhang mit Grundstücksgrenzen?
      Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die auf einem Grundstück lastet und beispielsweise die Einhaltung von Abstandsflächen auf einem Nachbargrundstück sichert. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und ist bindend für alle zukünftigen Eigentümer.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück?
      Ein Flurstück ist ein genau vermessener und im Liegenschaftskataster geführter Teil der Erdoberfläche. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst sein, das eine wirtschaftliche Einheit bildet und im Grundbuch eingetragen ist.
    7. Wie wirkt sich eine Grenzbebauung auf die "jeweilige Grundstücksgrenze" aus?
      Bei einer Grenzbebauung wird direkt an der Grundstücksgrenze gebaut. Die "jeweilige Grundstücksgrenze" ist in diesem Fall besonders relevant, da die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (z.B. Brandschutz) genau geprüft werden muss.
    8. Was mache ich, wenn ich mir unsicher bin, wo die Grundstücksgrenze verläuft?
      Wenn Sie sich unsicher sind, wo die Grundstücksgrenze verläuft, sollten Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen, die Grenze neu zu vermessen und zu kennzeichnen. Dies schafft Klarheit und vermeidet Streitigkeiten mit den Nachbarn.

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      Regelungen und Einschränkungen bei der Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze.
    • Baulasten: Auswirkungen auf das Grundstück
      Welche Verpflichtungen durch eine Baulast entstehen und wie sie im Grundbuch eingetragen werden.
    • Streit mit dem Nachbarn wegen der Grundstücksgrenze
      Wie man Streitigkeiten vermeidet und welche rechtlichen Schritte möglich sind.
    • Liegenschaftskataster: Informationen und Einsicht
      Welche Daten im Liegenschaftskataster gespeichert sind und wie man Einsicht erhält.
  4. LBO SH: Grundstücksgrenze – Klare Definition der 'jeweiligen Grenze'

    olalla
    die jeweilige Grundstücksgrenze ist doch ganz normales deutsch, oder:-) man meint damit nicht die Grundstücksgrenze der gegenüberliegenden Wand, auch nicht die Beschränkungen bezogen auf eine andere grenze.
    was steht denn genau im § 6 (10)?
    ich kenne aus der eigenen LBOAbk. passagen wie Länge der Außenwand weniger als 16 m an der jeweiligen grenze. das ist doch klar!
  5. LBO SH §6 (10): Abstandflächen und Garagen an Grundstücksgrenzen

    Zitat aus der LBOAbk.
    § 6 (10)
    "Auf einem Baugrundstück sind in den Abstandflächen von Gebäuden sowie ohne eigene Abstandflächen oder mit einer bis auf 1 m Tiefe verringerten Abstandfläche Garagen [ ... ] zulässig.
    Soweit die in Satz 1 genannten Gebäude den Abstand zur Grundstücksgrenze von 3 m unterschreiten, darf [ ... ] deren Gesamtlänge an keiner der JEWEILIGEN GRUNDSTÜCKSGRENZEN des Baugrundstücks größer als 9 m sein und deren mittlere Wandhöhe 2,75 m über der an der Grundstücksgrenze festgelegten Geländeoberfläche nicht übersteigen. "
    Was bedeutet das nun? Ist das jeweils eine Grenze zu jedem anderen Flurstück (dann hätte unser Grundstück sechs Grenzen)? Oder gibt es eine andere Lesart, die besagt, jedes Grundstück hat grundsätzlich eine Nord-, West-, Süd- und Ostgrenze (Südgrenze, Ostgrenze) (das würde ich als Grundstücksseiten bezeichnen)?
    Thomas
  6. Forum-Hilfe: Warum unbeantwortete Fragen zum Baurecht?

    keine Hilfe aus dem Forum ☹
    Am 22. August habe ich meine Frage zum ersten Mal geposted. Da keine Reaktion kam, habe ich einen Monat später den Beitrag leicht geändert erneut geposted. Als Ergebnis habe ich dann eine Rückfrage erhalten, die ich auch schnellstens beantwortet habe. Aber hilfreiche Hinweise habe ich hier bisher nicht bekommen.
    Jetzt sind schon sieben Wochen um und ich wundere mich, warum auf die meisten Fragen Antworten gegeben werden, auf meine jedoch nicht. Naja.
    Thomas
  7. Grundstücksgrenze: Anzahl Nachbarn statt Grenzsteine entscheidend?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ich würde nicht die Zahl der Grenzsteine ansetzen ...
    Ich würde nicht die Zahl der Grenzsteine ansetzen, sondern die Zahl der angrenzenden Nachbarn / Grundstücke. Auch bei einem vieleckigem Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken (Sie und Ihr Nachbar) würde ich das meiner Meinung nach als eine Grenze definieren.
    Wobei auch hierbei Situationen entstehen können, die dann "nicht im Sinne des Erfinders" sind.
  8. Grundstücksgrenzen: Bauamt vs. Realität – Sechs Grenzen?

    So sehe ich es auch ...
    So sehe ich es auch zu jedem Nachbarn EINE Grenze, egal wie gerade oder krumm sie auch ist. In dem Fall hat unser Grundstück sechs Grenzen zu anderen Grundstücken. Leider sieht der Sachbearbeiter im Bauamt das anders: "Jedes Grundstück hat vier Grenzen, je eine im Norden, Süden, Osten und Westen. Egal welche Form das Grundstück hat! " Für mich sind das GrundstücksSEITEN. Deutschland hat im Westen doch auch Grenzen zu den Niederlanden, zu Luxemburg und zu Frankreich und nicht nur eine Westgrenze.
    Wie kann ich hier Rechtssicherheit bekommen? Wer gibt mir eine 'rechtsverbindliche Auskunft'? Machen das Fachanwälte und wo finde ich einen in Schleswig-Holstein?
    Für jede Hilfe dankbar,
    Thomas
  9. Grundstücksgrenze: Interpretation der LBO SH – Herausforderungen

    schwierige frage -
    die Thematik ist nicht so einfach, vor allem wenn man als betroffener sich in die vielseitig interpretierbaren vorgaben einliest und eindenkt.
    vom Grundsatz her geht es darum:
    a lichtrechte werden beeinträchtigt,
    b durch die zu duldende Grenzbebauung wird der Raum und die Nutzung des bezogenen Nachbarn beeinträchtigt,
    c durch mißinterpretation kann es zu städtebaulich unbefriedigenden massigen Grenzbebauungen kommen.
    der Wille des Gesetzgebers diese negativa zu minimieren, wird in der Rechtsprechung meines Bundeslandes so kommentiert:
    " ... maßgeblich sind die Grundstücksgrenzen des Baugrundstückes, nicht jedoch des nachbargrundgrundstückes oder der Grundstücksgrenzen aus der Sicht des Nachbarn. was jeweils als eine Grundstücksgrenze anzusehen ist, bestimmt sich deshalb vom Baugrundstück aus, auf dem die grenzgebäude errichtet werden sollen. dabei kann z.B. eine Garage auch an zwei oder drei nachbargrenzen anstoßen ... "
    sie brauchen nicht zu erst einen Rechtsanwalt -
    suchen sie sich einen Architekten, der die Kommentierung ihrer LBOAbk. im regal stehen hat, oder gehen sie selbst in eine Bibliothek um diese einzusehen (meist § 7, LBO), gehen sie zur rechtsaufsicht ihrer gen. Behörde, meist die in der Regierung ihres bezirks zu finden, oder letztlich zum Rechtsanwalt, der dann aber meist einen Techniker als transmitter braucht --
    HTH
  10. LBO SH §6 (10): Kommentierung zur Grundstücksgrenze beachten!

    ups
    LBOAbk. § 6.10 stand ja bereits oben  -  hier die Kommentierung mal lesen ...
  11. LBO SH: Kommentierung zur Grundstücksgrenze gefunden – Danke!

    Aha! Kommentierung gibt es also!
    ... danach werde ich mal forschen. So wie es in Ihrem Bundesland handzuhaben ist, scheint die Lesart "Jedes Grundstück hat vier Grenzen PUNKT" ja die richtige zu sein.
    Dankbar für den Hinweis,
    Thomas
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Grundstücksgrenze LBOAbk. SH: Definition und Auslegung bei Teilung

  13. 💡 Kernaussagen:
    Die Diskussion dreht sich um die Auslegung des Begriffs "jeweilige Grundstücksgrenze" in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) nach einer Grundstücksteilung. Es geht um die korrekte Bestimmung von Abstandsflächen und die zulässige Länge von Garagen an den Grundstücksgrenzen. Unterschiedliche Meinungen zwischen Bauamt und Grundstückseigentümern werden diskutiert, wobei die Kommentierung der LBO SH als wichtige Informationsquelle identifiziert wird.
  14. ⚠️ Wichtiger Hinweis:
    Die Auslegung der "jeweiligen Grundstücksgrenze" kann variieren. Beachten Sie den Beitrag Grundstücksgrenzen: Bauamt vs. Realität – Sechs Grenzen?, der die unterschiedlichen Auffassungen von Bauamt und Eigentümern beleuchtet.
  15. ✅ Zusatzinfo:
    Die Anzahl der angrenzenden Nachbarn bzw. Grundstücke kann bei der Definition der Grundstücksgrenze eine Rolle spielen, wie im Beitrag Grundstücksgrenze: Anzahl Nachbarn statt Grenzsteine entscheidend? erläutert wird. Dies kann von der reinen Anzahl der Grenzsteine abweichen.
  16. 👉 Handlungsempfehlung:
    Konsultieren Sie die Kommentierung zur LBO SH §6 (10), wie im Beitrag LBO SH §6 (10): Kommentierung zur Grundstücksgrenze beachten! empfohlen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Klären Sie Unklarheiten mit dem zuständigen Bauamt oder ziehen Sie einen Fachanwalt für Baurecht hinzu. Die korrekte Auslegung ist entscheidend für die Einhaltung der Abstandsflächen und die Rechtssicherheit Ihres Bauvorhabens.
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