Grenzbebauung in Schleswig-Holstein: Definition & Abstand zur jeweiligen Grundstücksgrenze?

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Grenzbebauung in Schleswig-Holstein: Definition & Abstand zur jeweiligen Grundstücksgrenze?

Nach der Teilung eines bisher unbebauten Nachbargrundstücks haben wir jetzt mehrere Flurstücke, die an eine unserer Grundstückseiten angrenzen. Ist die in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein unter § 6 (10) genannte "jeweilige Grundstücksgrenze" nun so zu verstehen, dass wir dort zusätzlich zu unserer Garage (bereits 7,90 lang) einen (grundsätzlich im Baugebiet erlaubten) Abstellraum an der Grenze zu einem anderen Nachbarn errichten dürfen? Wir wollen diesen Raum nicht an die Garage anbauen, sondern in 30 Meter Entfernung, vor dem nächsten Grundstück.
Hinzu kommt, dass diese Grundstücksseite 'konvex' verläuft, dort sind eine ganze Anzahl von Grenzsteinen gesetzt worden. Ist eine 'jeweilige Grundstücksgrenze' nun die Linie zwischen zwei Grenzpunkten?
Freundliche Grüße,
Thomas
PS: Ich hoffe, ich habe ausreichend im Forum recherchiert, bevor ich diese Frage gestellt habe. Die Threads 634 und 757 befassen sich mit ähnlichen Themen, aber dort habe ich die Antwort nicht gefunden.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    GoogleAI-Analyse: Grenzbebauung S-H: Was bedeutet "jeweilige Grundstücksgrenze"?

    Die "jeweilige Grundstücksgrenze" im Sinne der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (§ 6 (10) LBOAbk. S-H) bezieht sich auf die konkrete Grenze zwischen Ihrem Grundstück und dem jeweiligen Nachbargrundstück. Nach einer Teilung des Nachbargrundstücks entstehen mehrere Flurstücke, die an Ihre Grundstücksseite angrenzen. Für die Einhaltung der Abstandsflächen ist jede dieser Grenzen zu betrachten.

    Das bedeutet, dass die Abstandsflächen zu jedem einzelnen Flurstück des Nachbarn eingehalten werden müssen. Die Anzahl der Grenzsteine oder die Gesamtlänge der Grundstücksseite spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist die Linie, die die einzelnen Grenzpunkte verbindet und die Grenze zwischen den Grundstücken definiert.

  2. 👉 Handlungsempfehlung:
    Klären Sie im Zweifelsfall die genaue Lage der Grundstücksgrenzen mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Dieser kann Ihnen die Grenzpunkte genau aufzeigen und somit Klarheit über die einzuhaltenden Abstände verschaffen.
  3. 📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich festgelegte Linie, die ein Grundstück von einem anderen trennt. Sie wird durch Grenzsteine markiert und im Liegenschaftskataster dokumentiert.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaftskataster, Grenzstein
    Abstandsfläche
    Die Abstandsfläche ist der freizuhaltende Bereich zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Sie dient der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Landesbauordnung, Bebauungsplan
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit und andere baurechtliche Aspekte.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauordnung
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Gebiets regelt. Er enthält Festsetzungen über die zulässige Nutzung, die Gebäudehöhe, die Abstandsflächen und andere baurechtliche Aspekte.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baurecht
    Flurstück
    Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Mehrere Flurstücke können ein Grundstück bilden.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Liegenschaftskataster, Katasteramt
    Grenzstein
    Ein Grenzstein ist ein fester Gegenstand, der zur Kennzeichnung der Grundstücksgrenze dient. Er besteht in der Regel aus Stein oder Beton und ist im Boden verankert.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Vermessung, Liegenschaftskataster
    Baulast
    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück lastet und zugunsten eines anderen Grundstücks wirkt. Sie kann beispielsweise die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Duldung einer bestimmten Nutzung regeln.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Nachbarrecht, Baurecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden?
      Die Nichteinhaltung von Abstandsflächen kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Nachbarn und zu Anordnungen der Baubehörde führen, die den Rückbau oder die Veränderung des Bauwerks zur Folge haben können.
    2. Gibt es Ausnahmen von den Abstandsflächenregelungen?
      Ja, die LBO S-H sieht in bestimmten Fällen Ausnahmen von den Abstandsflächenregelungen vor, beispielsweise für Garagen und Abstellräume unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Ausnahmen sind jedoch genau definiert und müssen im Einzelfall geprüft werden.
    3. Wie finde ich heraus, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft?
      Die genaue Lage der Grundstücksgrenze kann durch Einsicht in das Liegenschaftskataster oder durch eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur festgestellt werden. Die Grenzpunkte sind in der Regel durch Grenzsteine markiert.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einer Grundstücksgrenze und einer Baugrenze?
      Die Grundstücksgrenze ist die tatsächliche Grenze zwischen zwei Grundstücken. Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, bis zu der ein Gebäude errichtet werden darf. Die Baugrenze kann mit der Grundstücksgrenze übereinstimmen, muss es aber nicht.
    5. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Grenzbebauung?
      Der Bebauungsplan kann Festsetzungen zur Grenzbebauung enthalten, beispielsweise hinsichtlich der zulässigen Bebauungstiefe, der Gebäudehöhe oder der Art der Nutzung. Diese Festsetzungen sind bei der Planung einer Grenzbebauung zu beachten.
    6. Was bedeutet "Grenzabstand"?
      Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Die Höhe des Grenzabstands richtet sich nach den Bestimmungen der Landesbauordnung und kann von der Gebäudehöhe abhängen.
    7. Kann ich mich mit meinem Nachbarn über eine Grenzbebauung einigen?
      Ja, in vielen Fällen ist es möglich, sich mit dem Nachbarn über eine Grenzbebauung zu einigen und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten und im Grundbuch eingetragen werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
    8. Was ist eine Baulast?
      Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Beschränkung eines Grundstücks zugunsten eines anderen Grundstücks. Sie kann beispielsweise die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Duldung einer bestimmten Nutzung regeln. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen.

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