- Wenn in einem Bebauungsplan die Zahl der zulässigen Wohnungen festgesetzt ist, so ist diese Festsetzung nachbarschützend.
- Ist die Anzahl der zulässigen Wohnungen durch die GFZAbk. geregelt und es kommt durch Überschreitung der GFZ zu mehr Wohnungen so ist dies nicht nachbarschützend, da die GFZ nicht nachbarschützend ist.
Soweit richtig?
Nun zu meiner Frage: Wenn die Anzahl der Wohnungen über die Grundstücksgröße festgestzt wird (z.B. : 1 Wohnung pro 200 m² Grundstücksfläche) ist diese Festsetzung dann nachbarschützend oder nicht?
Vielen Dank für eure Antworten!
EW