Meine Frage:
Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Gemeinde,
zwecks Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks. Dieses Grundstück soll nun an einen Dritten verkauft werden.
Kann man nun "nachträglich" auch ohne Zustimmung der Gemeinde
im Baulastenverzeichnis einen Hinweis auf den bestehenden
Vertrag eintragen, also z.B. so :
- Beschränkung der Nutzung gemäß Vertrag vom 01.01.1990
(siehe Anlage)
Viele Grüße,
Alexander