vielleicht kann uns jemand zur Änderung einer Baugenehmigung für unseren Fall ein paar Tipps geben.
Der Bebauungsplan für unser Hanggrundstück in Hessen gibt u.a. folgende Parameter vor:
- eingeschossige Bauweise
- Traufhöhe bis 6 m
- Dachneigung max. 30 Grad
- in Ausnahmefällen kann eine zwei - bis dreigeschossige Bauweise genehmigt werden
Wir haben nun eine Baugenehmigung für ein zweigeschossiges Haus mit Satteldach
(Keller und EG sind Vollgeschoss, DGAbk. <75 % EGAbk.) ,
- Traufhöhe 6,5 m,
- Dachneigung37 Grad
Wir möchten jetzt den Grundriss vergrößern und um Dachschrägen zu vermeiden, auch das DG zum Vollgeschoss ausbauen, was ja möglich wäre. Das möchten wir mit einem Mansardendach verwirklichen, um die Überschreitung der Traufhöhe im Rahmen zu halten.
Fragen:
Wo wird bei einem Mansardendach die Traufhöhe gemessen?
Kann das Mansardendach eine Lösung sein, um in unserem Fall alle Bedingungen des Bebauungsplans einzuhalten?
Muss für unsere geplanten Änderungen ein neuer Bauantrag gestellt werden, oder genügt ein Nachtrag?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
eugen