ich habe "kleinere" Probleme eine Baugenehmigung für einen Umbau beim Landratsamt (LK ist in Bayern) zu bekommen.
- Situation: Zweifamilienwohnhaus mit Erdgeschoss, Dachgeschoss (Kniestock auf 1 m) sowie Spitzbogen (bisherige Nutzung von Erd- und Dachgeschoss (Erdgeschoss, Dachgeschoss));
- geplante Maßnahmen: Neubau eines Zwerggiebels (bis in den Spitzbogen), einer Gaube, eines Treppenhauses (vom Dachgeschoss zum Spitzbogen) in Holzständerbauweise.
Nachdem der Plan die Genehmigung der Stadt erhalten hat, macht nun das Landratsamt Schwierigkeiten:
- die Traufhöhe des Zwerggiebels würde mit ca. 8 m nicht zum Siedlungsgebiet der Stadt passen
- nachdem ich unseren Bürgermeister von meiner Lösung überzeugen konnte (das Wohngebiet ist kein Sanierungsgebiet mit besonderen Vorschriften) legt mir das Landratsamt das nächste Ei:
- da im Spitzbogen zwei Kinderzimmer geplant wären, müsste aus brandschutztechnischen Gründen eine zweite Treppe eingebaut werden.
Nun meine Fragen: stimmt das oder ist der zweite Fluchtweg nicht dadurch gegeben, dass man vom den beiden Glastüren im Spitzbogen auf den geplanten 1,5 m breiten Balkon im Dachgeschoss und von dort auf den Erdboden springen kann.
Vielen Danke für eure Anmerkungen,
ein geplagter Bauherr ...
