Nachforderungen des Bearbeiters meines Bauantrages:
- Qualifizierter Lageplan (3x im Original)
- Beglaubigte Kopie aus dem Bebauungsplan (2x im Original)
- und Nachweis über die Erstellung eines Schallschutznachweises.
Jetzt meine Frage, ist dies rechtens?
Laut Bauordnung Niedersachsen ist ein Qualifizierter Lageplan nur notwendig, "bei Beurteilung einer Grenzbebauung oder von Grenzabständen" Da ich keine Grenzbebauung habe und ich diese Grenzabstände im Lageplan ersichtlich sind, verstehe ich nicht, wozu das Bauamt diesen Qualifizierten (teuren) Lageplan benötigt. Alle Abstände und die Übersicht des Hauses sind in einem Lageplan (auf Grundlage des Auszuges aus dem Liegenschaftsamt, aber nicht beglaubigt) ersichtlich.
Das 2. ist, die beglaubigte Kopie aus dem Bebauungsplan ... Laut Baulagevorlageverordnung wird nicht mal der Bebauungsplan verlangt, jedenfalls habe ich es nicht gefunden. Dem Bauantrag liegt eine Kopie aus dem Bebauungsplan vor. Wozu muss diese noch beglaubigt in 2 Facher Weise eingereicht werden. Um den Bauantrag zu prüfen, muss der Bebauungsplan doch sowieso im Amt vorliegen. Warum soll ich dafür nochmals 60 € bezahlen?
Kann mir einer weiterhelfen, bezüglich meiner Fragen? Vielleicht liege ich auch ganz falsch und es muss alles abgegeben werden. Aber dann ist es für mich unverständlich, dass wegen einem Einfamilienhaus in einem Bebauungsplan so ein Aufriss bei der Baugenehmigung gemacht wird, wenn doch einfach auch nur eine Bauanzeige ausreichen würde?
Muss für ein Einfamilienhaus ein Schallschutznachweis erstellt werden?
Wenn mir einer weiterhelfen kann, wäre ich sehr glücklich.
Danke
Maren