beim Schwager haben 2 Firmen vor Abgabe eines qualifizierten Angebots das Grundstück niveliert, um die zu bewegenden Massen zu bestimmen, schätze ich.
jetzt sind wir soweit und bei unserem hanggrundstück muss unserer Meinung nach, vor Abgabe eines qualifizierten Angebots eigentlich nivelliert werden.
jetzt die Frage:
wann wird das üblicherweise gemacht?
die Bauträger meines schwagers, die ein Angebot abgegeben haben, haben alle mindestens den zollstock in die Luft gehalten und eine Idee der Lage bekommen.
unser Architekturbüro weigert sich kategorisch dieses vermessen vor Auftragserteilung vorzunehmen. Wir wollen ein schlüsselfertiges Haus mit Festpreis und erst nach angebotsabgabe (und nach Vergleich mit den beiden anderen) vergeben.
liegen wir damit sooo unüblich daneben?
und ist es serös ohne Nivellierung an einem hanggrundstück irgendwelche zahlen abzugeben?
wer kann und helfen?
Gruß
Claus & Petra gehne