hab' mich schon durchs ganze Forum "Bauplanung/Baugenehmigung" gewühlt, bin mir aber trotzdem noch nicht sicher:
Folgender Fall:
- Bundesland: Bayern
- Bestehender Bebauungsplan, Baufenster für Haus und Garage eingezeichnet, Baugebiet befindet sich im Ortskern
- textliche Festsetzungen des B-Planes enthalten nur Regelungen bezüglich Garagen und Stellplätzen, keinerlei Regelungen wegen sonstigen Nebengebäuden (auch kein Verbot oder irgendwelche Einschränkungen)
Gem. BayBOAbk. sind Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³, außer im Außenbereich, allgemein genehmigungsfrei. Darunter würde ja z.B. ein Häuschen für Gartengeräte oder ein Holzschuppen fallen.
Darf ich also einen Holzschuppen bzw. ein Gerätehäuschen mit weniger als 75 m³ einfach aufstellen? Welchen Grenzabstand muss ich einhalten? Dazu hab' ich auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums leider nichts gefunden.
Auch die Regelung mit der Grenzbebauung ist mir noch nicht ganz klar. Grenzgaragen und Nebengebäude dürfen insgesamt nur 8 m je Grundstücksgrenze lang sein. Was heißt "je Grundstücksgrenze"?
