- Einbau von Fundamenten für einige Außenwände
- Bau einer Einfahrt auf des Gelände, wobei Erdarbeiten notwendig wären
- Instandsetzung der Fachwerkaußemwände. Austausch einzelner Balken, Ausmauerung.
- Einbau von Pferdeboxen in die Scheune
- Erstellung zusätzlicher Kellerräume (bisher nur teilunterkellert)
- Im ersten Dachgeschoss des Hauses existieren schon Fachwerkwände, jedoch ohne
Ausmauerung (vermutlich von einem der Vorbesitzer entfernt). Würde ein Wiederherstellen der Räume als Wohnraum als Dachausbau gelten. Für welche dieser Arbeiten brauche ich eine Baugenehmigung? Für einige Ratschläge wäre ich dankbar. MfG V. Müller