ich stehe vor einem Problem mit einer beauftragten Handwerkerfirma XY, die ihre Arbeiten einfach liegen gelassen hat und nicht mehr erscheint. Nun frage ich mich:
- Was ist die korrekte Vorgehensweise in solch einer Situation?
- Darf ich als Bauherr nach einer Abmahnung die Arbeiten selbst fortsetzen?
- Wie verhält es sich mit der Gewährleistungsbürgschaft der Firma XY, wenn diese die Arbeiten nicht fertigstellt?
Beste Grüße,