Brandschutz Bayern: Abstand Wohnraumfenster zu Treppenhausfenster in Gebäudeklasse IV?
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Brandschutz Bayern: Abstand Wohnraumfenster zu Treppenhausfenster in Gebäudeklasse IV?

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich diskutiere gerade mit Sachverständigen, die später auch mal die Abnahme des BVAbk. durchführen, ob für ein Wohnraumfenster neben einem notwendigen Treppenhaus in der G-Kl. IVAbk. ein Abstand vorgeschrieben ist, oder nicht. Ein SV hat meine geplante Ausführung bemängelt, das Brandschutzkonzept wurde in meinem Büro erstellt. In meiner Skizze (s. Anlage Brandschutz.pdf) ist der Abstand des Fensters 31,5 cm, das ist zwar knapp, keine Frage ... Die Tr. -Hs Wand ist keine Brandwand. Der SV behauptet, dass die Fenster untereinander einen Abstand von 2,5 m haben müssen bzw. soll auch die 120 ° Regelung eingehalten werden oder das Tr. -Hs. Fenster in EI30 ausführen oder aber ich hole bei der Branddirektion München eine isolierte Befreiung ein oder der Ersteller des Brandschutzkonzept erklärt, dass keine erhöhtes Risiko besteht. All das will ich aus Prinzip aber nicht tun. Ich behaupte nun, dass die 2,5 m keine Vorschrift für diesen Fall ist, denn Regelungen dazu finde ich erst ab G-Kl. V, und somit kann ich auch keine isolierte Befreiung beantragen. Wiederum kann ich nicht den Umkehrschluss ziehen, wenn in einschlägigen Kommentaren zitiert wird, dass bei einem Abstand von 2,5 keine Brandauswirkungen mehr auf benachbarte Fenster zu erwarten sind. Diesen Satz finde ich im Zusammenhang mit der 5 m Regelung der G-Kl. V, bzw. bei Brandwänden. Eine weitere Regelung habe ich gefunden bei der Stadt Hamburg, ich zitiere:

Treppenraumaußenwände bei versetzten Gebäudeteilen

Die Außenwände des Treppenraums müssen so ausgebildet sein, dass sie infolge eines Brandes in benachbarten Räumen ihren Raumabschluss nicht verlieren und der Treppenraum unter Berücksichtigung der Isolationswirkung der Außenwand passierbar bleibt.

In Außenwänden vorspringender Treppenräume können Isolierverglasungen ohne nachgewiesenen Feuerwiderstand vorgesehen werden, wenn:

  • sie außerhalb eines 5 m-Brandausstrahlungsbereichs unter 120 ° angeordnet sind und (s. Bild 2)
  • eine Scheibe der Isolierverglasung (entweder innere oder äußere Scheibe) der Treppenraumaußenwand mit Verbundsicherheitsglas (VSG aus mind. 2 * 4 mm ESG nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr.11.8) ausgeführt wird.

Andernfalls ist eine F30- (EI30-) Verglasung vorzusehen.

Beim Tragsicherheitsnachweis der Verglasungen sind die technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten und gegen Absturz sichernden Verglasungen gem. Liste der Technischen Baubestimmungen, lfd. Nr. 2.6.6 bzw. 2.6.7 zu beachten.

Wiederum aber hier ohne Angabe der G-Kl. und m.E. eine interne Regelung der Stadt Hamburg Aber auch hier nach m. Meinung eine reine teils willkürliche Interpretation.

Wie bekomme ich nun diesen Mangel aus dem Protokoll, ohne das ich was ändere, denn ich weigere mich, wenn SVe einen Mangel interpretieren, es dazu aber keine Regelungen gibt. Da werde ich nie fertig.

Freue mich auf Ihre Meinungen bzw. bin auch mit 30 jähriger Erfahrung immer noch lernfähig.

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Gerald
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Abweichungen von den Brandschutzvorschriften ist eine Befreiung durch die zuständige Baubehörde erforderlich. Dies sollte unbedingt vor Baubeginn geklärt werden.

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    Ich verstehe, dass Sie eine Diskussion mit Sachverständigen über den notwendigen Abstand zwischen einem Wohnraumfenster und einem Treppenhausfenster in einem Gebäude der Gebäudeklasse IVAbk. in Bayern führen.

    🔴 Gefahr: Unzureichender Brandschutz kann im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch beschleunigen und somit Menschenleben gefährden.

    Die konkreten Anforderungen an den Abstand und die Ausführung von Fenstern in Bezug auf den Brandschutz sind in der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) und den zugehörigen Technischen Baubestimmungen geregelt. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen für Gebäudeklasse IV zu beachten, da diese höhere Anforderungen an den Brandschutz stellen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:

    • Brandschutzkonzept: Das Brandschutzkonzept des Gebäudes sollte detaillierte Angaben zu den Anforderungen an Fenster und deren Abstände enthalten.
    • BayBO und Technische Baubestimmungen: Konsultieren Sie die aktuelle BayBO und die zugehörigen Technischen Baubestimmungen, insbesondere die Abschnitte über Treppenräume und Gebäudeabschlusswände.
    • Bauregelliste: Überprüfen Sie die Bauregelliste, um sicherzustellen, dass verwendete Baustoffe und Bauteile (z.B. Isolierverglasungen) den erforderlichen Feuerwiderstand aufweisen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Brandschutzexperten oder einen Bausachverständigen hinzu, der mit den spezifischen Vorschriften in Bayern vertraut ist, um eine rechtskonforme und sichere Lösung zu gewährleisten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Brandschutzkonzept
    Ein Brandschutzkonzept ist ein umfassendes Dokument, das alle Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachwerten im Brandfall beschreibt. Es beinhaltet unter anderem Angaben zu Fluchtwegen, Brandabschnitten, Feuerwiderstand von Bauteilen und der Anordnung von Brandschutzeinrichtungen.
    Verwandte Begriffe: Brandabschnitt, Feuerwiderstand, Fluchtweg.
    Feuerwiderstand
    Der Feuerwiderstand gibt an, wie lange ein Bauteil (z.B. eine Wand, eine Tür oder ein Fenster) einem Brand standhalten kann, ohne seine Funktion zu verlieren. Er wird in Minuten angegeben (z.B. EI30, EI90).
    Verwandte Begriffe: Brandverhalten, Baustoffklasse, Brandschutz.
    Bauregelliste
    Die Bauregelliste ist ein Verzeichnis, das in Deutschland die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten festlegt. Sie dient als Grundlage für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Technische Baubestimmungen, Bauprodukt, Bauart.
    Gebäudeklasse
    Die Gebäudeklasse ist eine Kategorisierung von Gebäuden nach ihrer Höhe, Nutzung und Anzahl der Nutzungseinheiten. Sie bestimmt die Anforderungen an den Brandschutz und andere bauliche Maßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Sonderbau, Hochhaus.
    Brandwand
    Eine Brandwand ist eine feuerbeständige Wand, die dazu dient, Gebäude in Brandabschnitte zu unterteilen und die Ausbreitung von Feuer zu verhindern. Sie muss in der Regel bis über das Dach geführt werden.
    Verwandte Begriffe: Brandabschnitt, Feuerwiderstand, Gebäudeabschlusswand.
    Treppenraum
    Ein Treppenraum ist ein umschlossener Raum, der eine Treppe enthält und als Fluchtweg dient. Er muss besondere Anforderungen an den Brandschutz erfüllen, um die sichere Evakuierung von Personen zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Fluchtweg, Rettungsweg, Sicherheitstreppenraum.
    Verbundsicherheitsglas (VSG)
    Verbundsicherheitsglas besteht aus zwei oder mehr Glasscheiben, die durch eine oder mehrere Kunststofffolien (meist PVB) miteinander verbunden sind. Im Falle eines Bruchs bleiben die Glassplitter an der Folie haften, wodurch das Verletzungsrisiko reduziert wird.
    Verwandte Begriffe: Glas, Sicherheitsglas, Brandschutzglas.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt die Gebäudeklasse beim Brandschutz von Fenstern?
      Die Gebäudeklasse bestimmt die Anforderungen an den Brandschutz. Höhere Gebäudeklassen erfordern strengere Maßnahmen, um die Ausbreitung von Feuer zu verhindern. Dies betrifft auch die Anforderungen an Fenster und deren Abstände zu anderen Bauteilen.
    2. Was ist die Bauregelliste und warum ist sie wichtig?
      Die Bauregelliste enthält eine Auflistung von Bauprodukten und Bauarten, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Sie dient als Nachweis, dass die verwendeten Materialien und Konstruktionen den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Einhaltung der Bauregelliste ist entscheidend für die Zulassung eines Bauvorhabens.
    3. Was ist ein Brandschutzkonzept?
      Ein Brandschutzkonzept ist ein umfassendes Dokument, das alle Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachwerten im Brandfall beschreibt. Es beinhaltet unter anderem Angaben zu Fluchtwegen, Brandabschnitten, Feuerwiderstand von Bauteilen und der Anordnung von Brandschutzeinrichtungen.
    4. Was bedeutet Feuerwiderstand bei Fenstern?
      Der Feuerwiderstand gibt an, wie lange ein Bauteil (z.B. ein Fenster) einem Brand standhalten kann, ohne seine Funktion zu verlieren. Er wird in Minuten angegeben (z.B. EI30 für 30 Minuten). Der erforderliche Feuerwiderstand hängt von der Gebäudeklasse und der Lage des Fensters ab.
    5. Welche Arten von Verglasungen gibt es für den Brandschutz?
      Für den Brandschutz werden spezielle Verglasungen wie Brandschutzglas oder Verbundsicherheitsglas verwendet. Diese Gläser sind so konstruiert, dass sie im Brandfall länger widerstehen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verzögern.
    6. Was ist bei der Anordnung von Fenstern in Treppenräumen zu beachten?
      Treppenräume sind wichtige Fluchtwege und müssen daher besonders geschützt werden. Fenster in Treppenräumen müssen in der Regel feuerbeständig sein und dürfen die Ausbreitung von Feuer nicht begünstigen. Die genauen Anforderungen sind in der BayBO und den Technischen Baubestimmungen festgelegt.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Brandwand und Treppenraumaußenwand?
      Eine Brandwand dient dazu, Gebäude in Brandabschnitte zu unterteilen und die Ausbreitung von Feuer zu verhindern. Eine Treppenraumaußenwand ist die Außenwand eines Treppenraums, die ebenfalls bestimmte Brandschutzanforderungen erfüllen muss, um die Sicherheit der Fluchtwege zu gewährleisten.
    8. Wie finde ich einen qualifizierten Brandschutzexperten?
      Sie können bei der Architektenkammer, Ingenieurkammer oder bei einschlägigen Fachverbänden nach zertifizierten Brandschutzexperten suchen. Achten Sie auf deren Qualifikation und Erfahrung im Bereich Brandschutz.

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    • Brandschutzkonzepte: Erstellung und Umsetzung
      Informationen zur Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten für Gebäude.
  2. BayBO Art. 31: Frage zum Brandschutz Treppenhaus in Bayern

    Foto von Stefan Ibold

    baybo
    Moin,

    nur für mein Verständnis: Sie reden über Art. 31 Brandwände und insbesondere Sätze (6), (9) und (10)?

    Grüße

    Stefan Ibold

  3. Brandschutz Bayern: Außenwand Treppenhaus vs. Brandwand

    Hallo Herr Ibold, Danke für Ihre Nachfrage, ...
    Hallo Herr Ibold, Danke für Ihre Nachfrage, Hallo Herr Ibold,

    Danke für Ihre Nachfrage, aber dem ist nicht so ... wenn es um Art 31 BRANDWÄNDE gehen würde, wäre die Sachlage eindeutig. Hier geht es um die Außenwand eines notwendigen Treppenhauses in der Gebäude Klasse IVAbk. das hochfeuerhemmend ausgeführt werden muss. Bei Brandwänden und bei Gebäudeklasse wäre der Mangelvorwurf berechtigt, keine Frage..

    Ich such quasi nach einer plausiblen Erklärung, dass meine Situation keinen Mangel darstellt. Der SV hat mit seiner Interpretation nun ein Fass aufgemacht, in dem er einen Mangel in den Raum gestellt hat, das ich wieder schließen will.

    Originalzitat des SV

    1. Die Wände notwendiger Treppenräume sind gemäß Art. 33 (4) BayBOAbk. in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung mindestens hochfeuerhemmend herzustellen. Dies ist nicht erforderlich für Außenwände von Treppenräumen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und durch andere an diese Außenwände anschließenden Gebäudeteile im Brandfall nicht gefährdet werden können.

    2. Um das Schutzziel der BayBO zu erfüllen muss der Abstand von ungesicherten an die Treppenraumwände anschließenden Öffnungen ausreichend groß sein, andernfalls sind kompensierende Maßnahmen erforderlich, um eine Gefährdung auszuschließen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Gebäudeklasse 4.

    3. Leider enthält die BayBO keine eindeutigen Regelungen zu erforderlichen Abständen. In der einschlägigen Fachliteratur wird hier ein Abstand von mindestens 2,5 m empfohlen. Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle erforderlich.

    Und der 2. Absatz ... den will ich so nicht stehen lassen

    Gruß Gerald Kraus

    • Name:
    • Gerald
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Brandschutz Bayern: Fensterabstand Treppenhaus in Gebäudeklasse IVAbk.

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den notwendigen Abstand zwischen Wohnraumfenstern und Treppenhausfenstern in Gebäuden der Klasse IV in Bayern. Es wird geprüft, ob Art. 31 der BayBOAbk. (Brandwände) relevant ist oder ob es sich um die Außenwand eines notwendigen Treppenhauses handelt. Die korrekte Interpretation der Vorschriften ist entscheidend, um Mängel zu vermeiden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Unterscheidung zwischen Brandwänden und Außenwänden notwendiger Treppenräume ist entscheidend für die korrekte Anwendung der Brandschutzvorschriften, wie im Beitrag Brandschutz Bayern: Außenwand Treppenhaus vs. Brandwand erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Art. 31 der BayBO behandelt Brandwände, während die hochfeuerhemmende Ausführung von Außenwänden notwendiger Treppenhäuser in Gebäudeklasse IV andere Anforderungen stellt. Die korrekte Zuordnung ist wichtig für die Einhaltung des Brandschutzkonzepts.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifische Situation (Brandwand vs. Außenwand Treppenhaus) genau, um die korrekten Brandschutzvorschriften anzuwenden. Beachten Sie die Ausführungen im Beitrag BayBO Art. 31: Frage zum Brandschutz Treppenhaus in Bayern bezüglich der relevanten Artikel der BayBO.

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