Ich habe als Privatperson einen Vertrag bei einer Wohnungsbaufirma zum Neubau eines Einfamilienhaus unterschrieben; Vertragsbestandteil ist die VOBAbk. Teil B. Die Bauzeichnung ist erstellt, von mir für korrekt befunden und die jetzt fällige vereinbarte Bearbeitungsgebühr bezahlt worden. Jetzt verlangt die Firma von mir unterschriftlich, dass ich für die Beschaffung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen mit Verkehrsbeschränkungen sorge (hier: 5 t zulässiges Gesamtgewicht) - ansonsten weigert sich die Firma, weitere Planungsarbeiten (Zusammenstellung der Unterlagen für den Bauantrag als nächstes) durchzuführen. Nach Rücksprache mit Gemeinde und Landkreis wäre eine Ausnahmegenehmigung bis 20 t kein Problem - aber wenn ich (als Bauherr) den Antrag Stelle bzw. unterschreibe, trage ich die Haftung für eventuelle Schäden am Straßenkörper. Das kann doch wohl nicht sein! M.E. ist für die Antragstellung die Baufirma bzw. sind die von ihr beauftragten Subunternehmer zuständig.
Mir ist bekannt, dass Verträge nach VOB eigentlich nicht mehr üblich sind; Regelungen, wonach Nachteile für private Bauherren entstehen, sind nach Informationen aus dem Internet ungültig und werden nach BGBAbk. behandelt. Ich bitte hiermit um Tipps, wie ich mich in dieser Angelegenheit verhalten sollte.
Mit freundlichen Grüßen