Wir sind in Baden Württemberg. Direkt am Hauptschulweg einer Grundschule gelegen.
Teilweise 2-3 m hohe Betonmauer, Abstufungen und Fußgängerbrücken.
Die Brücken und Podeste sind mit einer Stahlumwehrung und Handlauf gesichert.
Alle Elemente sind waagrecht angeordnet
(von oben nach unten, Höhe bezogen auf Podestniveau)
Handlauf: ca. 40 mm Ø, (H=105 cm), ca. 15 cm zurückgesetzt
Brüstung: ca. 25 mm Ø, (H=61 cm)
Stahlseil: H = 50 cm
Stahlseil: H = 40 cm
Stahlseil: H = 30 cm
Stahlseil: H = 20 cm
Stahlseil: H = 10 cm
Historie:
Im Sommer 2008 Fertigstellung + Einweihung des Bereiches
2 Wochen danach: Statement der Verwaltung im Mitteilungsblatt, dass Bürger Bedenken
geäußert haben. Es entspreche alles aber der Norm. Die Stadt werde aber freiwillig
nachbessern.
Nichts passiert
Herbst 2008: Schreiben der Verwaltung als Antwort auf schriftlich angemeldete
Bedenken eines Bürgers: Problem wurde erkannt, noch in 2008 Nachbesserung
Nichts passiert
Sommer 2009: Gespräch mit Bürgermeister vor Ort. Problem ist bekannt und
Nachbesserung laufe schon
Nichts passiert
März 2010: Mündliche Anfrage beim Bürgermeister in öffentlicher
Gemeinderatssitzung:
Es gibt keine Problem, alles entspreche der Norm.
Stadt werde nichts nachbessern, da kein Haftungsproblem bestehe.
Außerdem sei momentan auch kein Geld mehr da.
Wenn wirklich gegen eine Verordnung verstoßen werde, dann soll ich dies bitte
belegen. Ende
Ich bin absoluter Baulaie!
Frage 1:
Ist der Abstand zwischen Podest unt unterem Seil zu groß?
Vertikal 10 cm, horizontal 6-7 cm?
Das Seil ist teilweise (logischerweise) schon locker
Frage 2:
Der Abstand zwischen der Brüstungsstange und dem Handlauf beträgt 46 cm!
Es ist ein Wunder, dass noch kein Kind abgestürzt ist.
alle Kinder "tauchen" mit dem Kpf unter dem Handlauf durch und stehen effektiv an einer 61 cm hohen Absicherung.
Dies widerspricht nach meinem laienhaften Verständnis jeder Vorschrift?!?
WIE GEHE ICH VOR? WAS sind meine HANDHABEN? WO KANN ICH ANSETZEN?
DIE STADT STELLT AUF STUR.





