Rollladen-Auftrag nicht fertiggestellt: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Mängeln?
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Rollladen-Auftrag nicht fertiggestellt: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Mängeln?

Guten Tag,
ich wende mich heute an Sie, da ich im Moment mit meinem Auftrag an eine Rollladen-Firmanicht mehr weiter weiß.
Ich habe dieser Firma gegen Ende 2003 einen Auftrag über den Anbau von
Klappfensterläden an meinem Haus vergeben. Das Aufmaß durch den geschäftsfüherer wurde 2003 durchgeführt.
Der Auftrag sollte im März 2004 ausgeführt werden.
Zur Ausführung kam es erst im Mai 2004. Aber nur durch hinterher telefonieren meinerseits.
Bei der Ausführung kam es zu erheblichen Mängeln, die ich wierdum mit dem Geschäftsführer festgehalten hatte. Er sicherte mir zu, diese schnellst möglich zu beseitigen.
Leider geschah nichts. Auch durch mehrmaliges Anrufen passierte nichts. Ich hatte dann endlich einen Termin auf den 6.11.2004 bekommen. Dieser verstrich Kommentarlos.
Ich habe dieser Firma dann am 26.11.2004 ein Fax gesendet, in dem ich die Firma in Verzug setzte und habe auch deutlichgemahct, dass ich, wenn der Auftrag nicht in diesen Fristen erledigt wird, einen anderen Handwerker beauftrage.
Ich hatte folgende Fristen angegeben:
Montage der Fensterläden im UGAbk.: bis spätestens 24.12.2004
Montage der Fensterläden OGAbk.: bis spätestens 31.03.2005
Beseitigung der Schäden an der Fassade bis spätestens 31.03.2005
Aber: es geschah, wie leider schon erwartet, nichts. Kein Anruf, kein Brief, einfach nichts.
Der momentane Zustand ist folgender:
Im UG fehlen an drei Fenstern die Lädenb komplett, an einem Fenster ist nur eine Seite montiert,
An einem Fenster ist der Laden nicht nutzbar.
Im OG sind die Läden komplett montiert, allerdings mit erheblichen Mängel (optisch und in der Bedienung)
Eine Zahlung erfolgete zum Glück noch nicht.
Mein Ziel ist, dass ich möglichst schnell den Auftrag zu Ende bekomme. Mit oder ohne der Firma Röhrle.
Speziell geht es mir um folgendes: -
  • kann ich einen anderen Handwerker zu Lasten der Firma beauftragen?
  • sind meine Fristen, die ich gesetzt habe, richtig?
  • oder muss ich zum Rechtsanwalt?

Vielen Dank!
Freundliche Grüße
J. O.

  • Name:
  • Jürgen Orlowsky
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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Fertigstellung Ihres Rollladen-Auftrags haben. Da der Auftrag bereits Ende 2003 erteilt wurde und es immer noch Mängel gibt, ist schnelles Handeln wichtig.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Auftragsbestätigung, Aufmaßprotokoll, Schriftverkehr, Fotos der Mängel).
    • Fristsetzung: Setzen Sie der Firma schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Rechtsberatung: Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte prüfen zu lassen und die nächsten Schritte zu planen.
    • Mängelanzeige: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelanzeige und senden Sie diese der Firma zu.

    Da die Mängel an den Fensterläden und der Fassade bestehen, sollten Sie auch die Bedienung der Läden überprüfen. Eine nicht fachgerechte Ausführung kann zu weiteren Schäden führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der die vorhandenen Mängel detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Verjährung.
    Nacherfüllung
    Das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Die Nacherfüllung ist der erste Schritt bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz.
    Verzug
    Der Zustand, in dem sich der Handwerker befindet, wenn er die vereinbarte Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Im Verzugsfall hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Fristsetzung, Mahnung, Schadensersatz.
    Abnahme
    Die Erklärung des Auftraggebers, dass die Werkleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Verjährung.
    Fristsetzung
    Die Aufforderung an den Handwerker, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Frist muss angemessen sein und dem Handwerker die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Verzug, Mahnung.
    Schadensersatz
    Der Anspruch des Auftraggebers auf Ausgleich des Schadens, der ihm durch die mangelhafte Leistung des Handwerkers entstanden ist. Der Schadensersatz kann neben der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Verzug.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich, wenn ein Handwerker den Auftrag nicht fertigstellt?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), gegebenenfalls auf Minderung des Werklohns oder Schadensersatz. Bei erheblichen Mängeln können Sie vom Vertrag zurücktreten.
    2. Wie lange sind die Gewährleistungsfristen im Handwerk?
      Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks.
    3. Was ist eine Mängelanzeige und wie erstelle ich sie?
      Eine Mängelanzeige ist ein Schreiben, in dem Sie die vorhandenen Mängel detailliert beschreiben und dem Handwerker zur Kenntnis bringen. Fügen Sie Fotos und andere Beweismittel bei.
    4. Was bedeutet "Abnahme" im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen?
      Die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers, dass die Werkleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    5. Kann ich einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen?
      Ja, wenn der ursprüngliche Handwerker die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt hat. Die Kosten für die Ersatzvornahme können Sie dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen.
    6. Was ist ein Aufmaßprotokoll?
      Ein Aufmaßprotokoll dokumentiert die genauen Maße und Details der erbrachten Leistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und zur Klärung von Streitigkeiten.
    7. Wie setze ich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung?
      Die Frist muss ausreichend lang sein, um dem Handwerker die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben. Berücksichtigen Sie die Art und den Umfang der Mängel.
    8. Was ist ein Verzugsschaden?
      Ein Verzugsschaden entsteht, wenn der Handwerker die vereinbarte Leistung nicht rechtzeitig erbringt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht (z.B. Mietausfall, zusätzliche Kosten).

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      Ein Weg zur Beweissicherung bei Baumängeln.
  2. Fristsetzung Rollladen-Mängel: Angemessene Fristen im Baurecht

    Sind Ihre
    Angaben zur Chronologie richtig? Sie warten beinahe ein Jahr, bevor Sie Fristen setzen? Warum das? Meinen Sie mit Ihrem "Haus" eine Wohnimmobilie mit 10.000 Wohnungen, oder warum gewähren Sie über vier Monate für das Anbringen von Fensterläden? Sollten die Angaben jedoch richtig sein, so darf ich Ihnen sagen: Die Fristen sind erstaunlich lang und damit natürlich überangemessen. Denn nun haben Sie folgendes Problem: Da Sie Fristen u.a. erst auf März 2005 gesetzt haben, werden Sie u.U. auch mit der sog. "Ersatzvornahme" bis dahin zu warten haben, denn Ihr AN könnte natürlich noch mit den Läden für OG am 30.03.05 anrücken und die Frist einhalten. Andere Handwerker sollten Sie erst beauftragen, wenn die Fristen für Einzelleistungen abgelaufen sind. Hierbei aber noch wichtig: Wenn Sie die VOBAbk./B wirksam vereinbart haben, ist u.U. noch eine vorherige Vertragskündigung erforderlich; hier sollten Sie dann tatsächlich einen RA aufsuchen ...
  3. Rollladen-Mängel: Fristverlängerung wegen Putz- und Silikonarbeiten

    Fristen
    Hallo,
    also der Gedanke hintr den Fristn ist folgender:
    es gibt noch das eine oder andere mit Silikon, Putz und Farbe zu erledigen bzw. Mängel und Schäden zu bseitigen. Und das wollt eich ebn nicht im Winter gemacht haben.
    Aber die erste Frist zum 23.12.2004 ist ja auch schon wieder Kommentarlos verstrichen. Insgesamt war ich halt (mal wieder) zu gütmütig und habe mich hinhalten lassen ☹(
    VOB weiß ich jetzt im Moment nicht und habe die Unterlagen gerade nicht greifbar.
    Freundliche Grüße
    J. Orlowsky
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Rollladen-Auftrag Mängel: Rechte, Fristen und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik eines nicht fertiggestellten Rollladen-Auftrags, wobei Mängel und Fristüberschreitungen im Fokus stehen. Es wird diskutiert, welche Rechte der Auftraggeber hat und wie er bei Mängeln vorgehen sollte. Die Angemessenheit der gesetzten Fristen wird ebenso thematisiert wie die möglichen Konsequenzen für den Handwerker bei Verzug.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fristsetzung Rollladen-Mängel: Angemessene Fristen im Baurecht wird darauf hingewiesen, dass die Fristensetzung im Baurecht angemessen sein muss, um wirksam zu sein. Unangemessen lange Fristen können die Position des Auftraggebers schwächen.

    🔧 Zusatzinfo: Ergänzende Arbeiten wie Putz- und Silikonarbeiten können die Fertigstellung verzögern, wie im Beitrag Rollladen-Mängel: Fristverlängerung wegen Putz- und Silikonarbeiten erläutert wird. Dies sollte bei der Fristsetzung berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich. Beachten Sie die Hinweise zur Fristsetzung im Beitrag Fristsetzung Rollladen-Mängel: Angemessene Fristen im Baurecht. Bei anhaltendem Verzug sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

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