ich wende mich heute an Sie, da ich im Moment mit meinem Auftrag an eine Rollladen-Firmanicht mehr weiter weiß.
Ich habe dieser Firma gegen Ende 2003 einen Auftrag über den Anbau von
Klappfensterläden an meinem Haus vergeben. Das Aufmaß durch den geschäftsfüherer wurde 2003 durchgeführt.
Der Auftrag sollte im März 2004 ausgeführt werden.
Zur Ausführung kam es erst im Mai 2004. Aber nur durch hinterher telefonieren meinerseits.
Bei der Ausführung kam es zu erheblichen Mängeln, die ich wierdum mit dem Geschäftsführer festgehalten hatte. Er sicherte mir zu, diese schnellst möglich zu beseitigen.
Leider geschah nichts. Auch durch mehrmaliges Anrufen passierte nichts. Ich hatte dann endlich einen Termin auf den 6.11.2004 bekommen. Dieser verstrich Kommentarlos.
Ich habe dieser Firma dann am 26.11.2004 ein Fax gesendet, in dem ich die Firma in Verzug setzte und habe auch deutlichgemahct, dass ich, wenn der Auftrag nicht in diesen Fristen erledigt wird, einen anderen Handwerker beauftrage.
Ich hatte folgende Fristen angegeben:
Montage der Fensterläden im UGAbk.: bis spätestens 24.12.2004
Montage der Fensterläden OGAbk.: bis spätestens 31.03.2005
Beseitigung der Schäden an der Fassade bis spätestens 31.03.2005
Aber: es geschah, wie leider schon erwartet, nichts. Kein Anruf, kein Brief, einfach nichts.
Der momentane Zustand ist folgender:
Im UG fehlen an drei Fenstern die Lädenb komplett, an einem Fenster ist nur eine Seite montiert,
An einem Fenster ist der Laden nicht nutzbar.
Im OG sind die Läden komplett montiert, allerdings mit erheblichen Mängel (optisch und in der Bedienung)
Eine Zahlung erfolgete zum Glück noch nicht.
Mein Ziel ist, dass ich möglichst schnell den Auftrag zu Ende bekomme. Mit oder ohne der Firma Röhrle.
Speziell geht es mir um folgendes: -
- kann ich einen anderen Handwerker zu Lasten der Firma beauftragen?
- sind meine Fristen, die ich gesetzt habe, richtig?
- oder muss ich zum Rechtsanwalt?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
J. O.