Grenzpunkt entfernt: Rechte, Pflichten & Kosten einer Neueinmessung?
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Grenzpunkt entfernt: Rechte, Pflichten & Kosten einer Neueinmessung?

Hallo an alle,
hab schon die "Suche" bemüht aber leider noch nichts passendes gefunden. Ich hoffe ihr könnt uns ein bisschen weiterhelfen.
Wir habe vor 2 Jahren in einem Neubaugebiet gebaut. Unser Grundstück grenzt teilweis auch an alte Baugrundstücke an. Letztes Jahr fand eine offizielle Grenzfeststellung mit allen betroffenen (Alt) Eigentümern statt. Dabei wurde festgestellt das der Zaun einer unserer Altnachbarn auf unserem Grundstück steht. Ist aber im Toleranzbereich und für uns überhaupt nicht problematisch.
Jetzt hat dieser Nachbar aber diesen offiziellen Grenzpunkt entfernt und das finden wir nicht so toll.
Denn falls eine, aus welchen Gründen auch immer (z.B. wurde unser Haus noch nicht endgültig eingemessen), Neueinmessung notwendig werden sollte müssen ja alle betroffenen Grundstückseigentümer für die Kosten aufkommen. Und das wollen wir nicht!
Wie sollte unser weiteres Vorgehen jetzt aussehen?
Persönlich konnten wir ihn noch nicht ansprechen, da er das Grundstück nur als Naturgarten nutzt und dementsprechend selten da ist.
Reicht eine mündlich Aussprache oder müssen wir noch etwas schriftliches machen.
Mit Dank im Voraus
Anne
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  • Anne
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Wenn ein Grenzpunkt entfernt wurde, ist die genaue Lage der Grundstücksgrenze unklar. Dies kann zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn führen. Ich empfehle Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, um die Situation zu klären.

    Sollte dies nicht zu einer Einigung führen, ist es ratsam, einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beauftragen. Dieser kann die Grundstücksgrenze neu einmessen und die Grenzpunkte wiederherstellen. Die Kosten für die Neueinmessung trägt in der Regel derjenige, der die Veränderung des Grenzpunktes verursacht hat. Wenn dies nicht feststellbar ist, müssen die Kosten von den betroffenen Grundstückseigentümern geteilt werden.

    Es ist wichtig, die Grundstücksgrenze rechtlich korrekt festlegen zu lassen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Eine offizielle Grenzfestelegung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand vor der Veränderung (Fotos, Zeugenaussagen) und suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn. Beauftragen Sie bei Uneinigkeit einen ÖbVI.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzpunkt
    Ein Grenzpunkt ist eine physische Markierung, die die exakte Lage einer Grundstücksgrenze definiert. Er dient als Referenz für die Abgrenzung von Grundstücken und ist in amtlichen Karten verzeichnet.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Flurstück, Vermessungsmarke
    Grenzfestelegung
    Die Grenzfestelegung ist ein amtliches Verfahren zur verbindlichen Feststellung des Verlaufs einer Grundstücksgrenze. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und dient der Rechtssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Vermessung, Kataster, Grundstücksrecht
    Flurstück
    Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Es stellt die kleinste Buchungseinheit im Kataster dar.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Parzelle, Liegenschaft
    Nachbarschaftsrecht
    Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung, Bepflanzung und anderen nachbarschaftlichen Belangen.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Immissionsschutz, Grenzabstand
    Vermessungsingenieur (ÖbVI)
    Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein staatlich bestellter Experte für Vermessungswesen. Er ist befugt, hoheitliche Vermessungsaufgaben durchzuführen, wie z.B. die Grenzfestelegung.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Vermessung, Geodäsie
    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Linie, die zwei benachbarte Grundstücke voneinander trennt. Ihre genaue Lage ist im Liegenschaftskataster dokumentiert.
    Verwandte Begriffe: Grenzpunkt, Flurstück, Nachbarschaftsrecht
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines Gebietes mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst. Es dient als Grundlage für das Grundbuch.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurstück, Grundstück

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Grenzpunkt?
      Ein Grenzpunkt ist eine dauerhafte Markierung, die die genaue Lage einer Grundstücksgrenze kennzeichnet. Er dient als Referenzpunkt für die Abgrenzung von Grundstücken.
    2. Wer ist für die Wiederherstellung eines entfernten Grenzpunktes zuständig?
      Grundsätzlich ist derjenige für die Wiederherstellung zuständig, der den Grenzpunkt entfernt oder beschädigt hat. Kann dies nicht festgestellt werden, sind die betroffenen Grundstückseigentümer gemeinsam verantwortlich.
    3. Welche Kosten entstehen bei einer Neueinmessung?
      Die Kosten für eine Neueinmessung variieren je nach Aufwand und Region. Sie setzen sich aus den Gebühren des Vermessungsingenieurs und eventuellen weiteren Kosten (z.B. für die Anfahrt) zusammen.
    4. Was passiert, wenn sich Nachbarn nicht über den Grenzverlauf einigen können?
      Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann ein Gericht über den Grenzverlauf entscheiden. Es ist jedoch ratsam, vorab eine außergerichtliche Einigung anzustreben, um Kosten und Zeit zu sparen.
    5. Kann ich einen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichten?
      Die Errichtung eines Zaunes auf der Grundstücksgrenze ist im Nachbarschaftsrecht geregelt. In der Regel müssen sich die Nachbarn über die Art und Höhe des Zaunes einigen.
    6. Was ist eine Grenzfestelegung?
      Eine Grenzfestelegung ist ein Verfahren, bei dem die Grundstücksgrenze durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) offiziell festgestellt und dokumentiert wird. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
    7. Was mache ich, wenn der Nachbar meinen Garten betritt?
      Das unbefugte Betreten Ihres Grundstücks stellt eine Besitzstörung dar. Sie können den Nachbarn auffordern, dies zu unterlassen. Im Wiederholungsfall können Sie rechtliche Schritte einleiten.
    8. Wie finde ich einen geeigneten Vermessungsingenieur?
      Sie können einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) über die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes finden.

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  2. Grenzpunkt verschwunden: Nachbar kontaktieren & Wiederherstellung!

    entfernt oder nur nicht mehr sichtbar?
    Haben Sie gesehen, dass der Nachbar den entfernt hat? Wenn ja, dann einfach ansprechen und Wiederherstellung fordern. Bin zwar in diesen Dingen völliger Laie, aber das darf er m.E. nicht machen.
    Falls Sie aber den Grenzstein nur nicht mehr sehen: Die Dinger verabschieden sich bei Bauarbeiten gern mal nach unten. Musste kürzlich auch einen suchen von dem ich zumindest ungefähr die Lage wusste. Nach einigem stochern kam er dann ca. 20 cm unterhalb der Oberfläche zum Vorschein.
  3. Grenzzeichen entfernen: Ordnungswidrigkeit laut Vermessungsgesetz!

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Grenzzeichen entfernen ist Ordnungswidrigkeit
    Auszug aus dem Vermessungsgesetz BW
    § 17 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt wer vorsatzlich oder fahrlassig
    1. unbefugt Vermessungszeichen oder Grenzzeichen unkenntlich macht,
    beschadigt oder entfernt und nicht unverzuglich die Behebung des
    Schadens beantragt,
    2. unbefugt Grenzen feststellt,
    3. unbefugt Steine oder andere Merkmale im Boden oder an Bauwerken
    mit der Absicht anbringt, Vermessungszeichen oder Grenzzeichen
    vorzutäuschen,

    Ich würde versuchen mit dem Nachbar zu sprechen, ob es weiß, dass der Grenzpunkt fehlt und ihn bitten, den Grenzpunkt wiederherstellen zu lassen. Ansonsten s.o.
    In anderen Bundesländern dürfte es ähnliche Paragraphen geben.
    Hier helfen Ihnen die zuständigen Vermessungsämter weiter.

  4. Grenzpunkt-Entfernung: Vorsatz ausgeschlossen? Vermessungsamt kontaktieren!

    Ein paar Erläuterungen
    Hallo an alle,
    Danke erstmal für die schnellen Antworten.
    Also der Grenzpunkt war ein Spieß mit Plastikmarkerung und Neonfarbe und sehr gut sichtbar auf des Nachbars Naturwiese. Somit ist ein Zuschütten aus versehen ausgeschlossen. Abgesehen davon hat er in das verbliebene Loch einen kleine Ast gesteckt, den man aber erst auf 10 cm Entfernung erkennt.
    Natürlich haben wir den Nachbarn nicht dabei beobachtet wie er den Grenzpunkt entfernt hat. Aber rein technisch ist es auch nur von seiner Grundstücksseite möglich.
    Beim Vermessungsamt wollten wir noch nicht anrufen, da wir vorerst nicht "schlafende Hunde" wecken wollen.
    Für weitere Vorschläge sind wir dankbar
    Gruß Anne
  5. Grenzstein suchen: Markierung temporär? Spaten-Suche empfohlen!

    ich würde
    an der Stelle mittels spaten mal nach dem grenzstein suchen. die Markierung schien m.e. temporärer Art zu sein. vorher war sie doch auch nicht da, oder?
  6. Grenzpunkte neu: Keine festen Grenzsteine? Infos zur Grenzfeststellung!

    Also
    die neuen (unsere) Grundstücke sind durch eine Teilung (vor 3 Jahren) zustande gekommen und bis vor einem Jahr waren die Grundstücke nur abgepflockt und dementsprechend "ungenau". Letztes Jahr gab es dann wie beschrieben die Grenzfeststellung und die genaue Setzung der Grenzpunkte. Feste Grenzsteine wurden bei uns generell nicht benutzt. Und da der Grenzpunkt neu ist werde ich wohl auch keinen "alten" Grenzstein im tieferen Erdreich finden 😉
    Gruß Anne
  7. Grenzmarken entfernen: Ordnungswidrigkeit! Gesetze & Strafen

    So machen wir jetzt weiter!
    Hallo an alle,
    Danke nochmal an alle für die Tipps.
    Vor allem Uwe Cerny der mit dem Hinweis auf eine Vermessungsgesetzt für jedes Bundesland mich auf die "richtige Spur" gebracht hat. Habe jetzt auch folgende Regelungen gefunden: (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen
    § 5 Abs. 2 unbefugt Vermessungs- und Grenzmarken (Vermessungsmarken, Grenzmarken) einbringt, verändert oder beseitigt. Jede Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden.
    Somit werden wir zuerst mit unserem Nachbarn reden und gegebenefalls ihm die Paragraphen "unter die Nase halten".
    Falls das nicht hilft wende ich mich nochmal vertrauensvoll an euch 😉
    Gruß Anne
    (Die schon seit 3 Jahren in diesem Forum still mitgelesen hat. Und sich riesig freut, das ihr hier so gut geholfen wurde 😉
  8. Grenzstein-Arten: Schlagmarke als offizielles Grenzzeichen

    Foto von

    Grenzstein als Schlagmarke
    im Link können Sie die Ausführung eines heute sehr gebräuchlichen Grenzsteins finden, auch Schlagmarke genannt. Es ist selbstverständlich ein offizielles Grenzzeichen. Granitsteine werden nicht immer verwendet. Vorgehensweise wie im voringen Beitrag geschrieben halte ich für sinnvoll.

    Übrigens habe ich keinerlei Verbindungen zu u.g. Link. Er soll lediglich zu Verdeutlichung dienen, da wir im Forum (noch) keine Bilder einstellen können.

  9. Rechtsquellen: Grenzstein verrückt? Bibel & Sachsenspiegel zitieren!

    Weitere Rechtsquellen:
    Je nach religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung Ihres Nachbarn könnten Sieg ggf. auch aus den folgenden Rechtsquellen zitieren:
    5. Buch Mose 27,17:
    Verflucht, wer den Grenzstein seines Nachbarn verrückt.
    Sachsenspiegel, zweites Buch, Artikel XXVIII, Abs. 2:
    " ... adir howt er Malboume adir grebit her marksteine uf, her muz dri (zig) schillinge gebin. Vint (man) in an der tat, man muz in wohl phenden adir ufhalden ane des richters orlob. "
    Was  -  sollten Sie wieder Erwarten der Sprache der Zeit nicht mächtig sein  -  bedeutet:
    " ... oder fällt er Malbäume oder gräbt er Malsteine aus, so muss er dreißig Schillinge bezahlen. Ertappt man ihn bei der Tat, so muss man ihm den Markstein wegnehmen, auch ohne eines Richters Erlaubnis. "
    Das sollte dann jede weitere Diskussion unterbinden. Für weitere sinnvolle Verfahren empfehle ich das Justizmuseum in Rothenburg o.d.T. aufzusuchen.
    ;-)
  10. Ironie: Fundstelle historischer Rechtsquellen?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Herr Alde!
    ;-)) ) ) ) )
    wo haben Sie das denn gefunden? Neben den Hexenfolterinstrumenten?
    • Name:
  11. Rechtsgeschichte: Sachsenspiegel & Grenzstein-Relevanz

    Hallo Tu!
    Gerne würde ich mich mit einem Schimmer von Weisheit oder gar Bibelfestigkeit schmücken. Es sind aber die schlichten Qualitäten von Google und eine grds. Interesse an Rechtsgeschichte das mich trieb. Der Sachsenspiegel hat es mir schon immer angetan, und den Rest besorgte die Kombination "Sachsenspiegel+Grenzstein".
    :-)) )
    Haben Sie in Rothenburg übrigens mal die "Mundbirne" gesehen? Oder die "Schandflöte" für schlechte Musiker (gibt es wirklich, die Finger werden auf der Oberseite recht unkommodiglich eingeklemmt). Da fallen mir doch glatt für einige Varianten für schlechte Handwerker (oder Bauherren) ein. Was halten Sie von einem Latthammer ...?
    ;-)) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) )
  12. Sachsenspiegel-Autor: Eike von Repgow – Nachbardorf-Besuch!

    Dann musste mal unser Nachbardorf besuchen
    da ist der Autor des Sachsenspiegels geboren (Eike von Repgow).
  13. ach so Herr Alde, es wäre

    06386 Reppichau
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Grenzpunkt entfernt: Rechte, Pflichten & Kosten bei Neueinmessung

    💡 Kernaussagen: Bei Entfernung eines Grenzpunktes sollte zunächst der Nachbar kontaktiert werden. Das unbefugte Entfernen von Grenzzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Art des Grenzsteins kann variieren, auch Schlagmarken sind offizielle Grenzzeichen. Bei Uneinigkeiten kann das Vermessungsamt hinzugezogen werden. Historische Rechtsquellen wie der Sachsenspiegel können in extremen Fällen zitiert werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Grenzzeichen entfernen: Ordnungswidrigkeit laut Vermessungsgesetz! ist das unbefugte Entfernen von Grenzzeichen eine Ordnungswidrigkeit und sollte unverzüglich gemeldet werden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Grenzstein-Arten: Schlagmarke als offizielles Grenzzeichen wird erläutert, dass es verschiedene Arten von Grenzsteinen gibt und nicht immer Granitsteine verwendet werden. Die Vorgehensweise sollte wie im vorherigen Beitrag beschrieben erfolgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf vorsätzliche Entfernung des Grenzpunktes sollte das Vermessungsamt kontaktiert und rechtliche Schritte geprüft werden. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie im Beitrag Grenzmarken entfernen: Ordnungswidrigkeit! Gesetze & Strafen.

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