ich habe eine sehr spezielle Frage. Wir haben wie schon in der Überschrift geschildert uns eine Neubaueigentumswohnung (5-Parteienhaus, EGAbk., 4-Zimmer) gekauft. Soweit so gut, bis wir eines WEs entdeckten, dass bei uns in einem der drei Schlafzimmern deutlich zu wenig Estrich (Anhydritestrich, Fließestrich) aufgetragen wurde. Wir haben eine Fußbodenheizung und man hat sogar die Struktur der Heizung noch klar gesehen. Zunächst wollte der Bauleiter einfach eine zweite Schicht drauf tun (was auch zum Unglück geschah), doch nach wenigen Telefonaten mit der Estrichfirma, wurde der alte Estrich in dem betroffenen Schlafzimmer (und auch nur hier! , Zentrale Anschlussstelle ist im Abstellraum, also zwei Zimmer weg davon) komplett entfernt, wobei die Fußbodenheizung an neun Stellen beschädigt wurde. Die Heizungsfirma wird jetzt die Heizung in dem Zimmer komplett neu legen müssen (telefonisch bereits zugesichert), wobei ich auch schon bei meiner eigentlichen Frage angekommen wäre: Lässt sich die Fußbodenheizung noch fachgerecht, wie sich das beim Neubau gehört, verlegen und kann diese auf Dauer dicht sein? Es müsste meines Erachtens ein Verbindungsstück angebracht werden wie z.B. eine Schiebehülsenverbindung, was eine potenzielle Schwachstelle sein kann.
Bitte auch um eine Einschätzung eines Fach-Anwalts, der uns vor allem liebenswerterweise die nachfolgende Frage beantworten würde: Liegt ein erheblicher Mangel vor? Und wenn ja, muss der Bauträger dann für ein nahtloses Verlegen der Fußbodenheizung sorgen? Das würde schlussendlich bedeuten, dass der Estrich in der gesamten Wohnung komplett raus müsste, da beim Entfernen des Estrichs bis zum Abstellraum mit ziemlich hoher Sicherheit weitere Schläuche beschädigt sein würden, die dann womöglich in andere Ecken der Wohnung führen.
Herzlichen Dank und Viele Grüße EE
