Während der Bauphase hat der Bauträger die Rasenflächen des Gemeinschaftseigentums und die des Sondernutzungsrecht begrünt.
Da diese Begrünung nicht in Ordnung war (unebener Boden & Rasen nicht angegangen), wurde dieses im Abnahmeschreiben vermerkt und in die Mängelliste aufgenommen.
Nach 2 maligem nachbessern ist der Bauträger plötzlich der Meinung, dass die Begrünung des Sondernutzungsrecht nicht zum Leistungsumfang gehört und möchte nicht mehr nachbessern.
Während der Erstellung der Außenanlage, lagen Pläne im Treppenhaus, in denen die Fläche des Sondernutzungsrechts als Grünfläche (Schriftzug "Rasen") gekennzeichnet waren. Ich habe von diesen Plänen Fotos gemacht, dass heißt, ich kann notfalls auch beweisen, dass es diese Pläne gab!
Die Anfragen auf die Unterlagen werden vom Bauträger konsequent ignoriert.
Nun meine Frage (n):
- Wer muss beweisen, was in der Planung vorgesehen war?
- Muss der Bauträger im Streitfall die Unterlagen offen legen?
- Muss der Bauträger die Mängel beseitigen, da es im Abnahmeschreiben steht und der Bauträger schon tätig geworden ist)