Garage Neubau/Erweiterung: Baumängel, Entwässerung & Honorar - Was tun?
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Garage Neubau/Erweiterung: Baumängel, Entwässerung & Honorar - Was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund eines Unfalles ließ ich mir im Jahre 2007 meine Einfachgarage erweitern auf eine Doppelgarage mit einem behindertengerechten Stellplatz. Es ist eine einfache Doppelgarage, mit Betonfundament, 1 Fenster, 1 Hinterausgangs- Türe und einem el. Schiebetor. Das Dach ist mit tonziegeln bedeckt. Es gibt eine Regenentwässerung sowie einem Elektroan- Schluss. Da die Garage immense Baumängel enthält, läuft momentan ein Beweisverfahren, in welchem schon gravierende Mängel bestätigt worden sind. Aufgrund dieser Mängel wurde ein Teil der Ent- Löhnung für das damalige Ingenieurbüro einbehalten. Aufgrund dessen verklagte uns dieses jetzt auf die ausstehende Zahlung. Die Schlussrechnung ist aber aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, sodass ein Gutachter von Seiten des Gerichtes eingeschaltet wurde. Dieser legte sein Gutachten vor und behauptet nun, dass die o.g. Garage in die HZ III eingeordnet werden muss. Als Hauptkriterium dafür nannte er, dass eine Wand der alten Garage bestehen blieb, ebenso Teile des alten Fundamentes und dieses eine überdurchschnittliche Planung voraussetzt. Ebenso ist überdurschnittlich die Anbindung in die Umgebung. Auch einen angeblichen Holzlagerplatz (auf der Wetterseite) sowie die Regenentwässerung, welche unter der Garage verläuft, wurde als Grundlage dafür angegeben.

Bitte teilen Sie mir mit, ob die oben dargestellte Garage wirklich eine HZ III ist, oder wie mir jetzt durch einen befreundeten Architekten mitgteilt, diese Garage im Höchstfall eine HZ I ist, für den mir bekannten Architekten aber überhaupt keine Honorarzone darstellt.

Vielen Dank Seifert

  • Name:
  • Seifert, Uwe
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unsachgemäße Entwässerung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.

    🔴 Kritisch: Mängel am Fundament können die Statik der Garage beeinträchtigen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit dem Neubau bzw. der Erweiterung Ihrer Garage haben. Da es sich um ein komplexes Thema mit möglichen Baumängeln handelt, ist eine strukturierte Vorgehensweise wichtig.

    🔴 Gefahr: Nicht fachgerechte Ausführung von Fundament, Wänden oder Entwässerung kann zu erheblichen Schäden an der Bausubstanz führen.

    • Baumängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Datum.
    • Gutachter einschalten: Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachlich beurteilen und deren Ursachen feststellen.
    • Beweisverfahren: Das Gericht kann ein Beweisverfahren einleiten, um die Mängel festzustellen und deren Ursachen zu klären.
    • Ansprüche geltend machen: Auf Grundlage des Gutachtens können Sie Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung des Werklohns fordern.
    • Architektenhonorar prüfen: Lassen Sie die Architektenrechnung von einem Fachanwalt für Baurecht oder der Architektenkammer prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Honorarzone und erbrachte Leistungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht und einen Bausachverständigen, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand oder den anerkannten Regeln der Technik. Er kann die Nutzbarkeit, Sicherheit oder Ästhetik eines Bauwerks beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Nacherfüllung.
    Beweisverfahren
    Ein Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Tatsachen. Im Baurecht dient es oft zur Klärung von Baumängeln und deren Ursachen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Sachverständiger, Beweisbeschluss.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Berechnungsgrundlagen für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    Verwandte Begriffe: Honorarzone, Leistungsphasen, Architektenvertrag.
    Entwässerung
    Die Entwässerung ist die Ableitung von Oberflächenwasser und Abwasser von einem Grundstück oder Gebäude. Eine mangelhafte Entwässerung kann zu Feuchtigkeitsschäden führen.
    Verwandte Begriffe: Regenwasserableitung, Drainage, Kanalisation.
    Fundament
    Das Fundament ist die tragende Basis eines Bauwerks. Es überträgt die Lasten des Gebäudes auf den Baugrund. Mängel am Fundament können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Bodenplatte, Streifenfundament, Tiefgründung.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der Regel auf Grundlage der HOAI berechnet.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Architektenvertrag.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Mängel an seinem Werk. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Nacherfüllung, Schadensersatz.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Schadensersatz, Minderung des Werklohns oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig von der Schwere der Mängel.
    2. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Achten Sie auf eine Zertifizierung (z.B. öffentlich bestellt und vereidigt) und Erfahrung im Bereich Garagenbau. Die Architekten- oder Ingenieurkammer kann Ihnen ebenfalls Kontakte vermitteln.
    3. Was ist ein Beweisverfahren?
      Ein Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Tatsachen, in diesem Fall der Baumängel und deren Ursachen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger erstellt ein Gutachten.
    4. Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen lassen?
      Ein Fachanwalt für Baurecht oder die Architektenkammer kann die Rechnung auf Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) prüfen.
    5. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Berechnungsgrundlagen für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    6. Welche Honorarzone ist für meine Garage relevant?
      Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung und Ausführung. Eine einfache Garage wird in der Regel in Honorarzone I oder II eingestuft.
    7. Was tun, wenn der Architekt nicht alle Leistungen erbracht hat?
      Sie können das Honorar entsprechend kürzen oder Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch die fehlenden Leistungen ein Schaden entstanden ist.
    8. Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängelanzeige richtig formulieren
      Worauf Sie bei der schriftlichen Mängelanzeige achten müssen.
    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Wie Sie Beweise für Baumängel sichern können.
    • Architektenvertrag: Rechte und Pflichten
      Was Sie im Architektenvertrag beachten sollten.
    • Bauabnahme: Worauf Sie achten müssen
      Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme.
    • Schadensersatz bei Baumängeln
      Wie Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
  2. Honorarzone: Planungsfehler – Haftung & Honorarminderung

    was steht denn im Vertrag?
    Die Honorarzone I ist ein Mindestwert, höhere HZ sind im Vertrag zu vereinbaren, aber nicht mehr nachträglich. Was hat denn der Planer mit den Mängeln zu tun? Wenn die Mängel ein Planungsfehler sind, müssen diese Mängel der Berufshaftpflichtversicherung des Planers gemeldet werden, aber ein Honorarabzug von Ihnen ist nicht berechtigt. Das trifft auch bei einem Fehler der Bauleitung zu. Sie müssen beim Planer den oder die Planungsfehler schriftlich anmelden, der meldet diese dann seiner Versicherung. Falsche Behauptungen müssen Sie verantworten. Die Mängel hat doch die ausführende Firma verursacht, es besteht die Gefahr der Verjährung wenn Sie den falschen Rechtsweg gehen. Schlechte Karten haben Sie, wenn bestehende Gebäudeteile in das neue Bauwerk einbezogen bleiben und diese Bestandsteile nun die Baumängel verursachen, dann haben Sie diese Mängel "mitgebracht" und sind damit selbst der Verursacher. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Garagen-Beurteilung: Fehlende Infos erschweren Analyse!

    Foto von wiki

    Glaskugel lesen
    Um was geht es denn eigentlich? Wie sollen wir hier deine Garage beurteilen?
  4. Honorar: Stundenlohn vs. HOAI – Gutachter bestätigt Mängel

    Honorarzone
    Hallo, danke für die Antworten. Vertraglich habe ich mit dem Ingenieurbüro wurde keine HZ vereinbart, sondern ein Stundenlohn nach HOAIAbk. § 6 alte Fassung. Die massiven Mängel, welche von mir angeführt worden sind, sind bereits durch einen vom Gericht bestellten Gutachter bestätigt worden, es sind Planungsfehler (u.a. wurde das ehemalige Fundament meiner alten Garage belassen und ein neuer Boden aufgezogen, somit ich jetzt einen 20 cm höheren Garagenboden habe, wie der ehemalige Boden der alten Garage und somit meinen kompletten Hof neu pflastern durfte und dies nur, weil ein Ing. Büro eine Person für diese Arbeiten schickte, die weder Bauingenieur geschweige denn Architekt ist bzw. war). Dies nur nebenbei. Aufgrund dieser Mängel behielt ich einen Teil des Lohnes ein und wurde daraufhin von dieser "Pseudoingenieurin" verklagt. Der Richter ordnete eine Prüfung der Schlussrechnung an und der Gutachter prüfte nicht wie beauftragt die Schlussrechnung, sondern erstellte eine neue Rechnung nach Honorarzone, obwohl dies in unserem Vertrag nicht vereinbart war und auch nicht in Abschlussrechnung des Ing. Büros erschien. Er legte, ohne die Garage jemals gesehen zu haben, einfach fest, dass diese in HZ III einzuordnen ist. Deshalb meine Fragen:
    • kann der Gutachter aus einer Rechnung nach Zeitaufwand, auf

    mal eine Rechnung nach Honorarzone in den Raum stellen

    Vielen Dank Seifert

  5. HOAI-Berechnung: Gutachter prüft Stundenlohn auf Schlüssigkeit

    Möglichkeiten
    Nach meiner Ansicht kann der Gutachter eine Berechnung nach HOAL liefern um die Schlüssigkeit der Stundenlohnrechnung zu beurteilen. Dafür muss er aber HZ I ansetzen und prüfen, ob die Leistungen nach HOAIAbk. auch komplett erbracht wurden. Dazu finden Sie Leistungsbeschreibungen in der HOAI. Die Herstellungskosten muss der SV dazu auch grob schätzen, Eigenleistungen werden die Fremdleistungen angesetzt. Planung ist die Vorwegnahme einer Ausführung. Spannend wird nun die Antwort auf die Genehmigung dieser Planung durch Sie, denn die Fehler waren dann in den Planunterlagen und der Beschreibung wohl sichtbar. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Garagenboden: Mangelhafte Planung – Rollstuhlgerechter Zugang fehlt!

    Mängel sichtbar
    Hallo Herr Kirschner,

    vielen Dank für die Antwort. Also die sich nun darstellenden Mängel waren weder besprochen, noch in irgendwelchen Planunterlagen sichtbar. Der Garagenboden z.B. sollte 0,00 sein, so ist es auch in den Planunterlagen angegeben. Es wäre ja paradox, dass ich mir eine "Stufe" in meine Garage einbauen lasse, nachdem ich Aufgrund eines Unfalles auf den Rollstuhl angewiesen bin. Aber mich würde interessieren, kann man denn mit Stundenlohn einfach soviel Stunden abrechnen, wie man will, oder gibt es da auch Grenzen? Und muss sich die Summe in der Schlussrechnung auch an der Gesamtsumme der Nettobaukosten orientieren. Diese belief sich auf rund 95.000 €. Ebenso ist unklar, wie dieser SV in seine Neuberechnung meine Garage in die HZ III eingliedert. Haben Sie dafür eine Erklärung?

    Vielen Dank Seifert

  7. Honorarzone Garage: Gutachter – Schlechtleistung durch Stundenlohn?

    die Erklärung ist: Geld
    Bei einer Herstellungssumme von 95 T€ hatte der Planer nach HOAIAbk. anbieten müssen, der SV hat wohl was von "barrierefrei" gehört und das als besonders hochwertige Planung eingestuft. Aber bei einer Garage halte ich diese HZ nicht für anwendbar. Vermutlich will der Gutachter beweisen, dass das Stundenhonorar unter der HOAI liegt und deshalb wegen Schlechtleistung nicht weiter gekürzt werden kann. Wenn die Planunterlagen eine richtige Höhe der Bodenplatte zeigen und die Verwendung alter Fundamente nicht vorgesehen war, so liegt ein gravierender Bauleitungs- und Ausführungsmangel vor. Sie sollten prüfen lassen, ob das Werk überhaupt verwendbar ist oder abgerissen und nach Planung neu errichtet werden muss. Zumindest funktioniert aus der Ferne keine Hilfe, Sie brauchen Fachleute vor Ort. Über den Stundennachweis des Planers können Sie feststellen, was dieser überhaupt gemacht hat und wer für die Aufgaben qualifiziert war oder ob Phantomstunden abgerechnet wurden. Über einen Honorarrechner HOAI im Netz sowie über Teilleistungen und Herstellungssumme erhalten Sie einen Vergleichswert. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. Dank für Hilfe: Vorgehen gegen unseriöse Bau-Planer

    Danke
    Hallo, Herr Kirschner

    Ihre Antworten haben mir viel weiter geholfen. Vielen Dank dafür.

    Ich hoffe, wir haben eine Chance, gegen solche "Schwarzen Schafe" in der Branche anzukommen.

    Gruß Seifert

  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Garage Neubau: Baumängel, Honorar & Rechte – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Baumängel bei einem Garagen-Neubau, die Honorarfrage des Architekten/Ingenieurs und die Rechte des Bauherrn. Ein Gutachter wurde hinzugezogen, um Planungsfehler zu bestätigen. Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung nach HOAIAbk., Stundenlohnvereinbarungen und die Haftung bei Mängeln. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Honorar aufgrund von Schlechtleistung gekürzt werden kann.

    🔴 Wichtig/Achtung: Im Beitrag Honorarzone: Planungsfehler – Haftung & Honorarminderung wird darauf hingewiesen, dass Planungsfehler der Berufshaftpflichtversicherung des Planers gemeldet werden müssen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Berechnung: Gutachter prüft Stundenlohn auf Schlüssigkeit erläutert, dass ein Gutachter eine Berechnung nach HOAI liefern kann, um die Schlüssigkeit der Stundenlohnrechnung zu beurteilen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vertragliche Vereinbarungen (HOAI vs. Stundenlohn) und lassen Sie Mängel durch einen unabhängigen Gutachter dokumentieren. Prüfen Sie die Honorarabrechnung und ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Garagenboden: Mangelhafte Planung – Rollstuhlgerechter Zugang fehlt! bezüglich der korrekten Ausführung gemäß Planunterlagen.

    Die Diskussion zeigt, wie wichtig eine detaillierte Planung und Bauleitung beim Garagenbau sind, um Baumängel und Honorarstreitigkeiten zu vermeiden. Die korrekte Anwendung der HOAI und die Dokumentation von Mängeln sind entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen. Die Expertise eines Gutachters ist oft unerlässlich, um Planungsfehler und Ausführungsmängel zu beweisen.

    Die Teilnehmer des Forums geben wertvolle Einblicke in die Vorgehensweise bei Baumängeln und Honorarfragen. Sie betonen die Bedeutung einer klaren Kommunikation mit dem Architekten/Ingenieur und die Notwendigkeit, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Die Beiträge bieten eine gute Grundlage für Bauherren, die ähnliche Probleme bei ihrem Garagenbau haben.

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