Wir haben nach BGBAbk. gebaut. Unser Generalunternehmer hat in den Vertrag als Zusatzbedingung aufgenommen, dass eine evtl. angeforderte Prüfstatik zu unseren Lasten geht. Tatsächlich hat das Bauamt eine Prüfstatik angefordert, und wir haben den Auftrag an den Prüfstatiker, den uns der Architekt des Generalunternehmer hat zukommen lassen, unterschrieben. Das lag unter anderem daran, dass zu dem Zeitpunkt als das Bauamt die Prüfstatik angefordert hat, die Baugrube schon ausgehoben war und die Teile des Kellers quasi schon auf dem Lastwagen lagen. Da das Bauamt im Falle eines Nichtvorliegens der Prüfstatik die Bauerlaubnis aussetzen wollte, haben wir uns beeilt, die notwendigen Dokumente beizubringen.
Wir waren davon ausgegangen, dass das Bauamt die Prüfstatik angefordert hat, weil das in Hessen grundsätzlich gefordert wird oder weil das Bauamt nach Prüfung der Statik meinte, dass die Statik unvollständig sei. (Unser Generalunternehmer sitzt in Baden-Württemberg.) Das war aber falsch. Auf Nachfrage hat das Bauamt bestätigt, dass es die eingereichte Statik nur abheftet, nicht aber prüft. Wenn der erstellende Statiker eine Zulassung (das ist nicht der richtige Terminus technicus) hat, geht das Bauamt davon aus, dass die Statik OK ist, wenn er keine hat, fordert es automatisch eine Prüfstatik von einem in Hessen zugelassenen Statiker. Damit ist klar, dass uns die Kosten für die Prüfstatik nicht entstanden wären, wenn unser Generalunternehmer von Anfang einen Statiker beauftragt hätte, der in Hessen zugelassen ist. Da wir aber gar keine Möglichkeit hatten, auf die Auswahl und Beauftragung eines Statikers Einfluss zu nehmen, hat uns der Generalunternehmer Kosten aufgebürdet, die er hätte vermeiden können und meines Erachtens bei dem Fachwissen, das man ihm unterstellen darf, auch hätte vermeiden müssen.
Ich denke, dass wir die Rechnung des Statikers bezahlen müssen, weil wir (durch die damals geleistete Unterschrift) Auftraggeber sind. Aber ich möchte mir das Geld (wir reden von fast 3700 €) gerne von unserem Generalunternehmer zurückholen, weil ich denke, dass er bei der Auswahl des Statikers sorgfältiger hätte vorgehen müssen.
Kann ich den Generalunternehmer hier quasi in Regress nehmen?
Vielen Dank für jede Antwort.
Grüße Michael