Bei meinem Bauvorhaben wurde ein Fußbodenaufbau von 155 mm ausgeschrieben und nach VOBAbk. beauftragt. Der bauleitende Architekt hat sich beim Meterris an einem Bodentiefen Fensterelement orientiert und diesen so anzeichnen lassen. Nach Einbau des Estrichs habe ich jetzt einen Fußbodenaufbau von 190 mm. Es stellte sich heraus, dass das Fensterelement 35 mm zu hoch eingebaut war und dies vom Architekt nicht bemerkt worden ist. Der Estrichleger hat jetzt seine Rechnung über die tatsächlich erbrachten Leistungen gestellt, der Architekt hat diese per Teilzahlungsfreigabe zur Bezahlung freigegeben. Ich habe jetzt Mehrkosten durch den erhöhten Fußbodenaufbau und durch eine zusätzliche Abnahme von Türstürzen. Diese Mehrkosten bin ich nicht bereit zu tragen Der Architekt unternimmt nichts. Was sollte ich tun?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen