unser Bauträger hat unser Haus ca. 25 cm tiefer in den Boden gesetzt als eigentlich im Kaufvertrag zugesagt. Eine Nachbesserung ist inzwischen nicht mehr möglich, ohne das Haus nochmal abzureißen. Es geht also nur noch um die Höhe der Minderung. Wie gehe da ich am besten ran?
Situation vor Ort: Das Haus steht in Berlin als Reihenendhaus. Die nördliche Seitenwand schließt unmittelbar bündig mit dem daneben befindlichen Gehweg ab. An der Seitenwand gibt es im EGAbk. noch ein Fenster im Essbereich zum Gehweg. Auf der Ostseite ist noch unser Garten - auch wie vereinbart direkt am Gehweg. Auf der Westseite ist der Eingang und im Süden schließen die nächsten Häuser an. Laut Kaufvertrag müsste sich der Garten auf gleicher Höhe wie der Gehweg und das Fußboden im EG ca. 15 cm darüber befinden. Tatsächlich liegt der Garten 25 cm unterhalb des Gehwegs und der Fußboden im EG 10 cm unterhalb des Gehwegs. Aufgrund des Fensters stört das natürlich besonders. Es ist ja schon ein wesentlicher Unterschied, ob man am Esstisch 15 cm über oder 10 cm unter den Leuten sitzt, die neben dem Fenster vorbeilaufen.
Nun stehen wir vor dem Problem, welche Minderung wir Aufgrund dieses Mangels geltend machen können. Irgendwelche Vorschläge, wie man das halbwegs objektiv berechnen kann?


