Drempelhöhe Neubau: 10 cm zu niedrig – Wertminderung, Rechte & Vorgehen?
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Drempelhöhe Neubau: 10 cm zu niedrig – Wertminderung, Rechte & Vorgehen?

Hallo zusammen,

wir haben ein Einfamilienhaus gebaut. Die Abnahme haben wir verweigert, da die Drempelhöhe mit 70 cm nicht den geplanten 80 cm entspricht. Da unsere Dachneigung nur 35 Grad hat macht sich dies stark bemerkbar.

Unser Bauunternehmen meint dies sei kein Mangel. Welche Minderungsansprüche sehen Sie? Ich habe gelesen, dass man je cm einen Betrag x als Entschädigung von der Schlussrechnung abziehen kann. 700 € pro cm waren da als Beispiel angegeben. Sehen Sie das als akzeptabel (für die fehlenden 10 cm) an?

Danke und viele Grüße
Schmiedl

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass die Drempelhöhe in Ihrem Neubau um 10 cm geringer ist als geplant, was bei einer Dachneigung von 35 Grad deutlich spürbar ist. Dies kann einen Mangel darstellen, der zu einer Wertminderung führen kann.

    Mögliche Vorgehensweise:

    • Mangelanzeige: Setzen Sie das Bauunternehmen schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie zur Nachbesserung auf.
    • Sachverständiger: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen, um den Mangel zu begutachten und die Höhe der Wertminderung zu ermitteln.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Wertminderung: Die Höhe der Wertminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Beeinträchtigung der Wohnqualität und der Vergleichbarkeit mit anderen Immobilien. Ein Sachverständiger kann hier eine fundierte Einschätzung geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert (Fotos, Protokolle) und holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drempelhöhe
    Die Drempelhöhe ist die Höhe der senkrechten Wandfläche zwischen Fußboden und Dachschräge. Sie beeinflusst die Raumhöhe und Nutzbarkeit des Dachgeschosses.
    Verwandte Begriffe: Kniestock, Raumhöhe, Dachgeschossausbau
    Wertminderung
    Die Wertminderung ist die Reduzierung des Verkehrswertes einer Immobilie aufgrund von Mängeln oder Beeinträchtigungen.
    Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Mangel, Schadenersatz
    Mangelanzeige
    Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Bauunternehmer mit der Aufforderung zur Beseitigung.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Bauvertrag
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Schäden bewertet.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensgutachten, Baubegleitung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln, einschließlich Baugenehmigungen und Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bebauungsplan
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn, wodurch die Gewährleistungsfrist beginnt.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Gewährleistung, Übergabe
    Dachneigung
    Die Dachneigung ist der Winkel, in dem das Dach geneigt ist. Sie beeinflusst die Raumhöhe im Dachgeschoss und die Art der Dacheindeckung.
    Verwandte Begriffe: Dachform, Steildach, Flachdach

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Drempelhöhe?
      Die Drempelhöhe ist die Höhe der senkrechten Wandfläche zwischen der Oberkante des Fußbodens im Dachgeschoss und dem Beginn der Dachschräge. Sie beeinflusst die Nutzbarkeit des Raumes unter dem Dach.
    2. Welche Drempelhöhe ist üblich?
      Die übliche Drempelhöhe variiert je nach Bauordnung und Nutzung des Dachgeschosses. Oftmals wird eine Mindesthöhe von 1,25 m gefordert, um den Raum als Wohnraum zu nutzen.
    3. Was bedeutet eine zu geringe Drempelhöhe?
      Eine zu geringe Drempelhöhe kann die Nutzbarkeit des Dachgeschosses einschränken, den Wohnwert mindern und zu einer Wertminderung der Immobilie führen.
    4. Wie kann ich eine zu geringe Drempelhöhe nachweisen?
      Messen Sie die Drempelhöhe genau nach und vergleichen Sie diese mit den Bauplänen und der Baubeschreibung. Ein Bausachverständiger kann die Messung bestätigen und ein Gutachten erstellen.
    5. Welche Rechte habe ich bei einer zu geringen Drempelhöhe?
      Sie haben das Recht auf Nachbesserung durch das Bauunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine Wertminderung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
    6. Wie wird die Wertminderung berechnet?
      Die Wertminderung wird durch einen Bausachverständigen ermittelt, der die Beeinträchtigung der Wohnqualität und den Minderwert der Immobilie berücksichtigt.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Drempel und Kniestock?
      Drempel und Kniestock bezeichnen im Wesentlichen dasselbe Bauteil, wobei 'Drempel' eher im süddeutschen Raum und 'Kniestock' eher im norddeutschen Raum verwendet wird.
    8. Kann ich die Drempelhöhe nachträglich erhöhen?
      Eine nachträgliche Erhöhung der Drempelhöhe ist baulich aufwendig und erfordert eine Baugenehmigung. Es ist ratsam, dies vorab mit einem Architekten zu prüfen.

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    • Bauvertrag und Gewährleistung
      Was sollte ein Bauvertrag beinhalten und welche Gewährleistungsansprüche hat der Bauherr?
  2. Drempelhöhe Neubau: Fachmann vor Ort für Bewertung!

    Foto von Josef Schrage

    Was Sie gelesen haben ...
    verehrter Herr/Frau Schmiedl,
    und hier möglicherweise von "Irgendjemand" auch noch dessen Zustimmung erfährt nützt Ihnen nicht viel.
    Nur ein neutraler Fachmann vor Ort, in Kenntnis aller Fakten kann Ihnen einen Rat geben.

    In welchem "Büchlein" diese offenbar allwissende Summe pro cm Traufhöhe steht, wäre dennoch interessant zu wissen.

    und dann kommt es auch noch auf dem Messpundkt der Höhe an, der Außen naturgemäß niedriger als Innen ist ...

    Freundliche Grüße

  3. Bauzeichnung prüfen: Drempelhöhe im Schnitt darstellen!

    Wo stehen denn Ihre 80 cm
    Stellen Sie doch mal Ihre Bauzeichnung (Schnittdarstellung, anonym ohne das Schriftfeld) hier rein. Vermutlich wird sich dann einiges aufklären ...
  4. Drempelhöhe: Messunterschiede vs. Bauzeichnung – 10 cm Differenz

    Leider hat das Einstellen der Zeichnung ...
    Leider hat das Einstellen der Zeichnung nicht geklappt. Die 80 cm sind innen gemessen (auf der Zeichnung) und auch bei der 100 cm Linie sowie 200 cm Linie beträgt der Unterschied zur Zeichnung 10 cm vom Fußboden ohne Belag.
  5. Drempelhöhe: Messgenauigkeit vs. Vertragssoll im Neubau

    Wer misst misst Mist
    Also aus der Bauzeichnung können Sie da nicht auf 10 cm genau rausmessen wollen und das als Vertragssoll definieren. Was für einen Maßstab hat denn die Zeichnung?

    Im Streitfall haut Ihnen der Anwalt der Gegenpartei sowas gehörig um die Ohren. Beachten Sie, dass die Gegenseite in der Beweispflicht ist, wenn Sie vor der Abnahme Mängel behaupten. Dieser Vorteil wird dann zum Nachteil, wenn der Beweis des Bauunternehmer Kosten verursacht und er Recht bekommt. Dann tragen Sie die Kosten seines Beweises. Zumindest ist das mein laienhaftes Rechtsverständnis.

    Wenn es überhaupt Ausführungspläne gibt, dann müssen Sie schauen, welche Drempelhöhe dort vermaßt ist. In der Regel ist die Höhe vom Estrich bis zur Ecke der Dachschrägenbekleidung nicht vermaßt. Vermaßt sind in der Regel die Rohbauhöhe des Drempelmauerwerks, die Höhe der Fußpfette (oder aus der Statik) und der Fußbodenaufbau. Daraus kann man mit etwas Sachverstand rechnerisch ermittelt, welche Höhe sich im fertigen Ausbau vor dem Drempel ergeben muss. Können Sie das?

  6. Drempelhöhe Neubau: 15 cm Differenz zur Architektenzeichnung

    Danke für die bisherigen Antworten
    Die Zeichnung ist 1:100 und ich habe schon großzügig 5 cm als Messfehlerabweichung abgezogen. D.h. die Zeichnung zeigt 85 cm und auch bei den o.g. 100 cm und 200 cm-Linien ergibt sich im Haus eine Differenz von 15 cm.
  7. Drempelhöhe: Vertragliches Soll definieren – Mangel prüfen!

    Ohne Vermassung ...
    ist es schwer, auf einen Mangel schließen zu können. Wichtig wäre erst mal zu klären, was das vertraglich geschuldete Soll überhaupt ist.
  8. Drempelhöhe Neubau: Messwerte vs. Architektenzeichnungen

    Vertragsgegenstand sind die Architektenzeichnungen und aus denen
    die Höhe ersichtlich, bzw. zu messen.

    Mir ist nicht verständlich warum das Messen so fehlerbehaftet sein soll. Die 100 und 200 cm-Linien sind bemaßt und auch an allen anderen Stellen der Bauantragsunterlagen ergibt das Messen die gebauten Werte.

    Wenn ich jetzt die Hausgröße berechne fehlen 2 m² und die 10 bzw. 15 cm sind eine starke Einschränkung.

  9. Schnittzeichnung Drempelhöhe: Maßverbindlichkeit prüfen!

    Was ist so schwer daran,
    die Schnittzeichnung hier reinzustellen? Sonst reden wir immer nur über Ihre Messerei, können aber selber nichts nachvollziehen.
    Mal davon abgesehen davon, dass es in den letzten 2 Jahrzehnten genügend Rechtsprechung gab, die 100stel-Zeichnungen der Baugenehmigung nicht als maßverbindlich angesehen haben, wenn kein Maß dransteht ...
    Woran liegt es denn eigentlich?
    Mauerwerk mit Ringbalken zu niedrig?
    Fußpfette dünn als im Plan?
    Innenbekleidung der Dachschräge mit Installationsebene in der Zeichnung nicht berücksichtigt?
    Wenn  -  und ich sage "WENN! " überhaupt ein Minderwertausgleich zu zahlen wäre, dann würden diesen Gutachter sicher über den Verlust an Wohnfläche berechnen ...
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Drempelhöhe Neubau: Rechte, Wertminderung & Vorgehen bei Mängeln

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine um 10 cm zu geringe Drempelhöhe im Neubau. Es wird diskutiert, ob dies einen Mangel darstellt und welche Rechte der Bauherr hat. Die Bedeutung der Bauzeichnung und die Messgenauigkeit werden thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Definition des vertraglich geschuldeten Solls. Die Frage nach einer möglichen Wertminderung wird aufgeworfen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Drempelhöhe: Messgenauigkeit vs. Vertragssoll im Neubau sollte man nicht versuchen, aus einer Bauzeichnung im Maßstab 1:100 auf 10 cm genau zu messen und dies als Vertragssoll zu definieren, da dies im Streitfall problematisch sein kann.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, einen neutralen Fachmann vor Ort zu konsultieren, um die Situation zu beurteilen, wie im Beitrag Drempelhöhe Neubau: Fachmann vor Ort für Bewertung! empfohlen wird. Dieser kann alle Fakten berücksichtigen und eine fundierte Einschätzung geben.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Bauherr gibt an, dass die Drempelhöhe 10 cm geringer ist als in der Bauzeichnung angegeben und dass sich auch bei anderen Höhenlinien Differenzen von bis zu 15 cm ergeben, wie im Beitrag Drempelhöhe: Messunterschiede vs. Bauzeichnung – 10 cm Differenz beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die Situation besser einschätzen zu können, sollte der Bauherr eine Schnittzeichnung anonymisiert zur Verfügung stellen, wie im Beitrag Bauzeichnung prüfen: Drempelhöhe im Schnitt darstellen! vorgeschlagen wird. Zudem sollte geklärt werden, was das vertraglich geschuldete Soll ist, wie im Beitrag Drempelhöhe: Vertragliches Soll definieren – Mangel prüfen! betont wird.

    💰 Kosten: Wenn die Drempelhöhe tatsächlich nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, kann dies zu einer Wertminderung der Immobilie führen. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch individuell zu bestimmen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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