wir haben ein Einfamilienhaus gebaut. Die Abnahme haben wir verweigert, da die Drempelhöhe mit 70 cm nicht den geplanten 80 cm entspricht. Da unsere Dachneigung nur 35 Grad hat macht sich dies stark bemerkbar.
Unser Bauunternehmen meint dies sei kein Mangel. Welche Minderungsansprüche sehen Sie? Ich habe gelesen, dass man je cm einen Betrag x als Entschädigung von der Schlussrechnung abziehen kann. 700 € pro cm waren da als Beispiel angegeben. Sehen Sie das als akzeptabel (für die fehlenden 10 cm) an?
Danke und viele Grüße
Schmiedl
