Leistungserbringung ohne Termin: Rechte, Pflichten & Vorgehen bei Bauvertrag in Bayern?
BAU-Forum: Neubau

Leistungserbringung ohne Termin: Rechte, Pflichten & Vorgehen bei Bauvertrag in Bayern?

Hallo liebes Forum.
Wir haben leider einen Vertrag unterschrieben, in dem wir uns verpflichten Leistungen ohne Terminfestlegung bei Beginn der Leistungserbringung zu zahlen.
Hat bis her auch alles recht gut funktioniert, aber nun da wir kurz vor den Ende stehen haben wir 98 % bezahlt aber es fehlen noch die Terrasse, die Wege und diverse Kleinigkeiten, die laut Vertrag noch zu machen sind und die wir schon bezahlt haben.
1.) Gibt es keine allgemeinen Vorschriften, wann die bezahlte Leistung spätestens zu erbringen ist?
2.) Wie können wir einen Termin festlegen?
3.) Wie können wir uns absichern, dass der Bauträger nicht zu macht und wir dann gar nichts mehr bekommen.
Da dies wohl Baurecht ist gebe ich hier sicherhaltshalber auch noch das Bundesland an.
Bundesland: Bayern
  • Name:
  • Lutte
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unklare Vertragsbedingungen können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Lassen Sie den Vertrag umgehend von einem Fachanwalt prüfen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie einen Vertrag zur Leistungserbringung ohne festgelegten Termin unterschrieben haben und nun Probleme auftreten. Da Sie sich im Baurecht in Bayern befinden, sind folgende Punkte wichtig:

    🔴 Gefahr: Das Fehlen einer klaren Terminvereinbarung kann zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn die Leistung nicht wie erwartet erbracht wird. Es ist wichtig, den Vertrag genau zu prüfen, um festzustellen, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Vertragsprüfung: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann feststellen, ob der Vertrag wirksam ist und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
    • Mängelanzeige: Wenn die erbrachte Leistung Mängel aufweist, müssen Sie diese dem Bauträger schriftlich anzeigen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel.
    • Zahlungsverweigerung: Wenn die Leistung mangelhaft ist oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde, können Sie einen Teil der Zahlung verweigern. Die Höhe der Zahlungsverweigerung sollte dem Wert der Mängel entsprechen.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Fertigstellung der Leistung. Nach Ablauf der Frist können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht in Bayern, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder die Beseitigung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGBAbk., VOBAbk..
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist eine formelle Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, in der er auf Mängel der erbrachten Leistung hinweist und deren Beseitigung fordert. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln an der erbrachten Leistung zu verlangen. Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der erbrachten Leistung. Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Verzug
    Verzug liegt vor, wenn der Schuldner eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er zur Leistung aufgefordert wurde. Verwandte Begriffe: Mahnung, Schadensersatz, Rücktritt.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauunternehmer, Projektentwicklung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Nachbarrecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn im Bauvertrag kein Fertigstellungstermin vereinbart wurde?
      In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer muss die Leistung in angemessener Zeit erbringen. Es ist ratsam, den Auftragnehmer schriftlich zur Angabe eines Fertigstellungstermins aufzufordern.
    2. Kann ich vom Bauvertrag zurücktreten, wenn der Bauträger die Leistung nicht erbringt?
      Ja, wenn der Bauträger die Leistung trotz Fristsetzung nicht erbringt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und sollte von einem Anwalt geprüft werden.
    3. Welche Rechte habe ich bei Mängeln an der erbrachten Leistung?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Bauträger muss die Mängel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.
    4. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Bauträger, in der Sie die Mängel an der erbrachten Leistung rügen und ihn zur Beseitigung auffordern.
    5. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu rügen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel rügen.
    6. Was bedeutet "angemessene Frist" im Baurecht?
      Eine angemessene Frist ist ein Zeitraum, der dem Auftragnehmer ausreichend Zeit gibt, die Leistung zu erbringen oder Mängel zu beseitigen. Die Länge der Frist hängt von der Art und dem Umfang der Leistung ab.
    7. Kann ich Zahlungen zurückhalten, wenn Mängel vorhanden sind?
      Ja, Sie können einen angemessenen Teil der Zahlungen zurückhalten, bis die Mängel beseitigt sind. Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts sollte dem Wert der Mängelbeseitigung entsprechen.
    8. Was ist ein Bauvertrag?
      Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder die Beseitigung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauvertrag ohne Fertigstellungstermin
      Was tun, wenn kein Termin vereinbart wurde?
    • Mängel am Bau
      Rechte und Pflichten bei Baumängeln.
    • Rücktritt vom Bauvertrag
      Wann ist ein Rücktritt möglich?
    • Schadensersatz im Baurecht
      Ansprüche bei Pflichtverletzungen.
    • Bauabnahme
      Wichtige Punkte bei der Bauabnahme.
  2. Bauträgervertrag: Zahlungsplan gemäß Makler- und Bauträgerverordnung

    Baurecht
    ist das nicht.
    Ist es tatsächlich ein Bauträger mit dem Sie bauen? Dieser müsste Ihnen Grundstück inkl. zu errichtendes Haus verkauft haben.
    Dann gilt der Zahlunsgplan gem. Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung). Mal googlen.
    Ist es kein Bauträger (Ihnen gehörte das Grundstück) können Sie nur hoffen, dass das Ganze nun gut geht. Nachträglich absichern kann man da nix.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Leistungserbringung ohne Termin: Rechte und Pflichten im Bauvertrag

    💡 Kernaussagen: Bei Bauträgerverträgen gilt der Zahlungsplan gemäß Makler- und Bauträgerverordnung. Ohne Bauträgervertrag ist eine nachträgliche Absicherung schwierig. Die Leistungserbringung ohne Termin birgt Risiken, insbesondere bei fast vollständiger Bezahlung und fehlenden Restleistungen. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Bauträger und anderen Bauverträgen zu kennen, um die eigenen Rechte zu verstehen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauträgervertrag: Zahlungsplan gemäß Makler- und Bauträgerverordnung wird darauf hingewiesen, dass bei einem Bauträgervertrag der Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung gilt. Dies ist entscheidend für die Absicherung der eigenen Rechte.

    ✅ Zusatzinfo: Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Zahlungen bei Bauträgerverträgen und dient dem Schutz der Käufer. Es ist ratsam, diese Verordnung zu prüfen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu kennen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob es sich um einen Bauträgervertrag handelt und ob die Zahlungen dem Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Klären Sie die noch ausstehenden Leistungen schriftlich und setzen Sie dem Bauträger eine Frist zur Fertigstellung. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Leistungserbringung, Termin". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt plant über Budget: Was tun bei fehlender Kostenschätzung & Planänderungen?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unpünktlich: Baufortschrittsanzeige verzögert – Was tun bei Zeitverzug?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Keller ausbauen zur Einliegerwohnung: Kosten, Genehmigung & Nutzungsänderung?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Teilabnahme Architektenleistung LP 1-8: Anspruch, Folgen & Vorgehen bei Mängeln?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - HOAI-Forderung ohne Vertrag: Architektenhonorar, Abrechnung & Chancen bei Sanierung in NRW?
  6. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Neubau Verfugung Gutachten: Spezialist oder Gebäude-Sachverständiger? Kosten & Ablauf
  7. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - DIN 18451: Flächengerüst Abrechnung – Traufe in Gerüstfläche enthalten? Kommentar & Gültigkeit
  8. BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - Eigenleistung beim Bau: Fristen, Verzug & Rechte bei Bauverzögerung?
  9. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Bauvertrag Fertigstellung: Welche Ansprüche bei Verzug durch Sturm & Schlechtwetter?
  10. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Auftraggeberverzug: Wer zahlt Montage-Mehrkosten bei Lieferverzögerung? Konventionalstrafe?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Leistungserbringung, Termin" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Leistungserbringung, Termin" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Leistungserbringung, Termin" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Leistungserbringung, Termin" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Leistungserbringung ohne Termin: Rechte, Pflichten & Vorgehen bei Bauvertrag in Bayern?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Leistung ohne Termin: Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Leistungserbringung, Termin, Bauvertrag, Baurecht, Bayern, Verzug, Mangel, Bauträger
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼