Ein Schreiben bezüglich Rohbauabnahme (was allerdings seitens des Bauträgers nicht als Zwischenabnahme missverstanden werden will) haben wir soeben in Form eines Bautenstandsberichts erhalten. Alle Teilzahlungen bisher haben die MwSt. in Höhe von 16 % enthalten. Bis Ende des Jahres werden wir wohl 80-85 % der Bausumme bereits bezahlt haben. Wenn dann ab 2007 erbrachte Leistungen mit 19 % MwSt. beaufschlagt werden, dann tut das zwar weh, ist aber nachvollziehbar. Was nicht nachvollziehbar ist, ist hingegen die Tatsache, dass der Bauträger rückwirkend auf das gesamte Bauvorhaben die 19 % MwSt. ansetzen möchte, da die Übergabe ja in 2007 erfolgt. In diversen Foren habe ich schon von der Möglichkeit einer Teilabnahme gelesen, aber die lehnt der Bauträger kategorisch ab.
Mein Rechtsverständnis geht davon aus, dass die gesetzlich zugrundeliegenden Texte (Gesetze, Briefe des BMF) zu berücksichtigen sind, egal was in Verträgen steht. Ich besitze eine Kopie eines Textes der Obersten Finanzbehörden der Länder, in der auf die MwSt. -Erhöhung eingegangen wird und die bestärkt mich in meinem Empfinden. In diesem Dokument wird eingegangen auf "Werklieferungen und Werkleistungen" und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Teilleistung als erbracht anzuerkennen, allerdings bin ich kein Jurist (sondern Ingenieur), um den Text bis in das kleinste Detail zu verstehen.
Das Bauvorhaben liegt in Baden-Württemberg.
Fragen:
- Gibt es Bauherren, die das selbe Problem haben (vermutlich einige)? Wie gehen Sie damit um?
- Gibt es ein allgemeines Recht einer Teilabnahme?
Für sämtliche Ideen und Anmerkungen bin ich dankbar!