Handwerker-Trennung: Vorgehen, Rechte & Kosten bei unvollständiger Leistung?
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Handwerker-Trennung: Vorgehen, Rechte & Kosten bei unvollständiger Leistung?
wir bauen ein Haus in NRW. Leider hatten wir bereits mehr Ärger als uns lieb ist. Jetzt hat uns auch noch unser Gas-Wasser-Heizungsinstallateur draufgesetzt. Da wir (mittlerweile) ohne Architekt arbeiten und die Koordination selbst machen, haben wir rechtzeitig mit ihm gesprochen und einen Termin mit ihm vereinbart. Diesen hat er uns auch bestätigt. Am vereinbarten Arbeitsbeginn war von ihm leider nichts zu sehen. Auf telef. Anfrage sagte er uns dann, dass er einen Heizungs-Notfall hat (nicht verwunderlich bei den Temperaturen - okay ...). Er versprach uns dann am nächsten Tag zu kommen. Wieder nichts. Wir warteten den nächsten Tag ab und er kam wieder nicht. Zwischendurch war auch mal stundenweise da und hat einige wenige Arbeiten erledigt. Danach aber immer wieder: Anruf - Notfall - kein Erscheinen - Anruf - Notfall usw. Das ganze hat sich ca. 3 Wochen hingezogen. Wir mussten natürlich auch die Nachfolgegewerke koordinieren (hier speziell der Innenputz) und kamen natürlich in einen zeitlichen Engpass. Wir haben dann noch mal mit telef. gesprochen und um ein Gespräch gebeten. Nach diesem Telefongespräch war allerdings schon beiderseitig klar, dass wir uns trennen werden. Schien ihm auch nichts ausgemacht zu haben. Ist nicht sehr redselig der Mann. Haben dann für den nächsten Tag einen Termin mit ihm ausgemacht und um Schlüsselrückgabe und Übernahme gebeten. Haben ihm angeboten, die bereits eingebauten Teile zu übernehmen und mit einem neuen Installateur darauf aufzusetzen. Leider war er hier diesmal zu fleißig und hatte die Teile schon abgebaut (zumindest hat er begonnen). Er war vor uns am vereinbarten Termin. Haben uns dann darauf verständigt, dass er die Teile (hier der UP-WC-Spülkasten) bei uns stehen lässt.
Einen richtigen Vertrag haben wir nie mit ihm geschlossen. Wir haben Anfang 2005 ein Angebot von ihm bekommen und ihm dann mitgeteilt, dass wir die Arbeiten mit ihm durchführen werden.
Jetzt aber die eigentliche Frage: Er hat uns jetzt eine Rechnung für seine Arbeiten geschickt. Ich möchte jetzt wissen, welche Möglichkeiten ich habe, hier etwas in Abzug zu bringen. Nicht, dass ich den Eindruck erwecken möchte, hier Geld zu sparen bzw. Leistung zu ergaunern, aber wir haben immerhin den Aufwand gehabt, uns einen neuen Installateur zu suchen und haben den zeitlichen Verlust. Von Ärger und Telefonkosten gar nicht zu sprechen. Kann ich bei solchen Teilarbeiten auch einen Sicherheitsbetrag einbehalten? Wie sieht es aus mit Skonto? Einen richtigen Vertrag haben wir ja nie geschlossen. Das ist übrigens bei fast allen Handwerkern bisher so gewesen. Wir bekommen ein Angebot und geben dann die Zusage bzw. Absage. Nicht ein Handwerker hat uns auf solch einen Vertrag angesprochen. Haben wir da falsch gehandelt? Für uns zählt doch die Rechnung für Gewährleistungsansprüche, oder?
Bei dem Sani-Installateur gibt es zwischen AGAbk. und Rechnung auch noch Unterschiede bei den Preisen zu den Montageeinheiten. Nur zwei €, aber immerhin. Hier kann ich mich doch auf das AG beziehen, oder?
Das Dilemma mit unseren Handwerkern (Gott sei Dank sind nicht alle so bei uns - wir haben auch wirklich gute und vor allem korrekte) geht jetzt bei unserem Fensterbauer in die nächste Runde. Der lässt seit 4 Wochen nichts mehr von sich hören. Keine Antwort auf Fax, Telefon, Gespräch mit Frau etc.
Danke für Antworten, Tipps etc.
Gruß aus Langenfeld,
Peter
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Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem Gas-Wasser-Heizungsinstallateur haben. Da kein Architekt involviert ist, müssen Sie die Koordination selbst übernehmen. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu beachten:
- Vertrag prüfen: Sehen Sie sich den Vertrag mit dem Installateur genau an. Welche Leistungen wurden vereinbart? Gibt es Fristen?
- Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Liste der unvollständigen oder mangelhaften Leistungen. Machen Sie Fotos oder Videos zur Beweissicherung.
- Frist setzen: Setzen Sie dem Installateur schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Frist sollte realistisch sein, abhängig vom Umfang der Arbeiten.
- Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Kostenvoranschläge einholen: Holen Sie Kostenvoranschläge von anderen Installateuren ein, um die Kosten für die Fertigstellung der Arbeiten zu ermitteln.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich. Sichern Sie Beweise für die unvollständige Leistung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Honorarvertrag - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie sichert dem Besteller Rechte wie Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz zu.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Bestellers, vom Unternehmer die Beseitigung von Mängeln an seinem Werk zu verlangen. Der Unternehmer muss die Mängel auf seine Kosten beseitigen.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Reparatur - Sicherheitsbetrag
- Ein Sicherheitsbetrag ist ein Teil des Rechnungsbetrags, den der Besteller einbehält, um mögliche Mängel oder Schäden abzudecken. Er dient als Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche des Bestellers.
Verwandte Begriffe: Einbehalt, Bürgschaft, Kaution - Insolvenz
- Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, um die Gläubiger zu befriedigen.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Konkurs - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird. Er erstellt Gutachten, die als Beweismittel dienen können.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Gutachten - Bauherrenversicherung
- Eine Bauherrenversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Bau ihres Hauses schützt. Sie deckt beispielsweise Schäden durch Bauunfälle oder Mängel ab.
Verwandte Begriffe: Bauversicherung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich, wenn ein Handwerker die Arbeit nicht fertigstellt?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Handwerker muss die Arbeiten vertragsgemäß fertigstellen. Wenn er dies nicht tut, können Sie einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. - Wie setze ich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung?
Die Frist muss ausreichend Zeit für die Fertigstellung der Arbeiten einräumen. Berücksichtigen Sie den Umfang der Arbeiten und die Verfügbarkeit von Material und Personal. Eine Frist von 2-3 Wochen ist oft angemessen. - Was ist, wenn der Handwerker Insolvenz anmeldet?
In diesem Fall müssen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Erstattung sind jedoch gering. Eine Bauherrenversicherung kann hier helfen. - Kann ich einen Teil des Rechnungsbetrags einbehalten?
Ja, Sie können einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrags einbehalten, um Ihre Ansprüche auf Nacherfüllung oder Schadensersatz zu sichern. Die Höhe des Einbehalts sollte dem Wert der noch ausstehenden Leistungen entsprechen. - Was ist ein Sicherheitsbetrag?
Ein Sicherheitsbetrag ist ein Teil des Rechnungsbetrags, den Sie einbehalten, um mögliche Mängel oder Schäden abzudecken. Er dient als Sicherheit für Ihre Gewährleistungsansprüche. - Wie gehe ich vor, wenn der Handwerker Mängel bestreitet?
Lassen Sie die Mängel von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Das Gutachten dient als Beweismittel und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. - Welche Rolle spielt der Werkvertrag?
Der Werkvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Ihnen und dem Handwerker. Er sollte detailliert beschreiben, welche Leistungen der Handwerker erbringen muss und zu welchem Preis. - Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen und zwei Jahre für andere Werkleistungen.
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VOB-Vertragsgrundlage: Mündliche Vereinbarung beim Handwerker-Auftrag
Üblicherweise
enthalten die Angebote der Handwerker den Hinweis auf die VOBAbk., die i.d.R. Vertragsgrundlage sein soll. Verträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden, ündl. Auftragserteilung ist ebenfalls wirksam. Dass der Handwerker seinerseits den für geschlossen gehalten hat, ist daran zu erkennen, dass er die Arbeiten aufgenommen hat.
An seine Angebotspreise muss sich der Handwerker halten.
Die übl. Verfahrensweise bei Verzug des Handwerkers (schriftl. in Verzug setzen etc.) haben Sie nicht eingehalten.
Die weitere Vorgehensweise ist jetzt ein Fall für einen RA.
PS: Keine Rechtsberatung -
VOB für Privatbauherren: Aushändigungspflicht & Wirksamkeit
Unsinn
der Verweis auf die VOBAbk. bei privaten Bauherren dürfte rechtlich schwer haltbar sein (siehe Link). Und ich wage zu bezeifeln, das auch nur 30 % der Unternehmer, welche auf ihr Angebot schreiben, die VOB würde zu Grunde liegen, diese auch mit aushändigen und so zum wirksamen Bestandteil machen, wenn der Kunde dann den Auftrag erteilt!
Aus meiner Sicht ist die Fristsetzung, wie auch der Vertragsschluss, mündlich erfolgt. U.U. sollten Sie aufpassen für einen Rechtsstreit mögliche Beweismittel (hier Einzelverbinungsübersichten Ihres Telefons) nicht zu vernichten. -
Handwerkerrechnung: Montageeinheiten vs. erhöhter Betrag prüfen!
Kein VOBAbk.-Vermerk
Danke für die Antworten. Also weder auf dem Angebot noch auf der Rechnung steht etwas von der VOB. Einen RA möchte ich ungern einschalten. Es geht hier "nur" um ca. 2500 €. Klar, das ist auch sehr viel Geld. Mir stellte sich halt nur die Frage, ob ich z.B. die Montageeinheiten laut AGAbk. bezahlen muss oder ob der erhöhte Betrag auf der Rechnung Gültigkeit hat. Immerhin ist zwischen AG und Rechnung ein 3/4-Jahr vergangen. Außerdem habe ich mich gefragt, ob ich z.B. Skonto abziehen kann. Auf dem AG steht nichts und wir haben auch nicht wirklich (wie gesagt, der Mann ist nicht sehr redselig) darüber gesprochen. Und der Sicherheitseinbehalt. Könnte ich Geld einbehalten. Wie gesagt, ich will nicht sparen. Aber meine Unkosten für neue Suche eines Handwerkers und z.B. die Telefonkosten möchte ich schon zurück haben. Ganz davon zu schweigen, dass ich es peinlich finde, wenn solche Handwerker den Ruf einer Branche beschmutzen können. In der heutigen Zeit, wo man selbst aus Flugzeugen telefonieren kann, schafft er es nicht uns über seine Termine zu informieren. Ich habe selbst viel mit Kunden zu tun und rufe meine Kunden immer auch wirklich immer zurück. Mache ich das nicht, habe ich irgendwann keine mehr. Wie hilflos man als Bauherr da ist, muss ich ja wahrscheinlich nicht beschreiben.
Danke und Gruß,
Peter -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Handwerker-Trennung: Rechte, Kosten & Vorgehen bei unvollständiger Leistung
💡 Kernaussagen: Bei einer Handwerker-Trennung ist die Vertragsgrundlage (VOB oder BGBAbk.) entscheidend. Die Gültigkeit der VOBAbk. gegenüber privaten Bauherren ist umstritten, besonders wenn diese nicht ausgehändigt wurde. Bei unvollständiger Leistung sollten Bauherren die Rechnung genau prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Die Kommunikation und Dokumentation aller Absprachen ist essenziell, um im Streitfall Beweismittel vorlegen zu können. Die korrekte Fristsetzung ist ein wichtiger Punkt beim Thema Handwerker Kündigung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB für Privatbauherren: Aushändigungspflicht & Wirksamkeit ist der Verweis auf die VOB bei privaten Bauherren rechtlich schwer haltbar, wenn diese nicht ausgehändigt wurde.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB-Vertragsgrundlage: Mündliche Vereinbarung beim Handwerker-Auftrag weist darauf hin, dass auch mündliche Auftragserteilungen wirksam sind, wenn der Handwerker die Arbeiten aufgenommen hat.
💰 Zusatzinfo: Bei Streitigkeiten über die Handwerker Kosten, insbesondere bei unvollständiger Leistung, ist es wichtig, die Rechnungspositionen genau zu prüfen, wie im Beitrag Handwerkerrechnung: Montageeinheiten vs. erhöhter Betrag prüfen! beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Vertragsgrundlage (VOB oder BGB) und dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich. Bei Unstimmigkeiten mit der Rechnung sollten Sie diese detailliert prüfen und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen im Zusammenhang mit der Handwerker Kündigung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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