Regenwasser im Keller Rohbau: Ursachen, Folgen & Verantwortlichkeiten?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Bei Regenwasser im Kellerrohbau ist die Verantwortlichkeit zwischen Bauherr und Bauunternehmer entscheidend. Die VOB Teil B §4 regelt die Ausführung. Ein Nasssauger kann bei der Beseitigung helfen. Es ist wichtig, die Vertragsunterlagen auf Abweichungen zu prüfen und den Keller abzudichten.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔧 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Regenwasser im Keller Rohbau: Ursachen, Folgen & Verantwortlichkeiten?

Hallo,
ich habe in Thread 4192 gelesen, dass der Bauunternehmer für das Leerpumpen des Kellers verantwortlich ist. Das klingt ja auch sehr logisch.
Wir haben jetzt das Problem, dass bei uns das Dach bereits drauf ist, noch keine Fenster (auch Kellerfenster) drin sind und das Haus insgesamt noch undicht ist. Jetzt, vor allem durch den Schnee, haben wir sehr viel Wasser im Keller. Weitere Arbeiten wie z.B. Elektrikerarbeiten werden dadurch behindert. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber gibt es da nicht ein VOBAbk. C-Paragraphen? Ich meine, ich hätte mal so etwas gelesen. Wir möchten jetzt unseren Bauunternehmer (leider ein nicht ganz so nettes Verhältnis zwischen ihm und uns als Bauherren) auffordern, das Wasser aus dem Keller zu pumpen. Wer kennt den Absatz aus der VOB?
Danke und viele Grüße,
Stefan
  • Name:
  • Stefan
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügiges Abpumpen des Wassers erforderlich – stagnierendes Wasser gefährdet Betontragfähigkeit, bewehrungsstahlspezifische Korrosion und fördert sofortige Schimmelbildung.

    🔴 KRITISCH: Statik- und Tragwerkprüfung durch zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung und Feuchteschutz unverzüglich nach Wasserableitung – Frostschäden, Durchfeuchtung und Bewehrungskorrosion können die Tragsicherheit bereits im Rohbau beeinträchtigen.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige fotografische und videotechnische Dokumentation des Wasserstands, der Eindringstellen (z. B. fehlende Fenster, Risse, unverfüllte Anschlüsse) und der Baustellensituation vor und nach Abpumpung – unverzichtbar für Haftungsklärung und Schadensbeweis.

    ⚠️ WICHTIG: Schriftliche Aufforderung an den Bauunternehmer unter Fristsetzung (24–48 h) zur Entwässerung und Ursachenbeseitigung – ausdrücklich unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 3 VOB/B und § 642 BGBAbk..

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Regenwasser im Keller Ihres Rohbaus haben. Das ist ein häufiges Problem, das jedoch ernst genommen werden muss.

    Ursachen: Mögliche Ursachen sind fehlende oder mangelhafte Abdichtung, fehlende Fenster und Türen, oder ein unzureichendes Entwässerungssystem.

    🔴 Gefahr: Stehendes Wasser im Keller kann zu erheblichen Schäden führen, wie z.B. Schimmelbildung, Schädigung der Bausubstanz und Korrosion von Metallteilen. Auch die Statik kann beeinträchtigt werden.

    Verantwortlichkeit: Grundsätzlich ist der Bauunternehmer für die ordnungsgemäße Ausführung des Baus verantwortlich, einschließlich der Abdichtung des Kellers. Prüfen Sie Ihren Bauvertrag auf entsprechende Klauseln. Die Aussage aus Thread 4192 ist korrekt.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand (Fotos, Videos) und informieren Sie umgehend den Bauunternehmer schriftlich. Fordern Sie ihn zur Beseitigung der Ursache und zur Trockenlegung des Kellers auf. Ziehen Sie ggf. einen Bausachverständigen hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation im Rohbau, bei der Regen- und Schmelzwasser durch fehlende Fenster und unzureichende Abdichtung in den Keller eindringt. Die Frage nach der Verantwortlichkeit des Bauunternehmers ist rechtlich und baupraktisch relevant, insbesondere im Hinblick auf die VOBAbk./B.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Bauherrn, dass der Bauunternehmer grundsätzlich für das Leerpumpen des Kellers verantwortlich sein kann, ist korrekt. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Obhuts- und Koordinationspflicht des Auftragnehmers gemäß VOB/B, insbesondere aus § 4 Abs. 1, wonach der Unternehmer die Bauleistung so zu erbringen hat, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht und die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.

    ➕ Ergänzung: Der vom Bauherrn gesuchte Paragraph aus der VOB/C ist hier nicht direkt einschlägig, da die VOB/C allgemeine technische Vertragsbedingungen für einzelne Gewerke enthält. Die relevante Regelung zur Verantwortung für die Baustelle und den Schutz vor Witterungseinflüssen findet sich in der VOB/B, insbesondere in § 4 Abs. 5 (Obhutspflicht) und § 4 Abs. 7 (Koordinationspflicht). Der Bauunternehmer ist verpflichtet, die Baustelle so zu sichern, dass Schäden durch Niederschlag vermieden werden.

    🔴 Gefahr: Stehendes Wasser im Keller stellt ein erhebliches Risiko für die Bausubstanz dar. Es kann zu Durchfeuchtung des Betons, Korrosion der Bewehrung, Schimmelbildung und Schäden an bereits verlegten Leitungen führen. Zudem behindert es Folgearbeiten wie Elektroinstallationen, was zu Verzögerungen und Mehrkosten führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte den Bauunternehmer schriftlich unter Fristsetzung auffordern, das Wasser unverzüglich abzupumpen und die Ursache für den Wassereintritt (z.B. fehlende Fenster, unzureichende Abdichtung) zu beheben. Parallel dazu ist zu prüfen, ob der Bauunternehmer seiner Obhutspflicht nachgekommen ist. Bei weiterer Untätigkeit sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um die Schäden zu dokumentieren und die Verantwortlichkeiten rechtssicher festzustellen. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wird dringend empfohlen, um die Durchsetzung der Ansprüche zu sichern.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt ein akutes Baustellenproblem: Regen- und Schmelzwasser sammeln sich im noch nicht abgedichteten Keller eines Rohbaus mit offenem Bauzustand (keine Fenster, Dach zwar montiert, aber Gebäude insgesamt undicht). Dies führt zu erheblichen Behinderungen weiterer Gewerke und birgt erhebliche Risiken für die Bausubstanz.

    🔴 Gefahr: Stagnierendes Wasser im Keller fördert sofort die Bildung von Schimmel, beschleunigt die Korrosion von Bewehrungsstählen im Beton, begünstigt Frostschäden bei erneutem Gefrieren und kann die Tragfähigkeit frischer Betonbauteile beeinträchtigen – insbesondere bei noch nicht abgebundener Betonage.

    🔴 Gefahr: Die fehlende Abdichtung und die offenen Bauteile (z. B. fehlende Kellerfenster, nicht verfüllte Anschlüsse) deuten auf gravierende Mängel in der Bauausführung hin, die möglicherweise die statische Sicherheit und die spätere Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes gefährden.

    ⚠️ Korrektur: Die Verweisung auf einen VOB-C-Paragraphen ist irreführend: Die VOB/C enthält keine Regelungen zur Verantwortung für Leerpumparbeiten – diese ergibt sich aus der VOB/B (insbesondere § 4 Abs. 3 und § 13), der BGB-Regelung (§ 633, § 642) sowie der vertraglichen Vereinbarung und der bautechnischen Sorgfaltspflicht.

    ➕ Ergänzung: Der Bauunternehmer ist gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B verpflichtet, die Baustelle während der Ausführung stets in einem ordnungsgemäßen, sicheren und witterungsgeschützten Zustand zu halten – dazu gehört ausdrücklich das Abpumpen von eindringendem Wasser, um Folgeschäden zu vermeiden.

    ➕ Ergänzung: Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung ergibt sich aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und der baurechtlichen Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung des Unternehmers für die Sicherung der Baustelle – insbesondere bei vorhersehbaren Witterungseinflüssen wie Schneeschmelze.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Bauunternehmer schriftlich unter Hinweis auf § 4 Abs. 3 VOB/B und § 642 BGB zur unverzüglichen Entwässerung des Kellers auf – dokumentieren Sie den Wasserstand fotografisch und fordern Sie binnen 24–48 Stunden eine schriftliche Stellungnahme sowie einen konkreten Abpump-Termin an.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Bau-Sachverständigen für eine Mängel- und Schadensdokumentation – insbesondere zur Bewertung möglicher Schäden an Beton, Bewehrung und Fundamenten, da zeitliche Verzögerungen die spätere Beweissicherung erschweren.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer rechtssicher durchzusetzen – insbesondere bei drohenden Verzögerungsschäden und Mängelhaftung.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Baustelle durch einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung und Feuchteschutz begutachten, um die Ursachen des Wassereintritts (z. B. fehlende oder fehlerhafte Horizontalsperre, unzureichende Geländegestaltung, mangelhafte Anschlussdetails) fachlich zu klären und die notwendigen Korrekturmaßnahmen zu definieren.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Stehendes Wasser im Keller des Rohbaus ist ein krankhaftes, sofort handlungsbedürftiges Risiko mit akuter Schimmel-, Korrosions-, Statik- und Folgearbeits-Behinderungsgefahr.
    • Alle drei KI-Modelle stimmen darin überein, dass der Bauunternehmer grundsätzlich verantwortlich für Abpumpen, Witterungsschutz und Abdichtung ist – stützend auf VOB/B § 4 (insb. Abs. 3 und 5) sowie die allgemeine Sorgfaltspflicht (BGB § 241 Abs. 2).
    • Alle drei KI-Modelle fordern schriftliche Dokumentation und zeitnahe Aufforderung an den Bauunternehmer.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt "fehlende Fenster und Türen" als mögliche Ursache – DeepSeek und Qwen konkretisieren dies als zentrale, baupraktisch vorhersehbare Ursache und betonen, dass offene Bauteile im Rohbau keine Entschuldigung für Untätigkeit darstellen.
    • Qwen und DeepSeek korrigieren den Verweis auf VOB/C als irreführend; GoogleAI erwähnt VOB/C nicht – dies ist eine inhaltliche Präzisierung durch Qwen und DeepSeek.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen führt mit besonderer Konsequenz die Betroffenheit frischer Betonage (noch nicht abgebundener Beton) und Frostschäden bei erneutem Gefrieren als spezifische, zeitkritische Risiken auf – nicht explizit bei GoogleAI oder DeepSeek.
    • Qwen und DeepSeek weisen explizit auf rechtliche Konsequenzen bei Verzögerung (Beweissicherung, Verzögerungsschäden) hin – Qwen ergänzt hierzu konkrete Fristvorgaben (24–48 h) und spezifische Fachanwaltsempfehlung (Baurecht).
    • Qwen verlangt eine zertifizierte Begutachtung durch Sachverständigen für Bauwerksabdichtung und Feuchteschutz – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht explizit nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert die Verantwortlichkeit des Bauunternehmers als "grundsätzlich" gegeben – Qwen und DeepSeek betonen hingegen die klare, unbedingte Obhutspflicht nach § 4 Abs. 3 VOB/B und klären, dass keine vertragliche Einzelpauschale oder fehlende Vertragsklausel diese Verpflichtung entbindet. Die sicherere, rechtlich präzisere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) gilt gemäß Vorsichtsprinzip.

    👉 Empfehlung:

    • Die von Qwen und DeepSeek benannten rechtlichen Grundlagen (§ 4 Abs. 3 VOB/B, § 642 BGB, § 241 Abs. 2 BGB) sind als maßgeblich einzustufen – sie bieten die höchste Rechtssicherheit und bilden die Grundlage aller Handlungsaufforderungen.
    • Die Fristvorgabe von 24–48 Stunden (Qwen) wird gegenüber einer unbestimmten "sofort"-Formulierung (GoogleAI, DeepSeek) als praktisch präziser und prozesssicherer empfohlen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Unmittelbare Gesundheits- und Bauschadensgefahr Alle drei KI-Modelle stimmen vollständig überein: Stehendes Wasser führt sofort zu Schimmel, Bewehrungskorrosion, Gefährdung der Betontragfähigkeit und statischen Risiken – Handlungsbedarf ist akut.
    Verantwortlichkeit für Abpumpen und Witterungsschutz Konsens: Bauunternehmer ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet – fundiert auf VOB/B § 4 Abs. 3 (Obhutspflicht) und BGB § 642 (Folgekosten bei Verzug), nicht auf VOB/C.
    Ursachenanalyse (offene Bauteile, fehlende Abdichtung) Konsens: Fehlende Fenster, unverfüllte Anschlüsse und mangelhafte Horizontalsperre sind typische, vorhersehbare Ursachen – keine Entschuldigung für Untätigkeit.
    Fachliche Begutachtungspflicht ⚠️ Qwen fordert explizit einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung und Feuchteschutz; GoogleAI und DeepSeek nennen "Bausachverständigen" allgemein. Konsens besteht zur Notwendigkeit einer fachlichen, unabhängigen Dokumentation – Spezialisierung wird als sicherheitssteigernd angesehen.
    Rechtliche Durchsetzung ⚠️ Qwen und DeepSeek betonen die Notwendigkeit eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht; GoogleAI erwähnt "ggf. Rechtsberatung". Konsens besteht auf der Notwendigkeit einer rechtssicheren Dokumentation – die Spezialisierung des Rechtsbeistands wird als entscheidend für die Anspruchsdurchsetzung angesehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie binnen 24 Stunden schriftlich unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 3 VOB/B und § 642 BGB; dokumentieren Sie vollständig; beauftragen Sie zeitgleich einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschutz und einen Fachanwalt für Baurecht – keine Verzögerung bei der Beweissicherung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Korrosion der Bewehrung im Kellerbeton Langfristiger Verlust der Tragfähigkeit, teure Sanierung oder gar Ersatz des gesamten Bauteils erforderlich
    🔴 Risiko Schimmelbildung mit Sporenbelastung in angrenzenden Räumen Gesundheitsgefährdung (Atemwegserkrankungen), späterer Sanierungsaufwand bis zur vollständigen Raumentsorgung
    🔴 Risiko Frost-Tau-Wechsel im noch nicht abgebundenen Beton Sprengung von Betonoberflächen, Mikrorisse, bleibende Schwächung der Statik
    🔴 Risiko Verzögerung weiterer Gewerke (Elektro, Sanitär, Heizung) Projektverzögerung, Mehrkosten durch Vertragsstrafen und Kostensteigerung bei Folgeleistungen
    🔴 Risiko Schlechte Beweissicherung bei zeitlichem Verzug Unmöglichkeit der Haftungsdurchsetzung gegenüber dem Bauunternehmer, Verlust von Schadensersatzansprüchen
    ✅ Chance Frühzeitige technische Klärung der Abdichtungskonstruktion Vermeidung späterer gravierender Mängel, langfristige Werterhaltung und Nutzbarkeit des Kellers
    ✅ Chance Rechtzeitige Einbindung eines Fachanwalts Effiziente Klärung der Verantwortlichkeiten, Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten
    ✅ Chance Professionelle Schadensdokumentation durch Sachverständigen Stützung aller Ansprüche (Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Verzögerungskosten) mit höchster Beweiskraft
    ✅ Chance Systematische Ursachenanalyse (z. B. Geländegestaltung, Horizontalsperre) Langfristige Vermeidung von Rückstau und Feuchteschäden – auch nach Fertigstellung
    ✅ Chance Vertragliche Nachbesserung vor Übergabe Sicherstellung einer wasserdichten, nutzbaren Kellerfläche ohne spätere Eigenkosten für Sanierung

    Orientierungshilfen

    1. Wasser sofort abpumpen lassen: Beauftragen Sie umgehend eine professionelle Pumpfirma – dokumentieren Sie vorher Foto- und Videomaterial des Wasserstands und der Eindringstellen.
    2. Rechtliche Schriftform einhalten: Verfassen Sie innerhalb von 24 Stunden ein formelles Schreiben an den Bauunternehmer mit Fristsetzung (48 h) zur vollständigen Kellerentwässerung und Ursachenbeseitigung – unter klarer Nennung von § 4 Abs. 3 VOB/B und § 642 BGB.
    3. Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie noch am selben Tag einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung und Feuchteschutz (z. B. durch die Liste der Deutschen Gesellschaft für Bautechnik – DIBtAbk.) zur unverzüglichen Mängeldokumentation.
    4. Rechtsanwalt für Baurecht hinzuziehen: Vereinbaren Sie noch vor Abschluss der Abpumparbeiten ein Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – klären Sie die Beweissicherung, Fristen und mögliche Vertragsstrafen.
    5. Statik- und Betonprüfung anfordern: Fordern Sie vom Sachverständigen eine Bewertung der Betonqualität, Bewehrungssituation und ggf. Frostschäden – nicht nur "trocken", sondern "tragfähig" muss das Ergebnis sein.
    6. Alle Unterlagen zentral sammeln: Legen Sie eine digitale und papierbasierte Akte an mit Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Fotos/Videos, Schreiben an den Bauunternehmer, Gutachten und Rechtsberatungsprotokollen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er sollte detaillierte Angaben zum Bauvorhaben, den vereinbarten Leistungen, den Preisen und den Zahlungsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGB
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Bauherren bei der Planung, Ausführung und Abnahme von Bauvorhaben beraten und Mängel begutachten.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baubegleitung
    DIN 18533
    Die DINAbk. 18533 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von erdberührten Bauteilen regelt. Sie legt fest, welche Abdichtungssysteme für welche Beanspruchung geeignet sind.
    Verwandte Begriffe: DIN 18195, Bauwerksabdichtung, Abdichtungsnorm
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und organische Materialien. Schimmelpilze können gesundheitsschädliche Sporen freisetzen und Allergien oder Atemwegserkrankungen auslösen.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Pilzbefall, Raumklima
    Statik
    Die Statik befasst sich mit der Standsicherheit von Bauwerken. Sie berechnet die Kräfte, die auf ein Gebäude wirken, und stellt sicher, dass das Gebäude diesen Kräften standhalten kann.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Standsicherheit
    Wasserdurchlässiger Beton (WU-Beton)
    WU-Beton ist ein spezieller Beton, der so dicht ist, dass er kein Wasser durchlässt. Er wird häufig für den Bau von "weißen Wannen" verwendet.
    Verwandte Begriffe: Weiße Wanne, Kellerabdichtung, Beton
    Bautrocknung
    Bautrocknung ist der Prozess der Entfeuchtung von Bauwerken nach Wasserschäden oder Neubauten. Sie wird eingesetzt, um Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Entfeuchtung, Trockenlegung, Wasserschadensanierung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für das Leerpumpen des Kellers verantwortlich?
      Grundsätzlich ist der Bauunternehmer für das Leerpumpen verantwortlich, solange der Keller nicht ordnungsgemäß abgedichtet ist. Dies ist Teil seiner Pflicht zur mangelfreien Erstellung des Bauwerks.
    2. Welche Schäden können durch Regenwasser im Keller entstehen?
      Regenwasser im Keller kann zu Schimmelbildung, Schädigung der Bausubstanz, Korrosion von Metallteilen und im schlimmsten Fall zu statischen Problemen führen. Es ist wichtig, das Problem schnell zu beheben, um Folgeschäden zu vermeiden.
    3. Was sollte ich als Bauherr jetzt tun?
      Dokumentieren Sie den Zustand des Kellers mit Fotos und Videos. Informieren Sie den Bauunternehmer schriftlich über den Wassereintritt und fordern Sie ihn zur Beseitigung der Ursache und zur Trockenlegung auf. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist.
    4. Muss ich einen Bausachverständigen einschalten?
      Es ist ratsam, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um die Ursache des Wassereintritts zu ermitteln und die ordnungsgemäße Ausführung der Abdichtungsarbeiten zu überwachen. Der Sachverständige kann auch die entstandenen Schäden dokumentieren und bewerten.
    5. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn der Bauunternehmer nicht reagiert?
      Wenn der Bauunternehmer nicht reagiert, können Sie ihn schriftlich in Verzug setzen und ihm eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie einen anderen Fachbetrieb mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und die Kosten dem Bauunternehmer in Rechnung stellen. Im Streitfall kann auch eine Klage vor Gericht erforderlich sein.
    6. Wie kann ich zukünftig Wassereintritt in den Keller verhindern?
      Achten Sie auf eine fachgerechte Abdichtung des Kellers gemäß den einschlägigen Normen (z.B. DIN 18533). Stellen Sie sicher, dass die Kellerfenster und -türen dicht sind und dass ein ausreichendes Entwässerungssystem vorhanden ist.
    7. Welche Normen sind bei der Kellerabdichtung zu beachten?
      Die wichtigsten Normen für die Kellerabdichtung sind die DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) und die DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen). Diese Normen regeln die Anforderungen an die Abdichtungsmaterialien und die Ausführung der Abdichtungsarbeiten.
    8. Was bedeutet "weiße Wanne"?
      Eine "weiße Wanne" ist eine wasserdichte Kellerkonstruktion aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton). Die Wände und die Bodenplatte werden fugenlos miteinander verbunden, so dass kein Wasser eindringen kann.

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    • Kellerabdichtung nachträglich
      Methoden und Kosten für die nachträgliche Abdichtung eines Kellers.
    • Schimmel im Keller entfernen
      Ursachen, Gefahren und Maßnahmen zur Schimmelbekämpfung im Keller.
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      Funktion und Notwendigkeit einer Dränage zur Ableitung von Wasser vom Gebäude.
  2. Keller Rohbau: Verweis auf Thread 4192

    Foto von Lieselotte Tussing

    der Hinweis
    auf Thread 4192
  3. Bestätigung: Einfache Lösung für Kellerabdichtung

    Danke, TU
    Danke! Ist wohl einfacher so.
  4. VOB Teil B §4: Ausführung bei Wassereintritt im Keller

    ---
    VOBAbk. Teil B / § 4 "Ausführung" / Absatz 5.
    Wenn Sie die VOB wirksam vereinbart haben, liegt Sie Ihnen ja sicher im Text vor.
    MfG
  5. VOB online finden: Link für Bauherren

    Foto von

    @Herrn Filusch
    wenn Sie die VOBAbk. wirksam kennen, sollten Sie auch wissen, wo man sie im Netz findet 😉
  6. VOB-Regelung: Vertragsabweichungen prüfen!

    Danke Tu
    Hallo Stefan,
    Das war nicht unhöflich gemeint!
    Wenn Sie diese VOBAbk.-Regelung einfordern wollen, sollten Sie auch in Ihren Vertragsunterlagen nachschauen, falls dazu Abweichungen vereinbart wurden.
    Wenn ich unhöflich sein wollte, würde ich schreiben, das ich als Bauherr in meinem Haus schon längst Eimer und Schaufel geschnappt hätte, statt nach Paragraphen zu suchen.
    MfG
  7. Wasserschaden: Kosten für Leerpumpen im Keller

    Wer nicht ...
    selber arbeiten kann oder will, muss halt andere dafür bezahlen.
    Wenn nicht ausdrücklich was vom Wasserfreihalten im Vertrag steht, schickt Ihnen der Unternehmer eine schöne Rechnung fürs Schippen.
  8. Nasssauger-Tipp: Pfützen im Keller effektiv entfernen

    Ein alter
    Ein alter Nasssauger wirkt Wunder. Immer 20 L einsaugen und wegkippen. Damit bekommt man dann auch die Pfützen weg, wo Pumpen schon versagen.
    Gruß
    Thomas Meißner
  9. Keller abdichten: Bauunternehmer in der Pflicht?

    Danke
    Danke für die Antworten. Das ist schon genau das, was wir haben wollten.
    Uwe Michael Filusch, ich weiß, dass Sie nicht unhöflich sein wollten. Ich habe ja auch explizit nach der Verordnung/Paragraph gefragt. Dass ich den Keller selbst trocken halten kann ist klar und bereits passiert. Ich finde nur, dass der Bauunternehmer die Steine, Laibungen etc. so abdichten könnte, dass das Wasser gar nicht erst reinkommt und dann in den Keller läuft. Wäre Paragraph 4 seitens des Bauunternehmer erfüllt, wäre der Keller auch bei weitem nicht so voll (wobei wir hier auch nicht von dm  -  höchstens von cm  -  sprechen). Aber Bauherren haben ja immer Sorgen und wollen sich halt informieren  -  bevor und nachdem sie gehandelt haben.
    Was das Wasserfreihalten angeht, muss ich sagen, dass es nicht im Vertrag steht. Denke aber, dass, wenn einige Regeln und Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, auch gar nicht so große Probleme auftreten würden. Wenn die Bauarbeiter aber um Punkt 16.00 Uhr die Kelle fallen lassen und mir dann sagen, sie hätten keine Zeit mehr die oberste Mauerlage abzudecken, werde ich doch ein bisschen hellhöriger. Ich gehe auch nicht so mit fremden Sachen um. Schon gar nicht in meinem Job. Außerdem ist so etwas auch eine Visitenkarte eines BU. Die uns vorliegende Visitenkarte ist leider sehr schmutzig und nass.
    Gruß,
    Stefan
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Regenwasser im Keller Rohbau: Verantwortlichkeiten & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Bei Regenwasser im Kellerrohbau ist die Verantwortlichkeit zwischen Bauherr und Bauunternehmer entscheidend. Die VOBAbk. Teil B §4 regelt die Ausführung. Ein Nasssauger kann bei der Beseitigung helfen. Es ist wichtig, die Vertragsunterlagen auf Abweichungen zu prüfen und den Keller abzudichten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass bei fehlender Vereinbarung zum Wasserfreihalten im Vertrag, der Bauunternehmer eine Rechnung für das Leerpumpen stellen kann (siehe Wasserschaden: Kosten für Leerpumpen im Keller).

    🔧 Zusatzinfo: Ein alter Nasssauger kann Wunder wirken, um Pfützen im Keller effektiv zu entfernen, besonders dort, wo Pumpen versagen (siehe Nasssauger-Tipp: Pfützen im Keller effektiv entfernen).

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen auf Klauseln zur Kellerabdichtung und zum Wasserfreihalten. Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit dem Bauunternehmer und ziehen Sie bei Bedarf einen Fachmann für Kellerabdichtung hinzu. Weitere Informationen zur VOB finden Sie im Beitrag VOB online finden: Link für Bauherren.

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