nochmals wende ich mich an Sie mit der Frage der Gewährleistungszeit nach einem Bauvertrag VOBAbk..
Immer wieder liest man, die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Vorausgesetzt der VOB Gesetzestext liegt dem Bauherren bei Abschluss des Vertrages auch vor.
Nur finde ich bei ARD Ratgeber Recht folgendes:
10500 Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zum Thema Bau- und Immobilienrecht (Baurecht, Immobilienrecht)
Fristen für Mängelrechte (Verjährung)
Kann und sollte ich bei einem VOB/B-Vertrag verlangen, dass auch hier die längeren Vertragsfristen gelten?
Der Bauherr kann auch in einem VOB/B-Werkvertrag mit dem Bauunternehmer verhandeln, dass eine Verjährungsfrist von 5
Jahren anstatt von nur 4 Jahren gelten soll.
(
Was stimmt denn nun? 2 oder 4 Jahre?
Oder gilt gar, was ich auch schon gelesen habe, dass Verträge vor 2002 eine 2-jährige Gewährleistungsfrist, Verträge ab 2002 eine 4-jährige Frist haben?
Vielen Dank
Gruß H. Schneider aus Hessen