Baufirma Gewährleistung: Was tun bei Mängeln? Rechte, Fristen & Kosten

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Bei Mängeln nach Bauabnahme ist die Baufirma zur Gewährleistung verpflichtet. Entscheidend sind die korrekte Mängelanzeige, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und die Kenntnis der eigenen Rechte. Bei einer GmbH haftet die Firma, nicht der Geschäftsführer persönlich. Die Bauinnung kann in bestimmten Fällen unterstützen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Baufirma Gewährleistung: Was tun bei Mängeln? Rechte, Fristen & Kosten

Wir haben von der Firma xxx, bei Berlin, ein Einfamilienhaus errichten lassen. Bis zur Übergabe gab es für uns, im großen und ganzen, keinen Grund zur Klage. Kurz vor Ende der Bauarbeiten fingen allerdings die verschiedenen Gewerke an sich zu beschweren sie erhielten kein Geld von der xxx. Im Februar sind wir eingezogen. Im Mai stellten sich Risse in den Treppenwangen ein. Kurz nachdem wir die Mängel gemeldet hatten wechselten wie von Zauberhand die Geschäftsführer und unser Vertragsunterzeichnener Geschäftsführer/Bauleiter ward nicht mehr gesehen. Der neue GFAbk. weigert sich vehemment die Reparatiuren durchzuführen.
Vors Gericht ist auch Blödsinn, sollte die Firma die Füße hochreißen haben wir noch weitere Kosten und sind sicherlich die 50 zigsten Gläubiger.
Hat jemand noch eine tolle Idee was tun?
  • Name:
  • Marko
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

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    GoogleAI-Analyse: Baufirma Gewährleistung: Ihre Rechte

    Wenn Ihre Baufirma ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommt, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese konsequent durchsetzen. Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein an die Baufirma. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Beweissicherung: Sichern Sie Beweise für die Mängel (Fotos, Gutachten).
    • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    • Ersatzvornahme: Wenn die Baufirma die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie die Mängel von einem anderen Unternehmen beseitigen lassen und die Kosten der Baufirma in Rechnung stellen (Ersatzvornahme).
    • Gerichtliche Schritte: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt Ihnen der Weg vor Gericht.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie jeden Schritt und ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche zu sichern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Rechtsmangel
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, in der er die aufgetretenen Mängel detailliert beschreibt und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzt. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Rügepflicht, Mängelrüge, Beanstandung
    Ersatzvornahme
    Die Ersatzvornahme ist die Beseitigung von Mängeln durch einen anderen Unternehmer, nachdem der ursprüngliche Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen. Die Kosten der Ersatzvornahme können vom ursprünglichen Auftragnehmer zurückgefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Selbstvornahme, Drittbeauftragung, Kostenerstattung
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk.-Bauvertrag
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauarbeiten und die Koordination der Gewerke verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Bauarbeiten fachgerecht und gemäß den Bauvorschriften ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Projektleiter, Bauüberwacher
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise für Folgeschäden aufgrund von Mängeln geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Schaden, Entschädigung, Ausgleich
    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Im Falle einer Insolvenz müssen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Konkurs

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist im Baurecht beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist haftet die Baufirma für Mängel, die bei der Errichtung des Gebäudes entstanden sind.
    2. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an die Baufirma, in der Sie die aufgetretenen Mängel detailliert beschreiben und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Sie dient als Grundlage für Ihre Gewährleistungsansprüche.
    3. Was bedeutet Ersatzvornahme?
      Ersatzvornahme bedeutet, dass Sie, nachdem die Baufirma eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen, ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und die entstandenen Kosten von der ursprünglichen Baufirma zurückfordern können.
    4. Welche Kosten kann ich von der Baufirma zurückfordern?
      Sie können die Kosten für die Mängelbeseitigung (Ersatzvornahme), eventuelle Gutachterkosten, Anwaltskosten und gegebenenfalls auch Schadensersatz für Folgeschäden von der Baufirma zurückfordern.
    5. Was ist, wenn die Baufirma insolvent ist?
      Im Falle einer Insolvenz der Baufirma müssen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann in diesem Fall jedoch schwierig sein.
    6. Wie sichere ich Beweise für die Mängel?
      Sichern Sie Beweise durch Fotos, Videos, Gutachten und Zeugenaussagen. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Bauvertrag, Rechnungen, Schriftverkehr) sorgfältig auf.
    7. Was ist die Rolle des Bauleiters bei Mängeln?
      Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauarbeiten und die Koordination der Gewerke verantwortlich. Er sollte Mängel frühzeitig erkennen und die Baufirma zur Mängelbeseitigung auffordern.
    8. Kann ich bei erheblichen Mängeln vom Bauvertrag zurücktreten?
      Bei erheblichen Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigen, kann unter Umständen ein Rücktritt vom Bauvertrag in Betracht gezogen werden. Dies sollte jedoch nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung erfolgen.

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  2. Gewährleistung: Firmenname im Forum unerwünscht

    Foto von Lieselotte Tussing

    vor allen Dingen
    bitten wir Sie, hier im Forum keinesfalls den Namen der Firma zu veröffentlichen  -  im Eröffnungsbeitrag wurde deshalb gelöscht und ge-x-t.
    Für die Beantwortung der Frage 'was tun' ist der Name der Firma unwesentlich.
    • Name:
  3. Gewährleistung GmbH: Mängelrüge & Fristsetzung entscheidend!

    Ich nehme mal an,
    dass es sich bei der Firma um eine GmbH handelt. Dann ist es zunächst mal unerheblich ob der Geschäftsführer gewechselt hat. Die vertraglichen Pflichten obliegen der GmBH, nicht dem Geschäftsführer. Wie weit sind sie denn bisher? Schriftliche Mängelrüge/Telefonate? Fristsetzung für Mängelbeseitigung? Wenn das bisher erfolglos war hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt. Allerdings mit dem von Ihnen schon richtig erkannten Risiko, dass die GmbH "beerdigt" wird.
    • Name:
    • M.P.
  4. Konkursmasse: Chance auf Entschädigung bei Gewährleistung?

    Manchmal gibt es auch aus der Konkursmasse noch was
    aber das sind eher Spezialfälle wo für den Bauherr noch was übrig bleibt. Ging mir damals auch so. Habe zwar meine Ansprüche eingereicht, aber mit "vorläufig bestritten" zurückbekommen.
    Nun 2 (!) Jahre später hat sich der Insolvenzverwalter gemeldet, dass ich ein paar € bekomme. Die Endauszahlung aber dann wohl erst 2005 oder 2006.
    Ist aber wohl ein Spezialfall, da hier wohl noch genügend "Masse" (Riesen Grundstück in Innenstadtlage, soll jetzt ein Krankenhaus drauf, vorhanden ist). Das dürfte bei einer "normalen" kleinen GmbH nicht der Fall sein.
  5. Baufirma Gewährleistung: Bauinnung Berlin/Brandenburg kontaktieren?

    Na toll ...
    Na toll bin ich ja wenigstens in Gesellschaft.
    Telefonate, Schreiben vom RA usw. ist durch. Mehr wird wohl nicht drin sein.
    Ob es was hilft sich an die zuständige Bau Innung Berlin/Brandenburg zu wenden? Hätte jemand evtl. die Adresse oder Homepage Adresse?
    • Name:
    • Marko
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baufirma Gewährleistung: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Mängeln

    💡 Kernaussagen: Bei Mängeln nach Bauabnahme ist die Baufirma zur Gewährleistung verpflichtet. Entscheidend sind die korrekte Mängelanzeige, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und die Kenntnis der eigenen Rechte. Bei einer GmbH haftet die Firma, nicht der Geschäftsführer persönlich. Die Bauinnung kann in bestimmten Fällen unterstützen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Forum sollten keine Firmennamen genannt werden, wie im Beitrag Gewährleistung: Firmenname im Forum unerwünscht betont wird. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.

    💰 Zusatzinfo: Auch bei Insolvenz der Baufirma besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ansprüche aus der Konkursmasse geltend zu machen, wie im Beitrag Konkursmasse: Chance auf Entschädigung bei Gewährleistung? beschrieben wird. Dies ist jedoch ein Spezialfall.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit der Gewährleistung sollte zunächst eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an die Baufirma erfolgen. Bleibt diese erfolglos, ist der Gang zum Rechtsanwalt ratsam, wie im Beitrag Gewährleistung GmbH: Mängelrüge & Fristsetzung entscheidend! erläutert wird. Prüfen Sie, ob die Bauinnung Berlin/Brandenburg Unterstützung bieten kann, siehe Baufirma Gewährleistung: Bauinnung Berlin/Brandenburg kontaktieren?.

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