Baufirma Gewährleistung: Was tun bei Mängeln? Rechte, Fristen & Kosten

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Bei Mängeln nach Bauabnahme ist die Baufirma zur Gewährleistung verpflichtet. Entscheidend sind die korrekte Mängelanzeige, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und die Kenntnis der eigenen Rechte. Bei einer GmbH haftet die Firma, nicht der Geschäftsführer persönlich. Die Bauinnung kann in bestimmten Fällen unterstützen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Baufirma Gewährleistung: Was tun bei Mängeln? Rechte, Fristen & Kosten

Wir haben von der Firma xxx, bei Berlin, ein Einfamilienhaus errichten lassen. Bis zur Übergabe gab es für uns, im großen und ganzen, keinen Grund zur Klage. Kurz vor Ende der Bauarbeiten fingen allerdings die verschiedenen Gewerke an sich zu beschweren sie erhielten kein Geld von der xxx. Im Februar sind wir eingezogen. Im Mai stellten sich Risse in den Treppenwangen ein. Kurz nachdem wir die Mängel gemeldet hatten wechselten wie von Zauberhand die Geschäftsführer und unser Vertragsunterzeichnener Geschäftsführer/Bauleiter ward nicht mehr gesehen. Der neue GFAbk. weigert sich vehemment die Reparatiuren durchzuführen.
Vors Gericht ist auch Blödsinn, sollte die Firma die Füße hochreißen haben wir noch weitere Kosten und sind sicherlich die 50 zigsten Gläubiger.
Hat jemand noch eine tolle Idee was tun?
  • Name:
  • Marko
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige statische Prüfung der Treppenwangen durch einen zertifizierten Statiker – Risse können akute Einsturz- und Verletzungsgefahr bedeuten.

    🔴 KRITISCH: Beweissicherung durch unabhängigen Bausachverständigen vor jeglichem Kontakt zur Baufirma – bei drohender Insolvenz ist dies unverzichtbare Voraussetzung für spätere Ansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung per Einschreiben mit Rückschein – ohne ordnungsgemäße Abmahnung entfallen Ersatzvornahme- und Schadensersatzansprüche nach § 635 BGBAbk..

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Prüfung einer eventuellen Gewährleistungsbürgschaft oder Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB – diese können direkt und ohne Klage geltend gemacht werden.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparaturen vor Abschluss der Beweissicherung und Abmahnung – dies könnte den Mangelanspruch mindern oder entfallen lassen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Wenn Ihre Baufirma ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommt, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese konsequent durchsetzen. Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein an die Baufirma. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Beweissicherung: Sichern Sie Beweise für die Mängel (Fotos, Gutachten).
    • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    • Ersatzvornahme: Wenn die Baufirma die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie die Mängel von einem anderen Unternehmen beseitigen lassen und die Kosten der Baufirma in Rechnung stellen (Ersatzvornahme).
    • Gerichtliche Schritte: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt Ihnen der Weg vor Gericht.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie jeden Schritt und ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche zu sichern.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Fall beschreibt eine typische Konfliktsituation nach einem Bauvertrag: Mängel an der Treppe (Risse in den Treppenwangen) treten innerhalb der ersten Monate nach Übergabe auf, und der Bauträger verweigert die Nachbesserung. Zudem gibt es Hinweise auf wirtschaftliche Schieflage der Baufirma (Zahlungsschwierigkeiten bei Subunternehmern, Wechsel der Geschäftsführung).

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass eine Klage gegen eine möglicherweise insolvente Firma wenig erfolgversprechend ist, ist aus praktischer Sicht nachvollziehbar. Ein Urteil nützt wenig, wenn der Schuldner kein pfändbares Vermögen hat.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "Vors Gericht ist auch Blödsinn" ist zu pauschal. Auch wenn eine Klage risikobehaftet ist, kann sie als Druckmittel dienen, insbesondere wenn eine Gewährleistungsbürgschaft oder eine Bauhandwerkersicherung besteht. Zudem verjähren Gewährleistungsansprüche (in der Regel 5 Jahre für Bauwerke), daher ist Zeit ein kritischer Faktor.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die sofortige Sicherung der Beweise. Lassen Sie die Mängel durch einen unabhängigen Bausachverständigen dokumentieren und setzen Sie dem Bauträger eine letzte schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung. Parallel sollten Sie prüfen, ob eine Gewährleistungsbürgschaft (z.B. nach VOBAbk./B) vorliegt, die Sie direkt in Anspruch nehmen können.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr ist der Zeitablauf. Wenn die Firma tatsächlich in die Insolvenz geht, werden Ihre Ansprüche als einfacher Gläubiger wertlos. Zudem könnten weitere Mängel auftreten (z.B. Setzungsrisse), die dann unentdeckt bleiben.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist oder ob eine Klage auf Mängelbeseitigung oder Kostenvorschuss sinnvoll ist. Parallel sollten Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde informieren und prüfen, ob eine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB beantragt werden kann. Handeln Sie jetzt, bevor die Firma endgültig zahlungsunfähig wird.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen schwerwiegenden Bauvertragskonflikt mit strukturellen Mängeln (Risse in Treppenwangen), wirtschaftlicher Instabilität des Bauunternehmens (Zahlungsunfähigkeit gegenüber Subunternehmen, Geschäftsführerwechsel, Verschwinden des verantwortlichen Bauleiters) und einer klaren Weigerung zur Mängelbeseitigung trotz gesetzlicher Gewährleistungsverpflichtung.

    🔴 Gefahr: Risse in Treppenwangen können auf gravierende statische Mängel hinweisen – insbesondere bei tragenden Bauteilen im Treppenhaus besteht akute Verletzungs- und Einsturzgefahr, die unverzüglich durch einen unabhängigen Statiker abgeklärt werden muss.

    🔴 Gefahr: Der Geschäftsführerwechsel unter Umständen einer drohenden Insolvenz deutet auf mögliche Verjährungs- oder Vollstreckungsverhinderung hin; Gläubigerstellung ohne Sicherung der Bauherrenansprüche birgt das Risiko des Totalverlusts der Mängelansprüche.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "Vors Gericht ist auch Blödsinn" ist fachlich unzutreffend: Ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klage auf Mängelbeseitigung bzw. Schadensersatz ist nicht nur zulässig, sondern oft die einzige wirksame Rechtsdurchsetzung – insbesondere bei drohender Insolvenz ist die schnelle Erzielung eines vollstreckbaren Titels entscheidend.

    ➕ Ergänzung: Der Bauherr hat nach § 634a BGB Anspruch auf Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist; bei Verweigerung durch den Unternehmer kann er nach § 635 BGB selbst beauftragen und die Kosten ersetzt verlangen – vorausgesetzt, er hat zuvor ordnungsgemäß abgemahnt und eine Frist gesetzt.

    ➕ Ergänzung: Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); die Risse traten bereits nach drei Monaten auf – dies stärkt den Anspruch erheblich und ermöglicht zudem die Vermutung eines Mangels nach § 634a Abs. 2 BGB.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen (z. B. Mitglied im BVS oder VDB) zur statischen Bewertung der Risse und zur Dokumentation des Mangels – parallel dazu lassen Sie durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt eine formelle Abmahnung mit Fristsetzung für die Mängelbeseitigung versenden und prüfen, ob ein einstweiliger Rechtsschutz oder ein Mahnbescheid sinnvoll ist.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen Mängelanzeige / Abmahnung mit Fristsetzung.
    • Alle drei fordern die Dokumentation der Mängel durch Beweissicherung (Fotos, Gutachten).
    • Alle drei empfehlen die frühzeitige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für Baurecht.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht "Ersatzvornahme" als Standardweg an, ohne vorher auf drohende Insolvenz oder statische Gefahren hinzuweisen. DeepSeek und Qwen priorisieren dagegen zunächst die Beweissicherung und rechtliche Sicherung vor jeglicher Eigeninitiative.
    • GoogleAI erwähnt keine Gewährleistungsbürgschaft oder Bauhandwerkersicherung – DeepSeek und Qwen heben diese als entscheidende Alternative zur Klage hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die gesetzliche Gewährleistungsfrist (5 Jahre nach Abnahme) und die Mangelvermutung nach § 634a Abs. 2 BGB – beide Punkte fehlen bei GoogleAI und DeepSeek.
    • Qwen und DeepSeek nennen explizit die Bauaufsichtsbehörde und § 648a BGB als Handlungsoption – GoogleAI nicht.
    • Qwen hebt die akute statische Gefahr hervor und verlangt einen Statiker – DeepSeek spricht von "weiteren Mängeln", GoogleAI gar nicht von Sicherheitsrisiken.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert "Ersatzvornahme" als direkten nächsten Schritt nach Fristablauf. Qwen und DeepSeek warnen davor, diesen Schritt ohne vorherige Beweissicherung, Abmahnung und rechtliche Absicherung zu gehen – insbesondere bei drohender Insolvenz. Die sicherere, vom Vorsichtsprinzip getragene Einschätzung von Qwen und DeepSeek wird priorisiert.
    • DeepSeek und Qwen widersprechen ausdrücklich der pauschalen Aussage "Vors Gericht ist auch Blödsinn" (implizit in GoogleAIs Tonfall): Qwen betont die Notwendigkeit eines vollstreckbaren Titels bei drohender Insolvenz; DeepSeek nennt Klage als Druckmittel bei Vorliegen einer Bürgschaft. Beide verweisen auf die Verjährung – GoogleAI erwähnt dies nicht.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der konservativen, sicherheitsorientierten Linie von Qwen und DeepSeek: Priorisieren Sie statische Gefahrenabklärung, Beweissicherung durch Sachverständigen, formelle Abmahnung und Prüfung von Sicherungsmechanismen – erst danach prüfen Sie Ersatzvornahme oder Klage.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Statische Sicherheit der Treppenwangen ❌ Widerspruch Nur Qwen benennt die akute Einsturzgefahr explizit und verlangt einen Statiker. GoogleAI und DeepSeek thematisieren Sicherheitsrisiken nicht mit dieser Dringlichkeit. Konsens: Höchste Dringlichkeit – aber nur Qwen benennt die konkrete Fachdisziplin (Statik).
    Rechtliche Fristsetzung & Abmahnung ✅ Konsens Alle drei Modelle fordern schriftliche, fristgebundene Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein als zwingende Voraussetzung für weitere Schritte.
    Beweissicherung durch Sachverständigen ✅ Konsens Alle drei Modelle verlangen unabhängige Dokumentation (Fotos, Gutachten); Qwen und DeepSeek spezifizieren "unabhängigen Bausachverständigen" (BVS/VDB), GoogleAI bleibt allgemein.
    Gewährleistungsfrist & Mangelvermutung ⚠️ Abwägung Nur Qwen nennt § 634a BGB explizit (5 Jahre, Mangelvermutung bei frühem Auftreten). DeepSeek erwähnt Verjährung allgemein, GoogleAI gar nicht. Konsens: Frist ist kritisch, konkrete Rechtsgrundlage jedoch nur von Qwen benannt.
    Alternativen zur Klage (Bürgschaft, Bauhandwerkersicherung) ⚠️ Abwägung DeepSeek und Qwen benennen § 648a BGB und Gewährleistungsbürgschaft als zentrale Handlungsoptionen. GoogleAI erwähnt diese nicht – Konsens liegt bei den beiden sicherheitsorientierten Modellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort im Dreieck "Sicherheit – Beweis – Recht": Lassen Sie die Treppenwangen statisch prüfen, beauftragen Sie einen Bausachverständigen zur Dokumentation und versenden Sie noch heute eine formelle Abmahnung mit Fristsetzung – parallel prüfen Sie mit Ihrem Anwalt, ob eine Bauhandwerkersicherung oder Bürgschaft vorliegt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unentdeckte statische Schwäche der Treppenwangen Akute Verletzungs- oder Einsturzgefahr für Bewohner; Haftungsrisiko für Bauherr bei Nichtwarnung
    🔴 Risiko Drohende Insolvenz der Baufirma Vollständiger Verlust aller Mängelansprüche; keine Vollstreckungsmöglichkeit trotz gerichtlichem Titel
    🔴 Risiko Verstreichen der Gewährleistungsfrist (5 Jahre) oder Ausschlussfristen Rechtsverlust ohne Möglichkeit der Nachbesserung oder Kostenerstattung
    🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Beweissicherung vor Abmahnung Mangelansprüche nicht durchsetzbar; Gericht lehnt Beweisführung ab; Ersatzvornahme unwirksam
    🔴 Risiko Ungeprüfte Existenz einer Bauhandwerkersicherung Versäumte schnelle, sichere und kostenfreie Inanspruchnahme einer gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung
    ✅ Chance Vorliegen einer Gewährleistungsbürgschaft (z. B. nach VOB/B) Direkte und schnelle Inanspruchnahme ohne Klage; schnelle Mängelbeseitigung durch Dritten
    ✅ Chance Frühzeitige Einschaltung eines Bausachverständigen Stärkung der Beweislage; fundierte Grundlage für Abmahnung, Klage oder Schlichtung; mögliche Vermeidung von Folgeschäden
    ✅ Chance Mangelvermutung nach § 634a Abs. 2 BGB (Risse nach 3 Monaten) Umkehr der Beweislast: Baufirma muss beweisen, dass kein Mangel vorlag – deutlich stärkere Position für Bauherr
    ✅ Chance Einstweiliger Rechtsschutz oder Mahnbescheid Schnelle Erzielung eines vollstreckbaren Titels – entscheidend bei drohender Insolvenz
    ✅ Chance Kooperation mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Möglichkeit einer amtlichen Mängelrüge; Druck auf Bauunternehmen; Einbindung behördlicher Kontrollinstanzen

    Orientierungshilfen

    1. Statische Gefahr abklären: Beauftragen Sie noch heute einen zertifizierten Statiker zur Prüfung der Treppenwangen – notfalls über Notdienst, wenn Risse frisch oder weiter wachsen.
    2. Beweise sichern: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen (z. B. BVS- oder VDB-Mitglied), der vor Ort Fotos, Messungen und ein schriftliches Gutachten erstellt – vor jeder weiteren Kommunikation mit der Baufirma.
    3. Rechtliche Frist setzen: Lassen Sie durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt eine formelle Abmahnung mit 14-tägiger Frist zur Mängelbeseitigung per Einschreiben mit Rückschein versenden – inkl. Hinweis auf Ersatzvornahme nach § 635 BGB.
    4. Sicherungsmechanismen prüfen: Fordern Sie von Ihrem Anwalt die Prüfung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB und einer Gewährleistungsbürgschaft – diese können direkt bei der Bürgschaftsstelle geltend gemacht werden.
    5. Klagevorbereitung starten: Beauftragen Sie Ihren Anwalt mit der Erstellung einer Klage auf Mängelbeseitigung oder – bei akuter Insolvenzgefahr – mit dem Antrag auf einen Mahnbescheid oder einstweiligen Rechtsschutz.
    6. Behörde informieren: Melden Sie den Sachverhalt schriftlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (örtliche Bauverwaltung) – mit Kopie des Sachverständigengutachtens.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Rechtsmangel
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, in der er die aufgetretenen Mängel detailliert beschreibt und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzt. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Rügepflicht, Mängelrüge, Beanstandung
    Ersatzvornahme
    Die Ersatzvornahme ist die Beseitigung von Mängeln durch einen anderen Unternehmer, nachdem der ursprüngliche Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen. Die Kosten der Ersatzvornahme können vom ursprünglichen Auftragnehmer zurückgefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Selbstvornahme, Drittbeauftragung, Kostenerstattung
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGB-Bauvertrag
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauarbeiten und die Koordination der Gewerke verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Bauarbeiten fachgerecht und gemäß den Bauvorschriften ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Projektleiter, Bauüberwacher
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise für Folgeschäden aufgrund von Mängeln geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Schaden, Entschädigung, Ausgleich
    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Im Falle einer Insolvenz müssen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Konkurs

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist im Baurecht beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist haftet die Baufirma für Mängel, die bei der Errichtung des Gebäudes entstanden sind.
    2. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an die Baufirma, in der Sie die aufgetretenen Mängel detailliert beschreiben und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Sie dient als Grundlage für Ihre Gewährleistungsansprüche.
    3. Was bedeutet Ersatzvornahme?
      Ersatzvornahme bedeutet, dass Sie, nachdem die Baufirma eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen, ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und die entstandenen Kosten von der ursprünglichen Baufirma zurückfordern können.
    4. Welche Kosten kann ich von der Baufirma zurückfordern?
      Sie können die Kosten für die Mängelbeseitigung (Ersatzvornahme), eventuelle Gutachterkosten, Anwaltskosten und gegebenenfalls auch Schadensersatz für Folgeschäden von der Baufirma zurückfordern.
    5. Was ist, wenn die Baufirma insolvent ist?
      Im Falle einer Insolvenz der Baufirma müssen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann in diesem Fall jedoch schwierig sein.
    6. Wie sichere ich Beweise für die Mängel?
      Sichern Sie Beweise durch Fotos, Videos, Gutachten und Zeugenaussagen. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Bauvertrag, Rechnungen, Schriftverkehr) sorgfältig auf.
    7. Was ist die Rolle des Bauleiters bei Mängeln?
      Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauarbeiten und die Koordination der Gewerke verantwortlich. Er sollte Mängel frühzeitig erkennen und die Baufirma zur Mängelbeseitigung auffordern.
    8. Kann ich bei erheblichen Mängeln vom Bauvertrag zurücktreten?
      Bei erheblichen Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigen, kann unter Umständen ein Rücktritt vom Bauvertrag in Betracht gezogen werden. Dies sollte jedoch nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung erfolgen.

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  2. Gewährleistung: Firmenname im Forum unerwünscht

    Foto von Lieselotte Tussing

    vor allen Dingen
    bitten wir Sie, hier im Forum keinesfalls den Namen der Firma zu veröffentlichen  -  im Eröffnungsbeitrag wurde deshalb gelöscht und ge-x-t.
    Für die Beantwortung der Frage 'was tun' ist der Name der Firma unwesentlich.
  3. Gewährleistung GmbH: Mängelrüge & Fristsetzung entscheidend!

    Ich nehme mal an,
    dass es sich bei der Firma um eine GmbH handelt. Dann ist es zunächst mal unerheblich ob der Geschäftsführer gewechselt hat. Die vertraglichen Pflichten obliegen der GmBH, nicht dem Geschäftsführer. Wie weit sind sie denn bisher? Schriftliche Mängelrüge/Telefonate? Fristsetzung für Mängelbeseitigung? Wenn das bisher erfolglos war hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt. Allerdings mit dem von Ihnen schon richtig erkannten Risiko, dass die GmbH "beerdigt" wird.
    • Name:
    • M.P.
  4. Konkursmasse: Chance auf Entschädigung bei Gewährleistung?

    Manchmal gibt es auch aus der Konkursmasse noch was
    aber das sind eher Spezialfälle wo für den Bauherr noch was übrig bleibt. Ging mir damals auch so. Habe zwar meine Ansprüche eingereicht, aber mit "vorläufig bestritten" zurückbekommen.
    Nun 2 (!) Jahre später hat sich der Insolvenzverwalter gemeldet, dass ich ein paar € bekomme. Die Endauszahlung aber dann wohl erst 2005 oder 2006.
    Ist aber wohl ein Spezialfall, da hier wohl noch genügend "Masse" (Riesen Grundstück in Innenstadtlage, soll jetzt ein Krankenhaus drauf, vorhanden ist). Das dürfte bei einer "normalen" kleinen GmbH nicht der Fall sein.
  5. Baufirma Gewährleistung: Bauinnung Berlin/Brandenburg kontaktieren?

    Na toll ...
    Na toll bin ich ja wenigstens in Gesellschaft.
    Telefonate, Schreiben vom RA usw. ist durch. Mehr wird wohl nicht drin sein.
    Ob es was hilft sich an die zuständige Bau Innung Berlin/Brandenburg zu wenden? Hätte jemand evtl. die Adresse oder Homepage Adresse?
    • Name:
    • Marko
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baufirma Gewährleistung: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Mängeln

    💡 Kernaussagen: Bei Mängeln nach Bauabnahme ist die Baufirma zur Gewährleistung verpflichtet. Entscheidend sind die korrekte Mängelanzeige, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und die Kenntnis der eigenen Rechte. Bei einer GmbH haftet die Firma, nicht der Geschäftsführer persönlich. Die Bauinnung kann in bestimmten Fällen unterstützen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Forum sollten keine Firmennamen genannt werden, wie im Beitrag Gewährleistung: Firmenname im Forum unerwünscht betont wird. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.

    💰 Zusatzinfo: Auch bei Insolvenz der Baufirma besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ansprüche aus der Konkursmasse geltend zu machen, wie im Beitrag Konkursmasse: Chance auf Entschädigung bei Gewährleistung? beschrieben wird. Dies ist jedoch ein Spezialfall.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit der Gewährleistung sollte zunächst eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an die Baufirma erfolgen. Bleibt diese erfolglos, ist der Gang zum Rechtsanwalt ratsam, wie im Beitrag Gewährleistung GmbH: Mängelrüge & Fristsetzung entscheidend! erläutert wird. Prüfen Sie, ob die Bauinnung Berlin/Brandenburg Unterstützung bieten kann, siehe Baufirma Gewährleistung: Bauinnung Berlin/Brandenburg kontaktieren?.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektfehler: Haftung prüfen? Kosten für Statik & Bauantrag durch Planungsfehler?

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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