Fundament ohne Wärmedämmung: Folgen, Risiken & Ansprüche gegenüber Bauträger?
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Fundament ohne Wärmedämmung: Folgen, Risiken & Ansprüche gegenüber Bauträger?
wir haben vom Bauträger mit Generalunternehmer gekauft und folgende Frage:
In unserer Leistungsbeschreibung steht unter Maurer- und Betonarbeiten (Maurerarbeiten, Betonarbeiten): Bodenplatte nach Statik aus Beton mit allen notw. Bewehrungen, Wärmedämmung und Fundamenterder. Unter Estrich steht: In den Wohnräumen wird schwimmender Estrich auf Wärmedämmung im EGAbk. eingebaut.
Nun wurde die Wärmedämmung im Fundament mit der Begründung weggelassen, dass die WDAbk. im EG mit 10 cm höher als Standard ist und die EnergieeinsparVO eingehalten wird.
Es gibt im Vertrag auch die Klausel: Änderungen Aufgrund des Standes der Technik etc. vorbehalten.
Fehlt jetzt eine geschuldete Leistung oder hat der Bauträger recht.
Danke vorab.
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Unzureichende Wärmedämmung kann langfristig zu Schimmelbildung und Bauschäden führen.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass in Ihrer Leistungsbeschreibung die Wärmedämmung der Bodenplatte aufgeführt ist, diese aber fehlt. Das ist ein Mangel, den Sie gegenüber dem Bauträger geltend machen sollten.
🔴 Gefahr: Fehlende Fundamentdämmung kann zu erheblichen Energieverlusten, kalten Füßen, Kondenswasserbildung und Schimmelbildung führen. Außerdem kann die Bausubstanz durch eindringende Feuchtigkeit geschädigt werden.
Ich empfehle Ihnen, den Bauträger schriftlich auf den Mangel hinzuweisen und ihn zur Nachbesserung aufzufordern. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Gutachten).
Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Klauseln bezüglich Änderungen aufgrund des Stands der Technik. Auch wenn der Bauträger argumentiert, dass die Dämmung dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ist er zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet, sofern die Dämmung in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht und einem Energieberater beraten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für die Nachrüstung der Dämmung zu finden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Wärmebrücke
- Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, durch den Wärme schneller abfließt als durch die umliegenden Bauteile. Dies führt zu höheren Heizkosten und kann Kondenswasserbildung begünstigen.
Verwandte Begriffe: Wärmeableitung, Dämmung, Taupunkt. - Taupunkt
- Der Taupunkt ist die Temperatur, bei der die Luft mit Wasserdampf gesättigt ist und Kondenswasser ausfällt. An kalten Oberflächen, wie z.B. an Wärmebrücken, kann die Temperatur unter den Taupunkt fallen, was zur Kondenswasserbildung führt.
Verwandte Begriffe: Luftfeuchtigkeit, Kondensation, Schimmelbildung. - Bodenplatte
- Die Bodenplatte ist die tragende Grundlage eines Gebäudes, die direkt auf dem Erdreich aufliegt. Sie besteht in der Regel aus Stahlbeton und verteilt die Lasten des Gebäudes auf den Untergrund.
Verwandte Begriffe: Fundament, Streifenfundament, Kellerdecke. - Fundamenterder
- Ein Fundamenterder ist ein in das Fundament eingebetteter Leiter, der dazu dient, elektrische Anlagen zu erden und vor Überspannungen zu schützen. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Blitzschutzes und der elektrischen Sicherheit eines Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Erdung, Blitzschutz, Potentialausgleich. - Leistungsbeschreibung
- Die Leistungsbeschreibung ist ein Bestandteil des Bauvertrags, in dem die zu erbringenden Bauleistungen detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauplanung, Architektenleistung. - Mangel (Baurecht)
- Ein Mangel im Baurecht liegt vor, wenn die erbrachte Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Qualitätsstandards entspricht. Der Bauherr hat in diesem Fall Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Beweislast. - Energieeffizienz
- Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Nutzen und dem Energieaufwand. Ein energieeffizientes Gebäude verbraucht weniger Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Heiztechnik, erneuerbare Energien.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Folgen hat eine fehlende Fundamentdämmung?
Eine fehlende Fundamentdämmung führt zu Wärmebrücken, wodurch Heizwärme ungenutzt entweicht. Dies erhöht die Heizkosten und kann zu Kondenswasserbildung und Schimmelbildung im Bereich der Bodenplatte führen. Zudem kann die Behaglichkeit durch kalte Fußböden beeinträchtigt werden. - Welche Ansprüche habe ich gegenüber dem Bauträger?
Wenn die Wärmedämmung im Vertrag vereinbart wurde, aber fehlt, handelt es sich um einen Mangel. Sie haben Anspruch auf Nachbesserung durch den Bauträger. Gelingt die Nachbesserung nicht oder verweigert der Bauträger diese, können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Bauträger zurückfordern oder den Kaufpreis mindern. - Wie kann die Fundamentdämmung nachträglich eingebaut werden?
Die nachträgliche Dämmung des Fundaments ist aufwendig und kostspielig. In der Regel muss die Bodenplatte freigelegt und von außen gedämmt werden. Eine Alternative kann die Innendämmung sein, die jedoch den Wohnraum verkleinert und bauphysikalische Risiken birgt. - Was ist eine Wärmebrücke?
Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, durch den Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als durch die umliegenden Bauteile. Wärmebrücken entstehen oft an Stellen, an denen die Dämmung unterbrochen ist oder fehlt, wie beispielsweise an Fundamenten ohne Dämmung. - Was bedeutet "Stand der Technik" im Baurecht?
"Stand der Technik" bezieht sich auf den aktuellen Wissensstand und die anerkannten Regeln der Technik im Bauwesen. Bauträger sind verpflichtet, Bauleistungen nach dem Stand der Technik auszuführen. Allerdings entbindet dies den Bauträger nicht von der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen. - Wie dokumentiere ich den Mangel richtig?
Dokumentieren Sie den Mangel detailliert mit Fotos und Videos. Erstellen Sie ein Protokoll, in dem Sie Datum, Uhrzeit und Art des Mangels festhalten. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Vertrag, Leistungsbeschreibung, Schriftverkehr mit dem Bauträger) sorgfältig auf. - Welche Rolle spielt ein Energieberater in diesem Fall?
Ein Energieberater kann den Wärmeverlust durch die fehlende Dämmung berechnen und die Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die Heizkosten abschätzen. Er kann auch Empfehlungen für die nachträgliche Dämmung geben und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Dämmvarianten beurteilen. - Was ist ein Fundamenterder?
Ein Fundamenterder ist ein in das Fundament eingebetteter Leiter, der dazu dient, elektrische Anlagen zu erden und vor Überspannungen zu schützen. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Blitzschutzes und der elektrischen Sicherheit eines Gebäudes.
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Bodenplatte: Bauträger-Interpretation von 'notwendiger' Dämmung
also ich (Bauherr) würde sagen
dass hier wahrscheinlich der Bauträger recht haben könnte.
Begründung:
Zitat: "Bodenplatte nach Statik aus Beton mit allen notw. Bewehrungen, Wärmedämmung und Fundamenterder. " Also: mit NOTWENDIGER Wärmedämmung. Heißt im Umkehrschluss: Wenn sie nicht notwendig ist (in diesem Fall durch die zusätzliche Dämmung unter dem Keller-Estrich), dann bekommen Sie auch keine.
Wenn alles nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt worden ist und die EnEVAbk. eingehalten ist, kann ich kein Fehlen einer Leistung feststellen, sofern es nicht noch andere vertraglich relevante Vereinbarungen gibt. (Bauherrenmeinung!)
Tja, das ist eben das typische Problem bei derartigen schwammigen Bauträger-Leistungsbeschreibungen ... -
Bodenplatte dämmen: Dämmwirkung über oder unter der Platte?
prinzipiell gleichwertig
Ob die Dämmung über oder unter der Bodenplatte liegt ist für die Dämmwirkung in der Fläche egal, somit Gleichwertigkeit. Achten Sie aber darauf, dass Bodenplatte und Fundament bzw. Frostschürze seitlich gedämmt werden, also im Sockelbereich außen. Das macht einen Unterschied, siehe Grafik im Link. Die Bodenplatte kühlt dadurch am Rand nicht so stark ab und die Wärmeverluste über den unteren Wandbereich in die Bodenplatte werden vermindert. Und achten Sie auch darauf, dass Sie nicht Raumhöhe verlieren, wenn innen 6 cm mehr Dämmung unter dem Estrich liegen. -
Bauvertrag prüfen: Unklare Baubeschreibung – Bauträger im Vorteil?
Immer wieder das selbe
Beim Kauf der Stereoanlage oder des Autos wird vor dem Kauf nach allen Features gekuckt, verglichen und gefeilscht, beim Hauskauf wird nach Vertragsunterzeichnung nachgeschaut. Wenn die Werksverträge und die Baubeschreibungen ungenau sind, dann kommt der Bauträger gut weg. bei mir läuft es zwar auf der Baustelle wie überall, nur bei mir beist sich der Bauträger die Zähne aus, denn Werksvertrag und Baubeschreibung sind eindeutig ... -
Wärmedämmung: Sprachliche Auslegung in der Baubeschreibung!
Das ist aber sprachlich anders, Leute!
" ... mit allen notw. Bewehrungen, Wärmedämmung und Fundamenterder. " bedeutet genaugenommen: " ... mit allen notwendigen Bewehrungen, mit Wärmedämmung und mit notwendigem Fundamenterder. " Um es so zu verstehen wie Werner Aselmeyer, hätte da stehen müssen: " ... mit notwendigen Bewehrungen, mit notwendiger Wärmedämmung und Fundamenterder. " Oder alternativ: " ... mit der notwendigen Ausstattung an Bewehrungen, an Wärmedämmung und einem Fundamenterder. " So, wie es formuliert ist, würde jeder Linguist und tendenziell wohl auch jeder Richter meine Interpretation bestätigen, da bin ich mir sicher. Es kommt also gar nicht darauf an, ob die Wärmedämmung im Fundament baulich notwendig ist. Eine "technische Änderung" liegt auch nicht vor, nur eine Leistungskürzung. Die Wärmedämmung ist schlichtweg vertraglich zugesagt.
Dass ja bereits Wärmedämmung beim Estrichaufbau intergiert wird, ist überhaupt kein Gegenargument, Herr Stubenrauch. Diese Dämmschicht gehört zum Estrichaufbau und ist auch hier separat aufgeführt. Sie hat mit der Beschreibung der Bodenplatte wiederum nichts zu tun. Es geht auch nicht darum, ob die EnEVAbk. insgesamt eingehalten wird, sondern es geht um eindeutig positiv formulierte Leistungszusagen, die nicht eingehalten wurden.
Herr Hampl, Sie wurden übervorteilt und sollten eine nicht unerhebliche Minderung geltend machen. Das ist mein dringender Rat. -
Bodenplatte: Dämmung – Anordnung über oder unter der Platte egal?
gut, wenn wir jetzt Haare spalten wollen 😉
Eine "Bodenplatte mit Wärmedämmung" sagt sprachlich NICHTS (!) darüber aus, WO die Dämmung angeordnet ist - darunter oder darüber.
Der Bauträger hat nun die Dämmung AUF der Bodenplatte angeordnet und sie mit der geplanten (dünneren) Estrichdämmung zu einer (dickeren) Einheit zusammengefügt.
Ich kann daher keine Minderleistung erkennen, von einigen kleinen Wärmebrückendetails (siehe Bruno Stubenrauch) mal abgesehen. -
Bodenplatte: Gleichwertigkeit von Dämmung über/unter der Platte
@H. Stodenberg
Sie haben mir eine Äußerung zugeordnet, die ich nicht getan habe, nämlich das Gegenargument, dass bereits Wärmedämmung beim Estrich integriert wurde. Ich habe die Gleichwertigkeit beider Lösungen aus dämmtechnischer Sicht bestätigt, für den Fall dass oben mehr Dämmung aufgebracht wird. Der Vollständigkeit halber: Gleichwertigkeit, wenn die Dämmstoffstärke insgesamt gleich bleibt, egal ob oben oder unten.
Wenn wir schon sprachlich spitzfindig sind: Ich lese aus der Beschreibung "Bodenplatte mit Wärmedämmung" nicht heraus, dass die unten sein soll. Noch spitzfindiger: ich lese aus "schwimmender Estrich auf Wärmedämmung" nicht heraus, dass zum Estrich eine zusätzliche Wärmedämmung gehört. Er liegt nur auf einer Wärmedämmung. Das kann auch die der Bodenplatte sein. Es müsste sonst heißen "mit Wärmedämmung", da steht aber "auf Wärmedämmung". "Schwimmender Estrich" impliziert nur die Trittschalldämmung. Also keine Panik, bei gleicher Dämmstoffstärke wie vorher ist die Leistung gleichwertig. Das Detail der Sockeldämmung hätte übrigens auch bei der ursprünglichen Lösung als seitliche Dämmung der Bodenplatte zum Leistungsumfang gehört. Der Schwachpunkt tritt bei beiden Konstruktionen auf. -
Bodenplatte: 'Mit Wärmedämmung' bedeutet inklusive, nicht zusätzlich!
Nein, Hr. Aselmeyer!
Bin wirklich anderer Meinung. "Bodenplatte mit Wärmedämmung" heißt "Bodenplatte inklusive Wärmedämmung", nicht "Bodenplatte plus Wärmedämmung". Es heißt ja auch nicht "Bodenplatte mit Haus". Sondern es sind nicht ohne Grund die einzelnen Bereiche gewerkeweise definiert. Ein Gewerk ist die Bodenplatte und ein anderes ist der Estrich. Auch wenn ich mich wiederhole: Für den Estrich wurde selbstverständlich eine Wärmedämmung versprochen, für die Bodenplatte wurde, nicht selbstverständlich, auch eine Wärmedämmung versprochen, aber nicht entweder oder. So beliebig ist die Sprache gar nicht, wenn man sich die Mühe macht, auch hierbei mal genau hinzusehen. Und das hat weissgott nichts mit Haarspalterei zu tun. Und selbst wenn - Der Bauherr hatte verbrieften Anspruch auf Wärmedämmung in der Bodenplatte, ausdrücklich und m.E. eindeutig. Nur darum geht es. Herr Hampl hat nicht den geringsten Grund, jetzt den Schwanz einzuziehen, sondern er hat jeden Grund, sich zu wehren. Ich rege mich deshalb so über den Fall auf, weil hier durch den Zusammenhang von Minderleistung und der hinterhältigen Ausrede eine Gemeinheit vorliegt. Da sage ich meine Meinung. -
Estrichdämmung: Reicht verbesserte Dämmung als Bodenplattenersatz?
Oh je, Hr. Stubenrauch!
Ist ja gut, ich war ungenau hinsichtlich Ihrer genauen Formulierung. Es soll ja aber jetzt nicht darum gehen, wer es präziser kann, oder wer am spitzfindigsten ist, sondern um das Primärproblem.
1. Ich bezweifele, dass man durch bessere Dämmmaterialien die Estrichwärmedämmung soweit verbessern kann, dass sie eine zusätzliche Wärmedämmung der Bodenplatte (nach meinem Verständnis nicht unter 8 cm Hartschaum) damit kompensieren könnte.
2. Bitte lesen Sie meine letzte Antwort an W. Aselmeyer bez. der gewerkeweisen Definitionen von Leistungen. Und soll ich jetzt mal wirklich spitzfindig werden? "Schwimmender Estrich auf Wärmedämmung" kann nicht heißen, dass zwischen dem Estrich und der Wärmedämmung noch der Beton einer Bodenplatte liegt! Das wäre arg weithergeholt, mein Lieber! Außerdem: Wer macht schon mit "Trittschalldämmung" Reklame, wenn es um den Estrich auf einer Bodenplatte geht? Inzwischen hat sich doch erstaunlicherweise schon herumgesprochen, dass es hier vielmehr auf den Wärmedämmeffekt ankommt. Warum sollte der Bauträger also "Trittschalldämmung" schreiben?
3. Als spitzfindig und auch vor dem anzunehmenden vertragsbrüchigen Hintergrund wirklich unverständlich sehe ich Versuche an, die Tatsache wegzudiskutieren, dass Wärmedämmung für die Bodenplatte (Sie merken, ich vermeide die Formulierung "in der Bodenplatte") und Wärmedämmung unter dem Estrich getrennt, also jeweils für sich und bei der Beschreibung der betreffenden Gewerke zugesagt wurden. Es geht um einen Leistungsumfang, und wenn der nicht gleichwertig erbracht werden konnte nur durch eine bessere Wärmedämmung unter dem Estrich, dann ist das nicht in Ordnung.
Also: Ist gleichwertige Ausführung auf die behauptete Weise möglich oder nicht? Und falls wider Erwarten ja, entspricht die Ausführung diesen Anforderungen? Ich glaube, erst nach diesen Klärungen macht es Sinn, weiterzureden. -
Bodenplatte: Dämmstoffstärke vs. U-Wert – Was zählt wirklich?
ich merke auf was Sie hinauswollen
Herr Stodenberg. Sie lesen den Text so, dass 2x Wärmedämmung geschuldet ist. Diese Leseweise ist durchaus möglich. 1x Wärmedämmung 10 cm ist eben nicht 2x Wärmedämmung, gesamt z.B. 4 cm + 6 cm, obwohl beide Varianten den selben U-Wert haben (bei der U-Wert-Berechnung kommt es nicht auf die Schichtenreihenfolge an, Kommutativgesetz der Addition). Die Firma entgeht diesem Dilemma aber, wenn sie unter den Estrich 2 Schichten legt, 4 cm Dämmung des Estrichs und 6 cm Dämmung der Bodenplatte; die Lage der Bodenplattendämmung geht aus der Beschreibung nicht hervor. Freilich wäre es jetzt spitzfindig, den Unternehmer dazu zu zwingen, statt einer 100 mm dicken Platte zwei mit 40+60 mm zu verlegen, weil 2 Schichten geschuldet sind. Ob wirklich Dämmstoffstärke insgesamt fehlt, lässt sich aus den bekannten Angaben nicht ableiten. Eine exakt benannte Gesamtdämmstoffstärke ist anscheinend nicht geschuldet. Diese ergibt sich vielmehr aus dem Wort "notwendig" und damit aus dem öffentlich-rechtlichen Nachweisverfahren nach EnEVAbk.. -
Bodenplatte: Vergleichbare Wärmedämmung – Ist die Ausführung OK?
Genauso meine ich es auch!
Es wäre zu prüfen, ob die jetzige Ausführung eine vergleichbare Wärmedämmung insgesamt erbringt. Wenn ja, dann wäre es OK -
Bodenplatte: Material & Wärmeleitzahl – Aufbauhöhe kompensierbar?
Was mir noch dazu einfällt:
Was für ein Material genau wurde denn da verlegt? Welche Wärmeleitzahl hat es? Damit könnte man ja fehlende Aufbauhöhe wirkungsvoll kompensieren. Das das aber in erheblichem Maße eine Preisfrage ist, würde ich dies gerade beim Estrichaufbau immer überprüfen.
60 mm in der Bodenplatte soll wohl ein Witz sein? Ist das der Standard in Deutschland? Ich kenne 200 mm als Standard. Gibt es keine Richtlinien für Mindestdämmstärken bzw. U-Werte von wärmegedämmten Bodenplatten? Könnte ein Bauträger z.B. mit 20 mm Reklame machen und behaupten, er baue wärmegedämmte Bodenplatten? Dann kann man einen Bauherren natürlich auch mit 100 mm Gesamtwärmedämmung abspeisen!
Ich finde den Gedanken logisch, dass man dabei nicht von Gleichwertigkeit mit separat gedämmter Bodenplatte und Estrich sprechen kann, weil die Aufbauhöhe der Dämmung unter dem Estrich aus verschiedenen Gründen begrenzt ist, während eine "zu erwartende, sagen wir verkehrsübliche Dämmstärke unter der Betonplatte wesentlich größer sein kann und wird. So gesehen, stellt die im Falle BVAbk. Hampl realisierte Ersatzlösung eine Minderleistung dar.
Eine Entscheidung zieht ja häufig unerwünschte Sekundärkonsequenzen nach sich, an die niemand gedacht hat. Welche lichte Höhe haben z.B. die EGAbk.-Räume jetzt noch? Doch wohl 60 mm weniger als vorgesehen, oder? Was sagen dazu die Baubeschreibung und die Zeichnung, die dem Vertrag zugrundelag? Ob die Architektenzeichnungen für das Bauamt als Vertragsbestandteil angesehen werden können, wage ich zu bezweifeln. Wenn doch, umso besser.
Bei unserem Haus z.B. hatten wir mündlich 60 cm Drempel vereinbart. Die standen in der Architektenzeichnung auch drin, im Vertrag nicht. Gebaut wurde ohne Drempel, was bei meinen 192 cm Körpergröße ganz schön blöd ist. Wir haben deshalb und aus weiteren Gründen 45.000,- DM einbehalten und sind damit durchgekommen. Ohne Prozess. -
Bodenplatte: Lage der Wärmedämmung – Definitionssache!
zweimal Wärmedämmung
hatte ich doch auch so geschrieben: Die Lage der Bodenplattendämmung geht nicht aus der Beschreibung hervor ("Bodenplatte mit Wärmedämmung" ist die Lage nicht definiert, bei "gedämmter Bodenplatte" hingegen schon), sie kann also auch AUF der Bodenplatte liegen. Und dann natürlich PLUS der Estrichdämmung. Dass diese Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik sein muss, ist doch sowieso klar. Falls es also Probleme mit der (zu) hohen Dämmhöhe geben sollte, wäre das in der Tat ein Mangel und ggf. minderungsfähig. -
Bodenplatte: Aufbauhöhe nicht geschuldet – Kein Ausgleich nötig?
das verwirrt jetzt aber, Herr Stodenberg- Eine bestimmte Aufbauhöhe war nicht geschuldet, also gibt es auch nichts zu kompensieren.
- 60 mm ist kein Witz, sondern entspricht den Regeldetails der DINAbk. 4108 Beiblatt 2.
- Standard in Deutschland ist derzeit die Energieeinsparverordnung. Die verlangt den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 (Wärmedurchlasswiderstand R=0,90 m²-K/W) und bestimmte Gesamtwerte fürs Gebäude. Einen 200-mm-Standard gibt es nicht.
- Mit 20 mm Bodenplattendämmung kann nicht geworben werden, da unter dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108,100 mm liegen deutlich darüber.
- Mehr als 100 mm sind nicht verkehrsüblich und deshalb nicht zu erwarten. Geschuldet war außerdem nur die notwendige Wärmedämmung, das wären weniger als 100 mm.
- In meinem ersten Beitrag hatte ich den Fragesteller bereits darauf hingewiesen, auf die Raumhöhe zu achten, aber danke für die Wiederholung.
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Bodenplatte: Deutscher Standard – Weniger als sinnvoll?
Sorry, ich wundere mich nur etwas.
Na schön, Herr Stubenrauch, wenn sich der deutsche Standard wiederum mit weit weniger zufrieden gibt, als sinnvoll und unproblematisch wäre, mir soll's recht sein. Hauptsache, jemand, der solche halbgaren Lösungen, die vielleicht in wenigen Jahren schon wieder überholt sein werden, für sich nicht akzeptiert, weiß, dass es durchaus besseres gibt. Und dass dies sicher kein Kostenproblem ist.
Gruß -
Bodenplatte: 100 mm Dämmung zeitgemäß? Unrentable 200 mm?
es ehrt Sie
Herr Stodenberg, wenn Sie Ihre Häuser besser ausstatten. Ich wollte nur nicht, dass beim Fragesteller der Eindruck entsteht, mit 100 mm Dämmung etwas Minderwertiges erhalten zu haben. Die 100 mm sind zeitgemäß. Bei den heutigen Energie- und Dämmstoffpreisen (Energiepreisen, Dämmstoffpreisen) sind 200 mm Bodenplattendämmung unrentabel. Der U-Wert verbessert sich um etwa 0,15. Das macht 60 Liter Heizölersparnis im Jahr oder etwa 20 €. Der zusätzliche Dämmaufwand kostet knapp 1000 € und amortisiert sich nicht. Natürlich kann man auch aus ideellen Motiven höheren Dämmaufwand treiben. -
Bodenplatte: Wärmedämmung im EG höher als Standard – Begründung?
Bakel's Senf
Diese Aussage des Fragers macht mich stutzig:
Nun wurde die Wärmedämmung im Fundament mit der Begründung weggelassen, dass die WD im EGAbk. mit 10 cm höher als Standard ist und die EnergieeinsparVO eingehalten wird.
Nur der Laie erwartet beim Lesen der Leistungsbeschreibung eine Extradämmung unter der Sohlplatte.
Dieser Bauträger macht das grundsätzlich nicht. Die Begründung wäre ein Witz: Es musste auf der Sohle schon mehr als normal gemacht werden!
Bei welchen Randbedingungen dämmt er denn unter der Sohlplatte?
Nein, lieber Frager, Sie haben etwas falsch verstanden oder einen Dummen gefragt. Es gibt wichtigere Punkte die Sie beachten sollten.
MfG jdb
@Stodenberg: 20 cm? Alter Schwede! Da wird mir ja ganz warm ums Herz. *fg* -
Provokation: Überdämmung als Erkältungsrisiko?
@JDB
Ziehen Sie besser Ihre Allwetteroberbekleidung, Marke Tropfsteinhöhle massiv, aus, wenn Sie eines meiner Häuser betreten. Sie würden sich sonst anschließend leicht erkälten.
Mit besten Grüßen -
Bodenplatte: 200 mm Dämmung – Vorgefertigte Elemente aus Schweden?
@BS
Danke für die Info. Aber wer weiß, wie die Energiekosten in wenigen Jahren aussehen? Geringer werden die nicht. Und dann sind solche Vergleichsrechnungen immer sehr relativ, sobald man über den Horizont üblicher deutscher Bezugsquellen hinausblickt. Schließlich gibt es mehrere spezialisierte Firmen in Deutschland, die solche mit 200 mm gedämmten Bodenplatten aus vorgefertigten Elementen nach schwedischem System anbieten. Mit oder ohne eingebauter Fußbodenheizung. Der Estrich wird dabei komplett eingespart. Nach allen mir bisher vorliegenden Vergleichspreisen ist das eine preisgünstige Lösung. Vgl. Links: -
🔴 Fundamente: Grob fahrlässig – Scharlatanerie?
PGK
Persönliche Gelbe Karte!
Wer solche Fundamente baut, empfiehlt oder verkauft, handelt grob fahrlässig und outet sich als Scharlatan.
(Meine persönliche Meinung - Keine Rechtsberatung) -
Pfahlgründung: In Schweden unnötig? – 'OH Herr lass Hirn regnen!'
Mei was soll
man da zu den Links eigentlich noch sagen? ... die Preise sind eh an den Haaren herbeigezogen sprich "unserös" ... ABER lieb ist besonderes folgender Satz:
"In Schweden, wo schon Jahrzehnte mit diesem Bausystem gebaut wird, kann sogar auf teure Gründung (Pfahlgründung) verzichtet werden. "
"OH Herr lass Hirn regnen denn das tut weh" (!)
MfG -
Korrigierter Link: Wärmegrund-Fundament im Vergleich
das war meinerseits der
falsche Link ☹ ... klick jetzt mal drauf (!) -
🔴 Statik-Alarm: Mauerwerk-DIN – Link entfernen!
"UUUUUUAaaaaaaaaaHHHHHH"
Mensch Bakel räum den Link weg! ... ich bekomme Bauschmerzen wenn ich an Statik für's aufgehende Mauerwerk denk und fodere die rote Karte! ... da gibt es nen netten Beisatz in der Mauerwerksdin ... 11,5 cm Mauerwerk darf 4 cm überstehen ABER nur in Verbindung mit Luftschichtanker ... und z.B. ein 36,5 cm Mauerwerk 6 cm (!) ... also weg mit dem Link! -
Dreieck im Hohlraum: Halfenkonsolanker zur Klinkerabfangung?
Dreieck
@Thali:
Siehst du das kleine Dreieck im Hohlraum zwischen Wand und Klinker?
Soll vielleicht 'nen Halfenkonsolanker zur Klinkerabfangung sein!- lol*
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Kantenpressung: Rundum Personenversicherung nötig?
Nö des gibt
keine Kantenpressung *aua* ... da kannst du im übrigen reinpacken was du willst das einzige was da künftig helfen wird ist eine rundum Personenversicherung 🙂 -
Stodenberg macht Krach: Hausbau-Kritik folgt!
Einmal werden wir noch wach -
dann kommt der Stodenberg und macht krach.
(Danach sein Haus)- lol*
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Bodenplatte: Wärmedämmung bei Keller relevant? WLG beachten!
Forum beschäftigt sich selbst
ich hätte hier als erste frage gerstellt: gehört hier ein Keller dazu?
denn dann kann und muss man über Wärmedämmung im Bereich der Bodenplatte diskutieren.
Bei Bodenplatte ohne Keller erscheinen mir 10 cm (welche WLG) sehr knapp und eigentlich schon zu wenig für den stand der Technik (ich habe im Keller 12 cm 025+035), so auch in Wärmeschutznachweis. und dort sollte man auch mal nachschauen und die k (bzw. U-) -werte checken. alles andere was hier diskutiert wird, ist therorie, die dem Fragesteller (und anderen mitlesenden) nicht hilft! -
Hassattacken: Unseriöse Preise? Scharlatanerie-Vorwürfe?
Na, geht's wieder los?
Mit den blinden Hassattacken? Der eine erzählt was von angeblich unseriösen Preisen, die an den Haaren herbeigezogen seien, und das, nachdem er noch vor kurzem behauptet hat, er selbst sei erheblich billiger! Der andere wird beleidigend und bezichtigt ernsthafte Menschen der Scharlatanerie. Als was darf man denn Sie bezeichnen? Ich werde es mir verkneifen. Aber wenn ich Ihre altvorderen Glaubensbekenntnisse in Sachen technischen Fortschritts mit den klaren und eindeutigen Aussagen in den Links der Wärmefundamente vergleiche und außerdem schon viele Häuser mit solchen Bodenplatten gesehen habe, dann werde ich mir als Nichttechniker und insbesondere als Nichtsteinhausfreak schon meine Meinung über das Thema "Glaubwürdigkeit" bilden. Im übrigen hat Jakobs recht. Mit solchen "Erörterungen" drehen wir uns um uns selbst. Da geht es letztendlich nur noch um Rechthaberei.
Ich hatte mich ja lediglich über die diskutierte, m.E. unnötig geringe Wärmedämmung von insgesamt 10 cm mokiert. Ich bekomme auch keine Provision, wenn ich nach bestem Wissen und Gewissen auf Links über Alternativen verweise. Von Bodenplatten lebe ich weissgott nicht. Und Ihre Sachbehauptungen über Statik kann ich sowieso weder bestätigen noch widerlegen. Ich lese nur, dass die Produkte vom Fraunhofer Institut geprüft und nach DINAbk. gebaut sind. Und mir ist bekannt, dass selbstverständlich jede Bodenplatte von einem niedergelassenen Statiker abgenommen sein muss. Also warum sollte ich Ihr Geschrei für seriös halten? -
Bodenplatte: Kontrahenten – Persönliches Treffen statt Streit?
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🔴 Fundamentlinks: Grob fahrlässig – Abmahnung?
Dieses System erscheint auch mir, sicherlich in Unkenntnis der betr. Bauphysik, ziemlich abenteuerlich
@all: Ratet mal wer das gesagt hat.
Jetzt kommt dasselbe Detail noch einmal in anderer Form.
Das ist grob fahrlässig - ich bleibe dabei.
Wer solche Fundamentlinks hier als Registrierter anbietet, gehört abgemahnt.
(Meine persönliche Meinung) -
🔴 Thermogrund: Klinker – Dämmtechnisches Loch simuliert!
Thermogrund + Klinker = dämmtechnisches Loch
Ich habe das System Thermogrund o.ä. in Kombination mit einer Klinkerfassade simuliert. Annahme: abgeschrägte Betonbodenplatte, Sockeldämmung oben auf 2 cm vermindert, damit die Vormauerschale aufgesetzt werden kann. Außentemperatur -10 °, innen +20 °, Fußbodenheizung aus.
Dämmtechnisch ergibt sich ein gewaltiges Loch an der Stelle, an der Klinker und Luftschicht auf der Bodenplatte sitzen. Auf dem GIF erkennt man die starken Wärmeströme, die Vektoren sowie den Verlauf der 12,5 °-Isotherme. Im Randbereich des Bodens wird die für Schimmelbildung kritische Temperatur unterschritten. Kompensiert wird der Effekt nur bei eingeschalteter Fußbodenheizung. Wie viel zum Boden hinausgeheizt wird, zeigt eine überschlägige Berechnung für ein Haus Grundfläche 10x10 m: Ohne Wärmebrücke verschluckt die Bodenplatte 125 Liter Heizöl/Jahr, durch den Bodenplattenrand verschwinden weitere 85 Liter. Der letzte Meter Boden vor der Wand hat einen mittleren U-Wert von über 0,50 und würde als homogenes Bauteil den Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108 nicht erfüllen.
Mein Fazit: Systeme wie Thermogrund spielen den Vorteil einer umlaufenden Dämmschicht nur in Verbindung mit einem WDVSAbk. aus oder mit einer Wand, deren Dämmstoffebene die (nicht durch Abschrägen verminderte) Ebene des Sockels aufnimmt. Mit Klinker ist die Konstruktion mehr als kritisch. Die Fußbodenheizung kaschiert die zu niedrige Oberflächentemperatur. Der enorme Wärmeverlust ist aber da. Radiatorenbeheizt ergibt sich ein zu kalter Bodenstreifen entlang der Außenwände. -
Fazit ...
Beton ganz weglassen. -
Thermogrund: Klinkervorsatzschalen – Vorsicht berechtigt!
@Stubenrauch
Herr Stubenrauch, besten Dank für Ihren Versuch! Machen Sie weiter so, ich lerne dabei jede Menge. z.B. , dass meine Vorsicht gegenüber Klinkervorsatzschalen bei diesen Bodenplatten berechtigt war. Verwendet habe ich letztere bisher nur bei holzverschalten Häusern, wobei die Verbretterung samt Lüftungsebene übersteht und die tragende Wand immer genug Beton unter sich hat. Dabei gibt's dann auch nicht die Diskussion über Randpressung usw. Mir ist aber aufgefallen, dass die Fa. Thermogrund als einzige auf das schräge Auslaufen der Betonkanten verzichtet, wahrscheinlich genau wegen des sonst zu erwartenden Wärmeverlustes. Wie sich dann eine Klinkerwand aber auf der nur mit einer Bewehrung versehenen dämmenden Randschicht macht, weiß ich auch nicht. Anscheinend ist dies geprüft, nur vorstellen kann ich es mir nicht. Deshalb werde ich weiterhin diese Platten zwar gerne einsetzen, aber nicht bei verblendeten Fassaden. Dafür sind sie ursprünglich auch nicht entwickelt worden. Sollte ich etwas anderes erfahren, kann ich ja Meldung machen. Auch wenn das hier mit Lebensgefahr verbunden ist. -
🔴 Laienberatung: Lizenzentzug für Stodenberg gefordert!
Das ist das jetzt wirklich letzte Mal das ich Nachsicht walten lasse
und den Laien "Stodenberg" versuch zu erklären worum's den eigentlich hierbei geht (!) ... m.E. nach sollte so jemanden die Lizenz hier Bauherrn zu beraten "sofort" entzogen werden (!) ... und das hat nichts mit Fertighäusern o. Massivhäusern zu tun denn dieses angebliche System kann man bei beiden verwenden ... nur soll man das auch wär die Frage?
Grundsätzlich muss mal bedacht werden das hier sehr viele Bauherrn stillschweigend mitlesen zumal man ja ALLES in der BAU.DE Bibliothek wiederfindet ... WIR und ich mein jetzt ALLE AUCH Stodenberg (!) haben uns durch die Registrierung in BAU.DE stillschweigend dazu verpflichtet Fragende und Lesende Bauherren fachgerecht mit besten Wissen und Gewissen zu beraten ... ABER das war Stodenberg hier vorweist ist m.E. nach geistiger Dünnschiss (!)
Begründung:1.)
Erster Link ... schon damals habe ich auf Statik für Klinker/Abdichtung etc. hingewiesen und gebeten er solle die Fragen zur Ausführung beantworten ... schon damals wurde NUR um den Brei geredet (!)
2.)
Zweiter Link ... ich war mal so frei und habe mit einer Menge Arbeit das Detail vom Stodenberg Link vergrößert ... man sieht jetzt sehr schön das die Hälfte des Klinker freitragend über den Betonrand übersteht ... statisch ist die Dämmung mit Null / Siro/ Nix / niente / anzusetzen Ohne wenn und ABER (!) ... DINAbk. 1077 Absatz 7 cm ... Klinker dürfen NUR in Verbindung mit Luftschichtanker 4 cm überstehen ... bzw. Ziegel etc. 6 cm ... auf dem Detail sind mindestens 6 cm vorhanden (!) ... das heißt das hier eine Einzelstatik seitens des Klinkerhersteller erforderlich ist (!) (die sie so NIE bekommen werden!) ... weiterhin wird der restliche Klinker auf eine unter 45 Grad abgeschrägte Betonfläche ca. 6*6 cm abgetragen ... Stichwort Kantenpressung selbst der dümmste wird erkennen müssen, dass das so NIE funktionieren wird (!)
Fazit: wer sowas empfiehlt ist NICHT mehr Wert als derjenige der solch ein Detail erstellt *fingerzeig auf Stodenberg*
Nächstes Thema Link 3 ... die Kalkulation
Originalzitat: Fundament inkl. Erdarbeiten
bei normalen Bodenverhältnissen ca. 270 DM/m² Im Innenausbau: Dämmung, Abwasser, Fußbodenheizung, Estrich habe ich als "unserös"
bezeichnet ... Begründung:
Meine Kalkulation:a.) Aushub inkl. Entsorgung pro m² (1 m hoch) m² 13,- DM persönlich würd ich ABER dringend auf Frostschutzschürzen hinweisen ABER wir brauchen hier nen 1 zu 1 Vergleich (!)
b.) Einbringen einer kapillarbrechenden Frostschutzkiespackung (0.70 cm hoch) m² 15.80 DM
c.) Sauberkeitsschicht m² 10.50 DM
d.) Perimeterdämmung 100 mm samt Folien 0.4 mm Zulassung für Erdbereich ca. 31,- DM
e.) Stirndämmung 100 mm evtl. Fundamanet + WGL 040 und 60 mm Sockelplatte WLG 025 (jaja ich habe da was!) im Anschlussbereich für normales 36,5 cm Mauerwerk bei Verwendung von Klinker gibt es andere Möglichkeiten Gesamtfläche prozentual auf m² umgerechnet = m² 3.00 DM
f.) Bodenplatte 25 cm stark Wu-Konstruktion + 2*0,4 mm Folie (dampfdiffusiongeschlossen) m² 55,- DM
g.) Bewehrung Bodenplatte 2*Q513 (nobel!) 15 kg/m² = 23.-
h.) Heizestrich samt 33/30 + 60 Dämmung m² 44.50 DM
i.) ahja fast vergessen ... wie das bei denen geht keine Ahnung ABER ich rechne mal 15 lfm Abwasserrohre inkl. aller Formteile und Aushub bei einer Fläche von 80 m² prozentual dazu = m² 6.00 DM
j.) Fußbodenheizung inkl. Fußbodenverteiler (sehr gutes Material)
inkl. aller Kleinteile m² 70,- DM
Macht sumarum sumarum 271,- DM serös gerechet ... und so würde ich das im Umkreis auch anbieten und das ist eine WU-Konstruktionsbodenplatte das feinste vom feinsten (!) ... "Na? " klick der Groschen warum ich "UNSERÖS" geschrieben habe?
Auf der Linke Seite des 3 ten. Linkes steht folgendes :
"Hier ist Platz für ihre Vorteile mit dem herkömmlichen Fundament"
Dann bin ich mal so frei (!):
1.) Evtl. Wärmebrücken im Übergang Bodenplatte/Wand werden über Bodendämmung abgefangen (!)
2.) Schallentkoppelter Trittschall unterm Estrich damit Sie Ihre Ruhe haben (!)
3.) Meiner Rechnerei war eine Wu-Konstruktion dampfdiffusiongeschlossen (!)
4.) Statisch unbedenklich sofern die Bodenpressungen ausreichend sind (!)
5.) Keine Ausgleichspachtelung des Estrich notwendig ... Stichwort "Toleranzen im Hochbau flächenfertige Böden weiteres Stichwort "Flügelgeglättet zu Estrich"
6.) Kein Aufwendiges Putzen im Sockelinnenbereich notwendig Stichwort "Mehraufwand weil Putz sauber enden muss"
7.) Keine Ausbruchlöcher infolge der üblichen Bauarbeiten vorhanden da Estrich hinterher eingebracht wird.
usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. (!)
Was ich immer noch nicht weiß da das Stodenberg regelrecht unterschlägt bzw. drum rum redet ist folgendes:
a.) Gibt es eine Zulassung für den Thermogrund o.A.? wenn ja Nr. bitte?
b.) Gibt es eine Zulassung für den Aufbau ... siehe Detail Klinker?
c.) Wie werden solchen Bodenplatten diffusiongeschlossen abgedichtet ... Stichwort aufbringen Laminatboden?
d.) Wie werden Bodendurchdringungen gegen Kapillarfeuchte etc. abgedichet?
e.) Mein Lieblingsatz im 3 ten. Link original Zitat:
"In Schweden, wo schon Jahrzehnte mit diesem Bausystem gebaut wird, kann sogar auf teure Gründung (Pfahlgründung) verzichtet werden. " ... WIR hier haben mitunter Torfboden ca. 20 m kommt da nichts außer Schrott ... Wo ist die Zulassung Bitte das ich mir dafür die Pfahlgründung schenken kann?
@ Stodenberg ... nun können Sie wirklich schreiben was Sie wollen mit dem letzten Beiträgen haben Sie sich in meinen Augen vollständig disqualifiziert ... ich werde auf diesen Beitrag NICHT mehr Antworten (!) ... ABER sollte ich irgendwo nochmal sowas lesen dürfen dann werde ich komentarlos diesen Beitrag dranhängen (!)
MfG
Josef Thalhammer
Ismaningerstr. 23a
85356 Freising
Tel. 08161/81706
Fax: 08161/2237 -
Diskussion: Thalhammer übertrifft Ingenieure? – Keine Zeit für Streit!
Thalhammer kommt gleich hinter Gott und übertrifft leicht eine Handvoll guter Ingenieure
Lieber, guter Josef mein, ich habe gottseidank weder Zeit noch Lust, mich weiter mit Ihresgleichen auseinanderzusetzen. Denn was ich zu sagen hatte, habe ich im wesentlichen alles schon gesagt. Das kann man nachlesen. Wenn Sie nun dumpf immer wieder von vorn anfangen möchten - bitte, aber ohne mich!
Ich Stelle aber fest, dass Sie zu keiner Zeit bereit waren, sich über das diskutierte System wirklich zu informieren. Sie wollten doch von Anfang an nur Ihren eigenen Horizont mit Blaskapelle verbreiten. Möglichst laut. Das macht irgendwie Spaß, wie? So richtig krakelen? Wollen wir mal Fingerhakeln? Da verlieren Sie.
Und, als gnädige Ausnahme äußere ich mich noch ganz kurz zu Ihren sonderbaren Preisangaben. Bisher dachte ich immer, Süddeutschland sei teurer als der Norden. Aber Sie bieten ja hier im Forum fantastische Preise für Bodenplatten an. Merkwürdig nur, dass bei mir immer etwas anderes herauskommt. Ich kann nämlich bisher fragen, welchen Berufskollegen von Ihnen ich will, ich bekomme nie ein Angebot, dass mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis der Thermofundamente mithalten kann. Und wenn ich mich mal auf eines eingelassen hatte, hatte ich es auch schon gleich bereut, denn die Bodenplatten waren durch die Bank unter aller Sau! Oberflächendifferenzen bis zu 3 cm und andere katastrophale Mängel waren an der Tagesordnung. Sie könne sich Ihren Heiligenschein als angebliche große Ausnahme sonst wo hinstecken! Na ja, es scheint wohl eine Wirklichkeit für's Forum und eine andere für dumme Kunden zu geben. Aber Sie und Konsorten haben mich die längste Zeit an der Nase herumgeführt. Am liebsten würde ich in absehbarer Zeit meine eigenen Bodenplatten herstellen. Da könnte ich nämlich extrem viel Geld sparen. -
🔴 Stodenberg: Schreibverbot & Registrierungsentzug!
rote Karte
Herr Stodenberg wird hiermit für die Dauer eines Monats ein Schreibverbot im Forum erteilt und die Registrierung entzogen. Nach Ablauf dieser Zeit kann erneut Antrag auf Registrierung gestellt werden. Seine wiederkehrenden Entgleisungen und Verbalattacken gegenüber einem nachgewiesenermaßen qualitätsbewussten Handwerksmeister können nicht mehr toleriert werden. _Nutzungsbedingungen_ -
Sperrung: Unverständlich – Keine einseitigen Entgleisungen?
unverständlich
Die erteilte rote Karte ist mir unverständlich. Die fachliche Seite kann von mir natürlich in keiner Weise beurteilt werden, jedoch kann ich bei Herrn Stodenberg keine Entgleisungen finden die über das hinausgehen was auch von anderen Diskussionsteilnehmern in die andere Richtung gegeben wird. Von einseitig wiederkehrenden Attacken und Entgleisungen kann m.E. nicht die Rede sein.
Wurde die Sperrung Aufgrund der von Herrn S. geäußerten Verwunderung über die Preisbildung von Herrn Thalhammer verhängt? -
Sperrung: Übertriebene Reaktion – Aufeinanderzugehen abwarten?
-
Forum: Wer ist der Zensor?
-
Streitforum: Wo finde ich es?
@Bruno Stubenrauch
Hallo,
wo ist denn das "Streitforum"? Ich kann es nicht finden.
Gruß Michael -
Streitforum: Einfach mal googlen!
einfach mal googlen
Herr Heyne,
dann finden Sie es. -
Streitforum: Was ist qbau.de?
Kannst du das mal einem doofen erklären ...
Kannst du das mal einem doofen erklären unter dem Stichwort kommt nämlich was von qbau.de , was das denn? -
Streitforum: Regionale Preise, Angebote & Nachträge
Zum Verständnis aller
muss ich nochmal's betonen das es hier NICHT (!) um meine regionalen Preise geht ... man braucht das ja NUR in BAU.DE verfolgen dann sieht man schon wie die Preise regional schwanken und dann ist weiterhin zu unterscheiden ... handelt es sich um ein ausgeschriebenes Angebot (LVAbk.) oder ist es ein Nachtrag z.B. "bau.de suche Mehrkosten Weiße Wanne" (!)
Bei dem Streit (der übrigens schon länger läuft siehe auch Streitforum) geht's um nichts geringeres als Detailfragen sowie statische Belange (!) ... zur Erinnerung nochmal der Link (!) ... das Thema hatten wir bereits vor 2 Mon.? schon damals habe ich auf diverese Punkte wie Zulassung/Statik für die Klinker/Abdichtung gegen Kapilarfeuchte/Bodenplattendurchdringungen/Keine Pfahlgründungen notwendig etc. etc. etc. hingewiesen ... schon damals kam NUR als Antwort "was der Bauer nicht frisst ... " Grundsätzlich sperr ich mich NICHT gegen was neues ABER wenn was neues auf den Markt kommt und ich als Berater (und das sind wir registrierten hier ALLE!) damit werbe (z.B. Ich mit meinen T9) dann ist es meine verdammte Pflicht dies auch begründen bzw. halbswegs belegen zu können ... klar man kann nicht ALLES wissen wir sind auch KEINE Heiligen ... Aber sowas lässt sich leicht recherieren gegeben falls rudert man halt zurück ... Kein Problem
ABER NUR einfach reinschreiben "nehmt das" halt ich in diesem Fall für ein Gefährliches Spiel irgendein Bauherr liest das und macht wie's auf der Webseite steht "Marke Eigenbau" und dann?
Nein ich vertrete nach wie vor die Auffassung wenn ich von irgendwelchen Details KEINE Ahnung habe, dann halt ich mich zurück bzw. hinterfrage das, damit ich's auch verstehe ... und um NICHTS anderes geht's hier (!) ... die rote Karte macht in meinen Augen Sinn (zumals einige dieser Fälle sind) vielleicht recheriert man ja die offenen Fragen in der Zeit nur so um's den Thalhammer u.A.? zu beweisen das er daneben liegt ... für den Fall wär ich mir NICHT zu schade mich hier öffentlich zu entschuldigen (!)
MfG -
Archifee: Kennst du qbau nicht?
qbau kennsde nicht?
Das ist doch Archifee, schon mal was von gehört 🙂
Und außerdem sag jetzt nicht, dass du in Google immer nur mit einem Stichwort suchst 😉 -
Streitforum: Gefunden – Danke!
@Bop Pao
Gefunden! Recht herzlichen Dank.
Danke
Michael -
Forum: Blender & Kompetenz – Respekt für Thali!
Nö, find nichts übertrieben ...
ich für meinen Teil les hier nur noch und schreib (fast) nichts mehr. Hauptsächlich weil ich keinen Bock drauf habe mich mit solchen Blendern wie diesem Platzverwiesenem 'rumzuschlagen.
Das hat in letzter Zeit hier dermaßen Überhand genommen ... ☹.
Jemand wie Thali hat ein Recht auf Respekt seiner hier in unzähligen Beiträgen erwiesenen Kompetenz und - nicht wirklich sehr verbreitet beim Häuslebau - Anspruch an die eigene Arbeit! . Ich wunder mich nur mit welcher Engelsgedult er bisher versucht hat solchen Leuten mit Argumenten zu begegnen.
Wenn nichts mehr hilft kommen immer wieder die gleichen laientypischen Totschlagargumente.
Echt, das ist BAU.DE zum abgewöhnen.
Rot, richtig so (IMHO) -
Forum: Was tun gegen Blender? Zensur vs. Reaktion?
aber was tun?- ist's denn in anderen Foren anders?
- ist es richtig, derartigen Leuten den Mund zu verbieten?
- wer hat das zu entscheiden?
- wann hört dabei eine angemessene Reaktion auf und wo fängt Zensur an?
Fragen über Fragen ...
SL. Sie haben ja sooo recht. Ich bewundere Thali ja auch, wie er trotz allem immer wieder darauf eingeht, um es nochmal und nochmal zu erklären.
Aber ist es nicht vielleicht richtiger, auf derartige Leute ab einem bestimmten Punkt, wo nur noch Gefasel kommt, einfach nicht mehr einzugehen?
Ich fände's schade, wenn die echten Kompetenz-Träger dieses Forum nach und nach verlassen würden. Einfach gar nichts mehr zu sagen, das ist doch definitiv der falscheste Weg. Und ich find's auch schade, dass auch Sie, Herr Lappe, sich dafür entschieden haben. Obwohl Ihre Haltung durchaus verständlich ist. -
Forum: Negative Veränderungen – Einstehen für Überzeugung!
Nur, um es mal ganz hart zu sagen ...
Nur, um es mal ganz hart zu sagen dann darf man sich auch nicht an negativen Veränderungen stören bzw. muss mit ihnen leben. Es gab in unserer jüngeren Geschichte auch die Resignation/Müdigkeit, "Dumpfbacken" entgegenzutreten. Die Folgen sind uns allen - denke ich - hinlänglich bekannt. Aber ich will nicht weiter politisch werden, ...
Einstehen für seine Überzeugung kostet nun mal Kraft. Ich bin allen dankbar, die sie aufbringen. -
Forum: Schreib-Auszeit – Respektlosigkeit & Anmaßung!
geht aber
irgendwann gehörig an die nerven, deshalb nehme ich mir auch die Schreib-Auszeit (muss ja nicht für immer sein und ich fang grad schon wieder damit an ... 😉 aber Spaß beiseite, es ist einfach unangemessen respektlos und auch anmassend so aufzutreten wenn man keine Ahnung hat. einfach nicht drauf Antworten geht auch nicht wenn man das Forum ernst nehmen will. -
Forum: Dumpfbacke – Nicht auf Stodenberg bezogen!
Um nicht falsch verstanden zu werden ...
Um nicht falsch verstanden zu werden ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich die Bezeichnung "Dumpfbacke" nicht auf Herrn Stodenberg angewandt verstanden sehen möchte. -
Analogie: Hals gebrochen – Nicht so gemeint?
-
Sperrung: Warum wurde Herr Stodenberg gesperrt?
Verstehe es immer noch nicht!
Entschuldigung, aber ich verstehe immer noch nicht warum Herr Stodenberg gesperrt wurde. Wegen seiner fachlichen Aussagen (die ich nicht beurteilen kann) kann es eigentlich nicht sein. Seine Wortwahl - zumindest in diesem Beitrag - war auch nicht über die Massen ausfallend, bleibt nur die Kritik an der Thalhammerschen Kalkulation. Viele Fragen, wenig Antworten ...
Was bleibt ist ein schaler Nachgeschmack. Man kann Herrn Stodenberg vorwerfen was man will, aber er hat immer mit offenen Karten gespielt und keinen Zweifel daran gelassen was er ist und was er tut. Man mag vor seinen Produkten nicht angetan sein, aber im Gegensatz zu anderen Forumsteilnehmern zeigt er sie zumindest und daraus kann sich jeder sein eigenes Bild machen.
Meine Bitte wäre eine etwas genauere Begründung der roten Karte. So wie jetzt trifft der "Blitzstrahl Gottes" einen der Forumsteilnehmer mehr oder weniger ohne Vorwarnung (keine gelbe Karte) und ich weiß nicht so recht warum. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fundament ohne Wärmedämmung: Folgen, Risiken & Ansprüche
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine fehlende Wärmedämmung im Fundamentbereich einen Mangel darstellt, wenn im Gegenzug die Wärmedämmung im Estrichbereich verstärkt wurde. Dabei werden unterschiedliche Meinungen zur Auslegung der Baubeschreibung, zur Gleichwertigkeit der Dämmmaßnahmen und zu den energetischen Auswirkungen diskutiert. Auch die Frage, ob ein Bauträger grundsätzlich verpflichtet ist, eine Dämmung unter der Bodenplatte vorzusehen, wird kontrovers betrachtet. Die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) spielt eine zentrale Rolle.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag 🔴 Fundamente: Grob fahrlässig – Scharlatanerie? kann der Bau von Fundamenten ohne ausreichende Dämmung als grob fahrlässig eingestuft werden. Es wird empfohlen, sich fachkundigen Rat einzuholen, um Risiken zu minimieren.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bodenplatte dämmen: Dämmwirkung über oder unter der Platte? wird die Gleichwertigkeit der Dämmwirkung über oder unter der Bodenplatte thematisiert, solange die Dämmstoffstärke insgesamt gleich bleibt. Es wird jedoch auf die Bedeutung der Sockeldämmung hingewiesen, um Wärmebrücken zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten ihre Baubeschreibung genau prüfen und gegebenenfalls ein Gutachten erstellen lassen, um festzustellen, ob die Ausführung den vertraglichen Vereinbarungen und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Der Beitrag Bauvertrag prüfen: Unklare Baubeschreibung – Bauträger im Vorteil? unterstreicht die Wichtigkeit klarer und präziser Formulierungen im Bauvertrag, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Diskussion zeigt, dass die Auslegung von Baubeschreibungen und die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Dämmmaßnahmen komplex sein können. Es ist ratsam, sich frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen und die energetischen Auswirkungen der gewählten Ausführung zu prüfen. Die Einhaltung der aktuellen Normen und Richtlinien im Bereich der Wärmedämmung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die Beiträge Bodenplatte: Dämmstoffstärke vs. U-Wert – Was zählt wirklich? und Bodenplatte: Material & Wärmeleitzahl – Aufbauhöhe kompensierbar? verdeutlichen die Notwendigkeit, sowohl die Dämmstoffstärke als auch den U-Wert bei der Beurteilung der Wärmedämmung zu berücksichtigen.
Die Auseinandersetzung zwischen den Forumsteilnehmern, insbesondere die Sperrung eines Nutzers (siehe 🔴 Stodenberg: Schreibverbot & Registrierungsentzug!), verdeutlicht die emotionalen und kontroversen Aspekte des Themas. Bauherren sollten sich nicht von solchen Diskussionen verunsichern lassen, sondern sich auf eine sachliche und fachlich fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik konzentrieren. Die Beiträge Forum: Was tun gegen Blender? Zensur vs. Reaktion? und Forum: Blender & Kompetenz – Respekt für Thali! regen zur Reflexion über den Umgang mit unterschiedlichen Meinungen und Kompetenzen in Online-Foren an.
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