Falscher Schornstein geliefert: Was tun? Rechte, Mängel & Lösungen mit der Hausbaufirma
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Bei Lieferung eines falschen Schornsteins im Fertighausbau ist es entscheidend, die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Ein Mangel liegt vor, wenn der Schornstein nicht den Anforderungen für einen offenen Kamin entspricht. Bauherren können bei Mängeln einen Einbehalt der Abschlagszahlung geltend machen. Die Kommunikation mit der Hausbaufirma sollte schriftlich erfolgen, um Beweise zu sichern. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Falscher Schornstein geliefert: Was tun? Rechte, Mängel & Lösungen mit der Hausbaufirma
haben ein Fertighaus bekommen. Von uns mit bestellt war auch ein Schornstein, der für einen offenen Kamin verwendet werden sollte. Der Kaminkehrermeister nahm uns jetzt den Schornstein nicht ab, da dieser innen zu klein sei für einen off. Kamin, außerdem ist er oben zu kurz und wurde schief eingebaut. Als wir das bei unserer Hausbaufirma bemängelten, teilten die uns mit, wir hätten doch in der Bemusterung für einen kleineren Schornstein unterschrieben und sie würden den Schornstein nicht austauschen. Wir jedoch haben ja von Anfang an gesagt, dass wir diesen für einen off. Kamin benötigen und können ja nicht wissen welche Größe benötigt wird. Normalerweise müsste doch die Hausbaufirma wissen, was benötigt wird.
Was können wir nun tun? Und können wir die Abschlagszahlung mindern?
Tunja
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein nicht abgenommener Schornstein für einen offenen Kamin darf unter keinen Umständen in Betrieb genommen werden – Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid, Rauchgasrückstau und Brandrisiko.
🔴 KRITISCH: Der Schornstein weist gleichzeitig drei unabhängige, normwidrige Mängel auf: zu kleiner Querschnitt, unzureichende Höhe und schief eingebaut – alle verstoßen gegen DINAbk. 18160-1, VDIAbk. 2035 und die 1. BImSchV.
⚠️ WICHTIG: Die Unterschrift in der Bemusterung entbindet die Hausbaufirma nicht von ihrer vertraglichen und technischen Verantwortung für eine normkonforme, zweckentsprechende Ausführung (offener Kamin).
⚠️ WICHTIG: Eine Selbstvornahme (z. B. beauftragen eines anderen Schornsteinfegers oder Umbau durch Dritte) ohne vorherige rechtliche Absicherung birgt erhebliche Risiken für die Durchsetzung von Mängelansprüchen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie einen falschen Schornstein für Ihren offenen Kamin geliefert bekommen haben und der Kaminkehrer die Abnahme verweigert hat. Das ist ärgerlich, aber ich kann Ihnen einige Hinweise geben, wie Sie vorgehen können:
1. Mangelanzeige: Setzen Sie die Hausbaufirma schriftlich in Verzug und fordern Sie sie auf, den Mangel (falsche Größe, zu kurz, schief) innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Beschreiben Sie den Mangel detailliert und beziehen Sie sich auf die ursprüngliche Bestellung.
2. Dokumentation: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und dem schriftlichen Bescheid des Kaminkehrers. Dies dient als Beweismittel.
3. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
4. Alternativen prüfen: Klären Sie mit dem Kaminkehrer, welche Schornstein-Dimensionen für Ihren offenen Kamin erforderlich sind. Besprechen Sie mit der Hausbaufirma, ob ein Austausch oder eine Anpassung des vorhandenen Schornsteins möglich ist.
5. Abschlagszahlung: Bezahlen Sie keine weiteren Abschläge, bis der Mangel behoben ist. Gegebenenfalls können Sie einen Teil der Abschlagszahlung zurückbehalten, um den Schaden zu decken.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen klassischen Baumängelfall, bei dem ein bestellter Schornstein für einen offenen Kamin nicht den technischen Anforderungen entspricht. Die Hausbaufirma beruft sich auf eine Unterschrift in der Bemusterung, während der Bauherr auf die ursprüngliche Zweckbestimmung verweist. Aus fachlicher Sicht liegt hier ein gravierender Mangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kaminanschlusses beeinträchtigt.
🔴 Gefahr: Ein zu kleiner Schornsteinquerschnitt bei einem offenen Kamin stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Es drohen unzureichender Abzug, Rauchentwicklung im Wohnraum und im schlimmsten Fall eine Kohlenmonoxidvergiftung. Die Abnahme durch den Kaminkehrermeister wurde zu Recht verweigert.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Bauherrn ist korrekt: Die Hausbaufirma trägt als Fachunternehmen die Verantwortung, die korrekte Dimensionierung des Schornsteins für den vereinbarten Verwendungszweck (offener Kamin) sicherzustellen. Die bloße Unterschrift in der Bemusterung entbindet die Firma nicht von ihrer Planungs- und Beratungspflicht.
➕ Ergänzung: Zusätzlich zum zu kleinen Querschnitt sind die Schiefstellung und die mangelnde Höhe des Schornsteins eigenständige Mängel. Diese Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik (u.a. DIN 18160, FeuVO) sind unabhängig von der Querschnittsfrage zu bewerten und zu beseitigen.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie der Hausbaufirma eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung (Austausch des Schornsteins auf Ihre Kosten) von 14 Tagen. Verweisen Sie auf die fehlende Abnahmefähigkeit und die Gefährdung. Ziehen Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um die Minderung von Abschlagszahlungen durchzusetzen und ggf. einen Kostenvorschuss für die Selbstvornahme zu fordern. Beauftragen Sie auf keinen Fall selbst einen anderen Schornsteinfeger, bevor die rechtliche Klärung erfolgt ist.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen gravierenden Mangel an einem Schornstein, der für einen offenen Kamin vorgesehen war, aber weder die erforderliche innere Querschnittsgröße noch die notwendige Höhe und lotrechte Ausführung aufweist – alles zwingende Voraussetzungen für die brandschutztechnische und betriebssichere Nutzung nach DIN 18160-1 und der 1. BImSchV.
🔴 Gefahr: Ein zu kleiner und zu kurzer Schornstein birgt erhebliche Risiken: unzureichende Zugentwicklung, Rauchgasrückstau in den Wohnraum, erhöhte Brandgefahr durch Ablagerung von Teer und Ruß sowie potenzielle Kohlenmonoxid-Vergiftung – alles lebensbedrohliche Gefahrenlagen.
🔴 Gefahr: Die schief eingebaute Schornsteinkonstruktion weist auf gravierende Montagefehler hin, die statische Unzulänglichkeiten, Undichtigkeiten und langfristige Schäden durch Feuchteeintrag oder Frostschäden begünstigen können.
⚠️ Korrektur: Die Aussage der Hausbaufirma, der Kunde habe in der Bemusterung für einen kleineren Schornstein unterschrieben, ist juristisch und technisch nicht entscheidend – maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Verwendung (offener Kamin), die zwingend eine normkonforme Ausführung erfordert; eine bloße Unterschrift unter ein falsches Bauteil entbindet den Unternehmer nicht von seiner Sachmängelhaftung.
➕ Ergänzung: Die Bauausführung muss stets den anerkannten Regeln der Technik entsprechen – hier insbesondere DIN 18160, VDI 2035 und die Feuerungsverordnung; eine Abnahme durch den Kaminkehrermeister ist zwingende Voraussetzung für die Inbetriebnahme und stellt einen offensichtlichen Mangel fest.
✅ Zustimmung: Die Auffassung des Kunden, dass die Hausbaufirma fachlich verpflichtet ist, die richtige Schornsteinausführung zu liefern und zu verbauen, ist vollständig zutreffend – die Planungs- und Ausführungsverantwortung liegt beim Bauunternehmer.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen (z. B. nach DIN EN 13384-1), um den Mangel schriftlich zu dokumentieren; leiten Sie formell eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein und behalten Sie sich die Minderung der Abschlagszahlung sowie Schadensersatz vor – kontaktieren Sie zudem einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass es sich um einen gravierenden Baumangel handelt, der die Gebrauchstauglichkeit und Betriebssicherheit des Kamins vollständig ausschließt. Alle bestätigen die Rechtswidrigkeit der Verweigerung der Abnahme durch den Kaminkehrer und die fehlende Betriebsfreigabe.
✅ Übereinstimmung: GoogleAI, DeepSeek und Qwen sind sich einig, dass die Planungs- und Ausführungsverantwortung eindeutig bei der Hausbaufirma liegt – eine Unterschrift in der Bemusterung entbindet sie nicht von ihrer fachlichen Verantwortung für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck (offener Kamin).
⚠️ Abweichung: GoogleAI betont primär die prozessuale Mängelrüge (schriftlicher Verzug, Dokumentation) und berät zu Abschlagszahlungsstopp, ohne explizit auf die technischen Normen (DIN 18160, 1. BImSchV) einzugehen. DeepSeek und Qwen hingegen benennen die konkreten Normverstöße als zentrale fachliche Grundlage für die Mangelbewertung.
➕ Ergänzung: Qwen liefert die spezifischste technische Einordnung: Hinweis auf statische Risiken durch schiefen Einbau (Feuchteeintrag, Frostschäden) sowie auf DIN EN 13384-1 als Referenz für sachverständige Begutachtung – DeepSeek und GoogleAI nennen dies nicht.
➕ Ergänzung: DeepSeek hebt hervor, dass Schiefstellung und mangelnde Höhe eigenständige, von der Querschnittsfrage unabhängige Mängel darstellen – GoogleAI erwähnt diese nur allgemein als „schief, zu kurz“, Qwen nennt sie explizit, aber nicht als separat bewertbare Mängel.
❌ Widerspruch: GoogleAI empfiehlt, „mit der Hausbaufirma zu besprechen, ob eine Anpassung möglich ist“, während DeepSeek und Qwen klar ausschließen, dass eine Anpassung eines falschen Schornsteins technisch zulässig oder sicherheitsgerecht ist – beide verlangen den vollständigen Austausch. Die sicherere Einschätzung (Austausch) wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Priorisierung der fachlich strengeren Haltung: Vollständiger Austausch des Schornsteins ist zwingend erforderlich – Anpassung oder Modifikation des bestehenden Schornsteins ist technisch unzulässig und rechtlich nicht vertretbar.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Sicherheitsrisiko (Kohlenmonoxid, Rauchrückstau, Brand) ✅ Alle drei KI-Modelle stimmen absolut überein: Lebensbedrohliche Gefahr – sofortige Betriebseinstellung erforderlich. Verantwortlichkeit der Hausbaufirma ✅ Vollständige Übereinstimmung: Verantwortung liegt bei der Firma – keine Entlastung durch Bemusterungsunterschrift. Technische Normkonformität (DIN 18160, 1. BImSchV) ⚠️ DeepSeek und Qwen benennen explizit die Normverstöße; GoogleAI erwähnt Normen nicht – Konsens besteht in der Verpflichtung zur Einhaltung, aber nicht in der expliziten Referenzierung. Erforderliche Mängelbeseitigung ❌ GoogleAI suggeriert Anpassungsmöglichkeit; DeepSeek und Qwen fordern zwingend Austausch – Vorsichtsprinzip führt zu „Austausch“ als KI-Konsens. Handlungsdringlichkeit & Rechtsdurchsetzung ✅ Vollständige Übereinstimmung: Sofortige schriftliche Mangelanzeige, Dokumentation, Beauftragung eines Fachanwalts für Baurecht. 👉 Handlungsempfehlung: Der Schornstein muss vollständig ausgetauscht werden – eine Anpassung ist technisch unzulässig. Der Bauherr hat unverzüglich die Mängel schriftlich geltend zu machen, Beweise (Fotos, Kaminkehrerbescheid) zu sichern und einen Fachanwalt für Baurecht einzuschalten, um Minderung, Nacherfüllung und ggf. Selbstvornahme mit Kostenvorschuss durchzusetzen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kohlenmonoxidvergiftung durch ungenügenden Abzug Lebensbedrohlich, akut behandlungsbedürftig, langfristige Gesundheitsschäden möglich 🔴 Risiko Rauchgasrückstau in den Wohnraum Unmittelbare Rauchbelastung, Atemwegsreizung, Evakuierung erforderlich, Brandauslösung 🔴 Risiko Erhöhte Brandgefahr durch Teer- und Rußablagerung Entstehungsbrand im Schornstein, Übergreifen auf Baukonstruktion, Versicherungsleistung gefährdet 🔴 Risiko Statische Instabilität durch schiefen Einbau Langfristige Schäden durch Feuchtigkeit, Frost, Rissbildung; mögliche Einsturzgefahr bei Sturm oder Erdbeben 🔴 Risiko Rechtliche Durchsetzungsschwierigkeiten bei unklarer Dokumentation Verlust von Mängelansprüchen, unverhältnismäßige Selbstkosten für Austausch, Verjährungsrisiko ✅ Chance Vollständige Korrektur im Zuge der Bauträgerverantwortung Absolut normkonforme, zukunftssichere Abgasanlage ohne Nachbesserungen oder Einschränkungen ✅ Chance Fachlich fundierte Dokumentation durch unabhängigen Sachverständigen Starkes Beweismittel für gerichtliche Durchsetzung, Vermeidung von Gutachterstreit ✅ Chance Klare Vertragshandhabung mit rechtlicher Absicherung der Abschlagszahlungen Finanzielle Entlastung bis zur Mängelbeseitigung, Vermeidung von Vorfinanzierung durch Bauherr ✅ Chance Proaktive Klärung vor Inbetriebnahme aller Feuerstättenkomponenten Vermeidung späterer Betriebsverbote, sicherer, dauerhafter Betrieb ohne Unterbrechungen ✅ Chance Nutzung des Falls als Qualitätscheck für alle übrigen Gewerke Frühzeitige Identifikation weiterer Mängel, bessere Gesamtabnahme, Vertrauensaufbau mit Fachanwalt und Sachverständigem Orientierungshilfen
- Sofortige Betriebseinstellung: Betreiben Sie den offenen Kamin unter keinen Umständen – selbst bei kurzfristiger Nutzung besteht akute Lebensgefahr.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Schornsteinfegermeister oder Sachverständigen nach DIN EN 13384-1 zur schriftlichen, normbezogenen Mangelbegutachtung.
- Mangel schriftlich rügen: Erstellen Sie innerhalb von 3 Werktagen ein formelles Mängelräugeschreiben an die Hausbaufirma mit detaillierter Beschreibung aller drei Mängel (zu klein, zu kurz, schief), Bezug auf DIN 18160-1 und die vertragliche Verwendung „offener Kamin“.
- Rechtsanwalt einschalten: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um die Fristsetzung für die Nacherfüllung (Austausch) zu begleiten und die Minderung von Abschlagszahlungen rechtssicher durchzusetzen.
- Alle Beweise sichern: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen: Bemusterung mit Unterschrift, Vertragsunterlagen, Fotos des Schornsteins (Querschnitt, Höhe, Einbauwinkel), schriftlichen Kaminkehrer-Bescheid mit Begründung.
- Keine Selbstvornahme ohne Absprache: Beauftragen Sie keinen weiteren Schornsteinbauer oder Handwerker vor rechtlicher Klärung – dies könnte Ihre Ansprüche entkräften.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schornstein
- Ein Schornstein (auch Kamin genannt) ist eine senkrechte, gemauerte oder vorgefertigte Konstruktion, die dazu dient, Rauchgase und Verbrennungsprodukte aus Feuerstätten (z.B. Kamin, Heizung) ins Freie zu leiten. Er besteht aus einem Schacht, der durch das Gebäude führt und oben mit einer Mündung abschließt.
Verwandte Begriffe: Abgasanlage, Rauchrohr, Feuerstätte. - Kaminkehrer
- Ein Kaminkehrer (auch Schornsteinfeger genannt) ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er führt auch die Feuerstättenschau durch und berät Hauseigentümer in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrbezirk, Brandschutz. - Mangel
- Ein Mangel ist eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit einer Sache von der Soll-Beschaffenheit. Im Baurecht liegt ein Mangel vor, wenn die erbrachte Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen technischen Standards entspricht.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz. - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel geht auf den Bauherrn über.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Gewährleistung, Mängelrüge. - Offener Kamin
- Ein offener Kamin ist eine Feuerstelle, bei der das Feuer offen sichtbar ist. Er dient hauptsächlich der Atmosphäre und hat einen geringeren Wirkungsgrad als geschlossene Feuerstätten.
Verwandte Begriffe: Kaminofen, Feuerstätte, Brennstoff. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Mangel, Nacherfüllung, Schadensersatz. - Abschlagszahlung
- Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Bauherr an den Unternehmer für bereits erbrachte Leistungen leistet. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden in der Regel im Bauvertrag vereinbart.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Rechnung, Schlusszahlung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn der Schornstein zu klein für den offenen Kamin ist?
Ein zu kleiner Schornsteinquerschnitt führt zu unzureichendem Zug, wodurch Rauchgase nicht richtig abziehen können. Dies kann zu einer gefährlichen Kohlenmonoxidvergiftung führen und die Effizienz des Kamins beeinträchtigen. Zudem kann es zu Rußbildung und einem erhöhten Brandrisiko im Schornstein kommen. - Welche Rechte habe ich, wenn der Schornstein mangelhaft ist?
Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Bei einem mangelhaften Schornstein können Sie Nacherfüllung (also die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines neuen, mangelfreien Schornsteins), Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder im Extremfall den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die genauen Ansprüche hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. - Wie lange habe ich Zeit, den Mangel zu melden?
Mängel an Bauleistungen müssen in der Regel innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist jedoch ratsam, Mängel so schnell wie möglich nach Entdeckung zu melden, um keine Rechte zu verlieren. - Was ist, wenn die Hausbaufirma den Mangel nicht behebt?
Wenn die Hausbaufirma den Mangel trotz Fristsetzung nicht behebt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise eine Klage auf Nacherfüllung erheben oder einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten von der Hausbaufirma zurückfordern. - Kann ich die Abschlagszahlung verweigern, wenn der Schornstein mangelhaft ist?
Ja, Sie haben das Recht, einen angemessenen Teil der Abschlagszahlung zurückzubehalten, bis der Mangel behoben ist. Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts sollte dem voraussichtlichen Aufwand für die Mängelbeseitigung entsprechen. - Was bedeutet "Abnahme" durch den Kaminkehrer?
Die Abnahme durch den Kaminkehrer ist eine wichtige Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Schornsteins und des angeschlossenen Feuerstätte. Der Kaminkehrer prüft, ob der Schornstein den geltenden Brandschutzbestimmungen und technischen Anforderungen entspricht. Erst nach erfolgreicher Abnahme darf der Schornstein genutzt werden. - Welche Normen gelten für Schornsteine?
Für Schornsteine gelten verschiedene Normen, insbesondere die DIN EN 13384 (Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren) und die DIN 18160 (Abgasanlagen). Diese Normen regeln unter anderem die Anforderungen an die Dimensionierung, die Materialien und die Ausführung von Schornsteinen. - Was ist der Unterschied zwischen einem offenen Kamin und einem Kaminofen?
Ein offener Kamin ist eine Feuerstelle, bei der das Feuer offen sichtbar ist. Er hat einen geringeren Wirkungsgrad als ein Kaminofen und dient hauptsächlich der Atmosphäre. Ein Kaminofen ist eine geschlossene Feuerstätte mit einer Tür, die einen höheren Wirkungsgrad hat und zur Beheizung von Räumen geeignet ist.
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- Mängelanzeige beim Hausbau
Wie Sie Mängel richtig dokumentieren und gegenüber der Baufirma geltend machen. - Rechte bei Baumängeln
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Schornstein-Mängel: Bauträgerpflichten & Querschnitt prüfen
Zuerst einmal muss der Bauträger den Schornstein ordnungsgemäß
und ohne jegliche Mängel erstellen. Das heißt er muss den Schornstein richten und auf das vorgeschriebene Höhenmaß verlängern. Jedoch bringt Ihnen dieser Umstand recht wenig, wenn der Querschnitt zu klein ist. Es wäre vielleicht noch zu klären ob der Bauträger im Vertrag einen zusätzlichen Kamin angeboten hat wo der "Betrieb einer offenen Brennstelle" oder so ähnlich formuliert steht, oder ob nur der Wortlaut Kamin auftaucht. Sie als sogenannter Laie können nicht wissen was für ein Querschnitt für eine offene Brennstelle benötigt wird. Der Bauträger als sogenannter Fachmann, spätestens der Architekt bei der Ausführungsplanung hätte dies wissen und Sie darauf aufmersam machen müssen. Drängen Sie Ihren Bauträger auf einen richtig dimensionierten Kamin und nehmen Sie sich bei Nichterfolg bauanwaltliche Hilfe. -
Mangelhafter Kamin: Einbehalt bei Abschlagszahlung möglich!
Was vergessen!
Einbehalt können Sie Aufgrund des nicht mängelfreien Einbaus des Kamins auf jeden Fall geltend machen. -
Diskussion um Echtheit: Fertighaus-Erfahrungen im Forum
Das Fertighaus
wurde a bisserl stark betont.
Könnte ein Fake vom 'Bundesverband Massivbau' sein? 🙂
Den freemail-Adressen stehe ich auch skeptisch gegenüber ... -
Vertragsgrundlage: Schriftliche Vereinbarungen zum Kaminbau
Egal, fix ist was schriftlich steht ...
und wenn in der Bemusterung nicht explizit nachher im Vertrag Kamin für "offenes Feuer" etc. drin steht, ist das leider nicht so einfach. Ich habe auch mehrfach gesagt, ich will eine Putztüre im OGAbk.. Gesagt aber nicht geliefert. Wurde dann nachträglich, gegen Geld eingebaut.
Was nicht schriftlich fixiert ist, hat keine Gültigkeit, außer Sie haben 100 Zeugen. -
Erfahrungsbericht: Probleme beim Fertighausbau – Forum-Hilfe!
Keine Fake!
Hallo Herr Bakel,
es ist keine Fakel. Wir sind Privatleute, die gerade ihr Haus bauen und leider ständig nur Probleme haben. Haben es mittlerweile schon bereut ein Fertighaus zu bauen und besonders mit dieser einen Firma. Da wir uns überhaupt nicht auskennen und jetzt schon mehrerere Mängel entdeckt haben, finden wir dieses Forum absolut Spitze. Wahrscheinlich werden wir jetzt noch öfters Fragen haben.
Für die anderen Antworten möchten wir uns auch noch bedanken.
Wir werden auf jeden Fall darauf bestehen, dass wir einen Schornstein bekommen, den wir für einen offenen Kamin benutzen
können und wenn wir damit auf Gericht müssen, den wir haben nochmals nachgeschaut und in unserer Bemusterungsmappe steht auch das Wort "Kamin" drin und die Abschlagszahlung haben wir jetzt ganz schön gekürzt wegen der vielen Mängel. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bei Lieferung eines falschen Schornsteins im Fertighausbau ist es entscheidend, die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Ein Mangel liegt vor, wenn der Schornstein nicht den Anforderungen für einen offenen Kamin entspricht. Bauherren können bei Mängeln einen Einbehalt der Abschlagszahlung geltend machen. Die Kommunikation mit der Hausbaufirma sollte schriftlich erfolgen, um Beweise zu sichern. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Vertragsgrundlage: Schriftliche Vereinbarungen zum Kaminbau sind mündliche Absprachen ohne schriftliche Fixierung schwer durchsetzbar. Daher ist es wichtig, alle Details in der Bemusterungsmappe und im Vertrag festzuhalten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schornstein-Mängel: Bauträgerpflichten & Querschnitt prüfen betont, dass der Bauträger verpflichtet ist, den Schornstein ordnungsgemäß und ohne Mängel zu erstellen. Dies beinhaltet die korrekte Höhe und den passenden Querschnitt für den geplanten Kamin.
🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie, ob im Vertrag der Betrieb einer offenen Brennstelle explizit vereinbart wurde. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und fordern Sie die Hausbaufirma zur Nachbesserung auf. Prüfen Sie die Ausführungsplanung und ziehen Sie bei Bedarf einen Architekten oder Fachmann hinzu.
👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie Beweise für die Mängel und setzen Sie der Hausbaufirma eine Frist zur Behebung. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Mangelhafter Kamin: Einbehalt bei Abschlagszahlung möglich!, um Ihre Rechte geltend zu machen. Bei Unsicherheiten ist eine rechtliche Beratung ratsam.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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