ggf. mit einer Bürgschaftserklärung seiner Bank wieder einfordern kann.
Soweit so gut. Aber:
1) Wir haben ja auch ein Skonto von 2 % (bei Zahlung innerhalb von 10 Werktagen) vereinbart. Wird dies nun vom Netto oder Brutto abgezogen?
2) und nach Abzug des Sicherungseinbehalt oder davor?
Konkret handelt es sich um eine Brutto-Rechnungssumme i.H. von 7.500 €. Kann mir da jemand erklären, wie es geht?
Arne+++
PS: Ist natürlich eilig 🙂
