Vermessungskosten & Erschließungskosten: Doppelte Kosten nach Grundstückskauf in Bayern?
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Ich verstehe, dass Sie nach dem Grundstückskauf in Bayern unerwartet eine Rechnung vom Vermessungsamt erhalten haben, obwohl Sie bereits Erschließungskosten inklusive eines Pauschalbetrags für Vermessungskosten bezahlt haben. Es ist wichtig zu klären, ob diese Kostenposition rechtens ist.
Vermessungskosten beziehen sich auf die konkrete Vermessung Ihres Grundstücks, einschließlich Gebäudeeinmessung, Abmarkung und Festlegung von Grenzpunkten. Diese Kosten entstehen durch die Tätigkeit des Vermessungsamtes oder eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.
Erschließungskosten sind hingegen Kosten, die der Gemeinde für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. Straßen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) entstehen und auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden können. Ein Pauschalbetrag für Vermessungskosten im Rahmen der Erschließung deckt in der Regel nicht die individuellen Vermessungsleistungen auf Ihrem Grundstück ab.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Rechnung des Vermessungsamtes genau und vergleichen Sie diese mit der Ablösevereinbarung, die Sie beim Grundstückskauf getroffen haben. Klären Sie mit der Stadt, welche konkreten Vermessungsleistungen durch den Pauschalbetrag abgedeckt sein sollten und ob die aktuelle Rechnung tatsächlich zusätzliche Leistungen betrifft. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Erschließungskosten
- Erschließungskosten sind die Kosten, die einer Gemeinde für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen entstehen, wie Straßen, Wasserleitungen und Abwasserentsorgung. Diese Kosten können auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Verwandte Begriffe: Ausbaubeiträge, Anliegerbeiträge, BauGBAbk..
- Vermessungskosten
- Vermessungskosten umfassen die Kosten für die Vermessung eines Grundstücks, einschließlich Gebäudeeinmessung, Abmarkung und Festlegung von Grenzpunkten. Diese werden in der Regel vom Vermessungsamt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Verwandte Begriffe: Katastervermessung, Ingenieurvermessung, Grenzfeststellung.
- Gebäudeeinmessung
- Die Gebäudeeinmessung ist die amtliche Erfassung eines neu errichteten Gebäudes in das Liegenschaftskataster. Sie dient dazu, die Lage und die äußeren Abmessungen des Gebäudes genau zu dokumentieren. Verwandte Begriffe: Liegenschaftsvermessung, Katasterfortführung, Einmessungspflicht.
- Abmarkung
- Die Abmarkung ist die Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen durch Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine). Sie dient dazu, die Grenzen eines Grundstücks eindeutig und dauerhaft festzulegen. Verwandte Begriffe: Grenzfeststellung, Grenzzeichen, Grenzanzeige.
- Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften erfasst. Es dient als Grundlage für das Grundbuch und für die Planung und Verwaltung von Grund und Boden. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Katasteramt, Flurkarte.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz, das die rechtlichen Grundlagen für die städtebauliche Planung und die Bebauung von Grundstücken regelt. Es enthält unter anderem Bestimmungen über die Erschließung von Grundstücken und die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Landesbauordnung (LBOAbk.), Bebauungsplan.
- Grenzpunkt
- Ein Grenzpunkt ist ein Punkt, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er wird in der Regel durch ein Grenzzeichen (z.B. einen Grenzstein) gekennzeichnet und im Liegenschaftskataster dokumentiert. Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Flurstück, Geodäsie.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was genau sind Erschließungskosten?
Erschließungskosten sind die Kosten, die einer Gemeinde für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen entstehen. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Straßen, die Verlegung von Wasserleitungen und die Einrichtung der Abwasserentsorgung. Diese Kosten können auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, die von diesen Erschließungsmaßnahmen profitieren. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Baugesetzbuch (BauGB). - Was beinhalten Vermessungskosten?
Vermessungskosten umfassen die Kosten für die Vermessung eines Grundstücks, einschließlich der Gebäudeeinmessung, der Abmarkung und der Festlegung von Grenzpunkten. Diese Vermessungen werden in der Regel vom Vermessungsamt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen. - Sind Vermessungskosten Teil der Erschließungskosten?
In der Regel sind Vermessungskosten nicht direkt in den Erschließungskosten enthalten. Allerdings kann es sein, dass im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme auch Vermessungsarbeiten erforderlich sind, deren Kosten dann anteilig auf die Erschließungskosten umgelegt werden. Dies sollte jedoch in der Erschließungsvereinbarung klar geregelt sein. - Was ist eine Gebäudeeinmessung?
Die Gebäudeeinmessung ist die amtliche Erfassung eines neu errichteten Gebäudes in das Liegenschaftskataster. Sie dient dazu, die Lage und die äußeren Abmessungen des Gebäudes genau zu dokumentieren und in den amtlichen Karten und Registern zu führen. Die Gebäudeeinmessung ist in den meisten Bundesländern Pflicht. - Was bedeutet Abmarkung?
Die Abmarkung ist die Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen durch Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine). Sie dient dazu, die Grenzen eines Grundstücks eindeutig und dauerhaft festzulegen. Die Abmarkung wird in der Regel vom Vermessungsamt oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt. - Was ist das Liegenschaftskataster?
Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst. Es dient als Grundlage für das Grundbuch und für die Planung und Verwaltung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster wird von den Katasterämtern geführt. - Was kann ich tun, wenn ich doppelte Vermessungskosten zahlen soll?
Prüfen Sie zunächst die Rechnung des Vermessungsamtes genau und vergleichen Sie diese mit der Ablösevereinbarung, die Sie beim Grundstückskauf getroffen haben. Klären Sie mit der Stadt, welche konkreten Vermessungsleistungen durch den Pauschalbetrag abgedeckt sein sollten und ob die aktuelle Rechnung tatsächlich zusätzliche Leistungen betrifft. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht hinzu. - Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen für Erschließungskosten?
Die rechtlichen Grundlagen für Erschließungskosten finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere in den §§ 127 bis 135 BauGB. Ergänzend dazu können die Kommunen eigene Satzungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erlassen.
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Abmarkungskosten: Widerspruch beim Vermessungsamt einlegen!
Meine Laienmeinung
wegen der Abmarkungskosten würd' ich mich an die Stadt wenden und auf die damalige Vereinbarung verweisen. Vorsichtshalber auch mal beim Vermessungsamt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, damit er nicht Rechtskraft erlangt.
Gebäudeeinmessung geht m.E. zu Ihren Lasten, da Sie von der Stadt ja nur das Grundstück erworben haben und die Pauschale für Vermessung dann eigentlich auch nur im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf zu sehen ist. Es sei denn, vertraglich ist irgendwo was anderes explizit geregelt. -
Gebäudeeinmessung Bayern: Pflicht & Kostenübernahme
Ergänzung:
das mit der Gebäudeeinmessung stimmt. Kann man sich nicht gegen wehren, muss man hinnehmen und bezahlen.
Ist im Link nachzulesen, irgendwo unter "Dienstleistungen" und "Gebühren und Preise". -
Gebäudeeinmessung: Kosten nach Bausumme – Hinweis!
Gebäudeeinmessung
hat nur mit dem (neu errichteten) Gebäude zu tun und muss vom Grundbucheigentümer bezahlt werden. Da sich die Kosten in der Regel nach der Bausumme des Gebäudes richten, können sie auch nicht vorweg pauschal angegeben werden. Wenn sich die Abmarkung aber auf die Grundstücksgrenzen bezieht (nicht das Gebäude!), müssten Sie Ihre Pauschale allerdings auf diesen Bestandteil der Gesamtvermessungskosten anrechnen können. Ob sie das durchsetzen können (Streitweg) ist fraglich. Das das Katasteramt ohne Hinweis und erst nach 5 Jahren eigenmächtig die Gebäudeeinmessung vornimmt, ist natürlich seltsam. Normalerweise geht es dem Katasteramt nach Neuerrichten eines Gebäudes gar nicht schnell genug, den Eigentümer auf seine Plflicht hinzuweisen, das Gebäude einmessen zu lassen unter Fristsetzung und Androhung einer (Zwangs) Einmessung. Sehr ärgerlich! -
Gebäudeeinmessung: Gebührentabelle BW für Einfamilienhäuser
Gebäudeeinmessung - Gebührentabelle
in BW gilt für die Einmessung des neuen Gebäudes die Gebührentabelle 78.14.2 Geber für Gebäudeaufnahmen. Für Baukosten zwischen 102 T€ und 409 T€, (in die Sparte fallen die meisten Einfamilienhaus) sind die Gebühren 204,52 €.
Es ist keine Seltenheit, dass Geb. auch nach 10 und mehr Jahren eingemessen werden. Oft wird auch angeführt, dass das Gebäude bereits für den Bau vermessen wird, warum dann nochmals für das Kataster? Dies hängt u.a. damit zusammen, dass das Haus nicht immer nach der Planung gebaut wird. Durch die spätere Aufnahme kann der Istzustand dokumentiert werden. Ein funktionierendes GIS (geograph. Informationssystem) setzt aktuelle Daten voraus.
Was anderes ist die Einmessung der Grundstücksgrenzen. Hier würde ich bei Grundstückskauf darauf achten, dass diese Vermessung mit in den Vertrag aufgenommen wird. Diese Kosten gehören jedoch nicht automatisch zu den Erschließungskosten. -
Gebäudeeinmessung: Steuerliche Absetzbarkeit prüfen!
Kosten für Gebäudeeinmessung in der Steuererklärung
Ärgerlich, dass ein Widerspruch anscheinend nichts bringt. Habe noch nicht den Mehrwert für mich erkannt, dass ich bereitwillig die Zahlung für einen Vorgang übernehmen soll, den ich selbst nie beauftragt habe.Ist es wenigstens möglich, diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen und wenn ja, in welcher Zeile?
Vielen Dank im Voraus.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Vermessungskosten & Erschließungskosten beim Grundstückskauf in Bayern
💡 Kernaussagen: Nach einem Grundstückskauf in Bayern können zusätzliche Vermessungskosten für Gebäudeeinmessung und Abmarkung entstehen. Die Gebäudeeinmessung ist in der Regel vom Eigentümer zu tragen, während bei Abmarkungskosten geprüft werden sollte, ob diese bereits durch eine frühere Ablösevereinbarung abgedeckt sind. Ein Widerspruch gegen den Bescheid des Vermessungsamtes kann sinnvoll sein, um die Rechtmäßigkeit der Kosten zu überprüfen. Die Kosten für die Gebäudeeinmessung richten sich nach der Bausumme und können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Abmarkungskosten: Widerspruch beim Vermessungsamt einlegen! wird empfohlen, sich bei Abmarkungskosten an die Stadt zu wenden und vorsorglich Widerspruch beim Vermessungsamt einzulegen.
✅ Zusatzinfo: Die Gebäudeeinmessung ist eine Pflicht des Grundbucheigentümers und bezieht sich auf das neu errichtete Gebäude, wie im Beitrag Gebäudeeinmessung Bayern: Pflicht & Kostenübernahme bestätigt wird. Die Kosten hierfür können nicht pauschal im Vorfeld angegeben werden, da sie von der Bausumme abhängen, wie im Beitrag Gebäudeeinmessung: Kosten nach Bausumme – Hinweis! erläutert wird.
💰 Zusatzinfo: Für die Gebäudeeinmessung in Baden-Württemberg (BW) existiert eine Gebührentabelle (78.14.2), die im Beitrag Gebäudeeinmessung: Gebührentabelle BW für Einfamilienhäuser genannt wird. Diese Tabelle gibt Aufschluss über die zu erwartenden Kosten in Abhängigkeit von den Baukosten.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob die Kosten für die Gebäudeeinmessung in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wie im Beitrag Gebäudeeinmessung: Steuerliche Absetzbarkeit prüfen! angeregt wird. Klären Sie im Vorfeld eines Grundstückskaufs in Bayern alle potenziellen Vermessungskosten und Erschließungskosten ab, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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