Letzte Fristsetzung Bauträger: Ablehnungsandrohung, Voraussetzungen & Vorgehen?
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Letzte Fristsetzung Bauträger: Ablehnungsandrohung, Voraussetzungen & Vorgehen?

Hallo Bauforumler,
nachdem Frist und Nachfrist bereits seit einem halben Jahr fruchtlos verstrichen sind, wollen wir dem Bauträger nun eine letzte Frist mit Ablehnungsandrohung setzen!
Mit dem einbehaltenen Geld könnten wir das Haus selber fertigstellen/lassen.
Unsere Frage ist nun:
Bedarf es nach den ersten, längst abgelaufenen Fristen, überhaupt noch einer weiteren Fristsetzung?
Sind wir nach vermutlich erfolglosem Ablauf der letzten Frist rechtlich soweit, das wir selber loslegen können?
Danke
Micha
  • Name:
  • Michael
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie dem Bauträger eine letzte Frist mit Ablehnungsandrohung setzen möchten, nachdem vorherige Fristen erfolglos verstrichen sind. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls den Bauvertrag zu beenden.

    Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

    • Form der Fristsetzung: Die Fristsetzung muss schriftlich erfolgen (am besten per Einschreiben mit Rückschein), um den Zugang nachweisen zu können.
    • Inhalt der Fristsetzung: Die Frist muss angemessen sein, um dem Bauträger die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Die Ablehnungsandrohung muss klar und unmissverständlich formuliert sein.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle), um im Streitfall Beweise zu haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie die letzte Frist setzen, empfehle ich Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Fristsetzung rechtssicher formulieren und Sie über die weiteren Schritte aufklären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fristsetzung
    Eine Fristsetzung ist die Aufforderung an eine Vertragspartei, eine bestimmte Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Im Baurecht wird sie oft zur Mängelbeseitigung verwendet.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Ablehnungsandrohung, Selbstvornahme.
    Ablehnungsandrohung
    Die Ablehnungsandrohung ist die Ankündigung, dass der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers ablehnen wird, wenn dieser die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt.
    Verwandte Begriffe: Fristsetzung, Rücktritt, Schadensersatz.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauträger.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk..
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die Mitteilung des Bauherrn an den Bauträger, dass ein Mangel am Bauwerk vorliegt. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Nacherfüllung.
    Selbstvornahme
    Die Selbstvornahme ist die eigenständige Beseitigung von Mängeln durch den Bauherrn oder einen von ihm beauftragten Dritten, nachdem der Bauträger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Kostenerstattung, Schadensersatz.
    Bauverzug
    Bauverzug liegt vor, wenn der Bauträger die vereinbarten Bauleistungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Bauherrn führen.
    Verwandte Begriffe: Vertragsstrafe, Schadensersatz, Fristverlängerung.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es enthält unter anderem Regelungen zum Werkvertragsrecht, das auch für Bauverträge relevant ist.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Schuldrecht, Sachenrecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Ablehnungsandrohung"?
      Die Ablehnungsandrohung ist eine Erklärung, dass Sie die Leistung des Bauträgers ablehnen und Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten werden, wenn die gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreicht.
    2. Wie lange sollte die Frist zur Mängelbeseitigung sein?
      Die Frist muss angemessen sein, um dem Bauträger die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben. Die Angemessenheit hängt von der Art und dem Umfang der Mängel ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
    3. Was passiert, wenn die Frist fruchtlos verstreicht?
      Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, haben Sie verschiedene Rechte, wie z.B. das Recht auf Selbstvornahme (Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Bauträgers), das Recht auf Schadensersatz oder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
    4. Kann ich den Bauvertrag auch ohne Fristsetzung kündigen?
      In bestimmten Fällen, z.B. bei besonders schwerwiegenden Mängeln oder bei einer grundlegenden Verletzung des Bauvertrags durch den Bauträger, kann eine Kündigung auch ohne vorherige Fristsetzung möglich sein. Dies sollte jedoch immer von einem Fachanwalt geprüft werden.
    5. Welche Rolle spielt die Beweislast bei Baumängeln?
      Sie als Bauherr tragen die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln. Daher ist eine sorgfältige Dokumentation der Mängel (Fotos, Protokolle, Gutachten) von entscheidender Bedeutung.
    6. Was ist eine Selbstvornahme?
      Die Selbstvornahme ist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des ursprünglichen Bauträgers, nachdem diesem eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist.
    7. Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber dem Bauträger durchsetzen?
      Ihre Ansprüche können Sie außergerichtlich (z.B. durch Verhandlungen mit dem Bauträger) oder gerichtlich (z.B. durch eine Klage) durchsetzen.
    8. Was ist ein Bauverzug?
      Ein Bauverzug liegt vor, wenn der Bauträger die vereinbarten Bauleistungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Auch hier sind Fristsetzungen und Ablehnungsandrohungen wichtige Schritte.

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  2. Anwalt einschalten! Bauvertrag: Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Fristsetzung
    Nicht auf eigene Verantwortung machen, unbedingt Anwalt einschalten.
    • Name:
    • Klaus Groß
  3. Bauverzug: Hilfreicher Link zum Thema Fristsetzung Bauträger

    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  4. Beweissicherung: Ablauf, Kosten & Risiken bei Bauverzug

    ja, ja ... ich weiß ...!
    ... ja wie das läuft =>Anwalt sagt: Beweissicherungsverfahren=>
    vom Gericht bestellter Gutachter schaut dann in 4 Monaten (frühestens) vorbei =>nur 3 Monate später ist dann auch das Gutachten da =>Das ganze natürlich nur gegen Kostenvorschuss, nicht unter 10000,- DM, =>wer jetzt noch nicht finanz. oder/und nervlich ruiniert ist, der sehnt sich nach seiner heimeligen Ex-Mietwohnung zurück!
    Alle wollen doch letztendlich am Unglück der armen Erwerberfamilie mitverdienen!
    Glaubt mir , ich weiß wovon ich rede!
    Muss den die Ablehnungsandrohung immer vom Anwalt kommen?
    Geld haben wir Gottseidank ausreichend zurückgehalten, was hindert uns daran einen öbuvAbk. Sachverständigen den jetzigen
    Bautenstand dokumentieren zu lassen und dann nach Ablauf der Frist eben das ganze selbst in die Hand zu nehmen?
    Wir haben einfach genug von diesem unfähigen, unmenschlichen
    Bauträgergesinndel, unsere ganze Familie geht so nach und nach
    immer mehr "vor die Hunde" ☹(
    Gruß,
    Micha
    • Name:
    • Michael
  5. Beweissicherungsverfahren: Alternative zur Stilllegung der Baustelle

    Foto von Andrea Leidenbach

    Wir hatten auch kein
    Beweissicherungsverfahren, wurde uns zwar von Bauträger angedroht um die Baustelle stillzulegen, hat er aber nicht gemacht, warum wohl?
    Den Gutauchter haben wir dann zur "Bestandsaufnahme" selber angagiert und weitergebaut, aber nie ohne rechtlichen Rat und Beistand.
    Man kann viel Falsch machen, Recht und Gerechtigkeit sind nun mal zwei paar Schuhe.
    So teuer ist ein RA auch nicht und falls es doch vor Gericht geht sind sie auf der sicheren Seite.
  6. Mängelbeseitigung oder Fertigstellung? Unterschiedliche Vorgehensweisen!

    2 Sachverhalte?
    geht es bei Ihnen um die Weigerung des Bauträgers zur Mängelbeseitigung nach erfolgter Abnahme oder um die Weigerung der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens (aus welchen Gründen auch immer)? Hier sind abhängig von der Ausgangssituation völlig unterschiedliche Verfahrensweisen angebracht.
    • Name:
    • Andreas Wesekind
  7. Fristsetzung Bauträger: Anwaltliche Beratung dringend empfohlen!

    Foto von Stefan Ibold

    @ Michael
    Moin Michael,
    ich kann Ihren Frust nur zu gut verstehen. einem mir bekannten BH ergeht es ähnlich.
    Die Fristsetzung mit Ablehungsandrohung können Sie schon selber schreiben. Allerdings hat der Kollege Groß Recht, wenn er meint, ein Anwalt wäre da sehr viel kompetenter.
    Er wird Ihnen sagen können, wie der bestehende Vertrag mit einbezogen werden muss, den kann er besser deuten als sie selber. Er wird Ihnen auch hsagen können, welche Fristen hier angemessen sein werden.
    Eine gutachterliche Bestandsaufnahme macht zwar im ersten Moment Sinn, wenn es denn aber eine einseitig beauftrage Angelegenheit ist, bringt das nichts, weil die Gegenseite sofort ein Parteiengutachten vermuten würde, und das hat leider vor Gericht keinen ausreichenden Bestand. Einzig ein Schiedsgutachten würde Ihnen da weiterhelfen. Nur  -  ist das hier realistisch?
    MfG
    Stefan Ibold
  8. Bauvertrag kündigen? Offene Fragen zu Fristsetzung & Mängeln

    Frist u. Nachfrist wofür?
    Mängelbeseitigung?
    Hausfertigstellung?
    Falls VOBAbk. Vertrag und Bauunterbrechung länger als 3 Monaten dann § 6 Nr. 7 u. § 5 Nr. 4 VOB anwenden.
    Fertigstellungstermin fest vereinbart? Falls Ja schon überschritten?
    Wollen Sie den Vertrag kündigen?
    Leider zu viele offene Fragen
    Michael K
  9. Mängel nach Abnahme: Bauträger reagiert nicht – Was tun?

    Wir wohnen schon drin ...
    und zwar seit November 2000.
    Anfang November 2000 war Abnahme unter Beteiligung eines SV, der
    die Mängel und Restarbeiten schriftlich festhielt.
    Jetzt ist aber schon ein Jahr um und es bewegt sich mal wieder
    seit Wochen nichts ☹
    Bei bestem Wetter mussten wir mitansehen wie die Zeit tatenlos
    verstrich, es hätte schon längst fertig sein können!
    Ich denk mal, =>klarer Fall von "ohne Moos nichts los"!
    Also ich kann nur jedem raten vom Bauträger nur zu kaufen, was schon
    fertig ist und dann mit SV gut prüfen!
    Oder besser selbst ein Grundstück erwerben und dann in Ruhe ein
    gutes Unternehmen aussuchen, dann hat man das Heft selbst in der Hand und ist nicht so ausgeliefert!
    Gruß,
    Michael
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fristsetzung Bauträger: Ablehnungsandrohung & Vorgehen bei Bauverzug

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Fristsetzung an einen Bauträger mit Ablehnungsandrohung bei Bauverzug. Es werden die Voraussetzungen, rechtlichen Schritte und möglichen Konsequenzen diskutiert. Ein wichtiger Aspekt ist die Notwendigkeit, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte durchzusetzen. Die Diskussion beleuchtet auch alternative Vorgehensweisen wie das Beweissicherungsverfahren und die Bedeutung der korrekten Mängelanzeige.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Anwalt einschalten! Bauvertrag: Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sollte man nicht auf eigene Verantwortung handeln, sondern unbedingt einen Anwalt einschalten, um rechtssicher vorzugehen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Beweissicherungsverfahren: Alternative zur Stilllegung der Baustelle diskutiert die Möglichkeit, einen Gutachter selbst zu beauftragen, um den Baufortschritt zu dokumentieren und weiterzubauen, jedoch immer mit rechtlicher Beratung.

    🔴 Kritisch/Risiko: Das Posting Beweissicherung: Ablauf, Kosten & Risiken bei Bauverzug beschreibt den potenziell langwierigen und kostspieligen Prozess eines Beweissicherungsverfahrens, der finanzielle und nervliche Belastungen verursachen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag sorgfältig und lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, bevor Sie eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung an den Bauträger senden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Fristsetzung Bauträger: Anwaltliche Beratung dringend empfohlen!.

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