Gewährleistungseinbehalt beim Werkvertrag: Notwendigkeit, Kosten & Alternativen zur Bürgschaft?
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Gewährleistungseinbehalt beim Werkvertrag: Notwendigkeit, Kosten & Alternativen zur Bürgschaft?
wir sind gerade mit dem von uns gewählten SF-Unternehmen am definieren der einzelnen Vertragsbestandteile.
Im spez. benötige ich einige Meinungen zur Notwendigeit einer Gewährleistungsbürgschaft.
Wir haben 5 Jahre Gewährleistung nach BGBAbk. und möchten von unserem Unternehmen eine Gewährleistungsbürgschaft über 5 % des Werkbauvertrages vereinbaren.
Das Unternehmen will sich darauf einlassen wenn wir die Bürgschaftskosten übernehmen.
Ist eine Gewährleistungsbürgschaft empfehlenswert? (uns würden die Bürgschaftskosten über 5 Jahre ca. DM 1000,- kosten)
Im Voraus Vielen Dank
Uwe
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Ich verstehe, dass Sie sich als Bauherr fragen, ob eine Gewährleistungsbürgschaft notwendig ist. Grundsätzlich sichert eine solche Bürgschaft Ihre Ansprüche bei Mängeln am Bauwerk innerhalb der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach BGBAbk. ab.
Gewährleistungseinbehalt: Alternativ zur Bürgschaft können Sie einen Gewährleistungseinbehalt vereinbaren. Dabei behalten Sie einen Teil der Schlussrechnung (üblicherweise 5%) ein, bis alle Mängel beseitigt sind.
Kosten: Die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft trägt in der Regel das ausführende Unternehmen. Diese Kosten können je nach Bürgschaftsgeber variieren. Ein Gewährleistungseinbehalt ist für das Unternehmen eine Liquiditätsbelastung.
Empfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Vor- und Nachteile von Bürgschaft und Einbehalt genau abzuwägen. Berücksichtigen Sie dabei die Bonität des Unternehmens und Ihr eigenes Sicherheitsbedürfnis.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht zu den verschiedenen Möglichkeiten der Gewährleistungssicherung beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Auftragnehmers, für Mängel an einem Werk einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt nach BGB fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung.
- Gewährleistungsbürgschaft
- Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Auftragnehmer dem Auftraggeber stellt, um die Erfüllung seiner Gewährleistungsansprüche abzusichern. Im Falle von Mängeln kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Sicherheit, Vertragserfüllungsbürgschaft.
- Gewährleistungseinbehalt
- Der Gewährleistungseinbehalt ist ein Teil der Schlussrechnung, den der Auftraggeber bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einbehält, um eventuelle Mängelansprüche abzusichern. Nach Ablauf der Frist und Beseitigung aller Mängel wird der Einbehalt an den Auftragnehmer ausgezahlt. Verwandte Begriffe: Sicherheitseinbehalt, Einbehalt, Sicherheit.
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Werkvertrag ist im BGB geregelt. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauwerksvertrag, Leistungsvertrag.
- BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht. Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht.
- Mängelhaftung
- Die Mängelhaftung ist die Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie ist Teil der Gewährleistung und im BGB geregelt. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die Entgegennahme des Werkes durch den Auftraggeber, nachdem der Auftragnehmer das Werk fertiggestellt hat. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Auftragnehmer (z.B. ein Bauunternehmen) dem Auftraggeber (z.B. Bauherrn) stellt, um die Erfüllung seiner Gewährleistungsansprüche abzusichern. Im Falle von Mängeln am Bauwerk, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen, um die Kosten für die Mängelbeseitigung zu decken. - Wie hoch sollte der Gewährleistungseinbehalt sein?
Üblicherweise wird ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme vereinbart. Diese Summe dient als Sicherheit für den Auftraggeber, falls während der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, die der Auftragnehmer nicht beseitigt. Die Höhe des Einbehalts kann jedoch individuell verhandelt werden. - Was passiert, wenn das Unternehmen während der Gewährleistungsfrist insolvent geht?
Wenn das Unternehmen während der Gewährleistungsfrist insolvent geht, kann es schwierig werden, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Eine Gewährleistungsbürgschaft bietet in diesem Fall einen besseren Schutz, da die Bürgschaftssumme unabhängig von der Insolvenz des Unternehmens zur Verfügung steht. Bei einem Gewährleistungseinbehalt besteht das Risiko, dass die einbehaltene Summe in die Insolvenzmasse fällt. - Welche Alternativen gibt es zur Gewährleistungsbürgschaft?
Neben dem Gewährleistungseinbehalt gibt es noch weitere Alternativen zur Gewährleistungsbürgschaft, wie z.B. eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft des Auftragnehmers oder eine Versicherungslösung. Diese Alternativen bieten jedoch möglicherweise nicht den gleichen Grad an Sicherheit wie eine Bürgschaft. - Wer trägt die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft?
In der Regel trägt der Auftragnehmer (z.B. das Bauunternehmen) die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft. Diese Kosten werden oft in den Angebotspreis einkalkuliert. Es ist jedoch auch möglich, dass die Parteien eine andere Vereinbarung treffen. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel am Werk einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Auftragnehmers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Garantiebedingungen können individuell festgelegt werden. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach BGB?
Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt nach BGB fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. Während der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber das Recht, Mängel zu rügen und deren Beseitigung zu verlangen. - Was passiert mit dem Gewährleistungseinbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist?
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und Beseitigung aller Mängel hat der Auftragnehmer Anspruch auf Auszahlung des Gewährleistungseinbehalts. Es ist ratsam, eine schriftliche Vereinbarung über die Freigabe des Einbehalts zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Tipps und Hinweise zur korrekten Vorgehensweise bei der Mängelrüge. - Sicherheitseinbehalt: Wann ist er zulässig?
Erklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Sicherheitseinbehalt. - Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Informationen zu den Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Baurecht. - Insolvenz des Bauunternehmers: Was tun?
Ratschläge für Bauherren im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers.
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Gewährleistungsbürgschaft: Kosten vs. Sicherheit beim Hauskauf
Sie kaufen
sie kaufen bei Firma XY ein Haus für eine 6-stellige Summe X - und dann geht es um Kosten für eine gerechtfertigte Bürgschaft in Höhe von 1000,- DM (bei 400.000,- DM 0,25 %)? Ist nicht war.
Sind Sie sicher das es nur um 1.000,- DM geht?
Gewährleistungsbürgschaft ist schon nicht schlecht, wenn Sie richtig gemacht ist (auf erstes Verlangen etc.)! -
Gewährleistung: 5% Einbehalt vs. Bürgschaft – Wer zahlt?
Fragwort mit zwei Buchstaben?
Hä?
Für die Gewährleistung können Sie von dem von Ihnen beauftragten Unternehmen 5 % der Brutto-Auftragssumme einbehalten und zwar auf eine Dauer von 5 Jahren. Wenn das Unternehmen den Betrag gegen eine Gewährleistungsbürgschaft einlösen möchte ist das deren Problem und Sie müssen da gar nichts für löhnen. Gewähren Sie diese Regelung nur Firmen, von denen Sie guten Herzens annehmen können, das es sie in absehbarer Zeit noch gibt! (Das erspart Ärger)
Dies ist keine Rechtsberatung, nur praktizierte Erfahrung.
Mit Grüßen aus Leipzig von -
Gewährleistungseinbehalt: Bürgschaft als Sicherheit – Kostenüberblick
Schlau machen
Eine Bürgschaft an sich, abgedeckt durch einen solventen Bürgen (Bank o.ä.), ist schon sinnvoll, wobei die Kosten immer irgendwo enthalten sind (ob sie diese nun selbst tragen müssen oder im Kaufpreis enthalten sind, es wird immer irgendwie umgelegt). Informationen können sie auch in den Verbraucherzentralen erhalten oder im Handbuch Bauen der Stiftung Warentest nachlesen.
Der Gewährleistungseinbehalt direkt als Abzug vom Kaufpreis ist Vereinbarungssache (etwas anderes ist es, wenn sie wegen ausstehender Mängelbeseitigungen Geld einbehalten). -
Gewährleistung: Ist 5% Einbehalt Standard ohne Vereinbarung?
Hallo Herr Malangeri!
Sie schreiben: "Für die Gewährleistung können Sie von dem von Ihnen beauftragten Unternehmen 5 % der Brutto-Auftragssumme einbehalten und zwar auf eine Dauer von 5 Jahren. "
Für mich hört sich das an als wäre dies generell üblich ohne eine bestimmte Vereinbarung darüber getroffen zu haben (Vertragsbestandteil)
Ist es Standard? , wenn dies Standard sein sollte, wo ist die Regelung dazu verankert, VOBAbk. etc.?
Ich dachte diese Sache muss individuell mit den Vertragspartner vereinbart werden.
Danke und Gruß
Uwe Schön -
Werkvertrag: Gewährleistungskosten – AN oder AG?
nein
Moin Herr Schön,
der Einbehalt muss vereinbart werden. Dann kann es gem. VOBAbk. weitergehen. Die Kosten trägt üblicherweise der AN und nicht der AGAbk.. Wenn Ihnen nachgewiesen würde, dass der AN diese Kosten nicht einkalkuliert und bereits umgelegt hat, dann könnte man ja nochmal darüber verhandeln.
Die Banken kennen sich mit sowas aber auch meistens aus.
MfG
Stefan Ibold -
Klarstellung: Gewährleistungseinbehalt laut Voraussetzungen
-
VOB/B §17: Sicherheitsleistung im Detail erklärt
§ 17 VOBAbk./B
Da steht das genauer drin. Als Auftraggeber sollte man die paar Mark fünfzig für die VOB schon ausgeben. -
VOB/B oder BGB: Gewährleistung, Einbehalt & Bürgschaft im Bauvertrag
eins - zwei - drei - im Kreis herum
wenn ich das recht verstanden habe, ist der Vertrag noch nicht geschlossen. Also, der Reihe nach: die Frage, ob das Haus nach VOB- oder BGBAbk.-Vertrag gebaut werden soll, ist sicher bereits vor der Ausschreibung beantwortet worden. Wenn die Ausschreibung (das Wettbewerbsverfahren) richtig gelaufen ist, hat der Anbieter schon vorher gewusst, was auf ihn zukommt, d.h., ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er Sicherheit (§ 14 VOBAbk./A) für die Gewährleistung zu stellen, d.h., sich einen Einbehalt gefallen lassen muss oder eine Bürgschaft zu stellen hat. Dann hat er die Kosten dafür (Avalzinsen sind aber nicht hoch) bereits in seine Kalkulation mit eingerechnet. Wenn also jetzt die Frage wie gestellt auftaucht, scheint wohl 'was versäumt worden zu sein. Oder? Alles übrigens keine Rechtsberatung, das könnte ich schon gar nicht. Aber ich habe 'mal was gehört von "selbstschuldnerischer Bürgschaft, zu zahlen auf erste Anforderung unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage". Fraegn Sie Ihren Anwalt oder Apotheker? -
Werkvertrag: Anwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung!
Oder fressen Sie die Packungsbeilage 🙂
Tja, das ist berechtigte Frage. Allerdings stehen in der VOB/B auch die entsprechenden BGBAbk.-Paragraphen. Und ich sach noch: keine Vertragsunterzeichnung ohne eigenen Anwalt. -
Werkvertrag: Gewährleistungseinbehalt bei Schlüsselfertigbau
Aufklärung zu eins - zwei - drei ...
Hallo Herr Chain,
nachfolgend zur Aufklärung:
es gab für den Auftrag keine Ausschreibung über einen Architekten etc.
Wir bauen SchlüsselFertig über einen Generalübernehmer -Generalübernehmer zum Festpreis.
Das Vertragswerk richtet sich nach VOB die Gewährleistung nach BGBAbk..
Im Werkbauvertrag gibt es Standardmäßig keine Regelung über eine Gewährleistungseinbehalt etc. - deshalb führen wir z.Z. die individuelle Verhandlung mit dem Generalübernehmer über eine 5 % Gewährleistungseinbehalt ablösbar bei Schlüsselübergabe (Hausabnahme) durch eine Bankbürgschaft.
Viele Grüße
U. Schön -
Werkvertrag: Noch nicht unterschrieben? Aspirin-Alarm!
Also noch nicht unterschrieben?
Oder was oder wie? Jetzt hole ich erstmal eine Familienpackung Aspirin, schlafe mit der Apothekerin und schmeisse die Packungsbeilage weg. Oder so ... -
VOB/B im Werkvertrag: Sicherheitsleistung & Gewährleistung
Werkvertrag
Wird im Werkvertrag direkt auf die VOBAbk./B Bezug genommen, also im Anhang Vertragsbestandteil, oder ist das ein Text vom GÜ?
Hier noch einmal der Passus aus der VOB/B, Ausgabe 2000:
§ 17- Sicherheitsleistung
1. (1) Wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232 bis 240 BGBAbk. soweit
sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die
Gewährleistung sicherzustellen.
2. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Einbehalt
oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden, sofern das Kreditinstitut oder der
Kreditversicherer- in der Europäischen Gemeinschaft oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das
öffentliche Beschaffungswesen
zugelassen ist.
Keine Rechtsberatung. -
Offtopic: Apothekerin im Bauforum – Einwurf!
-
Sicherheitsleistung: Auf Gewährleistung bestehen!
joo, Rabbelebben,
do werde man jo ganz meschugge. Wenn noch nichts vereinbart ist, Herr Schön, dann ist ja alles offen. Da kann man Ihnen nur viel Glück und Standfestigkeit wünschen, dass Sie den Auftragnehmer auf Ihren Wunsch nach Sicherheit einstimmen. Müssen tut er nämlich offensichtlich bis jetzt wohl gar nix.
Beharren Sie auf der Sicherheitsleistung. Der AN soll nicht herumjammern. Ich sagte schon, so eine Bürgschaft kostet sehr wenig (fragen Sie bei Ihrer Bank nach). Einbehalt, ablösbar durch Bankbürgschaft ... selbstschuldnerisch, auf erste Anforderung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage ... das hatten wir alles schon. Auch die Antworten zuvor oben bitte beachten. und ... mir scheint, Sie sollten doch sich eines Anwaltes bedienen. -
Offtopic: Bratpfannenalarm im Bauforum!
Psst, MM
mach Se nicht noch drauf aufmerksam, Bratpfannenalarm *duck* -
Gewährleistungsbürgschaft: Reale Kosten für Bauherren
Also so eine Bürgschaft ...
Also so eine Bürgschaft kostet zwischen 1,5 bis 2 % pro Jahr. Je nach Bank und Höhe des Betrages. Macht also im ungünstigsten Fall rd. 10 % der Auftragssumme aus. Jetzt rechnen Sie bitte selbst, was es kostet, alles andere ist Quark. Und nur weil die öffentlichen das machen, ist es noch lange kein Grund es auf die privaten zu übertragen. Deswegen sind öffentliche Bauten nämlich so teuer ... -
Gewährleistungsbürgschaft: Selbstschuldnerische Ausführung beachten!
Noch ein Hinweis ...
Aufgrund eigener Beinahe-Erfahrung (ich kannte das vorher nicht) sollte die Bürgschaft "selbstschuldnerisch" sein. Hintergrund: Auszahlung normaler Bürgschaft nur, wenn Sachlage klar und das kann ggf. dauern. Bei selbstschuldnerisch erfolgt Auszahlung auf jeden Fall. Klärung der Zulässigkeit ggf. im Nachhinein. Vermute, das dieses Wort in der Bürgschaft natürlich seinen Preis hat. Vielleicht weiß ja jemand noch mehr dazu. -
Zahlung auf erstes Anfordern: Details zur Bürgschafts-Formulierung
So was nennt sich ...
So was nennt sich Zahlung auf erstes Anfordern unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage gem 770,771 ff BGBAbk. ... -
VOB/B: Gewährleistung & Sicherheitsleistung – Regelungen im Überblick
Sicherheitsleistung
Diese regelt sich beim VOBAbk.-Vertrag wie schon erwähnt durch den § 17 VOB/B. Die Gewährleistung regelt sich nach § 13 VOB/B und beträgt für Bauwerke 2 Jahre. Es ist mittlerweile Usus, mittels eines Passus, z.B. " .. in Erweiterung von § 13 Abs. 4 VOB/B beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme der vollständigen und mängelfreien Leistungen und endet nach 5 Jahren.. ", die Gewährleistung auf 5 Jahre zu verlängern. Die Gewährleistungsvereinbarung führt nicht automatisch zur Vereinbarung einer Sicherheitsleistung. Diese muss vertraglich gesondert vereinbart und beziffert werden. In der Regel werden 5 % der Bruttoauftragssumme vereinbart. Die Sicherheitsleistung wird vom Schlussrechnungsbetrag abgezogen, oder nach Vereinbarung wird von den jeweiligen Abschlagszahlungen ein Abzug von jeweils 10 % vorgenommen, bis die vereinbarte Sicherheitsleistung erreicht ist. Dieser Einbehalt verbleibt dann beim Auftraggeber bis zum Ende der vereinbarten Gewährleistungsdauer. Der AN hat jedoch die Möglichkeit, u.A. diesen Einbehalt durch Aushändigung einer Bürgschaft zur Auszahlung zu verlangen. Bürgschaften stellen Banken als auch Versicherungen aus. Bürgschaften auf erstes Anfordern werden kaum noch verwendet. Sie sollten darauf achten, dass die Bürgschaft auf unbegrenzte Zeit ausgestellt wird (VOB/B § 17 Abs. 4) Die Formulierung des Bürgschaftstextes ist Regelwerk, ich lasse Ihnen gerne mal eine Kopie einer Bürgschaft per Fax zukommen. Das war wie immer mal keine Rechtsberatung, und ein im Baurecht versierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Vertragsgestaltung die entsprechende Hilfestellung geben. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Gewährleistungseinbehalt im Werkvertrag: Bürgschaft, Kosten & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit und die Kosten eines Gewährleistungseinbehalts bzw. einer Gewährleistungsbürgschaft im Werkvertrag. Dabei werden die Regelungen der VOB/B und des BGBAbk., sowie die übliche Praxis bei Schlüsselfertigbauten beleuchtet. Ein wichtiger Punkt ist, dass ein Gewährleistungseinbehalt explizit vereinbart werden muss. Die Kosten für eine Bürgschaft trägt üblicherweise der Auftragnehmer (AN).
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Gewährleistungsbürgschaft: Selbstschuldnerische Ausführung beachten! sollte die Bürgschaft "selbstschuldnerisch" sein, um eine schnelle Auszahlung im Schadensfall zu gewährleisten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB/B §17: Sicherheitsleistung im Detail erklärt verweist auf § 17 VOBAbk./B, der die Sicherheitsleistung im Detail regelt. Es wird empfohlen, die VOB/B als Auftraggeber zu kennen.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft liegen typischerweise zwischen 1,5% und 2% pro Jahr, wie im Beitrag Gewährleistungsbürgschaft: Reale Kosten für Bauherren erwähnt wird. Dies kann über die gesamte Gewährleistungsdauer eine erhebliche Summe ausmachen.
👉 Handlungsempfehlung: Vor Vertragsunterzeichnung sollte geklärt werden, ob der Bauvertrag nach VOB/B oder BGB geschlossen wird, wie im Beitrag VOB/B oder BGB: Gewährleistung, Einbehalt & Bürgschaft im Bauvertrag angeraten wird. Es wird empfohlen, einen Anwalt hinzuzuziehen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
🔧 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob im Werkvertrag direkt auf die VOB/B Bezug genommen wird, wie im Beitrag VOB/B im Werkvertrag: Sicherheitsleistung & Gewährleistung erläutert wird. Dies ist entscheidend für die Ausgestaltung der Gewährleistung und Sicherheitsleistung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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