Luftwechselrate mit WRG: Welche DIN-Normen & Richtlinien gelten für Lüftungsanlagen?
BAU-Forum: Lüftung

Luftwechselrate mit WRG: Welche DIN-Normen & Richtlinien gelten für Lüftungsanlagen?

Hallo zusammen,
ich habe folgendens Problem.
Mein Haus hat im EG Raumhöhen von 3 m und im DGAbk. ist
bis zur Spitze ausgebaut (keine Kehlbalkendecke).
Daraus ergibt sich ein Raumvolumen von ca. 1100 m³ oder
ein Luftvolumen von 0,8*1100 m³ = 880 m³.
Unser Lüftungsbauer hat uns eine Paradigma Lüftungsanlage
mit einer maximalen Luftwechselrate von 230 m³/h eingebaut.
Die Anlage besitzt 3 Stufen (abwesend, Standard und party-Lüftung). Selbst in max. Stellung ist kaum ein Luftaustausch
zu vernehmen.
Unserer Ansicht nach ist das Lüftungsgerät unterdimensioniert.
Aus diesem Grund die Frage:
Gibt es Anforderungen (DINAbk. Normen, allgemein anerkannte Regeln der Technik) an die durch eine Lüftungsanlage bereitzustellende
Luftwechselrate?
Die Anlage ist unsererseits noch nicht abgenommen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
MfG
Stefan Stetzler
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich empfehle, bei der Auslegung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) folgende Normen und Richtlinien zu berücksichtigen:

    • DIN 1946-6: Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen. Diese Norm legt Anforderungen an die Auslegung, den Betrieb und die Wartung von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden fest.
    • DIN EN 13779: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme. Diese Norm ist relevant, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt.
    • EnEV (Energieeinsparverordnung) bzw. GEG (Gebäudeenergiegesetz): Diese Verordnungen enthalten Anforderungen an den Mindestluftwechsel zur Sicherstellung des hygienischen Mindeststandards und zur Vermeidung von Bauschäden.

    Die erforderliche Luftwechselrate hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Raumgröße, der Nutzung, der Anzahl der Personen und der Art der Tätigkeit. Eine allgemeingültige Luftwechselrate gibt es nicht, sie muss individuell berechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Auslegung der Lüftungsanlage von einem qualifizierten Fachplaner oder Lüftungsbauer unter Berücksichtigung der genannten Normen und Richtlinien durchführen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Luftwechselrate
    Die Luftwechselrate gibt an, wie oft das gesamte Luftvolumen eines Raumes pro Stunde durch Frischluft ausgetauscht wird. Sie wird in der Einheit 1/h angegeben. Eine ausreichende Luftwechselrate ist wichtig für die Raumluftqualität und zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden.
    Verwandte Begriffe: Volumenstrom, Raumluftqualität, Lüftungsanlage.
    Wärmerückgewinnung (WRG)
    Wärmerückgewinnung ist ein Verfahren, bei dem die Wärme der Abluft genutzt wird, um die Zuluft vorzuwärmen. Dies reduziert den Energieverbrauch und die Heizkosten. WRG wird häufig in Lüftungsanlagen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Enthalpie, Wärmeübertrager, Energieeffizienz.
    DIN 1946-6
    DIN 1946-6 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an die Lüftung von Wohnungen festlegt. Sie behandelt die Auslegung, den Betrieb und die Wartung von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden.
    Verwandte Begriffe: Raumlufttechnik, Lüftungsnorm, Wohnraumlüftung.
    EnEV/GEG
    Die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind deutsche Verordnungen, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellen. Sie enthalten auch Vorgaben zum Mindestluftwechsel.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Gebäudeenergie, Wärmeschutz.
    Raumluftqualität
    Die Raumluftqualität beschreibt die Beschaffenheit der Luft in Innenräumen. Sie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie z.B. Schadstoffe, Feuchtigkeit, Temperatur und Luftwechselrate. Eine gute Raumluftqualität ist wichtig für die Gesundheit und das Wohlbefinden.
    Verwandte Begriffe: VOC, Schimmelpilze, Luftreinigung.
    Lüftungsanlage
    Eine Lüftungsanlage ist ein technisches System, das dazu dient, die Luft in einem Raum oder Gebäude gezielt auszutauschen. Sie kann sowohl zur Zufuhr von Frischluft als auch zur Abfuhr von verbrauchter Luft eingesetzt werden.
    Verwandte Begriffe: Ventilator, Luftkanal, Filter.
    Hygienischer Mindeststandard
    Der hygienische Mindeststandard bezieht sich auf die Anforderungen an die Raumluftqualität, die notwendig sind, um die Gesundheit der Bewohner zu schützen und Bauschäden zu vermeiden. Er wird durch Normen und Richtlinien festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Raumklima, Gesundheitsschutz, Bauschäden.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Bedeutung hat die DINAbk. 1946-6 für Lüftungsanlagen in Wohnungen?
      Die DIN 1946-6 legt detaillierte Anforderungen an die Planung, Installation, den Betrieb und die Wartung von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden fest. Sie definiert unter anderem die notwendigen Luftwechselraten, um eine gute Raumluftqualität sicherzustellen und Bauschäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Norm ist entscheidend für ein gesundes Raumklima und die Energieeffizienz des Gebäudes.
    2. Wie wird die Luftwechselrate in einem Gebäude berechnet?
      Die Berechnung der Luftwechselrate berücksichtigt verschiedene Faktoren, darunter das Raumvolumen, die Anzahl der Personen im Raum, die Art der Nutzung (z.B. Wohnen, Schlafen, Kochen) und die spezifischen Anforderungen an die Raumluftqualität. Die DIN 1946-6 gibt hierfür detaillierte Berechnungsverfahren vor. Ein Fachplaner kann diese Berechnungen durchführen und die Lüftungsanlage entsprechend auslegen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen freier und mechanischer Lüftung?
      Freie Lüftung erfolgt durch Fensteröffnen oder natürliche Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. Mechanische Lüftung hingegen nutzt Ventilatoren, um die Luft gezielt auszutauschen. Mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) sind energieeffizienter, da sie die Wärme der Abluft nutzen, um die Zuluft vorzuwärmen.
    4. Welche Vorteile bietet eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG)?
      Lüftungsanlagen mit WRG reduzieren den Energieverbrauch, da sie die Wärme der Abluft nutzen, um die Zuluft vorzuwärmen. Dies führt zu geringeren Heizkosten und einer besseren Energiebilanz des Gebäudes. Zudem sorgen sie für eine kontinuierliche und kontrollierte Belüftung, was die Raumluftqualität verbessert und das Risiko von Schimmelbildung reduziert.
    5. Was ist bei der Auswahl einer Lüftungsanlage zu beachten?
      Bei der Auswahl einer Lüftungsanlage sollten Sie auf die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Räume, die Art der Nutzung und die individuellen Bedürfnisse achten. Wichtig sind auch die Energieeffizienz der Anlage, die Lautstärke und die Wartungsfreundlichkeit. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um die passende Anlage für Ihre Bedürfnisse zu finden.
    6. Wie oft sollte die Filter einer Lüftungsanlage gewechselt werden?
      Die Filter einer Lüftungsanlage sollten regelmäßig gewechselt werden, um eine optimale Luftqualität und die Effizienz der Anlage zu gewährleisten. Die Häufigkeit des Filterwechsels hängt von der Umgebungsluftqualität und der Nutzung der Anlage ab. In der Regel empfiehlt sich ein Wechsel alle drei bis sechs Monate.
    7. Was sind die häufigsten Fehler bei der Planung und Installation von Lüftungsanlagen?
      Häufige Fehler sind eine falsche Auslegung der Anlage, eine unzureichende Abdichtung der Luftkanäle, eine fehlerhafte Installation der Filter und eine mangelnde Wartung. Diese Fehler können zu einer schlechten Raumluftqualität, einem erhöhten Energieverbrauch und einer verkürzten Lebensdauer der Anlage führen.
    8. Wie kann ich die Effizienz meiner Lüftungsanlage optimieren?
      Um die Effizienz Ihrer Lüftungsanlage zu optimieren, sollten Sie regelmäßig die Filter wechseln, die Luftkanäle reinigen und die Anlage von einem Fachmann warten lassen. Achten Sie auch auf eine korrekte Einstellung der Luftwechselrate und vermeiden Sie unnötige Wärmeverluste durch offene Fenster oder Türen.

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  2. Luftwechselrate: Empfehlungen & Meinungen im Vergleich

    Foto von Stephan Langbein

    Da streitet sich die Fachwelt noch
    je nach Forum und Meinung werden 0.5  -  1.5 an Luftwechselraten empfohlen, wobei die Luftwechselrate allein noch gar nichts aussagt. Feist liegt glaube ich grade bei 0.5-0.8. Unter
  3. Lüftungsanlage: Mindestluftwechselrate unterschritten!

    Einbau bereits erfolgt
    Hallo Herr Langbein,
    vielen Dank für Ihr Feedback. Ihre Seite ist mir bekannt.
    Wenn ich selbst von einer Luftwechselrate von 0,5 ausgehe,
    muss ich ein Gerät einsetzen, dass gemäß meinem
    Luftvolumen 0,5x880=440 m³ Luft pro Stunde austauschen kann.
    Bei unserem Gerät (max. 230 m³/h) wird damit nicht einmal
    die Mindestwechselrate erreicht (nur 50 % davon!).
    Keine Frage spielt die Anzahl der Hausbewohner eine
    zentrale Bedeutung. Allerdings muss es für entsprechende
    Anlässe auch die Möglichkeit geben, nicht schon bei
    der Grundlüftung im Anschlag zu fahren.
    Nach meiner Ansicht gibt es auch Lüftungsgeräte (z.B. Lüfta) ,
    die 440 m³ oder mehr Luftvolumen pro Stunde austauschen,
    die ebenfalls Wirkungsgrade über 90 % haben.
    Entschuldigen Sie, aber wenn Sie sagen, Sie könnten sich
    nicht vorstellen, dass so etwas möglich ist, muss ich leider
    widersprechen. Bei uns wurde ohne große Planung das
    Lüftungssystem eingebaut und halt ein Standardlüftungsgerät
    entsprechend für Einfamilienhaus angenommen. Raumhöhen oder das bis in
    die Spitze ausgebaute Dach wurden nicht berücksichtigt.
    I.d.R. gibt es von den Herstellern einfache Excel-Sheets,
    bei denen lediglich die m² Zahl eingetragen werden muss.
    Dass diese Berechnungen nur für 2,5 m hohe Räume gilt, steht
    leider oft nicht dabei.
    Für mich stellt sich das Problem dar, dass das Ding bereits
    eingebaut im Keller steht und das gesamte System eine Menge
    Geld gekostet hat und nicht richtig funktioniert.
    Viele Grüße
    Stefan
  4. Falsche Beratung? Lüftungsgerät für Haus zu klein!

    Foto von

    Irgendjemand muss ja gesagt haben
    auch wenn nicht groß geplant wurde. Wenn der Lüftungsbauer Sie falsch beraten hat und Aufgrund mangelnder Beratung ein falsches Gerät verkauft wurde, dann reden Sie mit diesem Spezi, dass das Gerät getauscht wird. Denke  -  reine Bauherrenmeinung  -  Ihr Gerät ist wirklich zu klein für Ihr Haus.
  5. DIN 1946: Luftbedarf pro Person vs. Raumvolumen

    Anderer Ansatz (DINAbk. 1946)
    ... schreibt was von 30 m³/Person/h Frischluftzufuhr. In dem Haus des Fragestellers ist ganz einfach viel mehr Luft als in einem Standardhaus. Machen wir mal ein noch extremeres Beispiel  -  4 Leute wohnen in einer Turnhalle. Soll da auch 0.5 bis 1 mal pro Stunde die Luft ausgetauscht werden? Sicherlich nicht. Der Hauptanteil des "Luftverbrauchens" kommt durch den Menschen und nicht von den Quadratmetern, die er bewohnt (ja  -  ich weiß, dass Möbel, etc. "ausgasen"). Und daher ist bei Wohnungen, die mehr als den üblichen Luftraum haben, eher eine personenbezogene Luftmenge pro Stunde der richtige Ansatz, um zu die Lüftungsleistung eines Gerätes als "der Situation angemessen" zu beurteilen.
  6. Aspekt: Trockene Luft durch hohe Luftwechselrate!

    Noch ein Aspekt ...
    wäre die Luftfeuchtigkeit durch die Lüftung. Wenn Sie in einem Einfamilienhaus die 440 m³/h (also 0,5) lüften, dann kann Ihre Luft (ohne Befeuchtung oder Feuchterückgewinnung) im Winter extrem trocken werden. Ich will mal nicht ausschließen, dass dann die rel. Luftfeuchtigkeit in die Region von 20 % kommen kann. Ich glaube kaum, dass das Holz (Massivmöbel, Parkett usw.) dies schadlos übersteht  -  von der Austrocknung Ihrer Schleimhäute ganz abgesehen. Unter dem Aspekt "großes Haus für wenig Bewohner" habe ich auch schon die Empfehlung von 0,3 1/h gehört. Dies sind aber nur Überlegungen eines Bauherren  -  noch dazu von einem der noch nicht einmal Lüftungsanlagen aus der Praxis kennt.
    • Name:
    • Herr WolRei
  7. Lüftungsanlage: Mangelhafter Luftaustausch – Ursachen?

    mal unabängig von der LWR
    Sie schreiben, es sei kaum ein Luftaustausch "zu vernehmen". Wie ist das denn zu verstehen? Wenn ich dann noch lese, dass die LA "ohne große Planung" eingebaut wurde ...
    Wo liegen denn bei Ihnen die Zu- und Abluftbereiche und die jeweiligen Lufteinlässe / Luftauslässe? Gibt es vielleicht da schon gravierende Mängel, die z.B. einen Kurzschluss entstehen lassen, sodass in Teilen des Hauses überhaupt kein Luftaustausch stattfindet?
    Ich habe auch eine LA und bekomme EGAbk. und OGAbk. problemlos mit einer LWR von 0,3 belüftet (3 Personen). Volumen EG und OG ca. 500 m³, Gerät schafft bei voller Leistung ca. 300 m³/h und läuft meist im Bereich von 120  -  160 m³/h.
  8. Luftwechselrate: Bedarf bei 6-7 Personen im Haus

    geringe Luftwechselrate, Lufteinlässe, Luftauslässe
    Hallo zusammen,
    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Beiträge.
    @Luftwechselrate >= 0,5
    Es ist geplant, dass bei dem o.a. Volumen ca. 6-7 Personen
    in dem Haus wohnen. Es ist übrigens Wohnraum im KG, EGAbk. und
    DG vorhanden.
    Höhere Luftwechselraten oder Austauschvolumina über die
    Personenanzahl hinaus machen Sinn, da die Lüftungsanlage
    meines Wissen auch dafür sorgt, das von Möbeln, Einrichtungsgegenständen allgemein freigesetzten Stoffe ebenfalls
    nach Draußen abgeführt werden. Zudem sind wir eher
    Freunde von einer frischeren als einer vermieften Zimmerluft.
    Viele Experten im Bereich Allergien sagen heute klar aus,
    dass die Zunahme an Allergien u.a. daher stammt, das
    die Häuser immer dichter gebaut werden und damit die
    Schadstoffe nicht automatisch durch Lüften regelmäßig genug ausgedünnt werden. Wie soll der "Mensch" dass auch feststellen.
    Früher war das bei den "undichten" Häusern kein Problem.
    Gerade aus diesem Grund macht es Sinn höhere Luftwechselraten
    zu besitzen.
    Wie dargestellt, kann die bei uns eingebaute Anlage gerade
    mal die 0,26-fache Luftwechselrate erzeugen. Und dabei
    ist die Anlage im Anschlag / Höchstbetrieb bei den unwirtschaftlichsten Rahmenbedingungen. Eine Reserve ist nicht vorhanden. Die Reserve dient dazu, überhaupt die 0,2-fachen
    Luftwechsel zu erreichen.
    Es ist richtig, dass man bei höheren Luftwechselraten gerade
    im Winter aufpassen muss, dass die Luft nicht zu trocken wird.
    Allerding sollte man das durch Ändern der Luftwechselrate
    flexibel einstellen können.
    Wenn ich bei unser derzeit eingebauten Anlage kaum einen Austausch feststelle, heißt das nicht, dass mir nicht klar
    ist, dass eine Lüftungsanlage geräuscharm funktionieren sollte und keine Zugerscheinungen auftreten sollten.
    @Zu- und Abluftöffnungen (Zuluftöffnungen, Abluftöffnungen)
    Die Zuluftöffnungen sind in den Zimmern: Wohnen, Essen,
    Schlafen und Kinderzimmer vorhanden. Hierbei sind die
    Zuluftöffnen im DGAbk. im Bereich der Schräge möglichst
    im hösten Punkt und in der Raummitte positioniert.
    Abluftöffnungen sind in der Küche, Gäste-WC und allen
    Bädern vorhanden, sowie in den Fluren.
    Der Luftaustausch wird über die Variante Türlaibungs-Öffnungen oder über nicht ganz luftdicht
    ausgeführte Schiebetüren zu den Bädern erfolgen.
    Gerade durch die derzeitige Vorgaben immer dichter bauen
    zu müssen, darf nicht die Wohnqualität eingeschrnkt
    werden. Für uns ist Wohnqualität auch über eine automatisch
    zugeführten Frischluft definiert. Gerade im Winter, wenn
    man seine Fenster nicht gerade offen lassen will, sollten
    vermiefte Schlafzimmer der Vergangenheit angehören.
    Viele Grüße
    Stefan
  9. Lüftungsanlage: Gerät für Personenzahl unterdimensioniert

    Aha  -  6-7 Personen ..., dann halte ich
    auch nach meinem 30 m³/Person/h Ansatz das Gerät für unterdimensioniert. Der mindestdurchsatz wäre demnach mit 180-210 m³/h anzusetzen und mit 230 m³/h Maximaldurchsatz wäre mir (Bauherr, seit 2 Jahren "kontrolliert belüftet") persönlich zu wenig Leistungsreserve vorhanden.
  10. Handwerker-Schuld? Unzufriedenheit trotz Auftrag!

    was ändert es ..
    ... andere ausgangssituation?
    Handwerker bietet an, Bauherr beauftragt, Handwerker führt sein Gewerk aus
    wie bestellt, Bauherr ist unzufrieden. und nun? der Handwerker ist immer schuld?
    oder vielleicht doch nicht?
    darum geht's doch!?
  11. Unterdimensionierte Lüftung: Besser als keine Anlage?

    Nix?
    Hast recht, in der konkreten Situation ist das Kind vielleicht in den Brunnen gefallen  -  aber ist der Bauherr vielleicht auch durch die Diskussion hier in seiner Unzufriedenheit bestärkt worden?
    Andererseits ist eine (nach planerischen Gesichtspunkten) etwas unterdimensionierte Lösung aber wahrscheinlich für das Gebäude noch besser als gar keine. Wenn kein Planer beauftragt wurde, liegt die Verantwortung (auch) mit beim Auftraggeber. Ein Handwerker ist vielleicht froh, überhaupt einen Auftrag zu erhalten und ist je nach Situation vielleicht in der Zwickmühle: "melde ich Bedenken an und empfehle eine größere Anlage  -  oder verliere ich den Auftrag".
  12. Planungsfehler: Raumhöhe falsch berechnet!

    Planungsfehler
    Hallo zusammen,
    aus unserer Bauherrensicht liegt hier einen Planungsfehler
    vor. Architekt war aber auch einbezogen.
    Meines Wissens hat der Handwerker (das lese ich aus
    seinen Berechnungen) angenommen, dass die Raumhöhen
    bei 2,5 m liegen, was nicht zutrifft. Zudem
    wusste er wahrscheinlich nicht, dass das DGAbk. bis
    zur Spitze ausgebaut wird, da er keine detaillierte
    Ausführungsplanung (nur Grundrisse) vom Architekten
    bekommen hat.
    Ferner wurde das Lüftungsgerät gewählt, dass von
    der Schnittstelle her (vom gleichen Hersteller der
    Heizung) zu den anderen Systemen passt.
    Wenn jetzt der Hersteller kein anderes Gerät bietet,
    wird das halt eingebaut. Fertig.
    Ich weiß nicht, aber ich möchte mal behaupten,
    dass die Anzahl an Heizungsbauern, die zusätzlich
    Lüftungsanlagen mit einbauen sehr groß und das
    damit verbundene Fachwissen häufig nicht (ausreichend)
    vorhanden ist.
    Ein Architekt interessiert sich i.d.R. sowieso
    nicht für technische Systeme oder deren Leitungsführung.
    Nur bei der Bausumme für das Honorar ist
    viel Technik ganz gut, da ja die Bausumme schnell
    und ohne Mehrarbeit ansteigt  -  und damit das
    Honorar.
    Der Leittragende ist sicherlich oft der Handwerker.
    Allerdings gibt es auch wenige (ich kenne keinen)
    Handwerker, die Ihrem Architekten genau sagen,
    was Ihnen für Leistungen
    seitens des Architekten fehlen. Man hofft auf
    den nächsten Auftrag mehr, als das fehlerhafte
    Verhalten des Architekten im aktuellen
    Bauvorhaben anzuzeigen. Oder ein Fehler des
    Architekten, der zu Mehrarbeit und Mehrkosten
    führt, wird teilweise auf den Bauherrn übertragen
    und/oder mit dem Hinweis des Architekten versüßt,
    beim nächsten Auftrag unbedingt dabei zu sein.
    Der Leittragende in dem ganzen Spiel ist am Ende
    der Bauherr. Entweder durch Pfusch am Bau oder
    durch Mehrkosten, die man versucht in andere
    Leistungspositionen zu verstecken.
    Ich weiß nicht, aber vielleicht gibt es Bauherrn
    die sich durch Mängelsuche das halbe Haus finanzieren.
    Aber wenn man sich schon für einen Aufwand von
    8-10.000 € für eine Lüftungsanlage entscheided,
    wird man das wohl nicht mit der Absicht tun,
    diese für lau zu erhalten.
    Das ist mal eine ganz subjektive Meinung,
    aus jetzt vielen Erfahrungen mit Handwerkern.
    Viele Grüße
    Stefan
  13. Planungsfehler: Raumhöhe falsch berechnet!

    Planungsfehler
    Hallo zusammen,
    aus unserer Bauherrensicht liegt hier einen Planungsfehler
    vor. Architekt war aber auch einbezogen.
    Meines Wissens hat der Handwerker (das lese ich aus
    seinen Berechnungen) angenommen, dass die Raumhöhen
    bei 2,5 m liegen, was nicht zutrifft. Zudem
    wusste er wahrscheinlich nicht, dass das DGAbk. bis
    zur Spitze ausgebaut wird, da er keine detaillierte
    Ausführungsplanung (nur Grundrisse) vom Architekten
    bekommen hat.
    Ferner wurde das Lüftungsgerät gewählt, dass von
    der Schnittstelle her (vom gleichen Hersteller der
    Heizung) zu den anderen Systemen passt.
    Wenn jetzt der Hersteller kein anderes Gerät bietet,
    wird das halt eingebaut. Fertig.
    Ich weiß nicht, aber ich möchte mal behaupten,
    dass die Anzahl an Heizungsbauern, die zusätzlich
    Lüftungsanlagen mit einbauen sehr groß und das
    damit verbundene Fachwissen häufig nicht (ausreichend)
    vorhanden ist.
    Ein Architekt interessiert sich i.d.R. sowieso
    nicht für technische Systeme oder deren Leitungsführung.
    Nur bei der Bausumme für das Honorar ist
    viel Technik ganz gut, da ja die Bausumme schnell
    und ohne Mehrarbeit ansteigt  -  und damit das
    Honorar.
    Der Leittragende ist sicherlich oft der Handwerker.
    Allerdings gibt es auch wenige (ich kenne keinen)
    Handwerker, die Ihrem Architekten genau sagen,
    was Ihnen für Leistungen
    seitens des Architekten fehlen. Man hofft auf
    den nächsten Auftrag mehr, als das fehlerhafte
    Verhalten des Architekten im aktuellen
    Bauvorhaben anzuzeigen. Oder ein Fehler des
    Architekten, der zu Mehrarbeit und Mehrkosten
    führt, wird teilweise auf den Bauherrn übertragen
    und/oder mit dem Hinweis des Architekten versüßt,
    beim nächsten Auftrag unbedingt dabei zu sein.
    Der Leittragende in dem ganzen Spiel ist am Ende
    der Bauherr. Entweder durch Pfusch am Bau oder
    durch Mehrkosten, die man versucht in andere
    Leistungspositionen zu verstecken.
    Ich weiß nicht, aber vielleicht gibt es Bauherrn
    die sich durch Mängelsuche das halbe Haus finanzieren.
    Aber wenn man sich schon für einen Aufwand von
    8-10.000 € für eine Lüftungsanlage entscheided,
    wird man das wohl nicht mit der Absicht tun,
    diese für lau zu erhalten.
    Das ist mal eine ganz subjektive Meinung,
    aus jetzt vielen Erfahrungen mit Handwerkern.
    Viele Grüße
    Stefan
  14. Lüftungsanlage: Positionierung & Querschnitte prüfen!

    Foto von

    Wenn die Anlage wirklich wie beschrieben
    geplant wurde, dann bezweifle ich, dass die Positionierung der Zu- und Abluftventile (Zuluftventile, Abluftventile) richtig ausgeführt wurde, zum anderen, dass die Querschnitte der Luftleitungen an den Bedarf angepasst sind, dass demnach wahrscheinlich ein leistungsfähigeres Gerät Probleme mit den verlegten Leitungen bekommt, weil die Querschnitte der Luftleitungen auf maximal 250 m³/h ausgelegt wurden, wenn überhaupt! Wurde die Lüftung eingeregelt? Wieviel Luft wird es pro Ventil bei Maximalleistung eingeblasen? Rein informativ würden mich da zahlreiche Details interessieren, die bisher gar nicht betrachtet wurden  -  haben Sie Bilder, Pläne, Listen mit Anzahl Zu/Abluftventilen, Durchmesser der Kernbohrung nach Außen, Durchmesser der Lüftungsleitungen in den Steigeschächten ...? Tragen Sie es zusammen und dann ggf. mal per E-Mail zu mir.. Wenn Sie wollen, dann stell ich es mal ein/kucks mir an. Problem beio Paradigma ist, dass es nicht nur über qualifizierte Vertragspartner vertrieben wird, sondern jeder Handwerker das Zeug bekommt, was kein Qualitätsnachteil ist. Auch wir haben Paradigma Wandheizungen und die sind sehr gut.
  15. Hilfe angeboten: Details zur Lüftungsanlage folgen

    Details kommen, allerdings dauert es etwas
    Hallo Herr Langbein,
    vielen Dank für Ihre angebotene Hilfe. Ich Stelle das gerne mal zusammen. Allerdings brauche ich etwas Zeit dafür.
    Gruß Stefan
  16. Planungsfehler Lüftung: Schaden von 20.000-30.000 €!

    Planungsfehler Lüftung
    Hallo zusammen,
    wegen ähnlicher Planungsfehler wie hier beschrieben führe ich seit einiger Zeit einen Prozess. Nach Meinung des Sachverständigen kommen so ca. 20000  -  30000 € Schaden zusammen.
    Genaueres hier:

    Passwort: Pfusch

  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Luftwechselrate mit WRG: DINAbk.-Normen & Richtlinien für Lüftungsanlagen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Auslegung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) hinsichtlich der Luftwechselrate. Es wird festgestellt, dass die installierte Anlage möglicherweise unterdimensioniert ist, da die Raumhöhe und die Anzahl der Bewohner nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Einhaltung von DIN-Normen und Richtlinien zur Raumluftqualität ist essenziell. Planungsfehler können zu erheblichen Schäden führen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Lüftungsanlage: Mindestluftwechselrate unterschritten! wird darauf hingewiesen, dass die installierte Anlage nicht einmal die Mindestwechselrate erreicht, was die Notwendigkeit einer Überprüfung der Auslegung unterstreicht.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag DIN 1946: Luftbedarf pro Person vs. Raumvolumen verweist auf die DIN 1946, welche 30 m³/Person/h Frischluftzufuhr vorschreibt. Dies sollte bei der Berechnung der benötigten Lüftungsleistung berücksichtigt werden.

    🔴 Risiko: Eine zu hohe Luftwechselrate kann, wie im Beitrag Aspekt: Trockene Luft durch hohe Luftwechselrate! beschrieben, im Winter zu extrem trockener Luft und Schäden an Möbeln führen. Daher ist eine bedarfsgerechte Planung wichtig.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Planung der Lüftungsanlage von einem Fachmann überprüfen zu lassen, die tatsächlichen Raumverhältnisse (Volumen, Anzahl Bewohner) zu berücksichtigen und die Luftleitungen sowie Ventile gemäß dem Bedarf anzupassen (siehe Lüftungsanlage: Positionierung & Querschnitte prüfen!). Bei Planungsfehlern können hohe Schäden entstehen, wie im Beitrag Planungsfehler Lüftung: Schaden von 20.000-30.000 €! geschildert.

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